WiWi Gast schrieb am 27.11.2020:
Danke für die Rückmeldungen bisher!
Mein Problem ist, dass mein Chef fest mit mir rechnet. Er hat mir einige längerfristige Aufgaben gegeben und ich hab bisher kein Wort darüber verloren, dass ich jetzt den Berufseinstieg bei einem anderen Unternehmen machen will. Und wenn er über die nächsten Monate spricht mit der Planung habe ich bisher auch immer nichts darüber gesagt, dass ich dann vielleicht weg bin.
Es ist mir einfach sehr unangenehm jetzt so „urplötzlich“ zu kündigen und dann sogar einen Aufhebungsvertrag zu erfragen. Wäre es denn verboten noch bis Mitte Januar Werkstudent in der Kündigungsfrist zu sein und gleichzeitig festangestellter Vollzeitarbeitnehmer bei einem anderen Unternehmen?
Ich kann mich hier den Kollegen anschließen: Sprich es an, es wird sich eine Lösung finden lassen. Ansonsten wäre es in deinem Fall auch grundsätzlich nicht verboten, beide Arbeitsverhältnise nebeneinander zu bedienen. Du müsstest hierbei nur beachten, dass deine Arbeitsleistung nicht hierunter leidet und du die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften (Höchstarbeitszeit, Ruhezeit) einhältst. Wenn du hier ~5 Wochenstunden in den ersten beiden Januarwochen für deinen alten Arbeitgeber arbeitest, sollte dies möglich sein. Dein alter Arbeitgeber muss aber informiert werden, damit die Lohnabrechnung im Januar korrekt läuft (Steuerklasse 6).
Diese Angaben jedoch sämtlich unter Vorbehalt abweichender arbeitsvertraglicher Bestimmungen und der Annahme, dass die beiden Unternehmen nicht in direkter Konkurrenz stehen (wobei selbst das bei einem Werkstudenten nicht ausschlaggebend sein sollte).
Liebe Grüße
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