Leitfaden Versicherungen: 2. Absicherung und Vermögensbildung
Im Rahmen der neuen Serie »Leitfaden Versicherungen« werden Grundregeln der privaten Absicherung vorgestellt, die gemeinsam einen Leitfaden für die Entwicklung eines individuellen Versicherungskonzepts bilden.
Keine Beitragsrückgewähr vereinbaren
Auch Versicherungen mit Beitrags- oder Prämienrückgewähr sind nichts anderes als solche kombinierten Versicherungs-Vermögensbildungs-Produkte. Die Prämie ist um einiges höher als bei einer »reinen« Versicherung (also ohne Rückzahlung) der Mehrbetrag wird einfach dazu verwendet, das Geld anzulegen und daraus am Ende die Rückgewähr zu finanzieren. Meist werden diese Produkte mit dem Argument verkauft, dann seien die Beiträge nicht »verloren«. Den großen Vorteil hat aber vor allem der Vermittler, weil höhere Beiträge für ihn auch eine höhere Provision bedeuten.
Als Versicherter müssen Sie wie folgt rechnen:
Wie hoch ist die Rendite des zusätzlichen Beitrags, aus dem die Versicherung die Rückzahlung finanziert? Der Finanzanalyst Volker Looman hat kürzlich (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27.12.2003) die Rendite einer Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr untersucht. Je nach getroffenen Annahmen kam er auf Werte zwischen 1,14 und 3,81 Prozent. Diese Werte sind so gering, dass Sie auf eine Beitragsrückgewähr auf jeden Fall verzichten können. Den Zusatzbetrag für die Rückgewähr verwenden Sie also besser für andere Geldanlagen, die fast immer einen höheren Ertrag abwerfen. Bei der Versicherung sollten Sie demnach nur eine »reine« Versicherung abschließen.
[Verfasser M. Kinkel, Autor von Job & Money - http://www.jobmoney.de]