WiWi Gast schrieb am 31.10.2021:
Alter....Ich hatte doch geschrieben, dass die Stunden - in erster Linie - niemanden interessieren (warum muss man sich da wiederholen). Es zählt in ERSTER Linie dein Anteil. Mit 40% bist Du in ERSTER Linie Gesellschafter und damit RECHTLICH in erster Linie Selbstständig. Was du auf dein Papier schreibst, d.h. Angestellter, Prokurist oder sonst irgend einen Schmarn schreibst, insteressiert die Finanzverwaltung recht wenig. Auch nicht, dass du dir die Zeit "selbst einteilen kannst" (logisch, du bist SELBSTSTÄNDIG, natürlich kannst du dir die Zeit selbst einteilen).
Hier fehlt es offensichtlich gleichermaßen an guter Kinderstube und erforderlicher Sachkenntnis. Eine solche Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Man kann auch als Gesellschafter (sozialversicherungsrechtlich) als Angestellter einzustufen sein. Die steuerliche Einordnung (worum es offensichtlich geht, wenn du von "Finanzverwaltung" schreibst) ist ebenfalls nicht derart simpel zu beantworten und deine Aussage geht in ihrer Absolutheit schlicht an der Rechtslage vorbei.
Die Frage ist hier immer, ob die Bezüge angemessen sind. und was "marktüblich" ist. Geschäftsführer und Gesellschafter z.B. in Teilzeit sind deshalb nicht mit Arbeitnehmern in Teilzeit zu vergleichn (ich glaube ich wiederhole mich zum 2. oder 3. mal). Pi Mal Daumen kannst davon ausgehen, dass du als Teilzeit-Gesellschafter/Prokurist/Wasauchimmer (Stundenzahl PAUSCHAL <30h/Woche) 60% des Vollzeitgehalts deines GFs bekommen solltest, wenn du aktiv im Unternehmen mitarbeitest.
Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Keiner deiner Aussagen kann ich hier zustimmen.
Auch stehst du und dein GF wahrscheinlich mit einem halben Bein im Gefängnis, weil man dir Schwarzarbeit vorwerfen könnte, wenn du angibst "nur 20h zu arbeiten" aber das Licht in deinem Office 24/7 brennt.
Auch diese Aussage geht völlig am Thema und der Rechtslage vorbei. "Schwarzarbeit" ist etwas völlig anderes und liegt sicher nicht vor, wenn ein Unternehmer (teilweise) unentgeltlich für sein Unternehmen tätig wird.
Geh bei solchen Fragen zu einem ANWALT für Steuer & Arbeitsrecht und nicht zu einem Steuerberater. Die haben in solchen Fällen zu 99% oft keine Ahnung.
Gewagte Aussage, wenn man selbst offensichtlich weder Berufsträger oder sonderlich sachkundig ist.
Du bist nicht der erste "Witzbolt" der sich für super schlau hält und versucht das deutsche Recht "auszutricksen". Wenn es so einfach wäre, würden es ja alle machen.
Allgemein würde ich bei dem Leseverständnis die Berufswahl nochmal überdenken (oder eben die Hausaufgaben erstmal selber lösen )
Letzteres kann ich ebenfalls nur anraten. Der obige Beitrag geht leider in Ton und Sache vollends fehl.
Liebe Grüße
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