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BachelorarbeitPlagiate

Hab ich ein Plagiat begangen?

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Anso

Hab ich ein Plagiat begangen?

Hallo zusammen,

ist jetzt schon das dritte Mal, dass ich hier nen Thema verfasse, aber iwie funktioniert das nicht so ^^

Also, ich habe meine Bachelorarbeit abgeben und diese wurde benotet. Eine andere Bachelorantin, die ein paar Monate vor mir abgegeben hat, hatte ein seeeehr ähnliches Thema. Wir arbeiteten mit der gleichen Software und teils mit den gleichen Datensätzen.
Unter anderem mit dem Programm QGis. Sie hatte nun im Nachhinein den Vorwurf, ich hätte ihre Struktur der Arbeit und auch die Idee einiger Darstellungen übernommen und sie hätte gerne Erwähnung gefunden. Bei dem Programm QGis wurde zb eine Map erstellt mit den Standorten, einem Maßstab, einer Legende und einem Nordpfeil. Da wir beide mit Standorten aus den gleichen Projekten arbeiteten (sich jedoch minimal unterschieden, da nicht alle Standorte gleich waren), wird mir gesagt, ich hätte mich ihrer Idee bedient ohne sie zu erwähnen. Aber ist das überhaupt nötig, wenn es doch die Methode so erfordert und es keine andere Möglichkeit gibt, das darzustellen? Ich meine, immerhin hab ich ja meine Abbildung auch komplett selbst erstellt. Würde so etwas schon als Ideenplagiat gelten?

Außerdem möchte ich betonen, dass mein Inhaltsverzeichnis ganz und gar nicht 1:1 kopiert ist. Aufgrund unserer ähnlichen Thematik lässt sich eine ähnliche Struktur im Ablauf nicht verhindern. Ich habe Kapitel, die sie nicht mit drin hat. Im Methodikteil ist der Ablauf identisch, aber dann unterscheidet es sich wieder.

Meine Betreuer haben mich diesbezüglich nicht einmal kontaktiert, sondern trafen sich mit der anderen Bachelorantin, um das mit ihr zu Besprechen. Zumal es doch auch ihre Aufgabe gewesen wäre, da sie ja beide Arbeiten kennen, bei nem möglichen Plagiat darauf hinzuweisen oder?

Oder kann ich mich beruhigen, da meine Arbeit ja schließlich benotet wurde und es somit auch kein Grund zur Beanstandung gibt? (Wenn ich da so manchmal in die Politik schaue, hab ich Angst, dass es als unwichtig abgetan wurde, mich aber doch einholen kann, wenn da was falsch lief)

Freu mich über eure Gedanken dazu...

LG Anso

antworten
WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

Moin,

ein Bachelor ist keine rein wissenschaftliche Arbeit. Solange du alles gekennzeichnet hast (daran scheitert es meistens) und keine Betrugsabsicht hattest, bist du fein raus. Die meisten Hochschulen werden sich hüten dir in die Parade zu fahren, weil dies meist einer Klage nicht standhält. Ein "Ideenplagiat" kann es schon deshalb nicht geben, weil Bachelorarbeiten zum Teil mehrfach vergeben werden.

Im Übrigen: Bachelorandin mit d, zb ist eigentlich z. B. und bei zu Besprechen muss besprechen klein geschrieben werden. Sowas kann bei einer Bachelorarbeit bereits den Unterschied zwischen 1,0 und 1,3 bedeuten.

Anso schrieb am 09.11.2023:

Hallo zusammen,

ist jetzt schon das dritte Mal, dass ich hier nen Thema verfasse, aber iwie funktioniert das nicht so ^^

Also, ich habe meine Bachelorarbeit abgeben und diese wurde benotet. Eine andere Bachelorantin, die ein paar Monate vor mir abgegeben hat, hatte ein seeeehr ähnliches Thema. Wir arbeiteten mit der gleichen Software und teils mit den gleichen Datensätzen.
Unter anderem mit dem Programm QGis. Sie hatte nun im Nachhinein den Vorwurf, ich hätte ihre Struktur der Arbeit und auch die Idee einiger Darstellungen übernommen und sie hätte gerne Erwähnung gefunden. Bei dem Programm QGis wurde zb eine Map erstellt mit den Standorten, einem Maßstab, einer Legende und einem Nordpfeil. Da wir beide mit Standorten aus den gleichen Projekten arbeiteten (sich jedoch minimal unterschieden, da nicht alle Standorte gleich waren), wird mir gesagt, ich hätte mich ihrer Idee bedient ohne sie zu erwähnen. Aber ist das überhaupt nötig, wenn es doch die Methode so erfordert und es keine andere Möglichkeit gibt, das darzustellen? Ich meine, immerhin hab ich ja meine Abbildung auch komplett selbst erstellt. Würde so etwas schon als Ideenplagiat gelten?

Außerdem möchte ich betonen, dass mein Inhaltsverzeichnis ganz und gar nicht 1:1 kopiert ist. Aufgrund unserer ähnlichen Thematik lässt sich eine ähnliche Struktur im Ablauf nicht verhindern. Ich habe Kapitel, die sie nicht mit drin hat. Im Methodikteil ist der Ablauf identisch, aber dann unterscheidet es sich wieder.

Meine Betreuer haben mich diesbezüglich nicht einmal kontaktiert, sondern trafen sich mit der anderen Bachelorantin, um das mit ihr zu Besprechen. Zumal es doch auch ihre Aufgabe gewesen wäre, da sie ja beide Arbeiten kennen, bei nem möglichen Plagiat darauf hinzuweisen oder?

Oder kann ich mich beruhigen, da meine Arbeit ja schließlich benotet wurde und es somit auch kein Grund zur Beanstandung gibt? (Wenn ich da so manchmal in die Politik schaue, hab ich Angst, dass es als unwichtig abgetan wurde, mich aber doch einholen kann, wenn da was falsch lief)

Freu mich über eure Gedanken dazu...

LG Anso

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WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

Wenn man dir ein Plagiat unterstellt müsste man dir das offiziell mitteilen und dich anhören. Zumindest bei einer Benotung 5,0 (was an meiner Uni die zwangsweise Folge eines nachgewiesenen Plagiats ist). Da deine Arbeit benotet wurde ist dem offensichtlich nicht so. Dein Betreuer kann dich deshalb theoretisch aber abgenotet haben. Daher das Gutachten einsehen und nachlesen wie die Benotung begründet wird. Sollte eine Abwertung stattgefunden haben, kannst du dir überlegen ob du Einspruch einlegst.

Zum Thema Plagiat oder nicht: Dein Betreuer ist offenbar nicht der Meinung, dass ein nennenswertes Plagiat vorliegt sonst hätte er die Arbeit kaum benotet und du hättest vom Prüfungsamt gehört. Hört sich für mich unter dem Strich ehrlich gesagt wie ein Sturm im Wasserglas an.

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WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

Also ein echtes Plagiat würde mit einer 5.0 abgestraft werden. Das scheint nicht der Fall zu sein.

Generell ist der zeitliche Ablauf wichtig:
Hast du deine Arbeit angemeldet und die Struktur (z.B. als Expose) eingereicht nachdem Sie ihre Arbeit abgegeben und veröffentlicht hat?

Falls dem so ist, dann kann man dir zumindest unterstellen, dass du wissenschaftlich unsauber gearbeitet hast.
Den es ist Teil der wissenschaftlichen Arbeit mögliche vergleichbare Themen und Arbeiten zu suchen und diese als Referenz einzubeziehen bzw. anzugeben wenn du Erkenntnisse verwendest, die jemand anderes zuerst gefunden hat.

Falls du allerdings von ihrer Arbeit bei Festlegung von Thema, Struktur, Methodik noch gar nichts wissen konntest (weil ihre Arbeit dort noch gar nicht veröffentlicht war) dann ist es unglücklich aber alles korrekt.

Es kommt in der Wissenschaft durchaus vor, dass Leute parallel mit ähnlichen Methoden ähnliche Fragestellungen bearbeiten. Dann geht halt am Ende oft der Streit los, wer zuerst da war.

Generell ist ein Plagiat auch nur als solches nachweisbar, wenn du klar ohne Kennzeichnung fremde Inhalte (Bilder, Textpassagen, ganze Kapitel) übernommen hast. Oder wenn jemand Fremdes diese für dich geschrieben hat.
Wenn du eine fremde Arbeit quasi "nachgebaut" hast oder bestehende Quellen in deiner Arbeit übersehen, aber nicht wörtlich übernommen hast, dann ist das zwar wissenschaftlich fragwürdig (und auch keine gute Arbeit) aber kein Plagiat.

Guttenberg und Co. haben ganze Textabschnitte und Kapitel von fremden Arbeiten übernommen ohne dies anzugeben. Sowas kommt aber irgendwann immer raus, weil es leicht (und hochgradig automatisiert) nachprüfbar ist.

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WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

Ich würde jetzt mal vermuten, dass viele Arbeiten sich sehr stark ähneln, weil der logische und inhaltliche Aufbau zu einer gleichen Fragestellung zwangsläufig auch in vielen Fällen ähnlich ist. Vor allem, wenn sauber gearbeitet wird.

Beispiel Literaturrecherche: wenn ihr das selbe Thema bearbeitet und erst alle Konzepte beleuchtet, wird bei einer guten Recherche sicher auch eine ähnliche Grundlagenliteratur ausgewertet. Die wichtigsten Werke sind nun mal in einem konkreten Themenfeld die selben. Die Ausprägung und ein paar Randwerke/aktuelle Werke würden sich eher unterscheiden, aber nicht die Struktur und der Inhalt per se. Viele kommen z.b. auf den Gedanken die Entwicklung eines Begriffs chronologisch darzustellen, weil es naheliegend ist.

Auch methodisch gibt es auch oft nur eine Handvoll (sinniger) Methoden zur Auswertung eines sehr spezifischen Problems, wenn du nicht gerade was neues erfindest. Würde mir da keine Sorgen machen. Einen anderen Studenten zu erwähnen ist schon fast lächerlich. Aber generell: Ich habe mir damals immer erst alles selber gedacht und im Nachgang gegoogelt, was ich da als Quelle angeben kann. Wirklich eigene Gedanken mag man evtl. haben, aber der wissenschaftliche Anspruch in solchen Arbeiten ist so gering, dass ohnehin auf alles schon 100e vor dir gekommen sind.

TLDR: Mach dir keine Sorgen. Wecke keine schlafenden Hunde und verbann die Person, die sich darüber aufregt ganz schnell aus deinem Leben.

antworten
WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

Alles was gekennzeichnet ist, ist kein Plagiat. Selbst wenn jeder Satz und jedes Bild der Arbeit zitiert wurde, kann dir höchstens mangelnder Eigenanteil unterstellt werden. Da du die Zitate in einen eigenen Kontext gebracht hast, führt selbst das wahrscheinlich nicht zum „nicht bestehen“.

Und dran denken die meisten Profs geben Noten nach Gefühl, wenn die dich gut leiden können, hilft das immer. (Also entsprechend handeln)

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Anso

Hab ich ein Plagiat begangen?

WiWi Gast schrieb am 10.11.2023:

Im Übrigen: Bachelorandin mit d, zb ist eigentlich z. B. und bei zu Besprechen muss besprechen klein geschrieben werden. Sowas kann bei einer Bachelorarbeit bereits den Unterschied zwischen 1,0 und 1,3 bedeuten.

Keine Angst, dass ist dem schnell schreiben auf dem Handy geschuldet ;)

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Anso

Hab ich ein Plagiat begangen?

Also iwie find ich das hier sehr merkwürdig, dass das Thread erstellen mit so ner Verzögerung angezeigt wird, sowie die Antworten selbst auch, aber nun gut....ich versuch mal auf alles zu antworten ^^

Also das Thema wird kein zweites Mal vergeben, da es an einem externen Institut statt gefunden hat. Gekennzeichnet hab ich tatsächlich in meinen Augen alles. Meine Betreuer haben die Arbeit vor Abgabe ja auch bekommen zum drüber gucken. Und sie kannsten ja die Arbeit von der anderen BacheloranDin ;)

Was die Abnotung angeht: Meine Betreuer haben die Arbeit nicht bewertet sondern nur betreut. Erstgutachter muss bei uns ein Professor aus unserem Studienfach sein und Zweitgutachter kann bei externen Arbeiten nur jemand sein, der habilitiert ist bzw. Privatdozent ist.

Ein Exposé müssen wir bei unserem Studiengang nicht einreichen. Generell war alles ohne große Vorgaben. Musste nur Thema anmelden und das Thema muss einen relevanten Bezug zum Studienfach haben. Das wars. Zitierstil, Schriftart, Seitenzahl, Seitenrand etc. war alles in meiner Hand.
Ich habe die Person durchaus in meiner Arbeit erwähnt. Da sie ja Erkenntnisse gewonnen hatte, die für meine Arbeit auch Relevanz hatten. Wie gesagt, die Person hätte gern eine extra Erwähnung gehabt zu den Abbildungen, die ich von ihr angeblich abgekupfert hab. Ja, die sehen ähnlich aus, aber da sie zum Methodenteil gehören, wären sie nicht anders darstellbar gewesen. Ich hätte die Bilder vllt untereinander anordnen können, das hätte in meinen Augen jedoch nur zu viel Platz verbraucht. Sonst ist die Arbeit sehr individuell gewesen und es ging der Person nur um die ähnlichen Abbildungen. Aber wie gesagt, die hab ich alle selbst erstellt. Nix ist kopiert oder gleicht sich.

Meine Arbeit wurde mit einer 1,3 benotet. Die Note der anderen Person mit einer 2,3.... vllt ist auch das der Knackpunkt. Ich weiß allerdings nicht, ob die Person meine Note kennt.

Aber ihr habt vermutlich recht. Die Arbeit wurde benotet und damit ist der Akt abgeschlossen. Sonst wär ich vermutlich kontaktiert worden.
Danke euch :)

antworten
WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

Anso schrieb am 13.11.2023:

Also iwie find ich das hier sehr merkwürdig, dass das Thread erstellen mit so ner Verzögerung angezeigt wird, sowie die Antworten selbst auch, aber nun gut....ich versuch mal auf alles zu antworten ^^

Also das Thema wird kein zweites Mal vergeben, da es an einem externen Institut statt gefunden hat. Gekennzeichnet hab ich tatsächlich in meinen Augen alles. Meine Betreuer haben die Arbeit vor Abgabe ja auch bekommen zum drüber gucken. Und sie kannsten ja die Arbeit von der anderen BacheloranDin ;)

Was die Abnotung angeht: Meine Betreuer haben die Arbeit nicht bewertet sondern nur betreut. Erstgutachter muss bei uns ein Professor aus unserem Studienfach sein und Zweitgutachter kann bei externen Arbeiten nur jemand sein, der habilitiert ist bzw. Privatdozent ist.

Ein Exposé müssen wir bei unserem Studiengang nicht einreichen. Generell war alles ohne große Vorgaben. Musste nur Thema anmelden und das Thema muss einen relevanten Bezug zum Studienfach haben. Das wars. Zitierstil, Schriftart, Seitenzahl, Seitenrand etc. war alles in meiner Hand.
Ich habe die Person durchaus in meiner Arbeit erwähnt. Da sie ja Erkenntnisse gewonnen hatte, die für meine Arbeit auch Relevanz hatten. Wie gesagt, die Person hätte gern eine extra Erwähnung gehabt zu den Abbildungen, die ich von ihr angeblich abgekupfert hab. Ja, die sehen ähnlich aus, aber da sie zum Methodenteil gehören, wären sie nicht anders darstellbar gewesen. Ich hätte die Bilder vllt untereinander anordnen können, das hätte in meinen Augen jedoch nur zu viel Platz verbraucht. Sonst ist die Arbeit sehr individuell gewesen und es ging der Person nur um die ähnlichen Abbildungen. Aber wie gesagt, die hab ich alle selbst erstellt. Nix ist kopiert oder gleicht sich.

Meine Arbeit wurde mit einer 1,3 benotet. Die Note der anderen Person mit einer 2,3.... vllt ist auch das der Knackpunkt. Ich weiß allerdings nicht, ob die Person meine Note kennt.

Aber ihr habt vermutlich recht. Die Arbeit wurde benotet und damit ist der Akt abgeschlossen. Sonst wär ich vermutlich kontaktiert worden.
Danke euch :)

Ehermaliger Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl, der viele BSc und MSc Arbeiten betreut hat.

Der Prof liest sich keine Bsc Arbeit durch. Der Betreuer gibt eine Notenempfehlung, der Prof unterschreibt. Im besten Fall guckt der Prof einmal über das Inhaltsverzeichnis und blättert durch die Arbeit.

antworten
WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

Die unis/fh sind keine Spürhunde. Es gibt kein Interesse reihenweise Leute im Bachelor/Ma herauszukegeln (kenne nur einen Prof der an sowas Freude hat)
Die überprüfen den Text nur grob. Die Uni interessiert sich auch nicht mehr für die Arbeit nachdem die abgeschlossen ist. Eine Kopie der Arbeit wird aus rechtlicher Sicht aufbewahrt. Das geschieht in einem Müllsack zusammen mit hunderten anderen Arbeiten im „Archiv“. Nach zehn Jahren(war mein letzter Stand, kann auch mehr sein) wird alles aus dem Jahrgang vernichtet. Nur bei Dr. arbeiten wird sehr genau hingeschaut und aufbewahrt.

Und btw wenn man lange genug sucht kann man Plagiate auch finden wo keine sind.

antworten
WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

WiWi Gast schrieb am 13.11.2023:

Die unis/fh sind keine Spürhunde. Es gibt kein Interesse reihenweise Leute im Bachelor/Ma herauszukegeln (kenne nur einen Prof der an sowas Freude hat)
Die überprüfen den Text nur grob. Die Uni interessiert sich auch nicht mehr für die Arbeit nachdem die abgeschlossen ist. Eine Kopie der Arbeit wird aus rechtlicher Sicht aufbewahrt. Das geschieht in einem Müllsack zusammen mit hunderten anderen Arbeiten im „Archiv“. Nach zehn Jahren(war mein letzter Stand, kann auch mehr sein) wird alles aus dem Jahrgang vernichtet. Nur bei Dr. arbeiten wird sehr genau hingeschaut und aufbewahrt.

Und btw wenn man lange genug sucht kann man Plagiate auch finden wo keine sind.

Spielt in dem Sinne keine Rolle, weil selbst bei schweren Plagiaten der Titel nach 2 Jahren nicht mehr aberkannt werden kann.

Ausgenommen natürlich der Doktortitel.

antworten
WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

WiWi Gast schrieb am 15.11.2023:

Die unis/fh sind keine Spürhunde. Es gibt kein Interesse reihenweise Leute im Bachelor/Ma herauszukegeln (kenne nur einen Prof der an sowas Freude hat)
Die überprüfen den Text nur grob. Die Uni interessiert sich auch nicht mehr für die Arbeit nachdem die abgeschlossen ist. Eine Kopie der Arbeit wird aus rechtlicher Sicht aufbewahrt. Das geschieht in einem Müllsack zusammen mit hunderten anderen Arbeiten im „Archiv“. Nach zehn Jahren(war mein letzter Stand, kann auch mehr sein) wird alles aus dem Jahrgang vernichtet. Nur bei Dr. arbeiten wird sehr genau hingeschaut und aufbewahrt.

Und btw wenn man lange genug sucht kann man Plagiate auch finden wo keine sind.

Spielt in dem Sinne keine Rolle, weil selbst bei schweren Plagiaten der Titel nach 2 Jahren nicht mehr aberkannt werden kann.

Ausgenommen natürlich der Doktortitel.

Kann man nicht pauschal sagen, da jedes Bundesland ein eigenes Hochschulgesetz hat.
In meinem sind es nämlich 5 Jahre.

Btw, damals arbeitete ich in der Hochschule als HiWi. Bei uns im Dekanat wurde die Plagiatsprüfung durchgeführt. Dafür wurde eine spezielle Software verwendet.
Es gab seltene Fälle, da war die Arbeit zu 25% und mehr deckungsgleich zu den Quellen. Führte bei uns in der Regel zum Durchfallen, da die Arbeit zu viel Fremdleistung enthielt.
Man muss dazu sagen, dass diese Arbeiten sehr viel auf direkte Zitate aufbauten. Mein Tipp: Besser spärlich nutzen.

Und alles zwischen 5% und 25% wurde nochmal manuell geprüft. Auch konnten die Studenten hierzu Stellung nehmen und zur Aufklärung beitragen.

antworten
Anso

Hab ich ein Plagiat begangen?

Danke euch, dann werd ich da einfach nen Haken dran machen und mich über die 1,3 freuen. Ein paar Nächte drüber schlafen wirkt auch Wunder. War nämlich echt durchn Wind, als sich die andere Bachelorandin bei mir gemeldet hat mit den Kritikpunkten, die sie auch bei den Betreuern angemerkt hat....

Aber nun soll es mir egal sein. Ich hab nix kopiert, ich hab mich, klar, ein bisschen an ihrer Arbeit orientiert, aber das wars auch schon. Mein eigener Anspruch war ja von Anfang an ein eigenes Ding draus zu machen und nicht eine Kopie von......

Danke noch mal für eure Gedanken :)

antworten
WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

  1. Keinen interessiert die Bachelorarbeit. Oft mit hochtrabenden Namen versehen, lesen sich 95% von den Arbeiten wie Facharbeiten aus der 11. Klasse.

  2. Sind wir jetzt schon auf dem Niveau, dass 1,3 als mediokrer durchgeht, um sich von den 240.000 abzusetzen?
antworten
WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

Laut Duden ist ein Plagiat die „unrechtmäßige Aneignung von Gedanken, Ideen o. Ä. eines anderen auf künstlerischem oder wissenschaftlichen Gebiet und ihre Veröffentlichung“. Es handelt sich hierbei somit um einen „Diebstahl geistigen Eigentums“.

Also ist es ganz einfach: Ist deine Arbeit auf deinem Misst gewachsen? Wenn ja, ist es kein Plagiat. Hast du jedoch zB die Idee zur Struktur, dieser Map oder sonst irgendwas bei dieser Kollegin abgeschaut? Vermutlich ja, sonst gäbe es diese Anschuldigung nicht. Ja, dann ist es ein Plagiat (unabhängig davon welche Beweise es nun dafür gibt).

antworten
WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

WiWi Gast schrieb am 15.11.2023:

Laut Duden ist ein Plagiat die „unrechtmäßige Aneignung von Gedanken, Ideen o. Ä. eines anderen auf künstlerischem oder wissenschaftlichen Gebiet und ihre Veröffentlichung“. Es handelt sich hierbei somit um einen „Diebstahl geistigen Eigentums“.

Also ist es ganz einfach: Ist deine Arbeit auf deinem Misst gewachsen? Wenn ja, ist es kein Plagiat. Hast du jedoch zB die Idee zur Struktur, dieser Map oder sonst irgendwas bei dieser Kollegin abgeschaut? Vermutlich ja, sonst gäbe es diese Anschuldigung nicht. Ja, dann ist es ein Plagiat (unabhängig davon welche Beweise es nun dafür gibt).

Klingt für mich als wäre das die besagte Kollegin LOL.

antworten
WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

Und selbst wenn, ein Plagiat zu haben erhöht die Wahrscheinlichkeit ein Bundesminister zu sein!

antworten
WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

wieso werden eure bachelorarbeiten überhaupt veröffentlich? zugestimmt? dsvgo?!

antworten
WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

WiWi Gast schrieb am 15.11.2023:

wieso werden eure bachelorarbeiten überhaupt veröffentlich? zugestimmt? dsvgo?!

Wissenschaftliche Abschlussarbeiten unterliegen immer einer Veröffentlichungspflicht (d.h. mindestens ein Bibliothek Exemplar muss verfügbar sein) außer es gibt explizit NDAs wegen weil z.b in Unternehmen geschrieben
.

antworten
WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

Das stimmt so nicht. Veröffentlichungspflicht erst ab Doktor. Darunter gibt es keine Pflicht, auch nicht als Belegexemplar in der eigenen UB. Die Arbeiten verschwinden in der Regel im Archiv und werden nach einer festgesetzen Frist vernichtet (meist 5 Jahre).

WiWi Gast schrieb am 16.11.2023:

wieso werden eure bachelorarbeiten überhaupt veröffentlich? zugestimmt? dsvgo?!

Wissenschaftliche Abschlussarbeiten unterliegen immer einer Veröffentlichungspflicht (d.h. mindestens ein Bibliothek Exemplar muss verfügbar sein) außer es gibt explizit NDAs wegen weil z.b in Unternehmen geschrieben
.

antworten
WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

WiWi Gast schrieb am 16.11.2023:

wieso werden eure bachelorarbeiten überhaupt veröffentlich? zugestimmt? dsvgo?!

Wissenschaftliche Abschlussarbeiten unterliegen immer einer Veröffentlichungspflicht (d.h. mindestens ein Bibliothek Exemplar muss verfügbar sein) außer es gibt explizit NDAs wegen weil z.b in Unternehmen geschrieben
.

Nein, eine solche Pflicht - insbesondere bei Bachelorarbeiten - gibt es bei weitem nicht überall.

antworten
WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

Der Veröffentlichung muss explizit zugestimmt werden. Meiner Kenntnis nach müssen Bachelorarbeiten nicht immer veröffentlicht werden. Meine ist auch nicht öffentlich.

antworten
Ceterum censeo

Hab ich ein Plagiat begangen?

WiWi Gast schrieb am 16.11.2023:

Das stimmt so nicht. Veröffentlichungspflicht erst ab Doktor. Darunter gibt es keine Pflicht, auch nicht als Belegexemplar in der eigenen UB. Die Arbeiten verschwinden in der Regel im Archiv und werden nach einer festgesetzen Frist vernichtet (meist 5 Jahre).

wieso werden eure bachelorarbeiten überhaupt veröffentlich? zugestimmt? dsvgo?!

Wissenschaftliche Abschlussarbeiten unterliegen immer einer Veröffentlichungspflicht (d.h. mindestens ein Bibliothek Exemplar muss verfügbar sein) außer es gibt explizit NDAs wegen weil z.b in Unternehmen geschrieben
.

Warum trifft denn hier jeder derart pauschale Aussagen? Dies ist doch eine Fragestellung, die eben nicht (!) in dieser Pauschalität beantwortet werden kann. Hier gibt es nicht nur von Bundesland zu Bundesland, von Hochschule zu Hochschule abweichende Regelungen, nein, sogar hochschulintern wird diese Frage nicht einheitlich gehandhabt. In der Pauschalität der vorstehenden Aussagen kann daher hier keiner Seite beigepflichtet werden.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Hab ich ein Plagiat begangen?

Ceterum censeo schrieb am 16.11.2023:

Das stimmt so nicht. Veröffentlichungspflicht erst ab Doktor. Darunter gibt es keine Pflicht, auch nicht als Belegexemplar in der eigenen UB. Die Arbeiten verschwinden in der Regel im Archiv und werden nach einer festgesetzen Frist vernichtet (meist 5 Jahre).

wieso werden eure bachelorarbeiten überhaupt veröffentlich? zugestimmt? dsvgo?!

Wissenschaftliche Abschlussarbeiten unterliegen immer einer Veröffentlichungspflicht (d.h. mindestens ein Bibliothek Exemplar muss verfügbar sein) außer es gibt explizit NDAs wegen weil z.b in Unternehmen geschrieben
.

Warum trifft denn hier jeder derart pauschale Aussagen? Dies ist doch eine Fragestellung, die eben nicht (!) in dieser Pauschalität beantwortet werden kann. Hier gibt es nicht nur von Bundesland zu Bundesland, von Hochschule zu Hochschule abweichende Regelungen, nein, sogar hochschulintern wird diese Frage nicht einheitlich gehandhabt. In der Pauschalität der vorstehenden Aussagen kann daher hier keiner Seite beigepflichtet werden.
Liebe Grüße

Weil wir hier in einem Anonymen Internetforum sind. Die Ratschläge die hier verteilt werden, sind dafür, dass sie kostenlos sind, ziemlich gut!

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