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UG-Gründung Stammkapitaleinlage

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lukas1010

UG-Gründung Stammkapitaleinlage

Schönen guten Tag,

ich, ein Kommilitone und dessen Vater möchten in den nächsten 4-6 Wochen ein Start-Up gründen in Form einer UG.
Das Stammkapital möchten wir auf 5000€ setzen. Nun ist es so, dass die Aufteilung bei meinem Kommilitone 40%, bei mir 50% und dem Vater bei 10% liegt. Es ist nur so, dass der Vater gesagt hat, dass er, obwohl er nur 10% haben möchte, 3000€ „investieren“ möchte, damit er uns etwas unterstützen kann.

Meine Frage: Muss das Stammkapital nun fix nach dem prozentualen Anteil eingezahlt werden (d.h. ich bei 50% 2.500€) oder ist es auch möglich, dass der Vater die 3000€ einzahlt, und wir beide Studenten uns den Rest teilen?
Zusammenfassend ist die Frage, ob es rechtlich verpflichtend ist, dass das Stammkapital nach den prozentualen Anteilen eingezahlt werden muss, oder ob es letztendlich nur wichtig ist, dass das Kapital voll eingezahlt wurde?
Wir sind eher im IT-Bereich tätig, und sind daher nicht ganz Sattelfest bei solchen "rechtlich-theoretischen" Fragen.

Vielen Dank für die Antworten.

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Ceterum censeo

UG-Gründung Stammkapitaleinlage

Hallo lukas1010,
es gibt hier zahlreiche Möglichkeiten, wie man diesen Sachverhalt gestalten könnte und wunderschön überbordende Verträge, die hier alles explizit regeln. Zum Schluss wäre hier wohl die Butter teurer als das Brot. Macht es doch daher ganz einfach: Der erwähnte Vater gibt euch beiden einfach die besprochene Summe und jeder zahlt "seinen" Teil ein.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

UG-Gründung Stammkapitaleinlage

Hi lukas1010,

ganz im Sinne von Ceterum censeo würde ich noch ergänzen euch den Rat eines Steuerberaters zu suchen.

Das war grundsätzlich eine sehr einfache Frage, wenn es hier schon Unsicherheiten geben sollte, sind Fehlentscheidungen vorprogrammiert.

VG

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MrTaxman

UG-Gründung Stammkapitaleinlage

Hallo Lukas1010,

das ist eine Frage da würde ich Dir empfehlen einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hierfür aufzusuchen.

  1. Ist Euch klar, dass eine UG eine eigenständige juristische Person ist? D.h. wenn ihr mal Gewinne einfährt, könnt ihr euch nicht die nicht einfach rausnehmen (bzw. ihr zahlt immer Steuern!!)
  2. Ich glaube das andere Gesellschaftsformen interessanter wären (z.B. eine UG & co KG oder einfach eine GbR etc. etc.)
  3. Es gibt mehrere Möglichkeiten wie Euer Vater Euch Geld geben könnte.

Fazit: Bitte nicht beirren lassen mit dieser 1 € GmbH. Eine UG ist eine richtige Gesellschaft und ist die erstmal errichtet habt ihr eine Vielzahl von Pflichten (z.B. die järhliche Offenlegung). Als richtige Kapitalgesellschaft zahlt diese schon bei 1€ Gewinn steuern. Ihr könnt Euch nur Gehälter auszahlen lassen oder eine Gewinnausschüttung ausüben, welche ebenfalls weitere Anforderungen erfüllen müssen, gerade bei der Gründungsphase sehr heikel und Umständlich. Gerade wenn nicht klar ist wieviel Euros da wirklich pro Monat hängen bleiben.
Mein persönlicher Rat, besser ein- zwei hundert Euro in die Hand nehmen für eine ordentliche Beratung, um dann weiter zu gehen.
Sonst kann es Euch beiden passieren, dass ihr die Situation nicht richtig einschätzt und richtig auf die Schnauze fällt. D.h. alles Geld weg, noch Schulden beim Finanzamt, und ärger woanders. Kenne ich selbst aus der Beratungspraxis.

Sucht Euch im Internet nach einem Berater in Eurer Nähe!
Bereitet Euch auf das Gespräch bitte vernünftig vor (Was wollt ihr machen? Wieviel Umsatz schätzt ihr ein? Wie bekommt ihr den Umsatz? Was für einen Invest braucht ihr überhaupt? Wie verdient ihr Euer Lebensunterhalt solange? Wie sieht Eure Kostenstruktur in den ersten Monaten aus?)
Anhand dessen ergeben sich dann auch gezielte Fragen. Nur wenn ihr gezielte Fragen stellt, lohnt sich das Invest in das Beraterhonorar, da dann auch qualifizierende Antworten kommen. Allgemeine gültige Antworten braucht ihr nicht, sondern jemand der Euch das ganze vernünftig erklärt und zwei Optionen für Eure Situation heraus skizziert und ihr vor allem im klaren seid, welche nächsten Schritte ihr machen müsst. Eine UG ist mit einem Notar Termin schnell erledigt, der gibt Euch jedoch keine Beratung, noch sagt der Euch was die nächsten Schritte sind oder ob das für Euch das Richtige ist. Das als Ratschlag.

VG

lukas1010 schrieb am 17.09.2023:

Schönen guten Tag,

ich, ein Kommilitone und dessen Vater möchten in den nächsten 4-6 Wochen ein Start-Up gründen in Form einer UG.
Das Stammkapital möchten wir auf 5000€ setzen. Nun ist es so, dass die Aufteilung bei meinem Kommilitone 40%, bei mir 50% und dem Vater bei 10% liegt. Es ist nur so, dass der Vater gesagt hat, dass er, obwohl er nur 10% haben möchte, 3000€ „investieren“ möchte, damit er uns etwas unterstützen kann.

Meine Frage: Muss das Stammkapital nun fix nach dem prozentualen Anteil eingezahlt werden (d.h. ich bei 50% 2.500€) oder ist es auch möglich, dass der Vater die 3000€ einzahlt, und wir beide Studenten uns den Rest teilen?
Zusammenfassend ist die Frage, ob es rechtlich verpflichtend ist, dass das Stammkapital nach den prozentualen Anteilen eingezahlt werden muss, oder ob es letztendlich nur wichtig ist, dass das Kapital voll eingezahlt wurde?
Wir sind eher im IT-Bereich tätig, und sind daher nicht ganz Sattelfest bei solchen "rechtlich-theoretischen" Fragen.

Vielen Dank für die Antworten.

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