WiWi Gast schrieb am 03.11.2018:
Hallo, ich hatte leider mit dem Thema nichts am Hut... daher die Fragen...
- Wenn ich Angestellt bin muss ich die Einkommenstr. jedes Jahr machen...ist das pflicht?
Nein, ist keine Pflicht, da Dein Arbeitsentgelt mit dem Lohnsteuerabzug versteuert ist.
Evtl. kannst Du steuermindernde Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder einen Verlustabzug (s.u.) geltend machen und erhältst so einen Teil der Lohnsteuer wieder zurück.
Probeweise kannst Du beispielsweise mit dem ELSTER - Programm testen, ob Du eine Erstattung zu erwarten hast.
Außerdem hat das Finanzamt das Recht, Dich jederzeit aufzufordern eine Einkommensteuererklärung einzureichen.
- Wenn ich keinen Steuerberater habe und möchte mein Studium steuerlich geltend machen wenn kann ich da um Rat bitten? (kostenlos)
Du kannst das Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen.
Unter diesem Stichwort findest Du im Internet viele Artikel mit Erläuterungen und Anleitung.
D. h. es wird ein Verlust (aus nichtselbständiger Arbeit) festgestellt, der mit zukünftigen positiven Einkünften verrechnet wird und ggf. dann zu einer Steuererstattung führt.
Professionell und trotzdem preiswert erledigen dies Lohnsteuerhilfevereine.
Danke!
Bitte.
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