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Antrag auf Lohnsteuer Ermäßigung?

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WiWi Gast

Antrag auf Lohnsteuer Ermäßigung?

Hallo zusammen,

ich habe von meiner Freundin gehört, dass ihr angeboten wurde den oben genannten Antrag beim Finanzamt Gebrauch zu machen. Ich habe davon nie etwas gehört.

Heißt das, dass wenn man viele Aufwendungen hat es Sinn macht die Lohnsteuer direkt zu minimieren als auf eine hohe Rückzahlung per Steuererklärung am Ende des Jahres zu warten? Sie hat monatlich 300€ Wegkosten bei einem Bruttogehalt von 1800€ brutto (Teilzeit)

Hat das irgendwelche Vor- bzw. Nachteile?

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WiWi Gast

Antrag auf Lohnsteuer Ermäßigung?

WiWi Gast schrieb am 17.11.2019:

Hallo zusammen,

ich habe von meiner Freundin gehört, dass ihr angeboten wurde den oben genannten Antrag beim Finanzamt Gebrauch zu machen. Ich habe davon nie etwas gehört.

Heißt das, dass wenn man viele Aufwendungen hat es Sinn macht die Lohnsteuer direkt zu minimieren als auf eine hohe Rückzahlung per Steuererklärung am Ende des Jahres zu warten? Sie hat monatlich 300€ Wegkosten bei einem Bruttogehalt von 1800€ brutto (Teilzeit)

Hat das irgendwelche Vor- bzw. Nachteile?

Sie lässt sich einen Freibetrag über den Werbungskostenabzug eintragen. D. h., dass sie unterm Jahr weniger Steuern zahlt. -> Vorteil. Allerdings gleicht sich das mit dem Lohnsteuerjahresausgleich bzw. der Einkommensteuererklärung am Jahresende wieder aus. Der Unterschied liegt also "nur" darin, dass sie erst einmal monatlich mehr Netto zur Verfügung hat.
Nachteile sind mir keine bekannt.

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WiWi Gast

Antrag auf Lohnsteuer Ermäßigung?

Vielen Dank!

Was hindert dann einen daran, dass nicht von Anfang an zu machen?

Wenn ich sofort mehr Geld zur Verfügung habe und direkt investieren kann dann hat es ja eigentlich sogar einen Vorteil?

Kritisch wird es dann, wenn sich Verhältnisse ändern? Sprich man hat den Antrag ausgefüllt, die Lohnsteuerminderung (?) wird zu dem Anteil reduziert wie sie zu diesem Moment an regelmäßigen Aufwendungen anfällt (zB Zugticket)? Wenn das Zugticket dann wegfallen sollte entfallen ja auch die Aufwendungen und somit müsste man am Jahresende dann voraussichtlich bei der Einkommensteuer, einbehaltene Steuern rückwirkend zurückzahlen?

Gilt so ein Antrag bis er rückgängig gemacht wird oder nur pro Jahr?

Danke

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WiWi Gast

Antrag auf Lohnsteuer Ermäßigung?

WiWi Gast schrieb am 17.11.2019:

Vielen Dank!

Was hindert dann einen daran, dass nicht von Anfang an zu machen?

Wenn ich sofort mehr Geld zur Verfügung habe und direkt investieren kann dann hat es ja eigentlich sogar einen Vorteil?

Kritisch wird es dann, wenn sich Verhältnisse ändern? Sprich man hat den Antrag ausgefüllt, die Lohnsteuerminderung (?) wird zu dem Anteil reduziert wie sie zu diesem Moment an regelmäßigen Aufwendungen anfällt (zB Zugticket)? Wenn das Zugticket dann wegfallen sollte entfallen ja auch die Aufwendungen und somit müsste man am Jahresende dann voraussichtlich bei der Einkommensteuer, einbehaltene Steuern rückwirkend zurückzahlen?

Gilt so ein Antrag bis er rückgängig gemacht wird oder nur pro Jahr?

Danke

Viele wissen davon nichts, deswegen wird es oft nicht gemacht. Oder es lohnt sich nicht. Es müssen auch regelmäßige hohe Mehrausgaben >600 Euro anfallen. Das ist schon viel. Übrigens wird nur der übersteigende Betrag an Werbungskosten >1000 Euro eingetragen (soviel ich weiß), das wären also dann >1600 Euro, die anfallen müssen. Man kann aber auch negative Einkünfte, hohe Sonderausgaben und/oder außergewöhnliche Belastungen eintragen lassen.

Wann man es auf jeden Fall machen sollte: Bei Situationen, in denen das Nettogehalt als Berechnungsgrundlage dient, z. B. Elterngeld oder Übergangsgeld (öffentlicher Dienst). Da ist auch ein Steuerklassenwechsel sehr nützlich :).

Wenn die Mehrausgaben irgendwann nicht mehr anfallen, dann ist man natürlich verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen. D. h. also, dass eine (hohe) Steuernachzahlung somit vermieden wird.

Ich glaube, in den letzten Jahren ist es möglich, den Freibetrag für zwei Jahre eintragen zu lassen.
Bei einem eingetragenen Freibetrag muss am Jahresende stets eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.

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WiWi Gast

Antrag auf Lohnsteuer Ermäßigung?

Vielen Dank für die Hilfe, war verständlich :)

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WiWi Gast

Antrag auf Lohnsteuer Ermäßigung?

Hallo,
ich nehme diesen Kommentar hiermit wieder auf.

Auf der Webseite SteuerThek fand ich folgenden Hinweis zu den Unterschieden zwischen der Steuererstattung im Folgejahr und der Nutzung des Freibetrages.

"Es sollte jedoch unbedingt beachtet werden, daß beim Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nicht die Einkommensteuerveranlagung in vollem Umfange ersetzt wird. Die Annahme, daß die Summe der monatlichen Lohnsteuer-Ermäßigungen genauso hoch ist wie die Steuererstattung bei der Einkommensteuerveranlagung, ist nicht zutreffend. [...]
Zurückzuführen ist dies auf die in der Lohnsteuertabelle eingearbeiteten Pauschalen, die durch das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren zum Teil zu gering zum Zuge kommen. Dies setzt natürlich voraus, daß der zuvor berücksichtigte Ermäßigungsbetrag nicht überhöht war."

Diese Aussage bringt mich gedanklich nicht ans Ziel.
Es klingt, als hätte der Freibetrag versus normaler Veranlagung Nachteile, da einige Pauschalen 'zu gering zum Zuge kommen'.
Mir erscheint es logisch, dass Pauschalen bei der Steuererklärung im Folgejahr nicht mehr erreicht werden. Wie wirkt sich dies jedoch aus?

Weise ich die Mehrausgaben sehr großzügig aus (und nach) und erreiche folglich in der Steuererklärung des Folgejahres Pauschalen nicht (beispielsweise die Werbungskostenpauschale als AN von 1000€ nicht), ist dies meiner Ansicht nach vorteilhaft - da ich dennoch die Pauschale von 1000€ ansetzen kann.

Hat hier jemand einen Rat und konkrete Beispiele?

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know-it-all

Antrag auf Lohnsteuer Ermäßigung?

WiWi Gast schrieb am 03.10.2020:

Diese Aussage bringt mich gedanklich nicht ans Ziel.
Es klingt, als hätte der Freibetrag versus normaler Veranlagung Nachteile, da einige Pauschalen 'zu gering zum Zuge kommen'.

Also ich lese daraus, dass der sich aus den eingetragenen Mehrausgaben ergebene verringerte Steuerabzug nicht ganz dem Erstattungsbetrag entspricht, wenn man tatsächliche Mehrausgaben in dieser Höhe erst in der Steuererklärung geltend macht. Also der Steuerabzug wäre dann noch "geschätzt" und etwas zu hoch.
Ist aber auch egal - mit eingetragenen Mehrausgaben, bist du ohnehin verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und die rechnet es dann genau aus.

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