Ich hatte mit der Wirtschaftsprüferkammer Kontakt und bezüglich dem Schreiben von Prüfungen vor erreichen der Praxiserfahrung (z.B. BWL, Recht) wurde mir folgendes geschrieben:
"Die Wirtschaftsprüferkammer hat dem Bundeswirtschaftsministerium einen entsprechenden Vorschlag für eine Prüfungszulassung ohne vollständigen Nachweis von Tätigkeit und Prüfungstätigkeit übermittelt. Es lässt sich jedoch nicht absehen, ob und wann dieser Vorschlag, der Teil eines größeren Paketes mit Anregungen zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ist, umgesetzt sein könnte. Wann dann erstmals aufgrund einer geänderten Rechtslage ohne vollständigen Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen zumindest einzelne Modulprüfungen abgelegt werden könnten, ist daher offen."
Ich nehme mal an, dass es spätestens Ende des Jahres in Kraft treten wird.
By the way habe ich bezüglich dem AuditXcellence Master auch folgendes rausgefunden:
Man darf zwar das Examen schreiben, aber die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer die erfolgt dennoch nach Erreichen der vierjährigen Praxistätigkeit.
Da man während dem Studium zu 50% arbeitet, kommt man während diesem auf eine Praxiserfahrung von 24 Monaten. Hat man vor dem Studium noch 6 Monate gearbeitet, hast du also in Summe nach dem Master und Ablegen des WP-Examens 30 Monate Berufserfahrung. Allerdings braucht man zu Bestellung 4 Jahre (48 Monate).
D.h. nach Ablagen des WP Examens musst du noch 18 Monate arbeiten, bis zu zum WP bestellt wirst und im Unternehmen auch überhaupt zum Manager befördert werden kannst. Sprich 18 Monate Senior Consultant als jemand mit bestandenem WP-Examen.
Da ist meiner Meinung auch sehr wichtig, steht jedoch auf keiner Homepage der Unis.
Meine Professorin hat mich darauf hinwiesen.
Das Fazit dieser Ausführung ist, dass man um die vierjährige Berufserfahrung nicht drumrum kommt und beide Wege nahezu gleich schnell zum WP führen.
Vielmehr bin ich der Meinung man sollte den Weg auswählen, der die größte Erfolgswahrscheinlichkeit mit sich bringt.
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