Wenn du im Bereich der steuerlichen Gestaltungsberatung tätig sein möchtest, empfehle ich ebenfalls das StB-Examen. Das WP-Examen bildet natürlich ein wesentlich breiteres Spektrum ab, aber infolgedessen leidet natürlich etwas die Tiefe, auch im Bereich des StR. Natürlich ist der Anspruch in diesem Bereich immer noch traditionell hoch, aber die letzten 10% Detailkenntnisse sind nicht Bestandteil des WP-Examens.
Auch der - zurecht angesprochene - Aspekt der Außenwirkung der Berufsbezeichnung "Steuerberater" darf nicht unterschätzt werden; tatsächlich assoziieren insb. kleinere Unternehmen den WP nicht mit der klassischen Steuerberatung.
Bevor du jedoch Vorbereitungen jedweder Art aufnimmst, kläre ab, ob du die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen erfüllst. Insoweit ist meinen Vorrednern uneingeschränkt zuzustimmen.
Dein Vergleich der Bestehensquoten darf hingegen gerne als misslungen betrachtet werden. Es gibt in der Statistik WPK verschiedene Quoten für verschiedene Formen des Examens (Voll-WP, klassischer WP, § 13b/8a WP, etc.) die doch alle erheblich voneinander abweichen.
Zudem ist der durchschnittliche WP-Kandidat nicht direkt mit dem durchschnittliche StB-Kandidat zu vergleichen. Wer die Examina absolviert hat, weiß, wovon ich spreche.
Die Aussage des Vorposters, der WP würde in der steuerlichen Gestaltungsberatung keine Rolle spielen, würde ich ebenfalls zurückweisen. Insb. durch die wesentlich breiteren Kenntnisse des WP bietet diese Zusatzqualifikation im Sinne einer ganzheitlichen Beratung erhebliche Vorteile; persönlich bevorzuge ich jedoch die Kombination RA/StB/WP, im internationalen Kontext gerne ergänzt durch CPA und/oder FBIStR.
Liebe Grüße
antworten