@ KPMG´ler
Als Kollege würde mich mal interessieren, woher du die Sache mit den 30 Minuten nimmst. Die einzige Regelung die ich kenne lautet wie folgt:
"Bei Dienstreisen, die von der Niederlassung aus angetreten werden, gilt die Reisezeit als Arbeitszeit. Bei Dienstreisen, die nicht von der Niederlassung aus angetreten werden, gilt jeweils die ku?rzeste Reisezeit von dem Wohnort oder der Niederlassung zum Mandanten als Arbeitszeit, wobei pro einfacher Fahrtstrecke maximal eine halbe Stunde auf die Privatzeit angerechnet wird."
Also ich kann da nicht rauslesen, dass pauschal eine halbe Stunde korrigiert wird. Ich lese nur raus, dass wenn ich zufällig näher am Mandanten wohne ich maximal eine halbe Stunde abziehen muss. D.h. wäre (theoretisch) mein Weg Privatwohnung => Mandant um eine Stunde kürzer als Niederlassung => Mandant, dann würde ich nur 30 Minuten abziehen, hätte also quasi 30 Minuten geschenkt.
Ich habe nie etwas unterschrieben, wo ein 30 Minuten abschlag dringestanden ist. Hingegen war diese Regelung beim Vertrag (auf CD) dabei, ist also Vertragsbestadnteil.
Auf welcher Grundlage beruht "deine" 30 Minuten Regel?
Würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.
P.s.: Für Audit kann ich dennoch bestätigen, dass es mit den Überstunden sehr fair zugeht. Wenn ein Budget knapp ist, wird schon einmal gesagt, "achtet darauf, dass keine Überstunden anfallen". Mein Chef meint damit aber auch "es ist so kalkuliert, dass es geht - wenn Überstunden nötig sind, dann ist es aber halt so." Manche Stunden habe ich bisher nicht aufgeschrieben, weil ich Kaffee trinken war, privat telefoniert habe etc. das ist Privatsache und so fair sollte man sein. Aber ich habe jede Stunde bisher, die ich tatsächlich gearbeitet habe, auch aufschreiben können. Insofern: Daumen hoch
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