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VorstellungsgesprächBAMF

Vorstellungsgespräch BAMF (Entscheider), Erfahrungen

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WiWi Gast

Zusage für Job

Allerdings sollte davon nicht unbedingt ausgegangen werden. Zunächst wurden gerade nur ein Teil der MA entfristet. Für diese sind Stellen im HP. Die weiteren MA, die ggf. eingestellt werden, bekommen den Lohn aus einem anderen Topf. Dieses Geld ist nicht für langfristige Anstellungen vorgesehen bzw. wird nicht auf Dauer bereitgestellt..

WiWi Gast schrieb am 13.04.2018:

Diese Aussage ist schlicht falsch. Die Amtsleitung stellt ab einem gewissen Grad der Verweigerung ohne die Gremien ein, dann kann das VG Ansbach zwar feststellen, dass es rechtswidrig war und der Arbeitsvertrag nicht hätte zu Stande kommen dürfen. ABER: Die dann eventuell auf Weisung des PR zu feuernden Mitarbeiter durften auf die Rechtsgültigkeit der geschlossenen Verträge mit dem Dienstherr Bund vertrauen und deshalb nicht schlechter gestellt werden.

Bedeutet im Ergebnis: Zwei Jahre bzw. direkt unbefristeter Vertrag beim Bund, der sie mit dem nächsten Stellenplan kw- oder dauerhaft dem Bundesamt zuweist und schon war die ganze Aktion des GPR für die Galerie...

WiWi Gast schrieb am 13.04.2018:

Der Personalrat stimmt derzeit dem Abschluss der befristeten Verträgen nicht zu. Ihr habt Eure Einstellungszusage sicherlich "vorbehaltlich Zustimmung der Gremien" bekommen. Und an genau dieser Zustimmung fehlt es. Was absehbar war, zwar nicht für Euch, aber für alle BAMF-Internen. Ich würde an Eurer Stelle sicherheitshalber nicht lediglich auf den endgültigen Arbeitsvertrag warten, sondern weiter Bewerbungen schreiben. Das Ganze kann sich noch eine Weile hinziehen. Und wenn's ganz Übel kommt für Euch, dann gibt es die Zustimmung des Personalrates nicht, und damit auch keinen Arbeitsvertrag.

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WiWi Gast

Zusage für Job

Finale Zusage gerade bekommen:)

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WiWi Gast

Zusage für Job

Herzlichen Glückwunsch! Darf ich mal fragen, zu wann und in welche Außenstelle wirst du eingesetzt? War die Zusage schriftlich?

WiWi Gast schrieb am 16.04.2018:

Finale Zusage gerade bekommen:)

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WiWi Gast

Zusage für Job

Herzlichen Glückwunsch!

WiWi Gast schrieb am 16.04.2018:

Finale Zusage gerade bekommen:)

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WiWi Gast

Zusage für Job

WiWi Gast schrieb am 16.04.2018:

Herzlichen Glückwunsch!

WiWi Gast schrieb am 16.04.2018:

Mein Beileid.

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WiWi Gast

Zusage für Job

Glückwunsch,
zu wann fängst du an?

WiWi Gast schrieb am 16.04.2018:

Finale Zusage gerade bekommen:)

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WiWi Gast

Zusage für Job

Danke. 01.05 in Heidelberg und die Zusage per Telefon nach Nachfrage.

WiWi Gast schrieb am 16.04.2018:

Herzlichen Glückwunsch! Darf ich mal fragen, zu wann und in welche Außenstelle wirst du eingesetzt? War die Zusage schriftlich?

WiWi Gast schrieb am 16.04.2018:

Finale Zusage gerade bekommen:)

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WiWi Gast

Zusage für Job

die telefonische Zusage ist nun gerade gar nichts wert. Hast du die vorherigen 37 Seiten mit einer Milliarde Beiträgen alle ignoriert.

Wenn es um mündliche Zusage ginge, wäre ich längst Referatsleiter, mindestens!

:-)

WiWi Gast schrieb am 17.04.2018:

Danke. 01.05 in Heidelberg und die Zusage per Telefon nach Nachfrage.

WiWi Gast schrieb am 16.04.2018:

Finale Zusage gerade bekommen:)

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WiWi Gast

Zusage für Job

Habe danach alles per Mail bekommen.

WiWi Gast schrieb am 17.04.2018:

die telefonische Zusage ist nun gerade gar nichts wert. Hast du die vorherigen 37 Seiten mit einer Milliarde Beiträgen alle ignoriert.

Wenn es um mündliche Zusage ginge, wäre ich längst Referatsleiter, mindestens!

:-)

WiWi Gast schrieb am 17.04.2018:

Finale Zusage gerade bekommen:)

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WiWi Gast

Zusage für Job

Na dann ist es ja gut, dass Du mit Deiner E12 niemals auch nur in die Nähe einer solchen Position kommen wirst ;)

WiWi Gast schrieb am 17.04.2018:

die telefonische Zusage ist nun gerade gar nichts wert. Hast du die vorherigen 37 Seiten mit einer Milliarde Beiträgen alle ignoriert.

Wenn es um mündliche Zusage ginge, wäre ich längst Referatsleiter, mindestens!

:-)

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WiWi Gast

Gestern hat der ÖPR den Umsetzungen im Ganzen zugestimmt. Einsprüche der Kollegen wurden von den „Personalvertretern“ ignoriert.Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 24.03.2018:

Hat jetzt schon jemand eine Verfügung bekommen, dass wir zum 01.05 an der neuen Außenstelle anfangen sollen oder kriegen wir das erst am 30.04 :(

antworten
WiWi Gast

Zum letzten Mal: Entfristungen

Wer es noch nicht getan hat - lest den Brief des Sprechers der Tarifbeschäftigten im GPR. Dort ist alles dargelegt und wer nun lieber mimimi macht - die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate ;)

Gestern hat der ÖPR den Umsetzungen im Ganzen zugestimmt. Einsprüche der Kollegen wurden von den „Personalvertretern“ ignoriert.Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 18.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 24.03.2018:

Hat jetzt schon jemand eine Verfügung bekommen, dass wir zum 01.05 an der neuen Außenstelle anfangen sollen oder kriegen wir das erst am 30.04 :(

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WiWi Gast

Zum letzten Mal: Entfristungen

Es gibt keine Umsetzungen denen man zustimmen könnte. Fehlalarm.

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WiWi Gast

Zum letzten Mal: Entfristungen

Versteh ich nicht, was soll das heißen?

WiWi Gast schrieb am 18.04.2018:

Es gibt keine Umsetzungen denen man zustimmen könnte. Fehlalarm.

antworten
WiWi Gast

Zum letzten Mal: Entfristungen

WiWi Gast schrieb am 18.04.2018:

Versteh ich nicht, was soll das heißen?

WiWi Gast schrieb am 18.04.2018:

Eine Vorhersage ist keine Zusage ist keine Umsetzung die rechtlich bestehen kann. Deine fristlose Kündigung ist hiermit vorgesehen.

antworten
WiWi Gast

Zum letzten Mal: Entfristungen

Wat???

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 18.04.2018:

Eine Vorhersage ist keine Zusage ist keine Umsetzung die rechtlich bestehen kann. Deine fristlose Kündigung ist hiermit vorgesehen.

antworten
WiWi Gast

Zum letzten Mal: Entfristungen

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Wat???

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Kein mimimimimi. Kündigungsschutzklage. Geh jetzt packen!

antworten
WiWi Gast

Zum letzten Mal: Entfristungen

Leute wovon redet ihr da? Gibt's nun die Verfügung oder nicht? Bitte nicht posten wenn ihr betrunken seid.

antworten
WiWi Gast

Zum letzten Mal: Entfristungen

Sehe ich auch so.....und das an einem Mittwoch!

Zur Mitbestimmung Personalrat: siehe § 75 I Nr. 3 im nachfolgenden Link. Dort steht nichts von vorher oder nachher.

http://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg/BJNR006930974.html

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Leute wovon redet ihr da? Gibt's nun die Verfügung oder nicht? Bitte nicht posten wenn ihr betrunken seid.

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WiWi Gast

Zum letzten Mal: Entfristungen

Quatsch!

WiWi Gast schrieb am 18.04.2018:

Es gibt keine Umsetzungen denen man zustimmen könnte. Fehlalarm.

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WiWi Gast

Zum letzten Mal: Entfristungen

Quatsch!

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Kein mimimimimi. Kündigungsschutzklage. Geh jetzt packen!

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WiWi Gast

Jobzusage

Hat denn zwischenzeitlich noch jemand eine endgültige Zusage erhalten?
Ich habe auch auf Nachfrage noch nichts gehört...

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WiWi Gast

Jobzusage

Eilmeldung: Die ganze Aktion wurde abgesagt.

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WiWi Gast

Jobzusage

Ich glaube, ich sollte dieses Forum von nun an meiden. Hierzu wird zu viel Quatsch geschrieben. Das war anfangs anders, schade.

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Eilmeldung: Die ganze Aktion wurde abgesagt.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Was ist denn plötzlich mit euch allen los.... Ihr spielt alle verrückt. Im Infoport steht nichts dazu. Die Umsetzungen wurden mehrmals bestätigt. Wer noch keine Wohnung gefunden hat, hat Pech.

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WiWi Gast

Jobzusage

Ach was....nicht notwendig zu gehen. Derartige "Personen" sind kognitiv derart überlastet, dass ihnen mangels Beschäftigung, der sie nicht gewachsen wären und ihnen deswegen nicht gereicht wird, versuchen, besonders witzig zu sein. Wegen des intellektuellen Mangels des "Humors" fällt dieser im Regelfall besonders schnell auf.

Einfach ignorieren....

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Ich glaube, ich sollte dieses Forum von nun an meiden. Hierzu wird zu viel Quatsch geschrieben. Das war anfangs anders, schade.

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Eilmeldung: Die ganze Aktion wurde abgesagt.

antworten
WiWi Gast

Zum letzten Mal: Entfristungen

Was denn für einen brief?? Im infoport ist nix.

WiWi Gast schrieb am 18.04.2018:

Wer es noch nicht getan hat - lest den Brief des Sprechers der Tarifbeschäftigten im GPR. Dort ist alles dargelegt und wer nun lieber mimimi macht - die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate ;)

Gestern hat der ÖPR den Umsetzungen im Ganzen zugestimmt. Einsprüche der Kollegen wurden von den „Personalvertretern“ ignoriert.Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 18.04.2018:

Hat jetzt schon jemand eine Verfügung bekommen, dass wir zum 01.05 an der neuen Außenstelle anfangen sollen oder kriegen wir das erst am 30.04 :(

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WiWi Gast

Jobzusage

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Hat denn zwischenzeitlich noch jemand eine endgültige Zusage erhalten?
Ich habe auch auf Nachfrage noch nichts gehört...

Ja! Kann erfreulicherweise berichten, dass ich meine finale Zusage (Start zum 1. Juni) heute morgen bekommen habe.

Telefonisch. Soll die nächsten Tage auch per Briefpost kommen, zusammen mit meinem Termin für die Schulung in Nürnberg. Bis dann.

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WiWi Gast

Jobzusage

darf ich fragen, wieso so eine hohe Nachfrage nach den Jobs herrscht?

Kenne mich null aus und hier scheint in der Richtung ja echt viel los zu sein...würde mich interessieren

was macht man da aufgabenmäßig den ganzen tag?

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WiWi Gast

Jobzusage

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

darf ich fragen, wieso so eine hohe Nachfrage nach den Jobs herrscht?

Weil ein E12er Job jetzt definitiv nicht das Allerschlechteste ist. Dazu kommt, dass man, wenn man nicht direkt von der Uni kommt, direkt in E12, Stufe 2 einsteigen kann. Zwar lächeln die ganzen selbsternannten Foren-Highperformer über so ein Gehalt, in der Praxis ist das aber durchaus attraktiv.

Was viele auch bedenken sollten. Das BAMF bietet auch Stellen in Regionen an, die tendenziell eher strukturschwach sind. Da kann der Job nochmal an Attraktivität gewinnen.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Stufe 2 möglich? Echt?

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Weil ein E12er Job jetzt definitiv nicht das Allerschlechteste ist. Dazu kommt, dass man, wenn man nicht direkt von der Uni kommt, direkt in E12, Stufe 2 einsteigen kann. Zwar lächeln die ganzen selbsternannten Foren-Highperformer über so ein Gehalt, in der Praxis ist das aber durchaus attraktiv.

Was viele auch bedenken sollten. Das BAMF bietet auch Stellen in Regionen an, die tendenziell eher strukturschwach sind. Da kann der Job nochmal an Attraktivität gewinnen.

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WiWi Gast

Jobzusage

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Stufe 2 möglich? Echt?

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Ist das beim BAMF nicht der Fall? Ich hab mehrere Stationen bei Arbeitgebern der Kommunalverwaltung und Landesverwaltung im Lebenslauf und die Stufe 2 wurde mir im öffentlichen Dienst damals sogar bei einem Wechsel (zum zweiten Arbeitgeber) nach deutlich weniger als einem Jahr angeboten. Dass ausgerechnet ein Ministerium wie das BAMF da besonders streng ist, kann ich mir kaum vorstellen. Also fragt auf jeden Fall im Vorstellungsgespräch nach. Dass ist eines der ganz wenigen Themen, bei dem man immer verhandeln kann.

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WiWi Gast

Jobzusage

Edit: Vergesst das mit dem "Ministerium". In meinem Büro ist es schon zu warm :P

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WiWi Gast

Jobzusage

Bevor gleich blöde Kommentare folgen möchte ich zuallerst einmal sagen, dass ich zu meinem wunschreferat umgesetzt werden soll und ich damit auch kein Problem habe. Ich muss aber umziehen...

Hier fängt mein Problem an. Entgegen der Meinung von manchen hier, ist eine Meldung im infoport keine offizielle Verfügung. Wenn man mit den kontaktpersonen des bva telefoniert ,sagen die, dass man ohne personalverfügung nichts unternehmen bzw. unterschreiben soll, weil sonst die Kosten nicht übernommen werden. Ich habe eine 3 monatige Kündigungsfrist für meine Wohnung und so toll ist der Gehalt auch nicht, dass ich mir 2 Wohnungen leisten kann. Hotel wird übrigens nur für 2 Wochen bezahlt...

Die gleiche Info bekommt man bei der Hotline 114, heute nochmal angerufen. Geben keine Auskunft wann die personalverfügungen kommen, aber ohne diese soll man bitte keine Wohnung mieten. Ich gehe in ein ballungsgebiet, da bekomme ich innerhalb von 3 Wochen wahrscheinlich eher schlecht eine Wohung...

Es freut mich ja, dass manche pendeln bzw. Fahrgemeinschaften bilden können, wenn man aber wie ich umziehen muss, ist man echt in einer blöden Situation.

Da ich denke, dass nicht nur ich dieses Problem habe, wäre es gut, wenn man hier wieder mit einem gewissen Niveau diskutieren könnte...

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Bevor gleich blöde Kommentare kommen, möchte ich zuerst sagen, dass ich an mein wunschreferat umgesetzt werde und ich damit auch kein Problem habe. Ich muss dafür aber umziehen und da fängt mein Problem an...

Eine infoport Meldung ist keine offizielle Personalverfügung!

Wenn man mit den Personen des bva telefoniert, sagen die einem, dass man ohne diese Verfügung nichts unterschreiben soll,da sonst die Kosten nicht übernommen werden. Denn wenn ich vor der Verfügung einen Mietvertrag unterschrieben habe, hat mein wohnsitzwechsel bereits davor stattgefunden.
Für meine Wohung habe ich eine 3 monatige Kündigungsfrist und so gut ist der Gehalt auch nicht, dass ich 2 Wohnungen davon bezahlen kann. Hinzukommen werde ich in ein ballungsgebiet versetzt, niemand hält da für ein paar Wochen eine Wohnung zurück, wenn ich denen nicht sagen kann, wann ich den Mietvertrag unterschreibe. Ein Hotel wird auch nur für 2 Wochen bezahlt. Auch wenn die Verfügung morgen kommen sollte, innerhalb von 3 Wochen eine Wohnung zu finden ist auch eher schwierig...

Habe heute nochmal mit 114 telefoniert. Sie können nicht sagen, wann die Verfügungen kommen. Aber man solle doch noch bitte keinen Mietvertrag unterschreiben!

Ich freue mich für Kollegen, die pendeln oder Fahrgemeinschaften bilden können. Meine Situation ist aber echt schwierig...
Da ich denke, dass nicht nur ich dieses Problem habe, wäre es gut, wenn man hier wieder zu einem gewissen Niveau zurückkehren könnte...

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WiWi Gast

Jobzusage

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Ist das beim BAMF nicht der Fall? Ich hab mehrere Stationen bei Arbeitgebern der Kommunalverwaltung und Landesverwaltung im Lebenslauf und die Stufe 2 wurde mir im öffentlichen Dienst damals sogar bei einem Wechsel (zum zweiten Arbeitgeber) nach deutlich weniger als einem Jahr angeboten. Dass ausgerechnet ein Ministerium wie das BAMF da besonders streng ist, kann ich mir kaum vorstellen. Also fragt auf jeden Fall im Vorstellungsgespräch nach. Dass ist eines der ganz wenigen Themen, bei dem man immer verhandeln kann.

  • A) wir sind kein Ministerium und
  • B) Tvöd gibt den rechtlichen Rahmen für die Eingruppierung und Stufe und verhandeln kannst du im freien Markt. Die Tätigkeitsbewertung legt daher Deine Eingruppierung fest. Stufe wird von BVA auf Antrag BAMF festgelegt.
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WiWi Gast

Jobzusage

Hallo,

das mit der Kostenübernahme stimmt. Du musst als Entscheider eine Entscheidung treffen. Ich habe mich mit meinem Wunschreferat in Verbindung gesetzt und erfahren, dass mein Büro bereits eingerichtet ist und man mich am 02.05 erwartet. Persönlich habe ich also die Entscheidung getroffen einen Nachmieter zu suchen und Ende April umzuziehen. Eine Wohnung habe ich auch schon gefunden und unterschrieben. Wir gehen alle davon aus, dass die Verfügungen demnächst eintrudeln. Die Kostenübernahme werde ich dann nachträglich einfordern.

PS: Es gibt bereits Kollegen die schon zwischen Anfang April und Mitte April sich zum Wunschreferat haben versetzen lassen.

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Bevor gleich blöde Kommentare kommen, möchte ich zuerst sagen, dass ich an mein wunschreferat umgesetzt werde und ich damit auch kein Problem habe. Ich muss dafür aber umziehen und da fängt mein Problem an...

Eine infoport Meldung ist keine offizielle Personalverfügung!

Wenn man mit den Personen des bva telefoniert, sagen die einem, dass man ohne diese Verfügung nichts unterschreiben soll,da sonst die Kosten nicht übernommen werden. Denn wenn ich vor der Verfügung einen Mietvertrag unterschrieben habe, hat mein wohnsitzwechsel bereits davor stattgefunden.
Für meine Wohung habe ich eine 3 monatige Kündigungsfrist und so gut ist der Gehalt auch nicht, dass ich 2 Wohnungen davon bezahlen kann. Hinzukommen werde ich in ein ballungsgebiet versetzt, niemand hält da für ein paar Wochen eine Wohnung zurück, wenn ich denen nicht sagen kann, wann ich den Mietvertrag unterschreibe. Ein Hotel wird auch nur für 2 Wochen bezahlt. Auch wenn die Verfügung morgen kommen sollte, innerhalb von 3 Wochen eine Wohnung zu finden ist auch eher schwierig...

Habe heute nochmal mit 114 telefoniert. Sie können nicht sagen, wann die Verfügungen kommen. Aber man solle doch noch bitte keinen Mietvertrag unterschreiben!

Ich freue mich für Kollegen, die pendeln oder Fahrgemeinschaften bilden können. Meine Situation ist aber echt schwierig...
Da ich denke, dass nicht nur ich dieses Problem habe, wäre es gut, wenn man hier wieder zu einem gewissen Niveau zurückkehren könnte...

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WiWi Gast

Jobzusage

Lol
"Du musst als Entscheider eine Entscheidung treffen" suche dir ein "Wunschreferat" aus, dann saaaail aaawaaay.

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WiWi Gast

Jobzusage

Wann die Verfügungen kommen weiß wohl niemand so richtig. Ich persönlich warte auch erst auf eine offizielle schriftliche Verfügung, bevor umgezogen wird und plane keinen Umzug auf der Grundlage von Vermutungen. Zum 01.05. sollte ja laut infoport alles über die Bühne gegangen sein, aber naja es wurde halt so "angedacht". Abwarten und Tee trinken, die Umsetzung zu den neuen Dienstorten ist leider für viele Kollegen sehr suboptimal. Was steht nochmal im neuen Leitbild..irgendwas mit wertschätzung.. :-)

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WiWi Gast

Jobzusage

Soweit so richtig, aber: Es werden zwei Wochen Hotel übernommen, danach angemessene Kosten für ein möbliertes Appartment oder Ferienwohnung für bis zu 3 Monate. In dieser Zeit sollte man auch als ortsunkundiger etwas finden. Außerdem hat jeder unbefristete Mitarbeiter das Recht und die Möglichkeit im Rahmen der Wohnfürsorge auf die Bestände der BIMA bevorzugt zuzugreifen, auch und gerade in Ballungsräumen. Nähere Infos hierzu mit dem Stichwort im Infoport ;)

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Bevor gleich blöde Kommentare kommen, möchte ich zuerst sagen, dass ich an mein wunschreferat umgesetzt werde und ich damit auch kein Problem habe. Ich muss dafür aber umziehen und da fängt mein Problem an...

Eine infoport Meldung ist keine offizielle Personalverfügung!

Wenn man mit den Personen des bva telefoniert, sagen die einem, dass man ohne diese Verfügung nichts unterschreiben soll,da sonst die Kosten nicht übernommen werden. Denn wenn ich vor der Verfügung einen Mietvertrag unterschrieben habe, hat mein wohnsitzwechsel bereits davor stattgefunden.
Für meine Wohung habe ich eine 3 monatige Kündigungsfrist und so gut ist der Gehalt auch nicht, dass ich 2 Wohnungen davon bezahlen kann. Hinzukommen werde ich in ein ballungsgebiet versetzt, niemand hält da für ein paar Wochen eine Wohnung zurück, wenn ich denen nicht sagen kann, wann ich den Mietvertrag unterschreibe. Ein Hotel wird auch nur für 2 Wochen bezahlt. Auch wenn die Verfügung morgen kommen sollte, innerhalb von 3 Wochen eine Wohnung zu finden ist auch eher schwierig...

Habe heute nochmal mit 114 telefoniert. Sie können nicht sagen, wann die Verfügungen kommen. Aber man solle doch noch bitte keinen Mietvertrag unterschreiben!

Ich freue mich für Kollegen, die pendeln oder Fahrgemeinschaften bilden können. Meine Situation ist aber echt schwierig...
Da ich denke, dass nicht nur ich dieses Problem habe, wäre es gut, wenn man hier wieder zu einem gewissen Niveau zurückkehren könnte...

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WiWi Gast

Jobzusage

ÄHM? Wie Bitte? Die Kollegen haben sich GENAU DORT beworben. Wer Bewerbungen wie Lottoscheine streut, darf sich nicht wundern. Also umziehen und gut.

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Wann die Verfügungen kommen weiß wohl niemand so richtig. Ich persönlich warte auch erst auf eine offizielle schriftliche Verfügung, bevor umgezogen wird und plane keinen Umzug auf der Grundlage von Vermutungen. Zum 01.05. sollte ja laut infoport alles über die Bühne gegangen sein, aber naja es wurde halt so "angedacht". Abwarten und Tee trinken, die Umsetzung zu den neuen Dienstorten ist leider für viele Kollegen sehr suboptimal. Was steht nochmal im neuen Leitbild..irgendwas mit wertschätzung.. :-)

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WiWi Gast

Jobzusage

Würde zu gern wissen wer der "Leute-zieht-um"-Troll ist. :-) naja die Sprüche kommen mir bekannt vor.
Im Auftrag

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WiWi Gast

Jobzusage

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Hat denn zwischenzeitlich noch jemand eine endgültige Zusage erhalten?
Ich habe auch auf Nachfrage noch nichts gehört...

Glückwunsch! Für welches Referat ?

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WiWi Gast

Jobzusage

weil Du umziehen musst und nicht auf Verständnis stößt`?

Hochachtungsvoll :o)

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Würde zu gern wissen wer der "Leute-zieht-um"-Troll ist. :-) naja die Sprüche kommen mir bekannt vor.
Im Auftrag

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Hi,

also zur ernsthaften Diskussion: schau mal in das BUKG und dessen Ausführungsvorschriften bzw. Verwaltungsvorschriften. Dort gibt es Regelungen, die besagen, dass Umzugskosten übernommen werden und es gibt Regelungen, bei denen Kosten nur nach vorheriger Genehmigung übernommen werden: der Jurist zieht daraus folgenden Schluss: Wenn die vorherige Genehmigung geregelt ist, dann ist dies in den anderen Fällen nicht notwendig. Schlussfolgerung: Ab dem Beginn der Versetzung/ Umsetzung (jaja....in den meisten Fällen ist es eine Umsetzung, aber nicht immer), dann werden die Kosten in den Fällen, in denen keine vorherige Genehmigung vorliegt, übernommen. Das betrifft vor allem die doppelte Mietzahlung bzw. deren Übernahme.

Außerdem muss man bei dem Mietvertrag zwischen Vertragsschluss (Eingehung des Mietvertrages) und dem Mietbeginn unterscheiden. Man kann kündigen und auch einen Mietvertrag unterschreiben. Maßgebend ist, wann die Kosten entstehen, also die erste Mietzahlung stattfindet. Liegt diese im Zeitraum nach der Umsetzung/ Versetzung, dann wird sie übernommen. Gleiches gilt für Maklerkosten oder das umzugsunternehmen, wobei man mit den Maklern sprechen sollte, wann die Leistung fällig ist. Die bekommen ihr Geld meistens bei Vertragsschluss, also vor Mietbeginn. Fälligkeit sollte nach Mietvertragsbeginn liegen.

Beim BVA wurde mir mündlich gesagt, dass man eine der vorzuschlagenden Umzugsunternehmungen vorher genehmigen lassen muss. Dies geht aus dem Gesetz/ VwVorschriften nicht hervor. Vielmehr ist es so zu lesen, dass man mehrere Angebote einholen muss. das wirtschaftlichste wählt und später, also nach Erstattungsantrag, das günstigste erstattet bekommt. Schriftlich bzw. in Textform äußerte sich das BVA bei mir jedenfalls nicht, was auffällt. PS: Du kannst den Umzug auch selbst durchführen; Du bekommst dann aber nur den Tariflohn für Spedition/ Umzug erstattet. ;-). Auf diese Weise gehst Du im schlimmsten Fall leer aus, hast aber Deinen Umzug, dahingehend keine weiteren Kosten und ggf. die alte Wohnung leer. Man kann in der derzeit angespannten Wohnsituation mit dem Vermieter sprechen.....es gibt viele Bewerber und man kann einvernehmlich den Mietvertrag vorher auflösen (Aufhebungsvertrag). 3 Mieter vorschlagen führt allerdings nicht zu einem Kündigungsrecht o.ä.

Zu mir:
Ich ziehe auch in einen Ballungsraum und habe meinen Mietvertrag bereits unterschrieben bzw. meinen bisherigen gekündigt. Beginn: 1.5.18. Eine Verfügung habe ich nicht, allerdings die mündliche Mitteilung, dass ich mit dem 1.5.18 rechnen soll (Referatsleitung Zieldienststelle). Außerdem habe ich bereits eine Umzugsfirma gefunden, die auch bereit ist, das Umzugsdatum einen oder mehrere Monate nach hinten zu verschieben, sollte die Verfügung nicht kommen. Aber jetzt suchen, Angebote einholen und Verpflichtungen (für einen späteren Zeitpunkt) eingehen hat nichts mit der späteren Kostenentstehung zu tun und sind unproblematisch möglich (sog Verpflichtungsgeschäft). Ggf. mietest Du eine Wohnung im Juni oder Juli an....und vorher pokerst Du bzgl. Hotel und Pendelei, wenn Du ganz sicher gehen möchtest.

Sobald die Verfügung raus ist, kannst Du Dir ein Hotel/ eine vorübergehende Wohnung genehmigen lassen (das ist in diesen Fällen notwendig) oder eben pendeln.

Hier gilt nebenbei bemerkt: Sollte die Genehmigung (also bei den genehmigungspflichtigen Kosten, die definitiv nur nach der Verfügung beantragt werden können) nicht schnell genug erfolgen, dann besteht dennoch ein Anspruch, wenn die verstrichene Zeit zwischen Antrag und Genehmigung zu lang ist und dies nicht im Verschulden des Antragstellers steht. Diese Regelung findest Du in den Verwaltungsvorschriften als Konkretisierung des BUKG. Davon ist auszugehen, wenn die Antragswelle beim BVA eingeht.

Zusammenfassung: bei nicht genehmigungsbedürftigen Kosten werden die Kosten, die nach Verfügungsbeginn entstehen, übernommen und nach dem Erstattungsantrag erstattet. Genehmigungspflichtige Kosten werden nur nach Genehmigung (oder verschuldete, zu lange Wartezeit ohne Genehmigung) übernommen. Ein Antrag ist nur mit Verfügung möglich.

Falls etwas unklar ist, dann bitte schreiben. Die Vorschriften und etwas Philosophieren darüber können schon helfen....quasi schwarz auf weiß. Ich antworte aber gerne. :-)

WiWi Gast schrieb am 19.04.2018:

Bevor gleich blöde Kommentare folgen möchte ich zuallerst einmal sagen, dass ich zu meinem wunschreferat umgesetzt werden soll und ich damit auch kein Problem habe. Ich muss aber umziehen...

Hier fängt mein Problem an. Entgegen der Meinung von manchen hier, ist eine Meldung im infoport keine offizielle Verfügung. Wenn man mit den kontaktpersonen des bva telefoniert ,sagen die, dass man ohne personalverfügung nichts unternehmen bzw. unterschreiben soll, weil sonst die Kosten nicht übernommen werden. Ich habe eine 3 monatige Kündigungsfrist für meine Wohnung und so toll ist der Gehalt auch nicht, dass ich mir 2 Wohnungen leisten kann. Hotel wird übrigens nur für 2 Wochen bezahlt...

Die gleiche Info bekommt man bei der Hotline 114, heute nochmal angerufen. Geben keine Auskunft wann die personalverfügungen kommen, aber ohne diese soll man bitte keine Wohnung mieten. Ich gehe in ein ballungsgebiet, da bekomme ich innerhalb von 3 Wochen wahrscheinlich eher schlecht eine Wohung...

Es freut mich ja, dass manche pendeln bzw. Fahrgemeinschaften bilden können, wenn man aber wie ich umziehen muss, ist man echt in einer blöden Situation.

Da ich denke, dass nicht nur ich dieses Problem habe, wäre es gut, wenn man hier wieder mit einem gewissen Niveau diskutieren könnte...

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Kann sie ja machen, wenn in der Sache alles korrekt lief...

siehe
§§ 43 VwVfG -> 44 III Nr 1 VwVfG (kein Fall von Abs. II Nr. 3) -> dann 45 VwVfG bzw. 46 VwVfG....ggf. auch 47 VwVfG. Kommt auf den Fall an.

Wenn allerdings in der Sache falsche/oberflächliche Prüfungen und Entscheidungen vorgenommen wurden.....oh je!

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Eine Bremer Mitarbeiterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge soll mehr als 1200 Asylanträge positiv beschieden haben, obwohl sie dafür gar nicht zuständig war.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/fluechtlinge-verdacht-auf-korruption-im-bamf-15551576.html

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Das kommt dabei raus, wenn man einen Controller der Bundesagentur für Arbeit zum Leiter des operativen Bereichs einer Asylbehörde macht. Das einzige was zählt, sind Fallzahlen. Vermutlich hat Bremen in der Vergangenheit noch ein großes Lob für die vielen erledigten Aktenzeichen bekommen.....
......und die Unternehmensberatungen haben die Bremer Erledigungszahlen dann vermutlich als Messlatte für alle anderen genommen. Und wir haben uns über die unschaffbaren Vorgaben gewundert.

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Kann sie ja machen, wenn in der Sache alles korrekt lief...

siehe
§§ 43 VwVfG -> 44 III Nr 1 VwVfG (kein Fall von Abs. II Nr. 3) -> dann 45 VwVfG bzw. 46 VwVfG....ggf. auch 47 VwVfG. Kommt auf den Fall an.

Wenn allerdings in der Sache falsche/oberflächliche Prüfungen und Entscheidungen vorgenommen wurden.....oh je!

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/fluechtlinge-verdacht-auf-korruption-im-bamf-15551576.html

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Wahrscheinlich schaffst du die Bremer Höchstzahlen einfach nicht. Wenn es dir nicht zusagt: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate ;)

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Das kommt dabei raus, wenn man einen Controller der Bundesagentur für Arbeit zum Leiter des operativen Bereichs einer Asylbehörde macht. Das einzige was zählt, sind Fallzahlen. Vermutlich hat Bremen in der Vergangenheit noch ein großes Lob für die vielen erledigten Aktenzeichen bekommen.....
......und die Unternehmensberatungen haben die Bremer Erledigungszahlen dann vermutlich als Messlatte für alle anderen genommen. Und wir haben uns über die unschaffbaren Vorgaben gewundert.

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Ich kann leider berichten, dass auch bei Gerichten Erledigungszahlen Punkt Nr 1 sind, ganz ohne Controller an der Spitze oder so...

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Wäre gut, wenn genau dies einmal an die Öffentlichkeit gelangte und im Zuge des anhängigen Ermittlungsverfahrens genauer beleuchtet werden würde. Man darf ja noch träumen.

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Das kommt dabei raus, wenn man einen Controller der Bundesagentur für Arbeit zum Leiter des operativen Bereichs einer Asylbehörde macht. Das einzige was zählt, sind Fallzahlen. Vermutlich hat Bremen in der Vergangenheit noch ein großes Lob für die vielen erledigten Aktenzeichen bekommen.....
......und die Unternehmensberatungen haben die Bremer Erledigungszahlen dann vermutlich als Messlatte für alle anderen genommen. Und wir haben uns über die unschaffbaren Vorgaben gewundert.

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/fluechtlinge-verdacht-auf-korruption-im-bamf-15551576.html

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Naja.....Yeziden hatten echte......Probleme......ein System zur schnellen Bescheidung zu entwickeln ist nicht falsch.....und wenn Anwälte in der Sache mitmachen......ohne Geldzahlungen usw......

Warum nicht!?

Thema Gruppenverfolgung. WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Wäre gut, wenn genau dies einmal an die Öffentlichkeit gelangte und im Zuge des anhängigen Ermittlungsverfahrens genauer beleuchtet werden würde. Man darf ja noch träumen.

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/fluechtlinge-verdacht-auf-korruption-im-bamf-15551576.html

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WiWi Gast

Jobzusage

Ich bin mir sicher, dass bei diesen ad hoc Prüfungen die Herkunft immer ausreichend geklärt war....

WiWi Gast schrieb am 21.04.2018:

Naja.....Yeziden hatten echte......Probleme......ein System zur schnellen Bescheidung zu entwickeln ist nicht falsch.....und wenn Anwälte in der Sache mitmachen......ohne Geldzahlungen usw......

Warum nicht!?

Thema Gruppenverfolgung. WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/fluechtlinge-verdacht-auf-korruption-im-bamf-15551576.html

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WiWi Gast

Jobzusage

Ich glaube nicht, dass sie dem IS zum Opfer gefallen wären, wenn sie ein paar Monate länger im Asylverfahren in Deutschland geblieben wären. Und dass in einer AS im Jahr 2016/2017 ein Mangel an Arbeit geherrscht hat, ist mir auch nicht bekannt. Deshalb kann man altruistische Motive wohl ausschließen.

WiWi Gast schrieb am 21.04.2018:

Naja.....Yeziden hatten echte......Probleme......ein System zur schnellen Bescheidung zu entwickeln ist nicht falsch.....und wenn Anwälte in der Sache mitmachen......ohne Geldzahlungen usw......

Warum nicht!?

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WiWi Gast

Jobzusage

Das ist doch mal eine vernünftige Aussage hier

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WiWi Gast

Erste Verfügungen sind da

Die ersten Verfügungen für die Umsetzung sind da. Beginn 1.5 bzw. 2.5. Diese Verfügungen gehen wohl auch ohne Zustimmung des Personalrats, da die Umsetzung unterhalb von 30 km zum neuen Referat erfolgt und sind deswegen wohl im aktuellen Verfahren nicht geblockt.

antworten
WiWi Gast

Erste Verfügungen sind da

WiWi Gast schrieb am 21.04.2018:

Die ersten Verfügungen für die Umsetzung sind da. Beginn 1.5 bzw. 2.5. Diese Verfügungen gehen wohl auch ohne Zustimmung des Personalrats, da die Umsetzung unterhalb von 30 km zum neuen Referat erfolgt und sind deswegen wohl im aktuellen Verfahren nicht geblockt.

Gilt also nicht für die Kollegen die weiter weg ziehen müssen? :(((
Es ist doch schon bald soweit.

antworten
WiWi Gast

Erste Verfügungen sind da

Wir wissen auch nicht mehr :-(. Der Personalrat soll ja die Verfügungen grundsätzlich noch blocken. Bei unter 30 km zum neuen Dienstort scheinen sie aber nicht blocken zu können/wollen. Deswegen geht es für die Betroffenen defintiv am 2.5 los.

WiWi Gast schrieb am 21.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 21.04.2018:

Gilt also nicht für die Kollegen die weiter weg ziehen müssen? :(((
Es ist doch schon bald soweit.

antworten
WiWi Gast

Erste Verfügungen sind da

a) können sie es nicht und
b) warum sollten sie? Das ist alles Tagespendelbereich

darüber hinaus empfehle ich nochmals: Lasst Euch den Brief des Sprechers der Tarifbeschäftigten zeigen, er erklärt, warum der GPR auch den anderen Umsetzungen zustimmt und was Betroffene, so sie denn wollen, rechtlich dagegen tun können (mit dem Risiko der Kündigung allerdings wegen Arbeitsverweigerung)

WiWi Gast schrieb am 21.04.2018:

Wir wissen auch nicht mehr :-(. Der Personalrat soll ja die Verfügungen grundsätzlich noch blocken. Bei unter 30 km zum neuen Dienstort scheinen sie aber nicht blocken zu können/wollen. Deswegen geht es für die Betroffenen defintiv am 2.5 los.

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WiWi Gast

Jobzusage

Und dann gibts Außenstellen mit sehr niedriger Anerkennungsquote, die default ablehnen Aber als das Thema letztes Jahr mal aufkam, kam von der Leitung nur "Alles Zufall, Einzelfallprüfung, nichts Systematisches". Tja.

WiWi Gast schrieb am 21.04.2018:

Das zieht sich in Bremen durch alle HKL, überall überdurchschnittlich viele Anerkennungen. Auch nachdem die Beschuldigte abkommandiert wurde.

WiWi Gast schrieb am 21.04.2018:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/fluechtlinge-verdacht-auf-korruption-im-bamf-15551576.html

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WiWi Gast

Jobzusage

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Das erklärt, wenigstens zum Teil, warum die Bremer Kollegen so viele Anerkennungen produzieren. ;-)

Zurück zum Thema!

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Geht lt. Medienberichterstattung um den Zeitraum von 2013-2016. War nicht die Erklärung für die vergleichsweise hohe Schutzquote die dortige Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Ablehnungen der Reihe nach aufhebt???

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WiWi Gast

Erste Verfügungen sind da

Bin momentan im Urlaub, daher die vielleicht unqualifizierte Frage: ist dieser Brief des Sprechers des GPR im Infoport zu finden? Danke!
An unserer AS haben wohl einige wenige Kollegen beim PR schriftlich Einspruch gegen ihre Umsetzung erhoben. Keine Ahnung, ob das jemanden nützt.

a) können sie es nicht und
b) warum sollten sie? Das ist alles Tagespendelbereich

darüber hinaus empfehle ich nochmals: Lasst Euch den Brief des Sprechers der Tarifbeschäftigten zeigen, er erklärt, warum der GPR auch den anderen Umsetzungen zustimmt und was Betroffene, so sie denn wollen, rechtlich dagegen tun können (mit dem Risiko der Kündigung allerdings wegen Arbeitsverweigerung)

WiWi Gast schrieb am 21.04.2018:

antworten
WiWi Gast

Erste Verfügungen sind da

Ich hab das weder gesehen, noch irgendwann mal davon gehört.

WiWi Gast schrieb am 21.04.2018:

Bin momentan im Urlaub, daher die vielleicht unqualifizierte Frage: ist dieser Brief des Sprechers des GPR im Infoport zu finden? Danke!
An unserer AS haben wohl einige wenige Kollegen beim PR schriftlich Einspruch gegen ihre Umsetzung erhoben. Keine Ahnung, ob das jemanden nützt.

antworten
WiWi Gast

Erste Verfügungen sind da

Nein es steht nicht im Infoport. Fragt den PR Eures Vertrauens oder ruft im Geschäftszimmer des GPR an, die senden es gerne per Email raus

WiWi Gast schrieb am 21.04.2018:

Ich hab das weder gesehen, noch irgendwann mal davon gehört.

WiWi Gast schrieb am 21.04.2018:

An unserer AS haben wohl einige wenige Kollegen beim PR schriftlich Einspruch gegen ihre Umsetzung erhoben. Keine Ahnung, ob das jemanden nützt.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Verstehe ich nicht.....der Vorredner meint, dass sie dem IS nicht zum Opfer gefallen wären, wenn sie ein paar Monate länger in der BRD geblieben wären........genau das wurde durch die gute Frau herbeigeführt.

Warum soll das nicht auch aus altruistischen Motiven erfolgt sein?

WiWi Gast schrieb am 21.04.2018:

Das ist doch mal eine vernünftige Aussage hier

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Hast Du gehört, dass irgendein Jezide nach Syrien zurückgeschickt wurde nachdem er sein Asylgesuch in D geäußert hat? Die Frau hat die Leute nicht aus Syrien mit dem Bus abholen lassen, sondern aus NRW.

WiWi Gast schrieb am 22.04.2018:

Verstehe ich nicht.....der Vorredner meint, dass sie dem IS nicht zum Opfer gefallen wären, wenn sie ein paar Monate länger in der BRD geblieben wären........genau das wurde durch die gute Frau herbeigeführt.

Warum soll das nicht auch aus altruistischen Motiven erfolgt sein?

WiWi Gast schrieb am 21.04.2018:

Das ist doch mal eine vernünftige Aussage hier

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

WiWi Gast schrieb am 21.04.2018:

Das zieht sich in Bremen durch alle HKL, überall überdurchschnittlich viele Anerkennungen. Auch nachdem die Beschuldigte abkommandiert wurde.

Eine Ablehnungsquote von 90%, wovon 70% vor Gericht wieder einkassiert werden muss, ist ja ganz "normal".

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WiWi Gast

Jobzusage

Bekommt man während seiner Einarbeitungszeit in Nürnberg ein Zimmer gestellt?

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WiWi Gast

Jobzusage

Klar, im feinsten Hotel. 5 Sterne.

WiWi Gast schrieb am 22.04.2018:

Bekommt man während seiner Einarbeitungszeit in Nürnberg ein Zimmer gestellt?

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WiWi Gast

Jobzusage

Und nun einmal die ehrliche Antwort und nicht so ein Kasperle wie der Vorredner. In der Regel bucht die Reisestelle vorab ein (grottiges) *** Hotel. Das führt dazu, dass viele ab dem zweiten Einarbeitungsblock selbst buchen und für den Tageshöchstsatz deutlich bessere Hotels in Nürnberg finden.

Ob Du vorab auch schon selbst buchen kannst hängt davon ab, wie zeitig Du Deine Anordnung erhältst, also ob Du erst in der Dienststelle oder direkt im Qualifizierungszentrum beginnst. Für die Erlaubnis des selbst buchens (bzw. des stornierens) brauchst Du nämlich die dienstliche Emailadresse (sonst läuft es schief und Du hast elende Debatten)

WiWi Gast schrieb am 22.04.2018:

Bekommt man während seiner Einarbeitungszeit in Nürnberg ein Zimmer gestellt?

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WiWi Gast

Jobzusage

Sollten sie nicht abgeschoben werden?
Aber selbst wenn nicht....Zahlen in mehr oder weniger klaren Fällen erreichen zu wollen ist auch nicht verwerflich.

WiWi Gast schrieb am 22.04.2018:

Hast Du gehört, dass irgendein Jezide nach Syrien zurückgeschickt wurde nachdem er sein Asylgesuch in D geäußert hat? Die Frau hat die Leute nicht aus Syrien mit dem Bus abholen lassen, sondern aus NRW.

WiWi Gast schrieb am 22.04.2018:

Das ist doch mal eine vernünftige Aussage hier

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WiWi Gast

Jobzusage

Habe jetzt endlich auch meine Finale Zusage bekommen. Mir wurde noch am Telefon gesagt, dass möglichst alle zum 01.06 anfangen werden.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Danke für die Info!
Einige müssen sich wohl noch ein wenig gedulden...
Hast du schon eine Info zum Startschuss in Nürnberg?
Gruß

WiWi Gast schrieb am 23.04.2018:

Habe jetzt endlich auch meine Finale Zusage bekommen. Mir wurde noch am Telefon gesagt, dass möglichst alle zum 01.06 anfangen werden.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

WiWi Gast schrieb am 23.04.2018:

Habe jetzt endlich auch meine Finale Zusage bekommen. Mir wurde noch am Telefon gesagt, dass möglichst alle zum 01.06 anfangen werden.

Mhm hast du die Info auch schriftlich erhalten? Bei mir ist es der 02.05. Deswegen wundere ich mich.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Soll die Tage per Post kommen.

WiWi Gast schrieb am 23.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 23.04.2018:

Mhm hast du die Info auch schriftlich erhalten? Bei mir ist es der 02.05. Deswegen wundere ich mich.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Damit meinte ich alle die eine vorläufige Zusage dieses Jahr bekommen haben.
Also die Neueinstellungen.

WiWi Gast schrieb am 23.04.2018:

Habe jetzt endlich auch meine Finale Zusage bekommen. Mir wurde noch am Telefon gesagt, dass möglichst alle zum 01.06 anfangen werden.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Bei mir ist es auch der 2.5. Also ein paar wurden wohl schon früher eingestellt.

WiWi Gast schrieb am 23.04.2018:

Habe jetzt endlich auch meine Finale Zusage bekommen. Mir wurde noch am Telefon gesagt, dass möglichst alle zum 01.06 anfangen werden.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

WiWi Gast schrieb am 23.04.2018:

Bei mir ist es auch der 2.5. Also ein paar wurden wohl schon früher eingestellt.

WiWi Gast schrieb am 23.04.2018:

Das sind dann quasi deine Vorgesetzten nach dem Senpai Kohai Prinzip.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Wann hattest du dein Vorstellungsgespräch? Und an welchem Standort fängt ihr an?

WiWi Gast schrieb am 23.04.2018:

Bei mir ist es auch der 2.5. Also ein paar wurden wohl schon früher eingestellt.

WiWi Gast schrieb am 23.04.2018:

Habe jetzt endlich auch meine Finale Zusage bekommen. Mir wurde noch am Telefon gesagt, dass möglichst alle zum 01.06 anfangen werden.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Für welchen Standort?
Jemand schon für den Standort Bonn etwas gehört?

WiWi Gast schrieb am 23.04.2018:

Damit meinte ich alle die eine vorläufige Zusage dieses Jahr bekommen haben.
Also die Neueinstellungen.

WiWi Gast schrieb am 23.04.2018:

Habe jetzt endlich auch meine Finale Zusage bekommen. Mir wurde noch am Telefon gesagt, dass möglichst alle zum 01.06 anfangen werden.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Hallo Leute,

stimmt es, dass die Umsetzungen komplett verschoben bzw. neu organisiert wird? Habe gehört, dass schon einige Kollegen ihre Wohnungen gekündigt hätten und bei den neuen Wohnungen die Mietverträge bereits unterschrieben hätten. Laut Auskunft hätten diese Pech gehabt, da sie ohne die Verfügung die Mietverträge unterschrieben hätten. Trotz 4 maliger Aufforderung im Infoport, zum 02.05 an der neuen Dienststelle anfangen zu müssen ......
Was läuft denn da? Weiß da jemand mehr?

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Woher hast du denn diese Information? Ich gehe noch davon aus, dass diese Woche die Verfügungen kommen werden.

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Hallo Leute,

stimmt es, dass die Umsetzungen komplett verschoben bzw. neu organisiert wird? Habe gehört, dass schon einige Kollegen ihre Wohnungen gekündigt hätten und bei den neuen Wohnungen die Mietverträge bereits unterschrieben hätten. Laut Auskunft hätten diese Pech gehabt, da sie ohne die Verfügung die Mietverträge unterschrieben hätten. Trotz 4 maliger Aufforderung im Infoport, zum 02.05 an der neuen Dienststelle anfangen zu müssen ......
Was läuft denn da? Weiß da jemand mehr?

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Woher hast du denn diese Information? Ich gehe noch davon aus, dass diese Woche die Verfügungen kommen werden.

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Für die GPR Entscheider zieht sich das tatsächlich noch. Die ÖPR Entscheider erhalten die Verfügungen die Tage, soviel ich mitbekommen habe. Man munkelt jedoch, dass man freiwillig umgesetzt werden kann. Dafür müsse man sich Schriftlich beim Entfristungsteam melden.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Woher hast Du diese Information?

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Für die GPR Entscheider zieht sich das tatsächlich noch. Die ÖPR Entscheider erhalten die Verfügungen die Tage, soviel ich mitbekommen habe. Man munkelt jedoch, dass man freiwillig umgesetzt werden kann. Dafür müsse man sich Schriftlich beim Entfristungsteam melden.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Direkt vom Referat 114 - Telefonisch.
Da der GPR nicht zugestimmt hat, wird das Umsetzungsverfahren bis auf weiteres !!!für die Außenstellen!!! ausgesetzt. Alle umsetzungsgefährdeten bekommen in dieser Woche auch noch Post wo entsprechendes mitgeteilt wird.

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Woher hast Du diese Information?

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Für die GPR Entscheider zieht sich das tatsächlich noch. Die ÖPR Entscheider erhalten die Verfügungen die Tage, soviel ich mitbekommen habe. Man munkelt jedoch, dass man freiwillig umgesetzt werden kann. Dafür müsse man sich Schriftlich beim Entfristungsteam melden.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Was sind denn ÖPR und GPR Entscheider? Worin liegt der Unterschied? Danke Euch!!!!

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Woher hast Du diese Information?

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Für die GPR Entscheider zieht sich das tatsächlich noch. Die ÖPR Entscheider erhalten die Verfügungen die Tage, soviel ich mitbekommen habe. Man munkelt jedoch, dass man freiwillig umgesetzt werden kann. Dafür müsse man sich Schriftlich beim Entfristungsteam melden.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

GPR - Außenstellen und Ankunftszentren
ÖPR - nur Zentrale in Nürnberg (soweit ich weiß)

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Was sind denn ÖPR und GPR Entscheider? Worin liegt der Unterschied? Danke Euch!!!!

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Für die GPR Entscheider zieht sich das tatsächlich noch. Die ÖPR Entscheider erhalten die Verfügungen die Tage, soviel ich mitbekommen habe. Man munkelt jedoch, dass man freiwillig umgesetzt werden kann. Dafür müsse man sich Schriftlich beim Entfristungsteam melden.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Also den Personalrat wähle ich nicht! Entspricht nicht meinen Interessen....

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Direkt vom Referat 114 - Telefonisch.
Da der GPR nicht zugestimmt hat, wird das Umsetzungsverfahren bis auf weiteres !!!für die Außenstellen!!! ausgesetzt. Alle umsetzungsgefährdeten bekommen in dieser Woche auch noch Post wo entsprechendes mitgeteilt wird.

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Für die GPR Entscheider zieht sich das tatsächlich noch. Die ÖPR Entscheider erhalten die Verfügungen die Tage, soviel ich mitbekommen habe. Man munkelt jedoch, dass man freiwillig umgesetzt werden kann. Dafür müsse man sich Schriftlich beim Entfristungsteam melden.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Kann jemand was zu den Arbeitsverhältnissen und den Kollegen im Entscheidungszentrum Mannheim erzählen?

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Erst ein Standortkonzept, dann Umsetzungen. Das muss einem Genie eingefallen sein.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Wieso, arbeitest du bald mit uns?

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Kann jemand was zu den Arbeitsverhältnissen und den Kollegen im Entscheidungszentrum Mannheim erzählen?

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Der neue Umsetzungstermin soll der erste Juni sein. Wir werden sehen. Diese Woche soll eine Info kommen.
Wer doppelt miete zahlt kann das später sicherlich von der bva zurückerhalten.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Der neue Umsetzungstermin soll der erste Juni sein. Wir werden sehen. Diese Woche soll eine Info kommen.
Wer doppelt miete zahlt kann das später sicherlich von der bva zurückerhalten.

Woher weißt Du das?

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Woher weißt Du das?

Ich hab eben die Personalhotline angerufen.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Ja, was ein sinnloser Verein. In meiner AS wollen Kollegen umgesetzt werden, hatten sich bei der Entfristung dementsprechend beworben und sitzen nun auf heißen Kohlen, weil der PR mal wieder eine völlig unnötige Machtprobe demonstrieren möchte. Bei den kommenden Wahlen wird die Truppe hoffentlich ausgetauscht.

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Also den Personalrat wähle ich nicht! Entspricht nicht meinen Interessen....

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Für die GPR Entscheider zieht sich das tatsächlich noch. Die ÖPR Entscheider erhalten die Verfügungen die Tage, soviel ich mitbekommen habe. Man munkelt jedoch, dass man freiwillig umgesetzt werden kann. Dafür müsse man sich Schriftlich beim Entfristungsteam melden.

antworten
WiWi Gast

Umsetzung

Viele Kollegen an meiner Außenstelle und ich selbst wollten auch freiwillig umgesetzt werden aber dürfen nicht. Sehe da auch keinen Sinn.

antworten
WiWi Gast

Jobzusage

Ja werde dorthin unversetzt

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Wieso, arbeitest du bald mit uns?

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Kann jemand was zu den Arbeitsverhältnissen und den Kollegen im Entscheidungszentrum Mannheim erzählen?

antworten
WiWi Gast

Umsetzung

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Viele Kollegen an meiner Außenstelle und ich selbst wollten auch freiwillig umgesetzt werden aber dürfen nicht. Sehe da auch keinen Sinn.

Hast Du eine Ahnung, was der Grund ist? Verstehe nicht, was da aktuell los ist. GPR/ÖPR kann es auch nicht sein. Heute haben einige ihre Umsetzungen bekommen, andere nicht. Waren Personen, die definitiv umziehen müssen und ab 2.5 eine Wohnalternative finden müssen. Selbst Hotel kann bei so einem kurzen Zeitraum schwierig werden. Nicht nachvollziehbar.

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