Lounge Gast schrieb:
Vielen Dank für die rasche Antwort! Aber wer übernimmt meine
Fahrtkosten zum Kunden? Würde &Y mein Monatsticket
übernehmen???
Fahrtkosten mit dem eigenen PKW (0,5 EUR/km, davon 0,3 EUR/km steuerfrei) oder über tatsächlich nachgewiesene Aufwendungen (Taxiquittungen, Zugfahrten) kannst du über EY als Reisekosten einreichen und bekommst sie erstattet. Ein privates Monatsticket als Reisekosten abzurechnen, könnte schwieriger sein, da es keinen eindeutigen Bezug zur Einsatzwechseltätigkeit hat und du dieses auch privat nutzen kannst (hier könnte also ein geldwerter Vorteil vorliegen, der dann zumindest zu versteuern wäre). Ganz abgesehen davon, wirst du nur selten einen Mandanten in der Stadt haben, wo dir dein Monatsticket wirklich was nutzt. Meist wirst du irgendwo außerhalb Kölns unterwegs sein.
In den seltenen Fällen, in denen du tatsächlich zu Mandanten in Köln fährst und du hierfür unbedingt ÖPNV/Monatsticket nutzen willst - rechne es halt in der Spesenabrechnung als Fahrt mit dem eigenen PKW ab. Das ist zwar formal nicht korrekt, aber lässt sich auch nicht nachweisen und am Ende geht's hier eh nicht um materielle Beträge ;-)
Außerdem kannst du die Kosten für dein Monatsticket als Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit ansetzen.
Gehalt gibts also alle 12 Monate??? Oder alle 24?
Halt dich fest - Gehalt gibt es bei EY sogar jeden Monat, immer kurz vor Monatsende; im Dezember in der Regel sogar noch vor den Feiertagen.
Gehaltserhöhungen (so es eine gibt) gelten immer ab Oktober. Die Jahresendgespräche, in welchen du auch deinen Bonus und Gehaltserhöhung erfährst finden üblicherweise im August/September jeden Jahres statt.
Das Ding ist, dass ich ne Kündigungsfrist habe! Nur will mich
E&Y früher haben, aber geht halt nicht! Bin im Projekt
und der Kunde hat einen Vertrag! Was soll ich machen??? Hab
ich Pech gehabt!?!?
Also wenn dich EY wirklich will, können die auch ein bisschen warten. Die kennen ja auch die marktüblichen Kündigungsfristen. Also lass dir in den Arbeitsvertrag mit EY als Startzeitpunkt das späteste Ende deines bisherigen Arbeitsverhältnisses (unter Einhaltung der normalen Kündigungsfrist) eintragen. (bspw. in der Form "01.01.2014 oder früher"). Dann unterschreibst du den Vertrag, kündigst bei deinem alten AG und verhandelst mit denen ob du via Aufhebungsvertrag nicht doch eher wechseln kannst und wenn das geht, dann teilst du EY mit, dass du schon im Oktober oder wann auch immer anfangen kannst.
Hab ich das WE für mich ab FR Mittag?
Eher Freitag am späten Nachmittag (17:30 Uhr). Außerdem kommt es auf das Projekt und die nahenden Deadlines an. In der Regel wirst du das Wochenende schon frei haben, in Ausnahmefällen aber nicht :-)
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