Vorsicht Steuerreform: Ab Juli droht Verlust des Vorsteuerabzugs
Neue Steuerrichtlinien führen zu gravierenden Änderungen bei der Ausstellung und Bearbeitung von Rechnungen.
Vorsicht Steuerreform: Ab Juli droht Verlust des Vorsteuerabzugs Freiburg, 22.06.2004 (ots) - Gemäß §14 Abs. 4 UstG müssen Rechnungen ab Juli unter anderem folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Einmalige und durchlaufende Nummerierung der Rechnungen
- Vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung des Liefergegenstandes oder Art und Umfang der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
- Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung
- Gesonderter Ausweis des auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrages oder Hinweis auf die Steuerbefreiung
Bei Kleinbetragsrechnungen bis 100 EUR entfällt die Angabe der Steuernummer bzw. der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Nach dem 30. Juni 2004 drohen bei Nichtbeachtung harte Konsequenzen. Dann läuft die von der Finanzverwaltung eingeräumte Kulanzfrist ab. Fehlt eine der erwähnten Angaben, kann der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug - in der Regel 16 Prozent - nicht geltend machen und muss die entsprechenden Mehrkosten tragen. Angesichts knapper Gewinnspannen stehen viele Unternehmen vor einer höchst riskanten Situation.