DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtBig4

Vertragsangebot per Mail oder Post BIG4

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Vertragsangebot per Mail oder Post BIG4

Hallo Zusammen,

hatte letztens ein Vorstellungsgespräch bei den BIG4 für einen Festeinstieg.
Falls man ein Vertragsangebot bekommt, erhält man dieses via Mail oder Post?

Danke!

antworten
WiWi Gast

Vertragsangebot per Mail oder Post BIG4

Natürlich per Post. Was für eine Frage...

antworten
Ein KPMGler

Vertragsangebot per Mail oder Post BIG4

Meistens vorab per Mail zum Einlesen, Fragen klären usw, das offizielle Dokument kommt aber per Post und muss auch per Post wieder zurück.

Natürlich auch gerne schon im Vorfeld elektronisch um die Prozesse etwas zu beschleunigen

antworten
WiWi Gast

Vertragsangebot per Mail oder Post BIG4

@KPMGler, vielen Dank für die Antwort!
Ich habe auch demnächst ein Bewerbungsgespräch bei euch im bereich Financial Services - Digital Products & Enabling Services. Da ich aus der Industrie komme habe ich noch keine Erfahrungen in FS. Hast du einige Tipps um mich perfekt vorzuberieten?

Danke Dir vielmals!!!

Ein KPMGler schrieb am 18.11.2019:

Meistens vorab per Mail zum Einlesen, Fragen klären usw, das offizielle Dokument kommt aber per Post und muss auch per Post wieder zurück.

Natürlich auch gerne schon im Vorfeld elektronisch um die Prozesse etwas zu beschleunigen

antworten
WiWi Gast

Vertragsangebot per Mail oder Post BIG4

Wieso bedankt man sich für einen Post, der für einen selber noch gar keine Relevanz hat? Versteh ich nicht.

antworten
WiWi Gast

Vertragsangebot per Mail oder Post BIG4

Weil ich TE bin...

WiWi Gast schrieb am 18.11.2019:

Wieso bedankt man sich für einen Post, der für einen selber noch gar keine Relevanz hat? Versteh ich nicht.

antworten
WiWi Gast

Vertragsangebot per Mail oder Post BIG4

@KPMGLER hast du Tipps?
Merci!

WiWi Gast schrieb am 18.11.2019:

@KPMGler, vielen Dank für die Antwort!
Ich habe auch demnächst ein Bewerbungsgespräch bei euch im bereich Financial Services - Digital Products & Enabling Services. Da ich aus der Industrie komme habe ich noch keine Erfahrungen in FS. Hast du einige Tipps um mich perfekt vorzuberieten?

Danke Dir vielmals!!!

Ein KPMGler schrieb am 18.11.2019:

Meistens vorab per Mail zum Einlesen, Fragen klären usw, das offizielle Dokument kommt aber per Post und muss auch per Post wieder zurück.

Natürlich auch gerne schon im Vorfeld elektronisch um die Prozesse etwas zu beschleunigen

antworten
WiWi Gast

Vertragsangebot per Mail oder Post BIG4

Von meiner Ausbildung beim Dax Unternehmen, über meinen Nebenjob als Sicherheitskraft, bis hin zu meiner Werksstudententätigkeit im IBEX35 Unternehmen und meinem Praktikum bei den Big4 habe ich überall den Vertrag vor ab per Email bekommen und anschließend eben per Post. Dient wie KPMGler geschrieben hat eben zur Beschleunigung der Prozesse.

Aber wofür ist das jetzt relevant?

Wenn du tatsächlich die Zusage kriegst, ist es doch egal, ob du den Vertrag per Kurier, Drohne oder Fax bekommst. Normalerweise kriegst du ja sowieso schon einmal eine Zu oder Absage per Mail oder Telefonat.

antworten
LesBleus

Vertragsangebot per Mail oder Post BIG4

Zwar nicht der KPMGler, aber eine Kollegin (auch wenn ich immer noch nicht raus habe, wer es ist):

Es macht Sinn sich für das FS Cluster mit den aktuellen Neuigkeiten aus der Versicherungsbranche vertraut zu machen. Nicht was im Detail jeweils vor sich geht, aber einen Überblick über das Ganze haben. Große FS Themen für Insurance sind aktuell:

  • IFRS 17 (effektiv ab 2021 mit der Transition anzuwenden, es geht jetzt also in die heiße Phase)
  • InsurTechs und was diese für Chancen und Risiken für die alten Dinos (Allianz, Munich Re, Ergo usw.) mit sich bringen
  • Automatisierung und Digitalisierung
  • Veränderung der Finanzfunktion/ CFO Resort
  • Besonderheiten der Versicherungsbranche im Vergleich zu Industrieunternehmen

Zu Banking sind die Themen ähnlich, natürlich ohne IFRS 17, dafür mit IFRS 9.

Wie gesagt, du musst nichts im Detail wissen, aber ein gutes Verständnis vom Markt demonstrieren und ein gewisses Interesse zeigen. Für Banking kann der KPMGler dann vielleicht noch ein wenig was beisteuern.

Generell schadet es auch nicht zu wissen, wie ein Projekt generell (!) strukturiert ist, was für Methodiken es gibt und was für Probleme gerne und häufig auftauchen. Und hab eine saubere Struktur bei der Beantwortung von offenen Fragen! Wenn man analytisch und strukturiert Ergebnisse präsentieren kann, ist das schon die halbe Miete.

Viel Erfolg :-)

antworten
WiWi Gast

Vertragsangebot per Mail oder Post BIG4

@LesBleus: bist du zufällig im CFRO Insurance Bereich in München/Köln?

LesBleus schrieb am 05.12.2019:

Zwar nicht der KPMGler, aber eine Kollegin (auch wenn ich immer noch nicht raus habe, wer es ist):

Es macht Sinn sich für das FS Cluster mit den aktuellen Neuigkeiten aus der Versicherungsbranche vertraut zu machen. Nicht was im Detail jeweils vor sich geht, aber einen Überblick über das Ganze haben. Große FS Themen für Insurance sind aktuell:

  • IFRS 17 (effektiv ab 2021 mit der Transition anzuwenden, es geht jetzt also in die heiße Phase)
  • InsurTechs und was diese für Chancen und Risiken für die alten Dinos (Allianz, Munich Re, Ergo usw.) mit sich bringen
  • Automatisierung und Digitalisierung
  • Veränderung der Finanzfunktion/ CFO Resort
  • Besonderheiten der Versicherungsbranche im Vergleich zu Industrieunternehmen

Zu Banking sind die Themen ähnlich, natürlich ohne IFRS 17, dafür mit IFRS 9.

Wie gesagt, du musst nichts im Detail wissen, aber ein gutes Verständnis vom Markt demonstrieren und ein gewisses Interesse zeigen. Für Banking kann der KPMGler dann vielleicht noch ein wenig was beisteuern.

Generell schadet es auch nicht zu wissen, wie ein Projekt generell (!) strukturiert ist, was für Methodiken es gibt und was für Probleme gerne und häufig auftauchen. Und hab eine saubere Struktur bei der Beantwortung von offenen Fragen! Wenn man analytisch und strukturiert Ergebnisse präsentieren kann, ist das schon die halbe Miete.

Viel Erfolg :-)

antworten

Artikel zu Big4

Als Trainee oder Consultant bei Deloitte, Ernst & Young oder PwC durchstarten!

WP-Examen: Wirtschaftsprüfungsexamen

Beim access Finance, Controlling & Audit Career Event können Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit nur einer Bewerbung Deloitte, Ernst & Young und PwC überzeugen.

openJur.de ist eine freie Rechtsprechungsdatenbank

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.

Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Weiterbildung: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine weiße Tür mit der Aufschrift Schulungsraum.

Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.

Arbeitsrecht: Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

Ein Fahrstuhl mit einem Symbol für einen Personen- und einen Behindertentransport.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Probezeit: Vorausgegangenes Praktikum zählt nicht zur Probezeit einer Berufsausbildung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.

Muss man einen Nebenjob anmelden?

Zwei Taxidächer, die warten.

Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.

Kündigung erhalten: 3 Tipps die jeder Arbeitnehmer kennen sollte

Eine Frau schaut nach der Kündigung aus dem Bürofenster.

Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.

Firmenwagen: Kein Anspruch auf private Dienstwagennutzung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Der vordere Innenraum eines Audis.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, darf der Arbeitgeber ihm den Firmenwagen entziehen. Die private Nutzung von Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil und an erbrachter Arbeitsleistung gekoppelt.

Arbeitsvertrag: Bonuszahlungen bei Investmentbank sind nicht immer verpflichtend

Investmentbanking, Investment Banking, Investment Bank, Investmentbank, IB, M&A,

Haben Investmentbanker das Recht Bonuszahlungen einzustreichen, auch wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ob eine Bonuszahlung erfolgt, hängt von den individuellen Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag fest.

Antworten auf Vertragsangebot per Mail oder Post BIG4

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 10 Beiträge

Diskussionen zu Big4

Weitere Themen aus Arbeitsvertrag & -recht