Startertipps: Arbeitsvertrag 1 - Grundlagen, Probezeit
Wichtig für Berufseinsteiger: Wann muss ein Arbeitsvertrag spätestens abgeschlossen werden? Ist der Vertrag auch gültig, wenn er mündlich vereinbart wurde? Wie ist das mit der Probezeit? - Diese und viele weitere Fragen klärt die neue Serie zum Arbeitsvertrag.
Die Probezeit
Echte Probezeit
Man kann vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis zunächst einmal grundsätzlich ohne Kündigung am Ende der vereinbarten Zeit enden soll. Dauer und Erprobungszweck als Grund für die Befristung müssen im Vertrag deutlich zum Ausdruck kommen. Auch befristete Probearbeitsverhältnisse können ordentlich gekündigt werden, sofern diese Möglichkeit ausdrücklich vereinbart wurde (BAG-Urteil vom 19.6.1980, DB 1980 S. 2246). Darauf sollte man achten, damit man im Falle einer beruflichen Verbesserung den Vertrag schnell lösen kann.
Beispiel
- »Wir stellen Frau A. für die Zeit vom 1. 1. bis 31.5.2003 zur Probe als ... in unserer Abteilung ... ein. Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Frist, sofern es nicht ausdrücklich verlängert wird. Während der vereinbarten Befristung des Arbeitsverhältnisses können beide Seiten mit einer Frist von einem Monat kündigen.«
- Seite 1: Vereinbarungen im Arbeitsvertrag
- Seite 2: Wichtige Fristen im Arbeitsvertrag
- Seite 3: Echte Probezeit im Arbeitsvertrag
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