Die richtige Zweitwohnung finden
Berufliche Veränderungen bedingen oft einen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt. Ledigen Berufstätigen fällt es dann meist leichter, umzuziehen und eine neue Umgebung als Zuhause anzunehmen. Anders sieht es jedoch aus, wenn Familie, Kinder oder andere Verpflichtungen im Wohnort bestehen. Dann kann es sinnvoll sein, eine Zweitwohnung in der neuen Stadt zu nehmen und zu pendeln.

Anforderungen an die neue Wohnung
Eine Zweitwohnung zu finden, ist nicht immer einfach. Bei der Suche gelten andere Maßstäbe als bei der Hauptwohnung.
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![]() Abb. 1: Günstig wohnen im Mehrfamilienhaus |
![]() Abb. 2: Kurze Anfahrt dank Zweitwohnung |
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Viele Personen, die eine Unterkunft in einer anderen Stadt suchen, um dort zu arbeiten, haben kaum die Zeit, sich intensiv mit der Wohnungssuche zu beschäftigen. In vielen Fällen wird dann ein Makler in Anspruch genommen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn eine Wohnung in einer Großstadt wie Berlin gesucht wird, in der sich Fremde kaum auskennen und nicht wissen, welche Stadtteile attraktiv sind. Berliner Makler wie http://ziegert-immobilien.de können bei der Suche helfen. Allerdings sollten die Suchenden im Gespräch deutlich machen, dass es sich um eine Zweitwohnung handelt. |
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![]() Abb. 3: Schnell geeignete Wohnung finden. |
Entfernung zur Arbeitsstelle Zwar ist es relativ teuer, sich zwei Wohnungen leisten zu müssen, dafür gibt es jedoch steuerliche Vergünstigungen. Seit Anfang des Jahres gibt es einige Veränderungen. Damit das Finanzamt die Zweitwohnung als solche anerkennt, darf sie nur halb so weit von der Arbeitsstelle entfernt sein wie die Hauptwohnung. Wer bisher beispielsweise in Lutherstadt Wittenberg gelebt hat und von dort aus nach Berlin gependelt ist, musste jeden Tag mehr als 100 Kilometer für eine Strecke in Kauf nehmen. Potsdam als Stadt für die Zweitwohnung ist in diesem Fall durchaus geeignet, da jetzt nur noch zirka 35 Kilometer zu fahren sind. Zweitwohnung in der Steuererklärung Wer die Zeitwohnung aus beruflichen Gründen benötigt, kann bis zu 1.000 Euro monatlich absetzen. |
Allerdings ist nachzuweisen, dass zehn Prozent der Kosten für die Hauptwohnung zu tragen sind. Wer kostenlos bei den Eltern oder Partner lebt, kann die Zweitwohnung demnach nicht bei der Steuererklärung angeben. In der Steuerklärung sind folgende Posten anzugeben:
- Renovierungsarbeiten
- Kosten für den Immobilienmakler
- Umzugskosten
- Einrichtungsgegenstände, die notwendig sind, um einen geordneten Haushalt zu führen.
- Warmmiete und Strom
- Parkplatz
- Verpflegungspauschale
- Fahrtkostenpauschale
Auch wenn Sie die Zweitwohnung kaufen statt mieten, können Sie Kosten von der Steuer absetzen. Dazu zählen die jährliche Abschreibung der Anschaffungskosten, Zinsen für den Kauf der Wohnung aufgenommener Kredite, Renovierungskosten, Nebenkosten und Zweitwohnungssteuer. Auch hier gilt die Obergrenze von 1.000 Euro monatlich geltend zu machenden Kosten. (Quelle: http://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/pendeln/diese-kosten-fuer-eine-zweitwohnung-koennen-sie-absetzen.html)
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