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Weiterbildungen (CFA, ACCA etc.) von der Steuer absetzen

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WiWi Gast

Weiterbildungen (CFA, ACCA etc.) von der Steuer absetzen

Ist es möglich, die Kosten für die bekannten Weiterbildungen in der BWL w.z.B. CFA, CIA, Six Sigma belts, ACCA, FRM usw. steuerlich geltend zu machen (z.B. als Werbungskosten). Damit meine ich alles, was dazu zählt (Lernmaterial, Prüfungsgebühr, Mitgliedschaftsgebühr).

Im Internet finde ich dazu eher wenig und das was ich finde, ist meist ziemlich alt und aus mir nicht bekannten Foren.
Hat jemanden damit Erfahrung und es schon mal versucht?

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WiWi Gast

Weiterbildungen (CFA, ACCA etc.) von der Steuer absetzen

Sofern der Arbeitgeber nicht zahlt sollte es möglich sein.

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WiWi Gast

Weiterbildungen (CFA, ACCA etc.) von der Steuer absetzen

Sofern selbst bezahlt einfach absetzen (Unterlagen, Kurse, Prüfungsgebühren, Mitgliedschaften).

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WiWi Gast

Weiterbildungen (CFA, ACCA etc.) von der Steuer absetzen

Es kommt darauf an. Da alle von dir genannten Lehrgänge auf eine erste Berufsausbildung aufbauen steht einem WK Abzug grds. Nichts im Wege. Im Zweifel könntest du diese ebenso als Sonderausgaben geltend machen, sofern du ohnehin Positiv Einkünfte Vorweisen kannst.

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WiWi Gast

Weiterbildungen (CFA, ACCA etc.) von der Steuer absetzen

Sollte kein Problem sein. Bei höheren Summen kann das Finanzamt auch mal Rückfragen stellen. Dann erklärst du das halt nochmal und gut ist. Viele meinen, dass man das 1 zu 1 wiederkriegt. Das ist nicht richtig. Bitte bedenke das...

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WiWi Gast

Weiterbildungen (CFA, ACCA etc.) von der Steuer absetzen

Ja, ich habe alle Gebühren, Bücher, Fahrtkosten zum Prüfungsort und sogar ein iPad, das ich für das Lernen gekauft habe (das nur zu 50%), für eine der oben genannten Weiterbildungen von der Steuer abgesetzt. Ich kenne viele andere, die dasselbe getan haben.

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WiWi Gast

Weiterbildungen (CFA, ACCA etc.) von der Steuer absetzen

WiWi Gast schrieb am 19.12.2023:

Sollte kein Problem sein. Bei höheren Summen kann das Finanzamt auch mal Rückfragen stellen. Dann erklärst du das halt nochmal und gut ist. Viele meinen, dass man das 1 zu 1 wiederkriegt. Das ist nicht richtig. Bitte bedenke das...

Das ist ja wohl klar.

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WiWi Gast

Weiterbildungen (CFA, ACCA etc.) von der Steuer absetzen

WiWi Gast schrieb am 19.12.2023:

Es kommt darauf an. Da alle von dir genannten Lehrgänge auf eine erste Berufsausbildung aufbauen steht einem WK Abzug grds. Nichts im Wege. Im Zweifel könntest du diese ebenso als Sonderausgaben geltend machen, sofern du ohnehin Positiv Einkünfte Vorweisen kannst.

Ist das so? Bei einigen, insb. den günstigeren/den einfachen Anmelde-oder Mitgliedschaftsgebühren könnte es ja sein, dass man, wenn man nah am Arbeitsplatz wohnt, gar nicht über die Werbungskostenpauschale kommt. Wenn ein Ansetzen als Sonderausgaben möglich ist, wäre das toll, da das dann zusätzlich zur Pauschale geht.

Funktioniert das wirklich? Es sieht für mich nur nach Werbungskosten aus.

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WiWi Gast

Weiterbildungen (CFA, ACCA etc.) von der Steuer absetzen

Der CFA muss nicht aufbauen. Selbst wenn du Architektur studiert hast, gilt das als Erstausbildung und der CFA als Zweitausbildung.

Denkt dran, wenn ihr in ner Bib lernt, dass ich das als Ausäwrtstätigkeit absetzen könnt.

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WiWi Gast

Weiterbildungen (CFA, ACCA etc.) von der Steuer absetzen

WiWi Gast schrieb am 20.12.2023:

WiWi Gast schrieb am 19.12.2023:

Es kommt darauf an. Da alle von dir genannten Lehrgänge auf eine erste Berufsausbildung aufbauen steht einem WK Abzug grds. Nichts im Wege. Im Zweifel könntest du diese ebenso als Sonderausgaben geltend machen, sofern du ohnehin Positiv Einkünfte Vorweisen kannst.

Ist das so? Bei einigen, insb. den günstigeren/den einfachen Anmelde-oder Mitgliedschaftsgebühren könnte es ja sein, dass man, wenn man nah am Arbeitsplatz wohnt, gar nicht über die Werbungskostenpauschale kommt. Wenn ein Ansetzen als Sonderausgaben möglich ist, wäre das toll, da das dann zusätzlich zur Pauschale geht.

Funktioniert das wirklich? Es sieht für mich nur nach Werbungskosten aus.

Ausbildungs- und Fortbildungskosten sind normalerweise nur dann als Sonderausgaben absetzbar, wenn es sich im eine Erstausbildung handelt.

Wenn man bereits ein Studium oder eine Ausbildung absolviert hat, sind sämtliche Weiterbildungskosten normalerweise nur als Werbungskosten absetzbar.
Theoretisch ist das sogar besser, weil Werbungskosten nicht gedeckelt sind (Sonderkosten bei 6k p.a.) und auch noch ins nächste Jahr überführbar sind, wenn kein steuerpflichtiges Einkommen vorliegt.

Wenn man allerdings unter der Werbungskostenpauschale 1230 Euro p.a. (2023) liegt, hat man keinen steuerlichen Nutzen von Weiterbildungskosten.
In diesem Fall muss man sich aber auch klar machen, dass man ohnehin nicht besonders viel an Steuererstattung bekommen hätte.
Einerseits weil man vermutlich ohnehin noch nicht so viele Steuern bezahlt und andererseits weil dann der abzusetzende Betrag so gering ist, dass sich das zu versteuernde Einkommen kaum reduziert.

Beispiel (Zahlen gerundet ohne Werbungskostenpauschale, nach Steuerrechner des BMF):
60k Brutto zahlt man ledig ca. 15.242 Euro Steuern.
60k Brutto mit 500 Euro Werbungskosten macht 59.500 zu versteuerndes Einkommen, zahlt man ledig ca. 15.038 Euro Steuern.
=>~200 Euro Steuererstattung

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