Auf die Frage gibt es sicherlich keine einfache Antwort. Zuerst einmal zu den genannten Prämissen:
Tätigkeit als Syndikus - wie erwähnt, noch nicht umgesetzt (WP), aber angestrebt. Wird aber, wenn es kommt, vermutlich an einigermaßen strenge Vorgaben zur Wahrung der Unabhängigkeit geknüpft sein. Bei einem Wechsel in die Industrie müsste man also derzeit noch den WP-Titel wieder abgeben.
Notwendigkeit StB-Titel - Tatsächlich ist es so, dass einige Kanzleien explizit nach einem StB/WP oder "steuerlastigen" WP suchen. Hintergrund ist einfach, dass der klassische Big4-Audit-WP einige Jahre nach seinem Examen zwar formal noch uneingeschränkte Hilfe in Steuersachen leisten darf, dies jedoch erfahrungsgemäß nicht mehr vollumfänglich beherrscht. Dies betrifft jedoch primär kleinere Einheiten, in denen der Partner eher Generalist ist und für jeden Tätigkeitsbereich die fachliche Aufsicht trägt. Umso größer die Kanzlei wird, umso eher kommt es zu einer Aufteilung und (teilweise) Spezialisierung der Verantwortlichen.
Was dir nun anzuraten wäre? Du musst dir primär klar werden über deine Ziele und in welche Richtung du dich entwickeln möchtest. Durch die Modularisierung entfällt für viele Bewerber die Notwendigkeit, dass StB-Examen abzulegen (insb. Big4 & Co). Wenn es dir jedoch ein Anliegen ist, auch in diesem Bereich später tätig zu sein, wäre es evtl. der effizienteste Weg, Teile des WP-Examens (BWL/VWL & Recht) im ersten Jahr zu schreiben, dann nahtlos das StB-Examen im zweiten Jahr und abschließend im dritten Jahr nur noch den Prüfungswesen-Teil des WP-Examens. Die WPK lässt die Modifizierung des Antrages auf Zulassung zum WP-Examen mit 7 Klausuren auf Reduktion auf 5 Klausuren mit Anrechnung nach § 13 WPO sogar ausdrücklich zu. Du kannst jedoch nach persönlicher Präferenz auch eine andere Reihenfolge wählen oder den StB ganz streichen.
Liebe Grüße
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