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Verlustvortrag Beginn Master im Oktober - gesamtes Jahr absetzbar?

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WiWi Gast

Verlustvortrag Beginn Master im Oktober - gesamtes Jahr absetzbar?

Hallo zusammen,

aktuell studiere ich noch im Master, habe durch ein paar Prämienzahlungen meines Arbeitgebers dieses Jahr allerdings knapp 20.000 erhalten und über 2k Steuern gezahlt, die ich mir gerne zurückholen will. Sonst schaffe ich es immer nur ca. 4000 Euro abzusetzen, da ich noch bei Eltern wohne, keine Miete zahle und nur weite Fahrten zur Arbeit habe usw. Das wird dieses Jahr allerdings nicht reichen, um alles zurückzuerhalten, daher meine Frage: Wenn ich einen Verlustvortrag mache für das Jahr in dem ich mit dem Master begann (ab Oktober), kann ich dann das gesamte Jahr Sonderausgaben geltend machen oder geht das nicht, da ich vor Oktober noch im Bachelor (mein Erststudium) war?

Außerdem würde ich gerne wissen, ob meine Annahmen korrekt sind: Ich habe gelesen, dass bereits festgestellte Verluste direkt verrechnet werden, wenn ich mehr als das verdient habe. Heißt, wenn ich jetzt hingehen würde und den kompletten Master, wo ich noch nicht als Werki gearbeitet habe absetze und beispielsweise 15k Verluste sammle, dann verpufft alles, da ich dieses Jahr ca. 20k verdient habe, auch wenn das an Steuern nur 2,xy tausend waren? Liege ich richtig, wenn ich sage, es ist klüger zunächst nur den Anfang meines Masters abzusetzen, da das schon genügt, um meine gezahlten Steuern für dieses Jahr zurückzuerhalten? Bei ca. 20k rechne ich damit, dass ich dank KV und Fahrten zur Dienststelle und weiteren Ausgaben schon ca. auf 15-16k mindern kann und erhoffe mir von EINEM Verlustvortrag dann alles zurückzuerhalten. Oder ist es nicht möglich zu sagen, dass man die anderen Verlustvorträge erst nächstes Jahr macht? Kurz bevor man dann wirklich ne Stange Geld verdient?

Danke und LG

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WiWi Gast

Verlustvortrag Beginn Master im Oktober - gesamtes Jahr absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 06.11.2023:

Hallo zusammen,

aktuell studiere ich noch im Master, habe durch ein paar Prämienzahlungen meines Arbeitgebers dieses Jahr allerdings knapp 20.000 erhalten und über 2k Steuern gezahlt, die ich mir gerne zurückholen will. Sonst schaffe ich es immer nur ca. 4000 Euro abzusetzen, da ich noch bei Eltern wohne, keine Miete zahle und nur weite Fahrten zur Arbeit habe usw. Das wird dieses Jahr allerdings nicht reichen, um alles zurückzuerhalten, daher meine Frage: Wenn ich einen Verlustvortrag mache für das Jahr in dem ich mit dem Master begann (ab Oktober), kann ich dann das gesamte Jahr Sonderausgaben geltend machen oder geht das nicht, da ich vor Oktober noch im Bachelor (mein Erststudium) war?

Außerdem würde ich gerne wissen, ob meine Annahmen korrekt sind: Ich habe gelesen, dass bereits festgestellte Verluste direkt verrechnet werden, wenn ich mehr als das verdient habe. Heißt, wenn ich jetzt hingehen würde und den kompletten Master, wo ich noch nicht als Werki gearbeitet habe absetze und beispielsweise 15k Verluste sammle, dann verpufft alles, da ich dieses Jahr ca. 20k verdient habe, auch wenn das an Steuern nur 2,xy tausend waren? Liege ich richtig, wenn ich sage, es ist klüger zunächst nur den Anfang meines Masters abzusetzen, da das schon genügt, um meine gezahlten Steuern für dieses Jahr zurückzuerhalten? Bei ca. 20k rechne ich damit, dass ich dank KV und Fahrten zur Dienststelle und weiteren Ausgaben schon ca. auf 15-16k mindern kann und erhoffe mir von EINEM Verlustvortrag dann alles zurückzuerhalten. Oder ist es nicht möglich zu sagen, dass man die anderen Verlustvorträge erst nächstes Jahr macht? Kurz bevor man dann wirklich ne Stange Geld verdient?

Danke und LG

Deine Idee funktioniert nicht.

Verluste werden chronologisch nach Entstehen verrechnet, nicht in der Reihenfolge der Festsetzung.

Wenn du 2023 Einkommen hattest, werden alle Verluste der Jahre davor verrechnet, völlig egal in welcher Reihenfolge du die Steuererklärungen abgibst. Falls es durcheinander machst, erfolgt im Zweifel auch eine rückwirkende Korrektur.

antworten
WiWi Gast

Verlustvortrag Beginn Master im Oktober - gesamtes Jahr absetzbar?

Hallo, danke für deine Antwort! Heißt das, dass sich Verlustvorträge immer direkt auf das nächste Jahr verrechnen, wo man Steuern gezahlt hat? Unabhängig davon, wann man den Verlustvortrag erstellt?? Für das erste Jahr, an dem ich danach Steuern bezahlt habe, habe ich eine Steuererklärung als Werkstudent abgeschickt, damals allerdings nicht alles zurückerhalten. Würde sich das dann mit dem Jahr im Nachhinein verrechnen und bekomme ich zumindest diese Steuern zurück, wenn ich mein Einkommen damit unter den Freibetrag drücken kann?

WiWi Gast schrieb am 10.11.2023:

Hallo zusammen,

aktuell studiere ich noch im Master, habe durch ein paar Prämienzahlungen meines Arbeitgebers dieses Jahr allerdings knapp 20.000 erhalten und über 2k Steuern gezahlt, die ich mir gerne zurückholen will. Sonst schaffe ich es immer nur ca. 4000 Euro abzusetzen, da ich noch bei Eltern wohne, keine Miete zahle und nur weite Fahrten zur Arbeit habe usw. Das wird dieses Jahr allerdings nicht reichen, um alles zurückzuerhalten, daher meine Frage: Wenn ich einen Verlustvortrag mache für das Jahr in dem ich mit dem Master begann (ab Oktober), kann ich dann das gesamte Jahr Sonderausgaben geltend machen oder geht das nicht, da ich vor Oktober noch im Bachelor (mein Erststudium) war?

Außerdem würde ich gerne wissen, ob meine Annahmen korrekt sind: Ich habe gelesen, dass bereits festgestellte Verluste direkt verrechnet werden, wenn ich mehr als das verdient habe. Heißt, wenn ich jetzt hingehen würde und den kompletten Master, wo ich noch nicht als Werki gearbeitet habe absetze und beispielsweise 15k Verluste sammle, dann verpufft alles, da ich dieses Jahr ca. 20k verdient habe, auch wenn das an Steuern nur 2,xy tausend waren? Liege ich richtig, wenn ich sage, es ist klüger zunächst nur den Anfang meines Masters abzusetzen, da das schon genügt, um meine gezahlten Steuern für dieses Jahr zurückzuerhalten? Bei ca. 20k rechne ich damit, dass ich dank KV und Fahrten zur Dienststelle und weiteren Ausgaben schon ca. auf 15-16k mindern kann und erhoffe mir von EINEM Verlustvortrag dann alles zurückzuerhalten. Oder ist es nicht möglich zu sagen, dass man die anderen Verlustvorträge erst nächstes Jahr macht? Kurz bevor man dann wirklich ne Stange Geld verdient?

Danke und LG

Deine Idee funktioniert nicht.

Verluste werden chronologisch nach Entstehen verrechnet, nicht in der Reihenfolge der Festsetzung.

Wenn du 2023 Einkommen hattest, werden alle Verluste der Jahre davor verrechnet, völlig egal in welcher Reihenfolge du die Steuererklärungen abgibst. Falls es durcheinander machst, erfolgt im Zweifel auch eine rückwirkende Korrektur.

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Ceterum censeo

Verlustvortrag Beginn Master im Oktober - gesamtes Jahr absetzbar?

Ich würde ja gerne helfen, fürchte aber, den Sachverhalt nicht verstanden zu haben.
Die wenigen Angaben, die ich mit Mühe entwirren konnte, lassen mich jedoch zu der Vermutung kommen, dass der Plan des TE so nicht funktioniert.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Verlustvortrag Beginn Master im Oktober - gesamtes Jahr absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 13.11.2023:

Hallo, danke für deine Antwort! Heißt das, dass sich Verlustvorträge immer direkt auf das nächste Jahr verrechnen, wo man Steuern gezahlt hat? Unabhängig davon, wann man den Verlustvortrag erstellt?? Für das erste Jahr, an dem ich danach Steuern bezahlt habe, habe ich eine Steuererklärung als Werkstudent abgeschickt, damals allerdings nicht alles zurückerhalten. Würde sich das dann mit dem Jahr im Nachhinein verrechnen und bekomme ich zumindest diese Steuern zurück, wenn ich mein Einkommen damit unter den Freibetrag drücken kann?

WiWi Gast schrieb am 10.11.2023:

Hallo zusammen,

aktuell studiere ich noch im Master, habe durch ein paar Prämienzahlungen meines Arbeitgebers dieses Jahr allerdings knapp 20.000 erhalten und über 2k Steuern gezahlt, die ich mir gerne zurückholen will. Sonst schaffe ich es immer nur ca. 4000 Euro abzusetzen, da ich noch bei Eltern wohne, keine Miete zahle und nur weite Fahrten zur Arbeit habe usw. Das wird dieses Jahr allerdings nicht reichen, um alles zurückzuerhalten, daher meine Frage: Wenn ich einen Verlustvortrag mache für das Jahr in dem ich mit dem Master begann (ab Oktober), kann ich dann das gesamte Jahr Sonderausgaben geltend machen oder geht das nicht, da ich vor Oktober noch im Bachelor (mein Erststudium) war?

Außerdem würde ich gerne wissen, ob meine Annahmen korrekt sind: Ich habe gelesen, dass bereits festgestellte Verluste direkt verrechnet werden, wenn ich mehr als das verdient habe. Heißt, wenn ich jetzt hingehen würde und den kompletten Master, wo ich noch nicht als Werki gearbeitet habe absetze und beispielsweise 15k Verluste sammle, dann verpufft alles, da ich dieses Jahr ca. 20k verdient habe, auch wenn das an Steuern nur 2,xy tausend waren? Liege ich richtig, wenn ich sage, es ist klüger zunächst nur den Anfang meines Masters abzusetzen, da das schon genügt, um meine gezahlten Steuern für dieses Jahr zurückzuerhalten? Bei ca. 20k rechne ich damit, dass ich dank KV und Fahrten zur Dienststelle und weiteren Ausgaben schon ca. auf 15-16k mindern kann und erhoffe mir von EINEM Verlustvortrag dann alles zurückzuerhalten. Oder ist es nicht möglich zu sagen, dass man die anderen Verlustvorträge erst nächstes Jahr macht? Kurz bevor man dann wirklich ne Stange Geld verdient?

Danke und LG

Deine Idee funktioniert nicht.

Verluste werden chronologisch nach Entstehen verrechnet, nicht in der Reihenfolge der Festsetzung.

Wenn du 2023 Einkommen hattest, werden alle Verluste der Jahre davor verrechnet, völlig egal in welcher Reihenfolge du die Steuererklärungen abgibst. Falls es durcheinander machst, erfolgt im Zweifel auch eine rückwirkende Korrektur.

Es ist völlig egal, wann du den Verlustvortrag "erstellst". Es kommt auf den Zeitpunkt des Verlustes an, also dem Jahr in dem du die Ausgabe hattest (und nicht der Zeitpunkt, an dem du das dem Finanzamt mitteilst).

Korrekturen, die durch ein Einreichen in der falschen Reihenfolge entstehen, werden im Zweifel automatisch vorgenommen.

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