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Kündigung als Werkstudent

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

Hallo zusammen ,

vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
Und zwar habe ab Januar angefangen als Werkstudent 20/h Woche zu arbeiten. Am 01.03 kam dann das Gespräch mit dem Vorgesetzten , Arbeitsverhältnis wird beendet (Grund hier für wohl fehlende Auftragslage). Auf jeden Fall wurde mir zum 14.03. dann gekündigt und da ich wohl einen Vertrag auf Stunden habe , und ich für März plötzlich keine Stunden mehr kriege , konnte ich auch sofort nachhause und werde kein Gehalt mehr kriegen. Das ganze hat mich etwas überrascht , ob sowas einfach erlaubt ist.

Außerdem frage ich mich , ob mir nicht Urlaub zusteht , ich habe nämlich 2 Monate 20/Woche gearbeitet. Müssen die mir dann nicht meinen Urlaub auszahlen? Und wie viele Stunden wären das?

Ich hoffe sehr , das mir jemand helfen kann , bin etwas verzweifelt... Danke!

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

So einfach ist es für den Arbeitgeber nicht. Der AG muss auch dann zahlen, wenn keine Arbeit da ist. Nennt sich Betriebsrisiko und die entsprechenen Gesetzesgrundlagen kannst Du dir im Anschluss gerne ergooglen. Und auch wenn du noch nicht disponiert worden ist, ist entscheidend, wie viel Stunden du gearbeitet hättest.
Und ja, du hast auch Anspruch auf die Auszahlung deines anteiligen Urlaubs.

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

In der aktuellen Lage würde ich mich flexibel zeigen, ein vernünftiges Zeugnis für Jan-Mrz aushandeln und das nicht eskalieren. Das bringt doch nichts. Lieber im Guten auseinander gehen und vielleicht ergeben sich irgendwann aus diesem Kontakt noch irgendwelche Möglichkeiten.

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

Er/Sie hat das Recht auf das Gehalt/bzw. Geld durch weggefallenen Urlaub!

Die Unternehmen erlauben sich das nur, weil viele Leute denken dass sie keine Chance haben bzw. nicht mal ihre Rechte genau kennen.

Lasst euch nicht unterbuttern, weil ihr "nur" Praktikant oder Werkstudent seid!

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

In der aktuellen Lage würde ich mich flexibel zeigen, ein vernünftiges Zeugnis für Jan-Mrz aushandeln und das nicht eskalieren. Das bringt doch nichts. Lieber im Guten auseinander gehen und vielleicht ergeben sich irgendwann aus diesem Kontakt noch irgendwelche Möglichkeiten.

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

Mach keinen Aufstand. Nimm das Zeugnis, geh mit Würde und schei* auf die verlorenen 400€.

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

Was für ein Zeugnis soll das bitte sein? Leute das Zeugnis wird dann ausgestellt von Jan - März wobei klar sein wird dass im März nicht gearbeitet wurde, jeder weiß dann auch dass der komplette Januar für die Einarbeitung drauf gegangen ist und maximal der Februar in irgendeiner Weise produktiv war.

Würde mir das Geld definitiv holen und Zeugnis, naja. Würde mir fast überlegen ob es mehr Sinn macht das aus dem CV rauszulassen. Glaube nicht dass dir eine 2-monatige WS Tätigkeit positiv ausgelegt wird, wirft mMn eher Fragen auf.

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

Drück auf die Tränendrüse, dass du das Geld doch so nötig gehabt hättest und damit fest geplant hattest. Dann schlag vor, ob du nicht wenigstens deinen Urlaub anteilig gezahlt bekommst und ein gutes Arbeitszeugnis.

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

Mach keinen Aufstand. Nimm das Zeugnis, geh mit Würde und schei* auf die verlorenen 400€.

Brauch das Geld.

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

Was für ein Zeugnis soll das bitte sein? Leute das Zeugnis wird dann ausgestellt von Jan - März wobei klar sein wird dass im März nicht gearbeitet wurde, jeder weiß dann auch dass der komplette Januar für die Einarbeitung drauf gegangen ist und maximal der Februar in irgendeiner Weise produktiv war.

Würde mir das Geld definitiv holen und Zeugnis, naja. Würde mir fast überlegen ob es mehr Sinn macht das aus dem CV rauszulassen. Glaube nicht dass dir eine 2-monatige WS Tätigkeit positiv ausgelegt wird, wirft mMn eher Fragen auf.

weiß doch jeder dass sowas leider in coronazeiten passiert. immerhin hatte man ihn für die stelle für geeignet gehalten und eingestellt.

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

Darf die Firma nicht machen! Drohe mit Anwalt und wende dich an HR.

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

Was für ein Zeugnis soll das bitte sein? Leute das Zeugnis wird dann ausgestellt von Jan - März wobei klar sein wird dass im März nicht gearbeitet wurde, jeder weiß dann auch dass der komplette Januar für die Einarbeitung drauf gegangen ist und maximal der Februar in irgendeiner Weise produktiv war.

Würde mir das Geld definitiv holen und Zeugnis, naja. Würde mir fast überlegen ob es mehr Sinn macht das aus dem CV rauszulassen. Glaube nicht dass dir eine 2-monatige WS Tätigkeit positiv ausgelegt wird, wirft mMn eher Fragen auf.

weiß doch jeder dass sowas leider in coronazeiten passiert. immerhin hatte man ihn für die stelle für geeignet gehalten und eingestellt.

Und wieso sollte er auf 400€ verzichten die ihm zustehen? Ist ja nicht seine Schuld dass das UN offensichtlich nicht planen kann. Denn als er im Januar eingestellt wurde war die Auftragslage sicherlich nicht wesentlich besser als jetzt und Corona war im Januar ebenfalls deutlich schlimmer als jetzt.

Ob ich es in den CV packen würde würde ich mir gut überlegen. Höchstens wenn das UN sehr gut ist (DAX30 zB) oder wenn die Abteilung passt sprich man sich später nochmal auf dieselbe Abteilung bewirbt. Bei beidem vorausgesetzt das Zeugnis ist gut. Aber selbst dann muss ich sagen finde ich machen 2 Monate WS im CV nicht viel her.

antworten
WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

Was für ein Zeugnis soll das bitte sein? Leute das Zeugnis wird dann ausgestellt von Jan - März wobei klar sein wird dass im März nicht gearbeitet wurde, jeder weiß dann auch dass der komplette Januar für die Einarbeitung drauf gegangen ist und maximal der Februar in irgendeiner Weise produktiv war.

Würde mir das Geld definitiv holen und Zeugnis, naja. Würde mir fast überlegen ob es mehr Sinn macht das aus dem CV rauszulassen. Glaube nicht dass dir eine 2-monatige WS Tätigkeit positiv ausgelegt wird, wirft mMn eher Fragen auf.

weiß doch jeder dass sowas leider in coronazeiten passiert. immerhin hatte man ihn für die stelle für geeignet gehalten und eingestellt.

Und wieso sollte er auf 400€ verzichten die ihm zustehen? Ist ja nicht seine Schuld dass das UN offensichtlich nicht planen kann. Denn als er im Januar eingestellt wurde war die Auftragslage sicherlich nicht wesentlich besser wie jetzt und Corona war im Januar ebenfalls deutlich schlimmer als jetzt.

Ob ich es in den CV packen würde würde ich mir gut überlegen. Höchstens wenn das UN sehr gut ist (DAX30 zB) oder wenn die Abteilung passt sprich man sich später nochmal auf dieselbe Abteilung bewirbt. Bei beidem vorausgesetzt das Zeugnis ist gut. Aber selbst dann muss ich sagen finde ich machen 2 Monate WS im CV nicht viel her.

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

ist tatsächlich mwn. sehr schwierig, da du ja nur Stundenweise arbeitest und bezahlt wirst. Keine Stunden -> Keine Zahlung
Du bist in dem Sinne ja nicht Freigestellt, sondern kriegst nur keine Stunden. Urlaub müssten glaub ich 2 Tage pro vollen Monat sein oder? Und dann wahrscheinlich auf die 20 h runtergerechnet
wären also 2 * 8 h
die solltest du problemlos kriegen
rest sehe ich mehr als schwierig. Idealerweise hattest du wenigstens feste Tage, dass du zb jeden Mo, Di 8 und am Mi 4 h gearbeitest hast o.ä.

Bin aber kein Jurist

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

Bin in einer ähnlichen Situation, nur dass es ein Discounter ist und die Werkstudententätigkeit "Kasse" war. Wurde nun auch für Mitte März gekündigt, hatte am 01.01.21 angefangen.

Lohn etc. kriege ich wohl noch, aber allgemein nur die 2 monatige WS Tätigkeit im CV zu nennen wäre nicht wirklich schlau, oder? Arbeitszeugnis werd ich wohl auch kriegen, obwohl gefühlt 1.5 Monate Einarbeitung waren.

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

Was für ein Zeugnis soll das bitte sein? Leute das Zeugnis wird dann ausgestellt von Jan - März wobei klar sein wird dass im März nicht gearbeitet wurde, jeder weiß dann auch dass der komplette Januar für die Einarbeitung drauf gegangen ist und maximal der Februar in irgendeiner Weise produktiv war.

Würde mir das Geld definitiv holen und Zeugnis, naja. Würde mir fast überlegen ob es mehr Sinn macht das aus dem CV rauszulassen. Glaube nicht dass dir eine 2-monatige WS Tätigkeit positiv ausgelegt wird, wirft mMn eher Fragen auf.

weiß doch jeder dass sowas leider in coronazeiten passiert. immerhin hatte man ihn für die stelle für geeignet gehalten und eingestellt.

Und wieso sollte er auf 400€ verzichten die ihm zustehen? Ist ja nicht seine Schuld dass das UN offensichtlich nicht planen kann. Denn als er im Januar eingestellt wurde war die Auftragslage sicherlich nicht wesentlich besser als jetzt und Corona war im Januar ebenfalls deutlich schlimmer als jetzt.

Ob ich es in den CV packen würde würde ich mir gut überlegen. Höchstens wenn das UN sehr gut ist (DAX30 zB) oder wenn die Abteilung passt sprich man sich später nochmal auf dieselbe Abteilung bewirbt. Bei beidem vorausgesetzt das Zeugnis ist gut. Aber selbst dann muss ich sagen finde ich machen 2 Monate WS im CV nicht viel her.

Naja viele verstehen hier eben nicht, dass wenn im Vertrag keine Stunden vereinbart wurden und nur die Stunden abrechnet werden, die er geleistet hat, entsteht hieraus kein Anspruch.

  • woher sollen wir wissen, ob er Urlaubsanspruch hat. Dafür muss der Ersteller einfach mal zwei Minuten seinen Vertrag durchlesen.

Meine 400€ waren auch keine feste Zahl, sondern nur grob geschätzt.
Wenn sich aus 2 * 20h p.m. ein Vollzeitmonat ergibt und damit ein urlaubsanspruch von 2 - 2,5 Tagen entsteht, dann wird er das am Ende des Monts schon automatisch ausbezahlt bekommen.

Er hat also i.d.R. Anspruch auf 0,0€.
Und natürlich ist die Kündigung innerhalb einer wahrscheinlich vereinbarten Probezeit mit zwei Wochen Frist ganz normal möglich.

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

Gegen die Kündigung wirst du nichts machen können - Arbeitsverhältnisse können in der Probezeit beidseitig mit einer Frist von 14 Tagen ohne Grund gekündigt werden. Ist blöd gelaufen, aber da musst du jetzt leider durch. Biete deinem AG deine Arbeitsleistung an, indem du schriftlich anfragst, wann du deine Stunden noch ableisten kannst. Hierbei kommt es natürlich auch darauf an, was in deinem AV steht. Habt ihr fest 20 Stunden pro Woche vereinbart, dann muss dein AG dich auch die 20 Stunden beschäftigen oder eben bezahlen, wenn er dich nicht mehr einsetzen kann. Dies ist das unternehmerische Risiko, welches der AG zu tragen hat.

Zu deinem Urlaubsanspruch: Urlaub wird nicht in Stunden, sondern in Tagen gerechnet. Als Werkstudent mit einer 20h Woche (2,5 Arbeitstage pro Woche) stehen dir anteilsmäßig 10 Urlaubstage im Jahr zur Verfügung (soweit nichts anderes vereinbart ist). Den kompletten Urlaubsanspruch erhältst du im ersten Jahr erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten, was heißt, dass wenn du weiter beschäftigt worden wärst am 1.1.2022 schon deine 10 Urlaubstage zum verbraten bekommen hättest. Da das hier nicht der Fall ist, erhältst du anteilsmäßig deine bereits erarbeiteten Urlaubstage. Jetzt kannst du dir ausrechnen, wie viel Urlaubstage dir zustehen. Frag aber am besten nochmal bei eurer Person nach, die müssten das auch gelistet haben. Lass dich nicht einfach so abspeisen und suche das freundliche Gespräch mit deinem Vorgesetzten.

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

So einfach ist es für den Arbeitgeber nicht. Der AG muss auch dann zahlen, wenn keine Arbeit da ist. Nennt sich Betriebsrisiko und die entsprechenen Gesetzesgrundlagen kannst Du dir im Anschluss gerne ergooglen. Und auch wenn du noch nicht disponiert worden ist, ist entscheidend, wie viel Stunden du gearbeitet hättest.
Und ja, du hast auch Anspruch auf die Auszahlung deines anteiligen Urlaubs.

Doch so einfach ist das. Im ersten halben Jahr hat man Pech gehabt. Hier kann man im Zweifel keine Kündigungsschutzklage einreichen.
Klar kann man per Anwalt kommen, aber wenn ein Unternehmen nicht zahlen möchte, dann sieht es einfach schlecht aus.

Anspruch auf ein Zeugnis besteht nicht. Nur auf eine Arbeitsbescheinigung

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

Hast du am ersten Januar angefangen?
Falls nein, dann hast du nur Urlaubsanspruch für den Februar.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

So einfach ist es für den Arbeitgeber nicht. Der AG muss auch dann zahlen, wenn keine Arbeit da ist. Nennt sich Betriebsrisiko und die entsprechenen Gesetzesgrundlagen kannst Du dir im Anschluss gerne ergooglen. Und auch wenn du noch nicht disponiert worden ist, ist entscheidend, wie viel Stunden du gearbeitet hättest.
Und ja, du hast auch Anspruch auf die Auszahlung deines anteiligen Urlaubs.

Doch so einfach ist das. Im ersten halben Jahr hat man Pech gehabt. Hier kann man im Zweifel keine Kündigungsschutzklage einreichen.
Klar kann man per Anwalt kommen, aber wenn ein Unternehmen nicht zahlen möchte, dann sieht es einfach schlecht aus.

Anspruch auf ein Zeugnis besteht nicht. Nur auf eine Arbeitsbescheinigung

Jetzt lies dir noch einmal § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko (HGB) durch und mach dir mal Gedanken, was du soeben geschrieben hast.

Meine Ausführungen bezogen sich nicht auf eine Kündigungsschutzklage, sondern auf den Anspruch auf anteilige Vergütung für den März!

PS: Falls der AG nicht zahlt, nochmal 40 Euro Verzugspauschale geltend machen, siehe auch § 288 Abs. 5 S. 1 BGB

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

So einfach ist es für den Arbeitgeber nicht. Der AG muss auch dann zahlen, wenn keine Arbeit da ist. Nennt sich Betriebsrisiko und die entsprechenen Gesetzesgrundlagen kannst Du dir im Anschluss gerne ergooglen. Und auch wenn du noch nicht disponiert worden ist, ist entscheidend, wie viel Stunden du gearbeitet hättest.
Und ja, du hast auch Anspruch auf die Auszahlung deines anteiligen Urlaubs.

Doch so einfach ist das. Im ersten halben Jahr hat man Pech gehabt. Hier kann man im Zweifel keine Kündigungsschutzklage einreichen.
Klar kann man per Anwalt kommen, aber wenn ein Unternehmen nicht zahlen möchte, dann sieht es einfach schlecht aus.

Anspruch auf ein Zeugnis besteht nicht. Nur auf eine Arbeitsbescheinigung

Jetzt lies dir noch einmal § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko (HGB) durch und mach dir mal Gedanken, was du soeben geschrieben hast.

Meine Ausführungen bezogen sich nicht auf eine Kündigungsschutzklage, sondern auf den Anspruch auf anteilige Vergütung für den März!

PS: Falls der AG nicht zahlt, nochmal 40 Euro Verzugspauschale geltend machen, siehe auch § 288 Abs. 5 S. 1 BGB

Die Realität sieht halt leider anders aus.

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

Jetzt lies dir noch einmal § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko (HGB) durch und mach dir mal Gedanken, was du soeben geschrieben hast.

Meine Ausführungen bezogen sich nicht auf eine Kündigungsschutzklage, sondern auf den Anspruch auf anteilige Vergütung für den März!

PS: Falls der AG nicht zahlt, nochmal 40 Euro Verzugspauschale geltend machen, siehe auch § 288 Abs. 5 S. 1 BGB

Er hat halt keine festen Schichten

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WiWi Gast

Kündigung als Werkstudent

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

ist tatsächlich mwn. sehr schwierig, da du ja nur Stundenweise arbeitest und bezahlt wirst. Keine Stunden -> Keine Zahlung
Du bist in dem Sinne ja nicht Freigestellt, sondern kriegst nur keine Stunden. Urlaub müssten glaub ich 2 Tage pro vollen Monat sein oder? Und dann wahrscheinlich auf die 20 h runtergerechnet
wären also 2 * 8 h
die solltest du problemlos kriegen
rest sehe ich mehr als schwierig. Idealerweise hattest du wenigstens feste Tage, dass du zb jeden Mo, Di 8 und am Mi 4 h gearbeitest hast o.ä.

Bin aber kein Jurist

https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html

Absatz 2 Satz 2 - dir steht eine Vergütung für 16 Stunden zu

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