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Fehler im Audit

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Fehler im Audit

Hallo, angenommen es wird ein wesentlicher Fehler bei der Prüfung eines Mandanten gefunden. Der verantwortliche Prüfungsleiter, sieht jedoch über diesen Fehler hinweg, aus den unterschiedlichsten Gründen. Wie würdet ihr reagieren?

  • Wie könnte man sich selbst absichern, dass man diesen Fehler gefunden hat, der Prüfungsleiter diesen jedoch nicht weiter verfolgen will? Dokumentation in den Prüfungsunterlagen?
  • Wie sieht es haftungstechnisch aus?
  • Kann der Prüfungsassistent dafür belangt werden, obwohl er den Fehler für wesentlich hält?
  • Wer haftet in diesem Fall? Die Prüfungsgesellschaft oder zusätzlich auch der Assistent?
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WiWi Gast

Fehler im Audit

Dokumentiere es in den E-Mail korrespondenzgetreu dem Motto Servus hab da was gefunden kannst du das bitte anschauen ich denke das hat auch massive Auswirkungen wenn es dann von deinem Prüfungs leider nicht weiter verfolgt wird brauchst du dir kein Kopf zu machen.

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WiWi Gast

Fehler im Audit

WiWi Gast schrieb am 23.10.2018:

Dokumentiere es in den E-Mail korrespondenzgetreu dem Motto Servus hab da was gefunden kannst du das bitte anschauen ich denke das hat auch massive Auswirkungen wenn es dann von deinem Prüfungs leider nicht weiter verfolgt wird brauchst du dir kein Kopf zu machen.

Also nochmal zum Verständnis:
Es handelt sich um einen wesentlichen Fehler, der Fehler ist seit mehreren Jahren bekannt. Sowohl der WP-Gesellschaft als auch dem zu prüfenden Unternehmern. Beide haben keinerlei Interesse den Fehler zu korrigieren. Der Fehler verstößt aber definitiv gegen die Gesetze der Rechnungslegung. Das Prüfungsteam besteht nur aus 3 Personen. Da finde ich es irgendwie bescheuert, eine Email zu schreiben. Andererseits suche ich natürlich das offene Gespräch mit dem Prüfungsleiter und teile Ihm meine Auffassung mit. Was mir jedoch ein Sorge bereitet, ist die Haftung. Ich habe mehrfach gelesen, dass auch Prüfungsgehilfen für Fehler haften. In diesem Fall, handelt es sich sogar um einen vorsätzlichen Fehler. Die Frage ist nun, wie man am besten mit einer solchen Situation umgeht. Ich finde es zunächst moralisches nicht in Ordnung, dass ein solcher Fehler nicht korrigiert wird. Das Verhalten passt meines Erachtens nicht zum Berufsbild eines Wirtschaftsprüfers. Ferner möchte ich natürlich nicht in einer zivilrechtlichen Haftung bzw. ggf. sogar strafrechtlichen Haftung landen. (Ist das überhaupt möglich, bei einem Fehler, der seit Jahren schon so durchgeschleppt wird)? Kennt sich irgendjemand aus, wie man sich am besten Absichern soll? Frage ist, wie es nun weitergehen soll? Ggf. sogar das Unternehmen wechseln, weil man dieses falsche Verhalten vom WP moralisch nicht akzeptieren kann?

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WiWi Gast

Fehler im Audit

Wird die Wesentlichkeit gerissen? Fehler ist ja nicht gleich Fehler.

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WiWi Gast

Fehler im Audit

Offen ansprechen und Bedenken äußern. Keiner wird es dir übel nehmen, dass du an dein eigenes Wohl denkst im Sinne einer möglichen Strafverfolgung. Grds. würde ich aber sagen, solange der WP mit dem Bestätigungsvermerk nicht nervös wird, würde ich auch erstmal entspannt bleiben.

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WiWi Gast

Fehler im Audit

Es handelt sich wie oben beschrieben um einen wesentlichen Fehler. Was den Sachverhalt aus meiner Perspektive noch verschlimmert ist, dass er meiner Ansicht nach vorsätzlich nicht korrigiert wird. Der WP hat in allen Jahren, in denen der Fehler bestanden hat, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Eine Einschränkung würde ja auch meist, zu fehlenden Folgeaufträgen bzw. Beraterleistungen führen ;) Mir geht es aber auch nicht darum, ob der WP einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt oder nicht. Mir ist wichtig, dass ich sauber aus der Sache herauskomme. Habe immer so im Hinterkopf, dass so etwas einem auch schnell die Karriere versauen kann, wenn sowas auffliegt. Fraglich ist halt, ob mich das nicht die Karriere in dem Unternehmen kostet, wenn ich eine andere Auffassung als der WP vertrete?

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MünchenIstTeuer

Fehler im Audit

Wende dich diesbezüglich mal an deinen direkten Vorgesetzten (nicht die auf dem Mandat) oder einen anderen Manager/(Partner) deines Vertrauens.

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WiWi Gast

Fehler im Audit

MünchenIstTeuer schrieb am 24.10.2018:

Wende dich diesbezüglich mal an deinen direkten Vorgesetzten (nicht die auf dem Mandat) oder einen anderen Manager/(Partner) deines Vertrauens.

Würde das direkt dem Prüfungsleiter mitteilen. Sag ihm offen du möchtest dich intern absichern indem du ihm eine Email schreibst in dem du ihn auf den Sachverhalt hinweist („Hallo XYZ, wie bereits mündlich kommuniziert ist mir XYZ aufgefallen“).

Das kann er nur akzeptieren, denn

  • a) wenn es aus seiner Sicht nicht der Rede wert ist, dann ists ja auch ok wenn man so eine belanglose Email schreibt.

  • b) wenn es aus seiner Sicht nicht ok, dann ist es deine Pflicht das zu melden. Dafür muss er Verständnis haben. Sonst lässt er -offensichtlich- die Verantwortung bei dir, was klar nicht ok ist, da nicht dein Job.

So kann er argmuentativ nicht raus,
Lg und viel Erfolg.

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WiWi Gast

Fehler im Audit

Sprich mit dem Direktor/Partner auf dem Mandat, alternativ deinem persönlichen Direktor/Partner. Ansonsten hat jede big4 und auch big10 interne Möglichkeiten zum Melden solcher Vorkommnisse geschaffen. Email schreiben und den Prüfungsleiter informieren halte ich für den falschen Weg.

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WiWi Gast

Fehler im Audit

Also hier mal ein paar Infos aus der Praxis (selber WP): Nicht jeder Fehler den der Assi für wesentlich hält, ist direkt ein Grund um Den BV zu modifizieren. Dafür bedarf es schon erheblicher Unregelmäßigkeiten oder Fehler. Alternativ kann der WP immer noch einen Hinweis in den BV oder PB aufnehmen bzw. den MM-Letter.

Haften tut der Assi in so ziemlich keinem Fall; strafrechtlich sind idR nichtmal die zeichnenden WPs greifbar und zivilrechtlich ist die WPG Prozessgegener - und die ist versichert. Schreib dem Verantwortlichen eine Mail und ansonsten halt die Füße still. Wer hier zuviel Wind macht wegen evtl. Kleinigkeiten versaut sein Standing mehr, als ein Assi der mal einen Fehler übersieht (ein Assi ist nunmal noch in der "Ausbildung").
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

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