Ich habe das hier gefunden:
Eine Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag, nach der mit dem Grundgehalt sämtliche Überstunden abgegolten sind, gilt nur innerhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche. Wer mehr arbeitet, kann eine gesonderte Vergütung der Überstunden verlangen.
BAG 5 AZR 52/05
Wer beruflich oft unterwegs ist und außerhalb seiner regulären Arbeitszeit viele Stunden in Auto, Zug oder Flugzeug verbringt, hat nicht automatisch einen Anspruch darauf, dass die Reisezeiten komplett als Überstunden vergütet werden. Ausnahme: Der Arbeits- oder Tarifvertrag sieht ausdrücklich eine Bezahlung von Reisezeiten vor. Im konkreten Fall ging es um einen Wirtschaftsprüfer. In dieser Branche sei es üblich, einen gewissen Teil der Reisezeiten unentgeltlich zu erbringen, argumentierten die Richter.
BAG 5 AZR 428/96
Wer bockt, fliegt
Arbeitnehmer, die ihnen angetragene Überstunden ablehnen, riskieren eine fristlose Kündigung. Und zwar auch dann, wenn, wie in den konkreten Fällen, die Mehrarbeit außerhalb der regulären Arbeitszeit liegt und dadurch Freizeit und private Termine betroffen sind. Überstunden dürfen nur abgelehnt werden, wenn der Arbeitsvertrag dies ausdrücklich erlaubt.
AG Frankfurt 10 Ca 9795/04 und 4 Ca 2998/98
Kein Anspruch auf Überstunden
Ein Arbeitgeber darf die Betriebsorganisation so ändern, dass keine Überstunden mehr anfallen. Arbeitnehmer können in diesem Fall nicht darauf bestehen, weiterhin extra bezahlte Überstunden zu leisten.
BAG 1 AZR 102/97
also immer ganz schön aufpassen :)
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