Jobben im Studium 2: Unselbstständige/selbstständige Arbeit
Wer neben dem Studium jobbt, muss einiges beachten, damit die Abzüge so gering wie möglich bleiben.
Jobben im Studium: Abhängige Beschäftigung
Studierende als Arbeitnehmer sind beliebt, da sie wenig kosten und flexibel sind. Ganze Branchen, etwa viele gastronomische Unternehmen, setzen auf studentische Arbeitskräfte als abhängig Beschäftigte. Von einer »abhängigen Beschäftigung« spricht man, wenn Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit vom Auftraggeber bestimmt werden. Typische abhängige Beschäftigungen für Studierende sind z.B.
- Kellner
- Kassenkraft
- Call Center Agent
- Pflegehilfskraft
- studentische Hilfskraft usw.
Als abhängig Beschäftigter ist man sozialversichert, die Lohnsteuer wird zunächst vom Gehalt abgezogen und im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs erstattet. Bei einem 400-Euro-Job entfällt die Lohnsteuer für den Arbeitnehmer sogar ganz. Arbeitszeit, Einkommen usw. werden per Dienstvertrag geregelt.