bes. Situation: Nebenberufliches BWL-Studium
Hallo,
folgende Situation: Ich bin seit nunmehr 26 Jahren Verwaltungsbeamter im gehobenen Dienst und dort im Rechnungswesen tätig. Weil mein damaliges Studium sehr juristisch geprägt war, hatte ich schon immer den Wunsch, noch ein BWL-Studium dranzuhängen, letztendlich bin ich ja auch beruflich in diesem Bereich tätig und mich würde ein solches schlichtweg reizen - zumal ich noch damit kokettiere, in absehbarer Zeit zur Gemeindeprüfungsanstalt oder gar noch (zumindest temporär) Eindrücke in der freien Wirtschaft zu sammeln (wobei letzteres eher unwahrscheinlich ist, den Beamten-Status gibt man natürlich auf).
Jetzt folgendes: Mein Sohn studiert seit 3 Semestern an der Universität in dem nahe gelegenen Oberzentrum.
Ich überlege nun, mich ebenfalls für BWL einzuschreiben, meiner Arbeit als Beamter weiterhin aber nachzugehen und nach Feierabend und insbesondere am Wochenende für die Uni zu lernen und dann pro Semester zwei bis maximal drei Klausuren mitzuschreiben - natürlich ohne jemals eine Vorlesung zu besuchen. (Was aber insofern kein Problem ist, als dass mein Sohn mir nicht nur die Mitschriften und Lösungen der Übungen zukommen lassen, sondern mir sogar gut helfen kann).
Ohne hier über Sinn und Unsinn dieser Überlegungen diskutieren zu wollen (!) - gibt es etwas, was (von Seiten der Universität) dagegen spricht? Zur Anwesenheit bin ich ja nicht verpflichtet und für die Klausuren nehme ich mir halt frei. Insofern sollte alles legal sein, oder?
(Die Genehmigung von meinem Dienstherrn habe ich, bwz. ich brauchte keine formelle Genehmigungs-Bescheinigung, da ein Studium in unserer Behörde nicht genehmigungspflichtig ist).
Dass ich das Studium nicht in der Regelstudienzeit schaffe, sollte klar sein. Allerdings wird die Uni einen Studenten, der ca. 12-13 Semester anstatt 6 braucht, allerdings ja auch nicht komplett passiv ist, sondern round about 2 Klausuren/Semester schreibt, jawohl nicht einfach rauswerfen, oder?
Jedenfalls habe ich in der Prüfungs-/Studienordnung keinerlei solcher Regelungen gefunden.
Insofern nochmal meine Frage: Gibt es noch irgendetwas, was ich vielleicht übersehen habe und meinen Plan durcheinander bringen könnte?
Vielen Dank für Eure Kommentare!
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