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Zwischenzeugnis: Arbeitszeugnis darf nicht vom Zwischenzeugnis abweichen

Hat der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er an den Inhalt aus dem Zwischenzeugnis grundsätzlich gebunden. Erteilt er dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis, wenn dieser das Unternehmen verlässt, darf dieses vor allem in der Beurteilung nicht erheblich vom Zwischenzeugnis abweichen. Dies gilt auch, wenn das Zwischenzeugnis für den Leiter Gesamtinkasso vor einem Betriebsübergang erteilt wurde und das Endzeugnis vom neuen Firmeninhaber verfasst wird.

Gesetz und Recht - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Zwischenzeugnis: Arbeitszeugnis darf nicht vom Zwischenzeugnis abweichen
Wie das Bundesarbeitsgericht im Urteil 9 AZR 248/07 vom 16. Oktober 2007 feststellt, darf ein Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis nur unerheblich abweichen. Dies gilt auch, wenn das Zwischenzeugnis dem in diesem Fall kaufmännischen Angestellten vor einem Betriebsübergang erteilt wurde und das Endzeugnis vom neuen Besitzer des Unternehmens verfasst wird. Als Leitsätze schreibt das Bundesarbeitsgericht hierzu: "Hat der Arbeitgeber zuvor ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er regelmäßig an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis erteilt. Dies gilt auch, wenn der Betriebsveräußerer das Zwischenzeugnis vor einem Betriebsübergang erteilt hat und der Arbeitnehmer das Endzeugnis vom Betriebserwerber verlangt."


Tatbestand war der Streit zweier Parteien über den Inhalt eines bereits erteilten Arbeitszeugnisses. Der Kläger wurde von einer GmbH beschäftigt, die ihm anlässlich eines erfolgten Betriebsübergangs auf die Beklagte ein Zwischenzeugnis erteilte. Danach war der Kläger in einer Niederlassung der Beklagten ein weiteres halbes Jahr als Leiter des Bereichs Gesamtinkasso tätig. Für diese Zeit erteilte die Beklagte ihm ein Arbeitszeugnis beziehungsweise Endzeugnis, welches vom früher erteilten Zwischenzeugnis abwich.

  1. Seite 1: BAG-Urteil: Arbeitszeugnis nach Zwischenzeugnis
  2. Seite 2: Arbeitszeugnis Leiter Gesamtinkasso
  3. Seite 3: Musterzeugnis Leiter Gesamtinkasso
  4. Seite 4: Urteilsbegründung: Arbeitszeugnis nach Zwischenzeugnis

Im Forum zu Zz

3 Kommentare

Bewertung Zwischenzeugnis

WiWi Gast

"bedanken uns für die guten Leistungen" Ist ne 3

4 Kommentare

Zwischenzeugnis Einschätzung & Bewertung

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 12.07.2018: das sind die einzig beiden guten Sätze, alles andere ist wirklich nicht gut. nie ein stets oder der Superlativ... 1.abschnitt: 3 2.abschnitt: 3 3.abschnitt: 2 ...

10 Kommentare

Zwischenzeugnis, eure Einschätzung

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 15.05.2018: auch wenn alle Zeugnisse durchgehend 1+/1 sind? ...

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Masterzeugnis nach Zusage einreichen?

WiWi Gast

Wie viel Seiten hat denn so ein Berufseinsteiger Arbeitsvertrag? ^^ WiWi Gast schrieb am 16.02.2018: ...

3 Kommentare

Re: Zwischenzeugnis für Praktikumsbewerbung?

WiWi Gast

Wird in der Regel nicht benötigt

5 Kommentare

Zwischenzeugnis bewerten

WiWi Gast

Bitte nochmal Stellung beziehen zum Endsatz: Dort steht aktuell das hier: Der XY dankt Herrn RA für seine bisherigen Leistungen und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit. Ist doch relati ...

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Bewertung Zwischenzeugnis - Bitte um Einschätzung

WiWi Gast

bwlnothx schrieb am 27.10.2017: Hast du vielleicht vernünftige Argumente, die nicht sofort darauf hindeuten, dass ich mich irgendwoanders bewerben will? Alles was mir jetzt einfällt, würde die V ...

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