Studienerfolg: NRW-Prämienmodell belohnt Hochschulen für erfolgreichen Abschluss
Den Studienerfolg stellt das Land Nordrhein-Westfalen zukünftig in den Fokus. Nach dem neuen NRW-Prämienmodell erhalten die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für jeden Absolventen eine Erfolgsprämie von 4.000 Euro. Damit soll ein erfolgreiches Studium belohnt und die hohe Studienabbruchquote gesenkt werden.

Studienerfolg: NRW-Prämienmodell belohnt Hochschulen für erfolgreichen Abschluss
Düsseldorf, 30.06.15 (miwf nrw) - NRW führt als erstes Bundesland im Hochschulpakt ein Prämienmodell ein, das stark auf den Studienerfolg ausgerichtet ist. Die Gelder aus dem Hochschulpakt III (2016 bis 2023) werden zu einem großen Anteil erfolgsbezogen an die Hochschulen ausbezahlt. So erhalten die Hochschulen eine Prämie von 18.000 Euro für jeden Studienanfänger und jede Studienanfängerin und weitere 4.000 Euro, wenn die Studierenden ihr Erststudium abschließen.
"Weit mehr als die von den Bundesländern vereinbarten zehn Prozent der Hochschulpaktmittel werden so künftig erfolgsbezogen vergeben und honorieren damit die Bemühungen der Hochschulen für ein erfolgreiches Studium", sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte sich darauf geeinigt, mindestens zehn Prozent der Mittel erfolgsbezogen auszuzahlen.
Zusätzlich investiert das Land mit einem Sonderprogramm 80 Millionen Euro in Bildungsprojekte für ein erfolgreiches Studium. Daraus werden bestehende erfolgreiche Initiativen weiter gefördert und neue angestoßen. Die Studienbedingungen sollen verbessert werden, um Studierende besonders bei den sensiblen Übergangsphasen im Studienverlauf zu fördern.
"Durch den demografischen Wandel wird uns künftig Nachwuchs fehlen in allen Bereichen. Daher können wir es uns nicht leisten die Talente heute zu übersehen, die wir morgen dringend brauchen.", sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze.
Prämienprogramm "Erfolgreich Studieren"
Mit dem Programm "Erfolgreich Studieren" werden die Hochschulen in ihren Bemühungen unterstützt, ganz individuell auf die Vielfalt der Studierenden einzugehen und diese zu einem Abschluss zu führen. Es umfasst fünf Schwerpunktthemen:
- 34 Millionen Euro für mehr Bildungsgerechtigkeit
Das Land investiert in die Förderung junger Menschen jeder sozialen Herkunft. Ein Fokus liegt dabei auf dem Talentscouting-Programm, das nun ausgeweitet wurde. Neben der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen beteiligen sich sechs Hochschulen im Ruhrgebiet bei der Förderung von Jugendlichen aus Nichtakademiker- und Zuwandererfamilien. Zudem wird ein Zentrum für Talentförderung eingerichtet.
- 18 Millionen für verbesserte Unterstützung bei der Studienwahl
Mit dem bundesweit einzigartigen Onlineangebot "Studifinder" werden Studieninteressierte in allen Phasen der Studienorientierung unterstützt. Die Verknüpfung von Orientierungstests, Wissenstests für konkrete Studiengänge und passende E-Learning-Angeboten bietet eine umfassende Ergänzung zu bestehenden Beratungsangeboten.
Gefördert wird auch das Programm "Kein Abschluss ohne Anschluss" zum Übergang von der Schule in den Beruf.
- 17 Millionen für mehr Studierende in MINT-Fächern
Um Schülerinnen und Schüler für MINT-Berufe und -Studienfächer zu interessieren, werden zdi-Zentren und -Schülerlabore unterstützt. So sollen mehr junge Menschen für Berufe in Wissenschaft und Technik gewonnen werden.
- 6 Millionen Euro für gute Lehre
Das Land unterstützt Eingangs- und Orientierungsangebote an Hochschulen, die der wachsenden Vielfalt der Studierenden Rechnung tragen und gezielt Unterschiede auffangen und ein erfolgreiches Studium ermöglichen. Um allgemeine Bildungsstandards in den Bereichen Studienstart und Lehre zu etablieren, wurden gemeinsam mit den Hochschulen Konzepte erarbeitet.
- Fünf Millionen Euro für neue Perspektiven für Studierende
Das Ministerium wird die Rahmenbedingungen für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Kammern, Arbeitsagenturen und Unternehmen verbessern, damit Studierende ohne Abschluss alternative Qualifizierungswege in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Insgesamt stehen in NRW im Rahmen des Hochschulpaktes III rund 4,6 Milliarden Euro zur Verfügung.
"Die Verwendung der Hochschulpaktmittel hatte bislang einen entscheidenden Konstruktionsfehler: Hochschulen erhielten diese Mittel ausschließlich auf der Grundlage der Zahl neu eingeschriebener Studierender. Verließen diese die Hochschulen ohne Studienabschluss, konnten die Hochschulen die Hochschulpaktmittel dennoch vollständig weiterverwenden", erklärt Volker Meyer-Guckel, stellvertretender Generalsekretär des Stifterverbandes. "NRW schafft mit seinen Zielvereinbarungen mit den Hochschulen und dem neuen Prämienmodell endlich einen wirksamen Anreiz für die Hochschulen, sich besser als in der Vergangenheit um den Studienerfolg zu kümmern."
Bildquelle: Uni Bonn/ Ulrike E. Klopp