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Unternehmen für Aktienanalysen und Bewerbung als Wirtschaftsprüfer unvereinbar?

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lukas1010

Unternehmen für Aktienanalysen und Bewerbung als Wirtschaftsprüfer unvereinbar?

Schönen guten Tag liebe Community,

Ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt wissen:
Mein Bruder möchte ein Unternehmen (UG) gründen, welches sich mit Aktienanalysen beschäftigt. Nun hat er mich gefragt, ob ich nicht Lust hätte als Anteilseigner, mitzumachen.

Mein Problem ist aber folgendes, und zwar fange ich ab 01.04.2024 meinen Master in Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung an, denn mein Ziel ist es, Wirtschaftsprüfer, bzw. IT-Auditor zu werden.
Ich habe nun das Bedenken, dass die WP-Gesellschaften mir dieses Unternehmen negativ auslegen könnten, bzw. dass ich einen Nachteil haben könnte, weil sich Aktienanalysen und Wirtschaftsprüfung gegenseitig „beissen“ könnten und unvereinbar ist, da ich vorher Analysen aufgestellt habe, und nun mögliche Unternehmen (mit-)prüfen soll. Stichpunkt u.a. Objektivität.

Meine Priorität liegt klar in der Wirtschaftsprüfung, aber ich hätte auch wirklich Lust, an so einem Unternehmen mitzuarbeiten, da es sich hierbei auch im Bilanzen, Cash-Flow,…dreht.
Mir ist natürlich klar, dass Wirtschaftsprüfer kein Gewerbe haben dürfen, daher würde ich es sowieso nach einer Zeit abgeben (was aber bei der Frage vorerst nicht relevant ist).

Was ist eure Meinung dazu? Sollte ich es lieber ablehnen da ich sonst einen Nachteil in der WP habe oder könnte es sogar eine positive Auswirkung haben, da ich mich bereits mit Jahresabschlüssen intensiv beschäftigt hätte?

Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten und wünsche ein schönes Wochenende.

antworten
Shenichi

Unternehmen für Aktienanalysen und Bewerbung als Wirtschaftsprüfer unvereinbar?

Also Anteilseigner sein eröffnet zunächst keine Gewerblichkeit. Solange du keine GF-Position inne hast, sollte das auch kein Problem sein. Fraglich wird es mMn, wenn du etwaige Unternehmen prüfst über die Aktienanalysen veröffentlicht werden (Problem Insiderwissen). Sofern auch in diese Unternehmen investiert wird, müsste man sich das im Detail mit der Independence anschauen.

antworten
WiWi Gast

Unternehmen für Aktienanalysen und Bewerbung als Wirtschaftsprüfer unvereinbar?

Wir sollten hier einmal die verschiedenen Sachverhalte trennen.

Zunächst beginnt der Fragesteller gerade ja erst sein Studium, bis er also tatsächlich Wirtschaftsprüfer wird fließt noch viel Wasser den Rhein runter.

Die Frage der Unabhängigkeit kann soweit zunächst zurückgestellt werden, wobei hier aus meiner Sicht viel mehr die Frage der Verschwiegenheit in den Fokus zu stellen wäre.

Also zunächst erstmal zu deiner Ausgangsfrage:

Nein es wird dir nicht negativ ausgelegt, wenn du in deiner Zeit bevor du bei eine WPG einsteigst in einer Aktienanalysefirma gearbeitet hast, idR wird dass eher positiv eingestuft werden, da man davon ausgehen wird, dass du im vergleich zu andern Bewerbern ein besseres Grundverständnis aufgrund deiner Erfahrung mitbringen wirst.

Auch hat es keine Auswirkungen auf deine zukünftige Unabhängigkeit bzgl. einer Prüfung auf der du eingesetzt wirst, nur weil du in der Vergangenheit mal eine Aktienanalyse für diese Unternehmen erstellt hast. Auch hier wird dass wohl eher als Vorteil gesehen, da du das Unternehmen entsprechend besser kennen solltest und dich somit leichter in die Themen einarbeiten kannst.

Problematisch wird dass ganze erst, wenn du weiter in der Firma deines Bruders arbeiten willst und gleichzeitig in einer WPG börsennotierte Unternehmen prüfst. Wie Eingangs gesagt wird es nahezu unvereinbar mit deiner Verschwiegenheitspflicht sein über ein Unternehmen zu berichten, welches du prüfst. Dir sollte aber auch klar sein, dass der überwiegende Teil von WPs und entsprechend auch WP-Mitarbeiter keine Börsennotierten Unternehmen prüft, entsprechend hättest du hier dann das Problem gar nicht.

Anteilseigner könntest du grds. auch als WP bleiben, solang du keine Funktion im Unternehmen wahrnimmst, dir sollte aber klar sein, dass hier schnell Interessenkonflikte entstehen könnten.

Meine Empfehlung wäre, wenn du bock drauf hast mach es, du weißt nie wie sich deine zukünftigen Berufswünsche entwickeln, vlt stellst du nach 1 Jahr Assistent fest, dass du doch nicht WP werden willst, vlt geht das Unternehmen deines Bruders total durch die decke und es ist für dich auf einmal viel interessanter hie den Fokus zu setzen oder das teil Floppt und ist nach 1 Jahr abgewickelt.

In jedem Fall hast du aber die Erfahrung mitgenommen und was gelernt. Wie bereits geschrieben wird dir dass zum Berufseinstieg sicherlich erstmal positiv angerechnet und in wie fern du dann weiter in der Firma engagiert bleibst (bis zum vlt. WP der vlt börsennotierte Gesellschaften prüft) kannst du dann immer noch entscheiden.

antworten
Ceterum censeo

Unternehmen für Aktienanalysen und Bewerbung als Wirtschaftsprüfer unvereinbar?

WiWi Gast schrieb am 09.09.2023:

Wir sollten hier einmal die verschiedenen Sachverhalte trennen.

Zunächst beginnt der Fragesteller gerade ja erst sein Studium, bis er also tatsächlich Wirtschaftsprüfer wird fließt noch viel Wasser den Rhein runter.

Die Frage der Unabhängigkeit kann soweit zunächst zurückgestellt werden, wobei hier aus meiner Sicht viel mehr die Frage der Verschwiegenheit in den Fokus zu stellen wäre.

Also zunächst erstmal zu deiner Ausgangsfrage:

Nein es wird dir nicht negativ ausgelegt, wenn du in deiner Zeit bevor du bei eine WPG einsteigst in einer Aktienanalysefirma gearbeitet hast, idR wird dass eher positiv eingestuft werden, da man davon ausgehen wird, dass du im vergleich zu andern Bewerbern ein besseres Grundverständnis aufgrund deiner Erfahrung mitbringen wirst.

Auch hat es keine Auswirkungen auf deine zukünftige Unabhängigkeit bzgl. einer Prüfung auf der du eingesetzt wirst, nur weil du in der Vergangenheit mal eine Aktienanalyse für diese Unternehmen erstellt hast. Auch hier wird dass wohl eher als Vorteil gesehen, da du das Unternehmen entsprechend besser kennen solltest und dich somit leichter in die Themen einarbeiten kannst.

Problematisch wird dass ganze erst, wenn du weiter in der Firma deines Bruders arbeiten willst und gleichzeitig in einer WPG börsennotierte Unternehmen prüfst. Wie Eingangs gesagt wird es nahezu unvereinbar mit deiner Verschwiegenheitspflicht sein über ein Unternehmen zu berichten, welches du prüfst. Dir sollte aber auch klar sein, dass der überwiegende Teil von WPs und entsprechend auch WP-Mitarbeiter keine Börsennotierten Unternehmen prüft, entsprechend hättest du hier dann das Problem gar nicht.

Anteilseigner könntest du grds. auch als WP bleiben, solang du keine Funktion im Unternehmen wahrnimmst, dir sollte aber klar sein, dass hier schnell Interessenkonflikte entstehen könnten.

Meine Empfehlung wäre, wenn du bock drauf hast mach es, du weißt nie wie sich deine zukünftigen Berufswünsche entwickeln, vlt stellst du nach 1 Jahr Assistent fest, dass du doch nicht WP werden willst, vlt geht das Unternehmen deines Bruders total durch die decke und es ist für dich auf einmal viel interessanter hie den Fokus zu setzen oder das teil Floppt und ist nach 1 Jahr abgewickelt.

In jedem Fall hast du aber die Erfahrung mitgenommen und was gelernt. Wie bereits geschrieben wird dir dass zum Berufseinstieg sicherlich erstmal positiv angerechnet und in wie fern du dann weiter in der Firma engagiert bleibst (bis zum vlt. WP der vlt börsennotierte Gesellschaften prüft) kannst du dann immer noch entscheiden.

Alles Wesentliche wurde gesagt. Du kannst das Thema erstmal ganz entspannt angehen. Bevor es hier Probleme mit der Unabhängigkeit etc. gibt, bist du hier (fachlich) so weit, dass du dies selbst erkennen kannst (dauert noch einige Jahre).
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Unternehmen für Aktienanalysen und Bewerbung als Wirtschaftsprüfer unvereinbar?

Nebentätigkeit genehmigen lassen nicht vergessen.
Nicht dass irgendjemand eine UG von zwei Berfusanfängern oder Studis für Aktienanalysen bezahlen wird, insofern erübrigt sich das Thema sowieso schnell.

antworten
MrTaxman

Unternehmen für Aktienanalysen und Bewerbung als Wirtschaftsprüfer unvereinbar?

der Post Ersteller beantwortet zu 100% Deine Frage, viel Erfolg mit Eurem Start-Up!

WiWi Gast schrieb am 09.09.2023:

Wir sollten hier einmal die verschiedenen Sachverhalte trennen.

Zunächst beginnt der Fragesteller gerade ja erst sein Studium, bis er also tatsächlich Wirtschaftsprüfer wird fließt noch viel Wasser den Rhein runter.

Die Frage der Unabhängigkeit kann soweit zunächst zurückgestellt werden, wobei hier aus meiner Sicht viel mehr die Frage der Verschwiegenheit in den Fokus zu stellen wäre.

Also zunächst erstmal zu deiner Ausgangsfrage:

Nein es wird dir nicht negativ ausgelegt, wenn du in deiner Zeit bevor du bei eine WPG einsteigst in einer Aktienanalysefirma gearbeitet hast, idR wird dass eher positiv eingestuft werden, da man davon ausgehen wird, dass du im vergleich zu andern Bewerbern ein besseres Grundverständnis aufgrund deiner Erfahrung mitbringen wirst.

Auch hat es keine Auswirkungen auf deine zukünftige Unabhängigkeit bzgl. einer Prüfung auf der du eingesetzt wirst, nur weil du in der Vergangenheit mal eine Aktienanalyse für diese Unternehmen erstellt hast. Auch hier wird dass wohl eher als Vorteil gesehen, da du das Unternehmen entsprechend besser kennen solltest und dich somit leichter in die Themen einarbeiten kannst.

Problematisch wird dass ganze erst, wenn du weiter in der Firma deines Bruders arbeiten willst und gleichzeitig in einer WPG börsennotierte Unternehmen prüfst. Wie Eingangs gesagt wird es nahezu unvereinbar mit deiner Verschwiegenheitspflicht sein über ein Unternehmen zu berichten, welches du prüfst. Dir sollte aber auch klar sein, dass der überwiegende Teil von WPs und entsprechend auch WP-Mitarbeiter keine Börsennotierten Unternehmen prüft, entsprechend hättest du hier dann das Problem gar nicht.

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