Studie: Arbeitsmarktreformen in England und Deutschland
»Die Arbeitsmarktreformen in England und Deutschland weisen frappierende Ähnlichkeiten sowie entscheidende Unterschiede auf«, so lautet das Ergebnis einer Studie des Instituts für Arbeit und Technik aus Gelsenkirchen.
Labour setzt auf eine stärkere Kontrolle der Leistungsempfänger
Deutschland scheint seit der Ablösung des Arbeitsförderungsgesetzes durch das SGB III im Jahre 1998 wie im Zeitraffer nachzuholen, was im Vereinigten Königreich schon 1986 begann. In der aktuellen Reformphase, der Zusammenführung aller Leistungen für Personen im Erwerbsalter in einer Organisation, »nimmt sich Großbritannien für die Umsetzung von Jobcentre Plus fünf Jahre Zeit, während für die künftigen deutschen Job-Center und die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsagenturen und kommunalen Trägern eine Vorbereitungszeit von nur einem Jahr und eine Umsetzungszeit von einer juristischen Sekunde gegeben ist«, stellen die Arbeitsmarktexperten fest.
Die Briten konnten aufgrund der zentralistischen Struktur ihres Sozialsystems die Kommunen außen vor lassen und fusionieren nur zwei nationale Behörden, in denen im Wesentlichen die gleichen rechtlichen Voraussetzungen bestanden. Dienstrechtliche Probleme im deutschen Sinne gibt es ohnehin nicht, da so etwas wie ein Beamtenstatus nur im Geheimdienst und anderen höchsten Regierungsämtern bekannt ist. Hinsichtlich der Organisationskulturen erweist sich auch diese qualitativ bescheidene Fusion schon als schwierig genug.
Das System von Unterstützungsleistungen bei Arbeitslosigkeit, das dem Prinzip der Linderung von Armut und nicht dem des einkommens und beitragsabhängigen Statuserhalts folgt, ist teils in den Grundstrukturen des britischen Sozialstaats angelegt, teils von den Konservativen geschaffen worden. New Labour führte weder Leistungskürzungen noch eine wesentliche Verschärfung der Pflichten von Leistungsbeziehern ein. Man versucht lediglich, diese Pflichten konsequenter durchzusetzen, ihre Wahrnehmung mit besseren Dienstleistungen zu unterstützen und dieses als Chance darzustellen.
Im eher spartanisch ausgestatteten britischen Sozialstaat ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit umgerechnet 359 Euro etwas höher als künftig in Deutschland; relativ zum niedrigeren britischen Lohnniveau ist der Unterschied noch deutlicher. Gesetzlicher Mindestlohn (ca. 6,70 Euro pro Stunde) und Negativsteuer für Geringverdiener haben aber Armutsfallen nicht vollständig beseitigen können. Die britische Arbeitsverwaltung realisiert traditionell eine höhere Kontaktdichte mit ihren Kunden als die deutsche. Zwar war die kurzzeitig zu wiederholende Arbeitslosmeldung zeitweilig verkommen zu einer sinnlosen Pflichtübung, sie wird jedoch unter veränderten Rahmenbedingungen eingebaut in ein umfassendes Aktivierungsregime, das es schwierig macht, sich in der Arbeitslosigkeit einzurichten. Der damit zweifellos verbundene Druck wird dadurch akzeptabler, dass die Jobcentres räumlich näher an ihren Kunden sind und architektonisch außen wie innen den Eindruck von bescheidener, aber professioneller Dienstleistung und nicht von hoheitlicher Großbürokratie vermitteln.
Der aktuelle IAT-Report im Internet
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