WiWi Gast schrieb am 15.08.2025:
Hallo zusammen,
ich warte seit 9 Monaten auf die Ergebnisse meiner Sicherheitsüberprüfung (SÜ). Auf meine Nachfragen erhalte ich nur die Standardantwort, dass die Bearbeitung noch läuft. Nun überlege ich, eine Untätigkeitsklage einzureichen (BfV). Hat jemand damit Erfahrung? Ich bin dankbar für jede Erfahrung, Meinung oder Idee.
L.G.
Da stellt sich wohl erstmal die Frage, gegen wen Du die Untätigkeitsklage erhebst: Ich wüsste es z.B. schlichtweg nicht, ob die zuständige Behörde tatsächlich das BfV oder nicht doch vielleicht das BAMF als Initiator des Prüfungsverfahrens sein müsste. Die Frage könnte Dir vermutlich ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht besser beantworten.
Zwar scheint sich das BAMF bei Klagen vor dem VG in der Vergangenheit nicht mit Ruhm bekleckert zu haben (insbesondere wegen dem Auswahlverfahren bei größeren Entlassungswellen kam es zu mehreren Niederlagen vor dem VG), aber die Frage ist doch, ob es sich für Dich lohnt, diesen zusätzlichen Stressfaktor zu öffnen.
Das würde ich davon abhängig machen, wie die Bedingungen Deines neues Arbeitsverhältnisses beim BAMF aussehen würden (Unbefristeter zu befristeter Vertrag, angebotenes Gehalt, mögliches Traumarbeitsverhältnis, etc) und welche Alternativen Du auf dem Arbeitsmarkt haben könntest (abhängig von der Nachfrage Deines Studienfachs, der angebotenen Vergütung in anderen Jobs, Nähe zum Wunschwohnort, Deiner bisherigen Arbeitssituation, ...).
Grundsätzlich ist wohl kein neuer Arbeitgeber begeistert, wenn gegen ihn geklagt wird - hier sogar vor Begründung des Arbeitsverhältnisses. Andererseits ist Dein Frust nach 9 Monaten Wartezeit mehr als verständlich.
antworten