Lounge Gast schrieb:
Das ist überhaupt kein Quatsch! Das ist gesetzlich noch nicht
klar geregelt.
Die Bundesregierung will, dass ab dem 1. Tag Mindestlohn
zusteht, aber das ist rechtlich umstritten. Hier wirds bald
die ersten Klagen geben. Und zwar wenn die Praktikanten ihr
Praktikum abgeschlossen haben. Geht auch rückwirkend.
Unklar ist, ob es den Mindestlohn bei freiwilligen Praktika ÜBER drei Monaten ab dem 1. Tag oder erst am ersten Tag nach den drei Monaten gibt. (Meinung Bundesregierung + Ministerium: Erster Tag)
Das war ja schon klargestellt.
Was aber tatsächlich Quatsch ist, ist deine Aussage, dass ein freiwilliges Praktikum im Master unter drei Monaten einen Mindestlohnlohnanspruch auslöst.
Ggf. hast du ein "nicht" vergessen im zweiten Absatz deiner Ausführungen, weil du ja im ersten Absatz die Sache richtig darstellst.
("Hat man bereits eine Berufsausbildung ODER befindet man sich im Master gilt ab dem ersten Tag! (auch bei 3 Monate) der Mindestlohn!")
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