DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtWettbewerbsverbot

Karenzentschädigung - Wie vorgehen?

Autor
Beitrag
Matula77

Karenzentschädigung - Wie vorgehen?

Hallo,
ich habe eine Frage zur Karenzentschädigung. In meinem Arbeitsvertrag ist ein Wettbewerbsverbot enthalten, welches "bei Austritt genauer zu definieren ist", so der Wortlaut. Sprich es ist bislang nur allgemein festgehalten, ohne Details. Hintergrund ist, dass ich über mein Unternehmen sehr viele sensible Informationen durch meine Tätigkeit erworben habe.

Nun überlege ich den Job zu wechseln, bin auf der Suche, habe mit meinem AG aber noch nicht darüber gesprochen, da ich noch nichts konkretes in Aussicht habe.
Ich plane einen Branchenwechsel, sodass ich mit dem Wettbewerbsverbot nicht in Konflikt geraten würde.

Wie würde das jetzt mit dem Wettbewerbsverbot genau aussehen, wie würdet ihr das mit eurem Arbeitgeber besprechen?
Denkbar wäre ja, dass der AG auf ein Wettbewerbsverbot verzichtet, wenn er weiß das ich eh die Branche wechsle, oder? Um die Karenzentschädigung zu umgehen.
Sollte ich daher einfach irgendwann, sobald ich eine neue Stelle konkret greifbar habe, die Kündigung ansprechen und auch das Wettbewerbsverbot?

Ich sage es mal so, generell möchte ich die Branche wechseln aus persönlichen Interessen. Gleichzeitig hätte ich in der gleichen Branche bei Wettbewerbern aber signifikant bessere Chancen auf einen Job aufgrund meiner Vorkenntnisse. Daher fände ich persönlich eine Karenzentschädigung durchaus angebracht.

antworten
Matula77

Karenzentschädigung - Wie vorgehen?

Keiner eine Idee oder einen Tipp?

antworten
WiWi Gast

Karenzentschädigung - Wie vorgehen?

Wäre ein Rechtsanwalt nicht die bessere Quelle, anstatt ein Studentenforum?

antworten
WiWi Gast

Karenzentschädigung - Wie vorgehen?

wie kann man sowas im Vertrag akzeptieren? Das ist pure Auslegungssache deines Arbeitgebers.

antworten
WiWi Gast

Karenzentschädigung - Wie vorgehen?

Ist denn die Karenzentschädigung überhaupt schon geregelt? Wenigstens mit Verweis auf 74 ff. HGB? Sonst wäre das Wettbewerbsverbot eh nichtig. Außerdem verbietet es dir Wettbewerb. Bei einem Branchenwechsel greift es vmtl eh nicht.

antworten

Artikel zu Wettbewerbsverbot

openJur.de ist eine freie Rechtsprechungsdatenbank

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.

Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Weiterbildung: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine weiße Tür mit der Aufschrift Schulungsraum.

Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.

Arbeitsrecht: Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

Ein Fahrstuhl mit einem Symbol für einen Personen- und einen Behindertentransport.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Probezeit: Vorausgegangenes Praktikum zählt nicht zur Probezeit einer Berufsausbildung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.

Muss man einen Nebenjob anmelden?

Zwei Taxidächer, die warten.

Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.

Kündigung erhalten: 3 Tipps die jeder Arbeitnehmer kennen sollte

Eine Frau schaut nach der Kündigung aus dem Bürofenster.

Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.

Firmenwagen: Kein Anspruch auf private Dienstwagennutzung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Der vordere Innenraum eines Audis.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, darf der Arbeitgeber ihm den Firmenwagen entziehen. Die private Nutzung von Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil und an erbrachter Arbeitsleistung gekoppelt.

Arbeitsvertrag: Bonuszahlungen bei Investmentbank sind nicht immer verpflichtend

Investmentbanking, Investment Banking, Investment Bank, Investmentbank, IB, M&A,

Haben Investmentbanker das Recht Bonuszahlungen einzustreichen, auch wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ob eine Bonuszahlung erfolgt, hängt von den individuellen Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag fest.

Personalakte: Arbeitnehmer darf Personalakte trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses einsehen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht seitens des Arbeitnehmers weiterhin das Recht zur Einsicht in die Personalakte.

Antworten auf Karenzentschädigung - Wie vorgehen?

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 5 Beiträge

Diskussionen zu Wettbewerbsverbot

Weitere Themen aus Arbeitsvertrag & -recht