An alle Rechtler und Steuerler: Steueroase oder Freikarte für den Knast?
Die Uni hat mich mit einem interessanten Sachverhalt konfrontier.
Fiktiver Fall: Unternehmensgründung
Nehmen wir an Unternehmensgründer U aus Land D plane den Hauptgeschäftssitz seines Unternehmens X in Land Y (Steueroase). In Land Y wirkt der U nur über eine Briefkastenfirma, über die er auch seine Patente anmeldet. Ferner gründet der U eine Vertriebsgesellschaft (An- und Verkauf des Produktes) V in seinem Heimatland D (auch Absatzmarkt).
Und jetzt wirds komplex (Produkte werden nicht von U produziert, sondern von einem Dritten)
Der U ordert nun über den Hauptgeschäftssitz in Y (Briefkastenfirma, Hauptsitz) Vorprodukte aus Land J (sagen wir einfach Japan), die direkt vom Zulieferer zur Vertriebsgesellschaft V in D (z.B. Deutschland) geliefert und dort verkauft werden.
Sachverhalt A:
Dürfte der fiktive U die Produkte des Zulieferers über den Hauptsitz in Y zu Preis A ankaufen und dann an seine Vertriebsgesellschaft V zum Preis A x (1+Preisaufschlag) = B ankaufen? Er kann dadurch eine Steuerlast von Steuersatz x B - (A x 1+..) sparen.
Sachverhalt B:
Nehmen wir nun an, der U erhebe zusätzlich eine Patent- / Lizenzgebühr über den Hauptsitz. Dürfte der fiktive U das?
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