Meine Frage war eigentlich, ob die Sicherheitsprüfung auch das Finanzamt umfasst oder nicht. Das ist eine reine Informationsfrage; einen moralischen Ratschlag habe ich zum Glück nicht nötig. Die Seite, die du vorgeschlagen hast kenne ich schon, die beantwortet meine Frage aber nicht. Trotzdem danke für deine freundiche Ton und für deine Bemühungen (!). Ich habe nicht vor, zu lügen und finanzielle Probleme habe ich auch nicht. Finanzamtsmitarbeiter machen wohl Fehler, du bist offensichtlich falsch informiert, dass sie immer 100% fehlerfrei arbeiten. Sie sind verpflichtet, vorher einen Bescheid zu schicken, aber sie haben es bei mir versäumt, und ich habe von der Pfändung erst dann erfahren, nachdem sie vollstreckt wurde; es war absolut unberechtigt. Ich habe Einspruch eingelegt, aber der Eintrag ist erst einmal da und wird nicht so schnell gelöscht. Wenn ich deswegen eine Jobchance verpasse, kann ich das Finanzamt um Schadenersatz verklagen, aber das ist eigentlich nicht das Thema hier.
Ich würde mich immer noch auf Antworten freuen, die nützliche Informationen oder Erfahrungswerte beinhalten.
WiWi Gast schrieb am 08.03.2024:
Einen Überblick was in der SÜ1 geprüft wird findet man mit Google ohne Schwierigkeiten z.B. hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/karriere/stellenanzeigen/-/2620706#:~:text=Pr%C3%BCfung%20der%20Angaben%20in%20der,zug%C3%A4nglich)%20sowie%20sonstige%20erforderliche%20Unterlagen
Ein bisschen eigene Beschäftigung darf schon sein.
Ansonsten ist es für die Einstellung im öffentlichen Dienst immer Voraussetzung, dass Du in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebst. Das bestätigst Du auch am Tag Deines Dienstantritts nochmal. Lügt man hierbei kann der Vertrag rückwirkend angefochten werden und zu den bisherigen Schulden kommen neue für die Lohnrückzahlung hinzu. Keine gute Idee.
Ob die Pfändung aktenkundig ist wird maßgeblich davon abhängen ob die Schuld zwischenzeitlich beglichen ist, das kann hier niemand seriös einschätzen.
Aber mal unter uns: Niemand wird wegen einer übersehenen Überweisung direkt gepfändet, da folgen mindestens zwei schriftliche Zahlungserinnerungen/Aufforderungen mit Gebühren. Da muss man schon sehr ignorant sein um das zu verabsäumen.
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