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Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Langsam sehe ich mich auch bei den 30 anderen Leuten hier im Thread. Dem einzelnen Unkenrufer hier ist einfach nicht mit Argumenten beizukommen.

Die Juristen schreiben alle im Konjuktiv ("hier könnte eine Betrugsabsicht vorliegen" - "wäre als Betrug anzusehen" - "theoretisch von Strafe bedroht"), und Du stellst es als erwiesene und stichfeste Tatsache dar.

Wenn ein Meteorologe morgen sagt "heute in einem Jahr könnte die Sonne scheinen" - gehst Du dann auch fest davon aus, dass an exakt diesem Datum die Sonne scheint?

WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:

Verstehe deinen Einwurf nicht. Ein Straftatbestand ist immer abstrakt und klar definiert.

In deinem Beispiel:

  • Die Straftat Diebstahl ist genau definiert.
  • Ob derjenige mit der Tasche nun im Supermarkt stehlen wird ist für die Definition irrelvevant. Deswegen ist Diebstahl grundsätzlich immer eine Straftat.

Im Beispiel des Threads:

  • Die Straftat Betrug/Scheinstudium ist genau definiert
  • Ob der Einzelperson ein Betrug nachgewiesen wird, ist für den Straftatbestand irrelevant.

WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:

Ich unterstreiche Dir noch einmal die Wörter, auf die es hier ankommt: (direkt im Zitat mit _..._)

Eine Betrugsabsicht kann auch vorliegen, wenn jemand mit einer Tasche in den Supermarkt geht.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Weil es kein Einwurf war, sondern das ist nur ein einsamer Nörgler, der substanzlos irgendetwas schreibt, damit er beachtet wird und sich einen ablacht, dass er immer wieder Beachtung findet. Dem geht es nicht um das Thema, denn selten war ein Thema so klar, wie das hier: Es gibt dutzende Stimmen von Juristen, Professoren und sogar Vize-Präsidenten des Landgerichtes. Das Ergebnis ist immer gleich: Strafbar.

WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:

Verstehe deinen Einwurf nicht. Ein Straftatbestand ist immer abstrakt und klar definiert.

In deinem Beispiel:

  • Die Straftat Diebstahl ist genau definiert.
  • Ob derjenige mit der Tasche nun im Supermarkt stehlen wird ist für die Definition irrelvevant. Deswegen ist Diebstahl grundsätzlich immer eine Straftat.

Im Beispiel des Threads:

  • Die Straftat Betrug/Scheinstudium ist genau definiert
  • Ob der Einzelperson ein Betrug nachgewiesen wird, ist für den Straftatbestand irrelevant.

WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:

Ich unterstreiche Dir noch einmal die Wörter, auf die es hier ankommt: (direkt im Zitat mit _..._)

Eine Betrugsabsicht kann auch vorliegen, wenn jemand mit einer Tasche in den Supermarkt geht.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Danke, wir kennen jetzt auch deine Meinung

für 90% der Jungs hier im Forum sieht es eben nicht so aus... und manchmal braucht man eben dieses kleine etwas an Gerissenheit ;)

WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:

Weil es kein Einwurf war, sondern das ist nur ein einsamer Nörgler, der substanzlos irgendetwas schreibt, damit er beachtet wird und sich einen ablacht, dass er immer wieder Beachtung findet. Dem geht es nicht um das Thema, denn selten war ein Thema so klar, wie das hier: Es gibt dutzende Stimmen von Juristen, Professoren und sogar Vize-Präsidenten des Landgerichtes. Das Ergebnis ist immer gleich: Strafbar.

WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:

Verstehe deinen Einwurf nicht. Ein Straftatbestand ist immer abstrakt und klar definiert.

In deinem Beispiel:

  • Die Straftat Diebstahl ist genau definiert.
  • Ob derjenige mit der Tasche nun im Supermarkt stehlen wird ist für die Definition irrelvevant. Deswegen ist Diebstahl grundsätzlich immer eine Straftat.

Im Beispiel des Threads:

  • Die Straftat Betrug/Scheinstudium ist genau definiert
  • Ob der Einzelperson ein Betrug nachgewiesen wird, ist für den Straftatbestand irrelevant.

WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:

Ich unterstreiche Dir noch einmal die Wörter, auf die es hier ankommt: (direkt im Zitat mit _..._)

Eine Betrugsabsicht kann auch vorliegen, wenn jemand mit einer Tasche in den Supermarkt geht.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Solange die Quellen nicht widerlegt werden, brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Alle Quellen, in denen sich renommierte Juristen sich zitieren lassen, sprechen von der Strafbarkeit.

Da das juristisch fundierte Aussagen sind, können sie nicht widerlegt werden. Man könnte höchstens eine andere juristische Meinung haben, aber die scheint kein Jurist aus dem Bereich vertreten zu wollen. Geschweige denn ähnlich viele, wie von der Strafbarkeit sprechen.

Da hilft es auch nichts, wenn ich 10 x unter einer anderen Persönlichkeit poste und mir selbst Recht gebe oder fiktive 90% des Forums für mich vereinnahme.

Wir haben Quellen für die Strafbarkeit. Das ist Fakt. Die Gegenrede hat nichts außer substanzloses Gerede zu bieten.

Ich für meinen Teil bin froh, dass entsprechende Quellen hier gepostet wurden:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten _grundsätzlich_ eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

[..] Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

[..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug könnten Scheinstudenten theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.[..]

Exakt alle Argumente, die hier auch genannt werd

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Deine Quellen sind aber doch widerlegt und zwar genau genommen in jedem hier geposteten Beitrag. Diese ignorierst du aber, postest wiederholt und immer wieder den gleichen Schmarrn, den du (bewusst?) fehlinterpretierst. Tatsächlich fehlt aber umgekehrt der Nachweis der Strafbarkeit. Dieser ist erst erbracht, wenn jemand verurteilt wurde. Was aber nie passiert ist.

WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:

Solange die Quellen nicht widerlegt werden....

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:

...
Da hilft es auch nichts, wenn ich 10 x unter einer anderen Persönlichkeit poste und mir selbst Recht gebe oder fiktive 90% des Forums für mich vereinnahme.

Warum tust Du es dann andauernd?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

sorry, du hast es immer noch nicht verstanden

Strafbarkeit =/= Straftat

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Sehe ich wie du. Das kindische Verhalten geht einem furchtbar auf die Nerven. Noch mehr nervt mich als angehender Wirtschaftsjurist wie hier mit Schwachsinn um sich geworfen wird wie:

  • Eine Straftat verfolgen, verstößt gegen die Menschenrechte; selten sowas Blödes gehört oder
  • Strafbarkeit =/=Straftat; wenn etwas strafbar ist, dann ist es eine Straftat wenn ich es tue

Und dass ein Scheinstudium eine Straftat ist weiß jedes Kind. Und ja, für die juristischen Analphabeten: Wenn es strafbar ist, ist es eine Straftat, wenn ich es betreibe und nein, es verstößt nicht gegen die Menschenrechte, wenn ich eine Straftat verfolge LOL

WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:

Solange die Quellen nicht widerlegt werden, brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Alle Quellen, in denen sich renommierte Juristen sich zitieren lassen, sprechen von der Strafbarkeit.

Da das juristisch fundierte Aussagen sind, können sie nicht widerlegt werden. Man könnte höchstens eine andere juristische Meinung haben, aber die scheint kein Jurist aus dem Bereich vertreten zu wollen. Geschweige denn ähnlich viele, wie von der Strafbarkeit sprechen.

Da hilft es auch nichts, wenn ich 10 x unter einer anderen Persönlichkeit poste und mir selbst Recht gebe oder fiktive 90% des Forums für mich vereinnahme.

Wir haben Quellen für die Strafbarkeit. Das ist Fakt. Die Gegenrede hat nichts außer substanzloses Gerede zu bieten.

Ich für meinen Teil bin froh, dass entsprechende Quellen hier gepostet wurden:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten _grundsätzlich_ eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

[..] Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

[..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug könnten Scheinstudenten theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.[..]

Exakt alle Argumente, die hier auch genannt werd

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Habe ich was verpasst? Ein Scheinstudium war schon immer strafbar und einer, der eines betreibt ist ein Straftäter. Wenn man dann auch noch Kindergeld, Bafög, Semesterticket & Co. abzockt, wird es heftig. Zudem ist es ziemlich asozial die Allgemeinheit zur eigenen Bereicherung abzuzocken.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ein _angehender_ Wirtschaftsjurist nennt andere fachliche Analphabeten und fummelt selbst an fachfremden Inhalten rum.

Finde die 1000 Logikfehler selbst.

WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:

[...] als angehender Wirtschaftsjurist [...]

[...]- Strafbarkeit =/=Straftat [...]

Und dass ein Scheinstudium eine Straftat ist weiß jedes Kind. Und ja, für die juristischen Analphabeten: Wenn es strafbar ist, ist es eine Straftat, wenn ich es betreibe und nein, es verstößt nicht gegen die Menschenrechte, wenn ich eine Straftat verfolge LOL

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dass so ein Verhalten strafbar ist, ist doch logisch. Dafür hätte man hier die ganzen Zitate der renommierten Juristen gar nicht gebraucht, um das sich denken zu können. Von der moralischen Seite will ich gar nicht erst anfangen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Deine Mindermeinung tolerieren wir.

WiWi Gast schrieb am 05.03.2018:

Dass so ein Verhalten strafbar ist, ist doch logisch. Dafür hätte man hier die ganzen Zitate der renommierten Juristen gar nicht gebraucht, um das sich denken zu können. Von der moralischen Seite will ich gar nicht erst anfangen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wenn du es mit deinem Gewissen vereinbarten kannst, ist das alles kein Problem.

Ich habe Vollzeit gearbeitet und war über 4 Jahre an einer Uni eingeschrieben, um das Semesterticket zu nutzten. Hat keine S** interessiert.

Nach 4 Jahren wurde ich allerdings aufgrund nicht erbrachter Leistungen (habe ja nie eine Vorlesung besucht, geschweige denn eine Klausur geschrieben) exmatrikuliert.

In diesem Sinne: Kennt ihr Wayne interessiert es?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich glaube die Begriffspaare "Moral" und "Wirtschaftswissenschaften" passen nicht so gut zusammen. Hier zählt der homo oeconomicus.

Wenn es Leute künftig unterlassen, dann sich nicht wegen moralischer Bedenken, sondern weil hier klipp und klar nachgewiesen wurde, dass es strafbar ist.

WiWi Gast schrieb am 05.03.2018:

Dass so ein Verhalten strafbar ist, ist doch logisch. Dafür hätte man hier die ganzen Zitate der renommierten Juristen gar nicht gebraucht, um das sich denken zu können. Von der moralischen Seite will ich gar nicht erst anfangen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ein Kollege von mir hat da noch ein Schippe draufgelegt: Für Semester immatrikuliert, zum Arzt gegangen, Attest geholt, Attest eingereicht, Semesterbeitrag erstattet bekommen, Studentenstatus behalten für ein halbes Jahr, samt Ticket. Alles komplett gratis.

Vllt. hat er wirklich eine "Krankheit" gehabt, die ihn vom Lernen hätte theoretisch abhalten können, da er aber bei einem "speziellen" Arzt war, der Krankschreibungen und Atteste bekannterweise bei jeder Gelegenheit verteilt hatte, glaube ich schon, dass es ausschließlich Gründe waren, komplett gratis alles zu bekommen.

Habe ihn irgendwann mal gefragt, ob er ein schlechtes Gewissen hat oder so. Er meinte O-Ton: "Nö, offiziell bin ich krankgeschrieben und der Arzt hat Schweigepflicht".

Ich habe sowas nicht gemacht, beneide ihn aber um seine Kreativität. Mittlerweile ist er Marketing/Sales-Manager bei einem großen Dienstleister mit Gehalt von 100k+Boni. Immer mit irgendwelchen Tricksereien unterwegs. Würde mich nicht wundern, wenn er immer noch eingeschrieben ist und "krank" ist.

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Wenn du es mit deinem Gewissen vereinbarten kannst, ist das alles kein Problem.

Ich habe Vollzeit gearbeitet und war über 4 Jahre an einer Uni eingeschrieben, um das Semesterticket zu nutzten. Hat keine S** interessiert.

Nach 4 Jahren wurde ich allerdings aufgrund nicht erbrachter Leistungen (habe ja nie eine Vorlesung besucht, geschweige denn eine Klausur geschrieben) exmatrikuliert.

In diesem Sinne: Kennt ihr Wayne interessiert es?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Herrlich, dein Kollege hat wirklich Tricks drauf. Er wird es weit in seiner Karriere bringen mit seinem Erfindungsgeist.

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Ein Kollege von mir hat da noch ein Schippe draufgelegt: Für Semester immatrikuliert, zum Arzt gegangen, Attest geholt, Attest eingereicht, Semesterbeitrag erstattet bekommen, Studentenstatus behalten für ein halbes Jahr, samt Ticket. Alles komplett gratis.

Vllt. hat er wirklich eine "Krankheit" gehabt, die ihn vom Lernen hätte theoretisch abhalten können, da er aber bei einem "speziellen" Arzt war, der Krankschreibungen und Atteste bekannterweise bei jeder Gelegenheit verteilt hatte, glaube ich schon, dass es ausschließlich Gründe waren, komplett gratis alles zu bekommen.

Habe ihn irgendwann mal gefragt, ob er ein schlechtes Gewissen hat oder so. Er meinte O-Ton: "Nö, offiziell bin ich krankgeschrieben und der Arzt hat Schweigepflicht".

Ich habe sowas nicht gemacht, beneide ihn aber um seine Kreativität. Mittlerweile ist er Marketing/Sales-Manager bei einem großen Dienstleister mit Gehalt von 100k+Boni. Immer mit irgendwelchen Tricksereien unterwegs. Würde mich nicht wundern, wenn er immer noch eingeschrieben ist und "krank" ist.

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Wenn du es mit deinem Gewissen vereinbarten kannst, ist das alles kein Problem.

Ich habe Vollzeit gearbeitet und war über 4 Jahre an einer Uni eingeschrieben, um das Semesterticket zu nutzten. Hat keine S** interessiert.

Nach 4 Jahren wurde ich allerdings aufgrund nicht erbrachter Leistungen (habe ja nie eine Vorlesung besucht, geschweige denn eine Klausur geschrieben) exmatrikuliert.

In diesem Sinne: Kennt ihr Wayne interessiert es?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Kollege kriegst du da oben eigentlich Luft? Schalt mal ein Gang runter und pluster dich mit deinem Pseudo-(Wirtschafts-)Jura nicht so auf. Kek.

WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:

Sehe ich wie du. Das kindische Verhalten geht einem furchtbar auf die Nerven. Noch mehr nervt mich als angehender Wirtschaftsjurist wie hier mit Schwachsinn um sich geworfen wird wie:

  • Eine Straftat verfolgen, verstößt gegen die Menschenrechte; selten sowas Blödes gehört oder
  • Strafbarkeit =/=Straftat; wenn etwas strafbar ist, dann ist es eine Straftat wenn ich es tue

Und dass ein Scheinstudium eine Straftat ist weiß jedes Kind. Und ja, für die juristischen Analphabeten: Wenn es strafbar ist, ist es eine Straftat, wenn ich es betreibe und nein, es verstößt nicht gegen die Menschenrechte, wenn ich eine Straftat verfolge LOL

WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:

Solange die Quellen nicht widerlegt werden, brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Alle Quellen, in denen sich renommierte Juristen sich zitieren lassen, sprechen von der Strafbarkeit.

Da das juristisch fundierte Aussagen sind, können sie nicht widerlegt werden. Man könnte höchstens eine andere juristische Meinung haben, aber die scheint kein Jurist aus dem Bereich vertreten zu wollen. Geschweige denn ähnlich viele, wie von der Strafbarkeit sprechen.

Da hilft es auch nichts, wenn ich 10 x unter einer anderen Persönlichkeit poste und mir selbst Recht gebe oder fiktive 90% des Forums für mich vereinnahme.

Wir haben Quellen für die Strafbarkeit. Das ist Fakt. Die Gegenrede hat nichts außer substanzloses Gerede zu bieten.

Ich für meinen Teil bin froh, dass entsprechende Quellen hier gepostet wurden:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten _grundsätzlich_ eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

[..] Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

[..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug könnten Scheinstudenten theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.[..]

Exakt alle Argumente, die hier auch genannt werd

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Da hast du leider Recht. Der ehrliche ist leider der Dumme.

Gott sei Dank verjährt Betrug erst nach 5 Jahren.

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Ich glaube die Begriffspaare "Moral" und "Wirtschaftswissenschaften" passen nicht so gut zusammen. Hier zählt der homo oeconomicus.

Wenn es Leute künftig unterlassen, dann sich nicht wegen moralischer Bedenken, sondern weil hier klipp und klar nachgewiesen wurde, dass es strafbar ist.

WiWi Gast schrieb am 05.03.2018:

Dass so ein Verhalten strafbar ist, ist doch logisch. Dafür hätte man hier die ganzen Zitate der renommierten Juristen gar nicht gebraucht, um das sich denken zu können. Von der moralischen Seite will ich gar nicht erst anfangen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich finde es trotzdem extrem traurig, was für eine Welt wir haben. Ein Scheinstudium zu machen, um Vorteile abzugreifen, sollte eigentlich schon der Anstand verbieten. Das tut er bei vielen aber nicht.

Dann sollten die zahlreichen juristischen Stimmen, die alle sagen, dass es strafbar ist, doch für sich sprechen. Sind hier verlinkt und sehr deutlich. Was tun aber manche besondere Kandidaten hier? Sie wägen ihre Chancen ab, ob sie erwischt werden. Sie wissen, dass sie sich des Betrugs schuldig machen, schätzen die Chance, dass sie dafür erwischt werden, aber so gering ein, dass sie es trotzdem tun.

Anstand? Moral? Und die gleichen Menschen beschweren sich dann über die bösen und kalten Unternehmen, die ihnen nur befristete Verträge geben und sie bei jedem Anlass rauskegeln. Was für eine Heuchelei!

In was für eine Welt leben wir heute nur? Man kann wirklich nur hoffen, dass es einen Digitalisierungsschub gibt und alle Sozialbetrüger in die 5-Jahresfrist fallen. Es stinkt mir nämlich, dass ich das Leben von Betrügern mit meinen Steuergeldern alimentieren darf.

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Da hast du leider Recht. Der ehrliche ist leider der Dumme.

Gott sei Dank verjährt Betrug erst nach 5 Jahren.

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Ich glaube die Begriffspaare "Moral" und "Wirtschaftswissenschaften" passen nicht so gut zusammen. Hier zählt der homo oeconomicus.

Wenn es Leute künftig unterlassen, dann sich nicht wegen moralischer Bedenken, sondern weil hier klipp und klar nachgewiesen wurde, dass es strafbar ist.

WiWi Gast schrieb am 05.03.2018:

Dass so ein Verhalten strafbar ist, ist doch logisch. Dafür hätte man hier die ganzen Zitate der renommierten Juristen gar nicht gebraucht, um das sich denken zu können. Von der moralischen Seite will ich gar nicht erst anfangen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Warum ist der ehrliche der Dumme? Betrug verjährt frühestens nach 5 Jahren und in Einzelfällen erst nach 30 Jahren. Findest du es erstrebenswert, 5 bis 30 Jahre zu zittern, ob sie dich doch noch drankriegen? In ein paar Jahren ist das nur ein Knopfdruck in einer digitalisierten Welt, ob jemand Vollzeit als Arbeitnehmer gemeldet ist und gleichzeitig als Student und ein Semesterticket abkassiert. Keine Sorge.

Was dann mit deinem Führungszeugnis passiert, ist auch klar und wehe du bist in einer Branche, bei der es regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfungen (z.B. Finanzindustrie oder Beratung) gibt oder beim Staat. Dann war es das mit der Karriere. Du musst nur warten. So wie damals beim Bafög ;)

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Da hast du leider Recht. Der ehrliche ist leider der Dumme.

Gott sei Dank verjährt Betrug erst nach 5 Jahren.

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Ich glaube die Begriffspaare "Moral" und "Wirtschaftswissenschaften" passen nicht so gut zusammen. Hier zählt der homo oeconomicus.

Wenn es Leute künftig unterlassen, dann sich nicht wegen moralischer Bedenken, sondern weil hier klipp und klar nachgewiesen wurde, dass es strafbar ist.

WiWi Gast schrieb am 05.03.2018:

Dass so ein Verhalten strafbar ist, ist doch logisch. Dafür hätte man hier die ganzen Zitate der renommierten Juristen gar nicht gebraucht, um das sich denken zu können. Von der moralischen Seite will ich gar nicht erst anfangen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Was das Erwischen betrifft, mache ich mir keine Sorgen. Die Junge Union hat bereits ein Konzept ausgearbeitet, wie man Scheinstudenten künftig zur Rechenschaft ziehen kann.

Rechtlich ist hier alles gesagt:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten _grundsätzlich_ eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

[..] Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

[..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug könnten Scheinstudenten theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.[..]

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Da hast du leider Recht. Der ehrliche ist leider der Dumme.

Gott sei Dank verjährt Betrug erst nach 5 Jahren.

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Ich glaube die Begriffspaare "Moral" und "Wirtschaftswissenschaften" passen nicht so gut zusammen. Hier zählt der homo oeconomicus.

Wenn es Leute künftig unterlassen, dann sich nicht wegen moralischer Bedenken, sondern weil hier klipp und klar nachgewiesen wurde, dass es strafbar ist.

WiWi Gast schrieb am 05.03.2018:

Dass so ein Verhalten strafbar ist, ist doch logisch. Dafür hätte man hier die ganzen Zitate der renommierten Juristen gar nicht gebraucht, um das sich denken zu können. Von der moralischen Seite will ich gar nicht erst anfangen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dass einige Leute immer noch nicht verstanden haben, dass es weder einen ehrlichen noch einen unehrlichen in dieser ganzen Sache gibt, da sich jeder der will einschreiben kann, ohne verpflichtend Vorlesungen oder Klausuren zu besuchen.

oder noch einmal ganz einfach: Wer keine Leistung verspricht, muss auch keine Leistung erbringen.
Dieser Gedankengang ist scheinbar enorm schwer.

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Da hast du leider Recht. Der ehrliche ist leider der Dumme.

Gott sei Dank verjährt Betrug erst nach 5 Jahren.

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Ich glaube die Begriffspaare "Moral" und "Wirtschaftswissenschaften" passen nicht so gut zusammen. Hier zählt der homo oeconomicus.

Wenn es Leute künftig unterlassen, dann sich nicht wegen moralischer Bedenken, sondern weil hier klipp und klar nachgewiesen wurde, dass es strafbar ist.

WiWi Gast schrieb am 05.03.2018:

Dass so ein Verhalten strafbar ist, ist doch logisch. Dafür hätte man hier die ganzen Zitate der renommierten Juristen gar nicht gebraucht, um das sich denken zu können. Von der moralischen Seite will ich gar nicht erst anfangen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

In ein paar Jahren ist das nur ein Knopfdruck in einer digitalisierten Welt, ob jemand Vollzeit als Arbeitnehmer gemeldet ist und gleichzeitig als Student und ein Semesterticket abkassiert. Keine Sorge.

Als ob :D
Ich schreibe mich ein, drucke mir eine Immatrikulationsbescheinigung aus, gehe damit zum DB-Schalter, zeige meine Immatrikulationsbescheinigung, kaufe mir ein Semesterticket in Bar, fertig.

Wenn ich kontrolliert werde, muss ich nur Studentenausweis und das Semesterticket zeigen, weitere Überprüfung findet bisher gar nicht statt.

Sollte sich das alles mal ändern, kann ich ja nochmal drüber nachdenken... Da ich wahrscheinlich deutlich mehr Steuern zahle als du, brauche ich dir gegenüber ja nicht einmal ein schlechtes Gewissen zu haben ;-)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Weil der Gedanke falsch ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahr 1988 ein Studiergebot festgelegt:

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

Deswegen ist ein Scheinstudium auch Betrug:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten _grundsätzlich_ eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

[..] Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

[..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug könnten Scheinstudenten theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.[..]

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Dass einige Leute immer noch nicht verstanden haben, dass es weder einen ehrlichen noch einen unehrlichen in dieser ganzen Sache gibt, da sich jeder der will einschreiben kann, ohne verpflichtend Vorlesungen oder Klausuren zu besuchen.

oder noch einmal ganz einfach: Wer keine Leistung verspricht, muss auch keine Leistung erbringen.
Dieser Gedankengang ist scheinbar enorm schwer.

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Da hast du leider Recht. Der ehrliche ist leider der Dumme.

Gott sei Dank verjährt Betrug erst nach 5 Jahren.

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Ich glaube die Begriffspaare "Moral" und "Wirtschaftswissenschaften" passen nicht so gut zusammen. Hier zählt der homo oeconomicus.

Wenn es Leute künftig unterlassen, dann sich nicht wegen moralischer Bedenken, sondern weil hier klipp und klar nachgewiesen wurde, dass es strafbar ist.

WiWi Gast schrieb am 05.03.2018:

Dass so ein Verhalten strafbar ist, ist doch logisch. Dafür hätte man hier die ganzen Zitate der renommierten Juristen gar nicht gebraucht, um das sich denken zu können. Von der moralischen Seite will ich gar nicht erst anfangen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es geht hier um Betrug. Betrug ist es. Es ging nicht darum, ob du bei dem Betrug erwischt wirst. Das ist bei manchen Delikten rund um das Scheinstudium sehr wahrscheinlich (z.B. Krankenkasse, Bafög oder Kindergeld) und bei anderen noch nicht so (z.B. Semesterticket oder GEZ). Das heißt aber nicht, dass das so bleibt.

P.S. Die hast dich als Scheinstudent eingeschrieben. Das ist durch die Uni nachweisbar. Du arbeitest parallel Vollzeit. Das ist über das Finanzamt nachweisbar oder die Krankenkasse. Da das Scheinstudium an sich schon Betrug ist, könnte man dich sehr leicht überführen.

WiWi Gast schrieb am 07.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

In ein paar Jahren ist das nur ein Knopfdruck in einer digitalisierten Welt, ob jemand Vollzeit als Arbeitnehmer gemeldet ist und gleichzeitig als Student und ein Semesterticket abkassiert. Keine Sorge.

Als ob :D
Ich schreibe mich ein, drucke mir eine Immatrikulationsbescheinigung aus, gehe damit zum DB-Schalter, zeige meine Immatrikulationsbescheinigung, kaufe mir ein Semesterticket in Bar, fertig.

Wenn ich kontrolliert werde, muss ich nur Studentenausweis und das Semesterticket zeigen, weitere Überprüfung findet bisher gar nicht statt.

Sollte sich das alles mal ändern, kann ich ja nochmal drüber nachdenken... Da ich wahrscheinlich deutlich mehr Steuern zahle als du, brauche ich dir gegenüber ja nicht einmal ein schlechtes Gewissen zu haben ;-)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das lustige ist, dass das Finanzamt weiß, dass du Vollzeit arbeitest und bei der Hochschule bist du eingeschrieben. Jetzt müsste man nur abgleichen, überprüfen, ob du Student im Sinne des Bundesverwaltungsgerichtes bist, was du als Vollzeitstudent, der mehr als 20 Stunden die Wochen sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, nicht sein kannst, und man hätte dich überführt. 5 - 30 Jahre ist die Verjährung ;)

:D

WiWi Gast schrieb am 07.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

In ein paar Jahren ist das nur ein Knopfdruck in einer digitalisierten Welt, ob jemand Vollzeit als Arbeitnehmer gemeldet ist und gleichzeitig als Student und ein Semesterticket abkassiert. Keine Sorge.

Als ob :D
Ich schreibe mich ein, drucke mir eine Immatrikulationsbescheinigung aus, gehe damit zum DB-Schalter, zeige meine Immatrikulationsbescheinigung, kaufe mir ein Semesterticket in Bar, fertig.

Wenn ich kontrolliert werde, muss ich nur Studentenausweis und das Semesterticket zeigen, weitere Überprüfung findet bisher gar nicht statt.

Sollte sich das alles mal ändern, kann ich ja nochmal drüber nachdenken... Da ich wahrscheinlich deutlich mehr Steuern zahle als du, brauche ich dir gegenüber ja nicht einmal ein schlechtes Gewissen zu haben ;-)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dein Beitrag fasst es gut zusammen: Es ist strafbar. Verstehe aber auch manche hier, die meinen nicht erwischt werden zu können. Im Zeitalter der Digitalisierung würde ich diesen Optimismus aber nicht mehr wirklich teilen.

WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:

Solange die Quellen nicht widerlegt werden, brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Alle Quellen, in denen sich renommierte Juristen sich zitieren lassen, sprechen von der Strafbarkeit.

Da das juristisch fundierte Aussagen sind, können sie nicht widerlegt werden. Man könnte höchstens eine andere juristische Meinung haben, aber die scheint kein Jurist aus dem Bereich vertreten zu wollen. Geschweige denn ähnlich viele, wie von der Strafbarkeit sprechen.

Da hilft es auch nichts, wenn ich 10 x unter einer anderen Persönlichkeit poste und mir selbst Recht gebe oder fiktive 90% des Forums für mich vereinnahme.

Wir haben Quellen für die Strafbarkeit. Das ist Fakt. Die Gegenrede hat nichts außer substanzloses Gerede zu bieten.

Ich für meinen Teil bin froh, dass entsprechende Quellen hier gepostet wurden:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten _grundsätzlich_ eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

[..] Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

[..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug könnten Scheinstudenten theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.[..]

Exakt alle Argumente, die hier auch genannt werd

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

In ein paar Jahren ist das nur ein Knopfdruck in einer digitalisierten Welt, ob jemand Vollzeit als Arbeitnehmer gemeldet ist und gleichzeitig als Student und ein Semesterticket abkassiert. Keine Sorge.

Meine Fresse ist dieser Spaßvogel lustig, der seit Monaten/Jahren denselben Mist verzapft und sich dann ständig selbst bestätigt und dann sogar noch von "wir" spricht. Ich kann dir was erzählen: Es ist schon seit langer Zeit ohne weiteres möglich zu sehen ob sich jemand als Vollzeitarbeitnehmer an der Uni einschreibt und ein "Semesterticket abkassiert". Erkennt man nämlich in der Regel direkt an den Krankenkassenunterlagen ;-)

Warum bisher noch NIEMAND wegen eines vermeintlichen Scheinstudiums angeklagt wurde? Weil es niemanden interessiert. Übrigens deine seltsamen Aussagen wie "man darf gar kein Semesterticket benutzen wenn man Vollzeit arbeitet" stimmen überhaupt nicht. Vor allem mal nicht für NRW. Dort gibt es nämlich Nutzungsbedingungen und da steht klar, dass man als eingeschriebener Ersthörer dieses Ticket benutzen darf. Ohne wenn und aber. Ach ja und da du in einen deiner älteren Posts gezeigt hast, dass du nicht mal weißt was Ersthörer bedeutet: Damit ist nicht jemand gemeint, der zum allerersten Mal an der Uni war, sondern (im Gegensatz zu einem sogenannten Zweithörer) an DIESER Uni eingeschrieben ist, welche das Semesterticket ausgibt und an keiner anderen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Meine Güte ist dieser Moralaposteltroll nervig. Hat er eigentlich eine multiple Persönlichkeitsstörung oder warum gibt er sich als "mehrere" aus? Er könnte sich ja zumindest mal die Mühe geben, dass seine ganzen "Alter Egos" nicht gleich klingen...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Der Beitrag ist - wie immer - vollkommener Unsinn und in sich selbst verkehrt, genauso wie die anderen 3 Posts in denen du dich immer wieder selbst lobst. Du schreibst ja selbst, dass einige Stellen wissen, dass man gleichzeitig Vollzeit arbeitet und eingeschrieben ist. Dann müsstest du auch selbst darauf kommen, dass der Nachweis dafür schon längst erbracht ist. Und dennoch gibts es keine Anklagen oder Urteile. Seltsam.. Wirklich seltsam, dass es allen auffällt, nur dir nicht.

WiWi Gast schrieb am 07.03.2018:

Es geht hier um Betrug. Betrug ist es. Es ging nicht darum, ob du bei dem Betrug erwischt wirst. Das ist bei manchen Delikten rund um das Scheinstudium sehr wahrscheinlich (z.B. Krankenkasse, Bafög oder Kindergeld) und bei anderen noch nicht so (z.B. Semesterticket oder GEZ). Das heißt aber nicht, dass das so bleibt.

P.S. Die hast dich als Scheinstudent eingeschrieben. Das ist durch die Uni nachweisbar. Du arbeitest parallel Vollzeit. Das ist über das Finanzamt nachweisbar oder die Krankenkasse. Da das Scheinstudium an sich schon Betrug ist, könnte man dich sehr leicht überführen.

WiWi Gast schrieb am 07.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

In ein paar Jahren ist das nur ein Knopfdruck in einer digitalisierten Welt, ob jemand Vollzeit als Arbeitnehmer gemeldet ist und gleichzeitig als Student und ein Semesterticket abkassiert. Keine Sorge.

Als ob :D
Ich schreibe mich ein, drucke mir eine Immatrikulationsbescheinigung aus, gehe damit zum DB-Schalter, zeige meine Immatrikulationsbescheinigung, kaufe mir ein Semesterticket in Bar, fertig.

Wenn ich kontrolliert werde, muss ich nur Studentenausweis und das Semesterticket zeigen, weitere Überprüfung findet bisher gar nicht statt.

Sollte sich das alles mal ändern, kann ich ja nochmal drüber nachdenken... Da ich wahrscheinlich deutlich mehr Steuern zahle als du, brauche ich dir gegenüber ja nicht einmal ein schlechtes Gewissen zu haben ;-)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Aus deinem Beitrag spricht leider totale Ahnungslosigkeit und Unkenntnis bezüglich des deutschen Rechtssystems:

  1. Wenn etwas strafbar ist, dann ist es strafbar. Es ist egal, ob und wie viele Anklagen und Urteile es gibt. Nur, weil beispielsweise 2018 kein Mord passiert, ist Mord plötzlich keine Straftat mehr. Diese Vorstellung ist schon extrem kindlich und naiv. Mach doch einfach den Selbstversuch und zeig dich bei der Staatsanwaltschaft an. Dir dürfte als Scheinstudent doch nichts passieren, oder? ;)

  2. Die Staatsanwaltschaft verschickt in solchen Fällen Strafbefehle. In denen wird dann eine Strafe vorgeschlagen z.B. 90 Tagessätze zu 50 Euro. Der Straftäter kann den annehmen oder Einspruch einlegen. Legt er Einspruch ein, gibt es eine Verhandlung und ein Urteil. Oder wie meinst du, hat unsere überlastete Justiz die Sache mit den Hundertausenden Bafög-Betrügern geregelt? Ja, mit Strafbefehlen. Das ist aber wahrscheinlich zu kompliziert, oder?

  3. Ja, auch der Bafög-Betrug wurde Jahrzehnte scheinbar nur verfolgt, wenn man sich ganz dumm angestellt hat. Dann nahm er überhand und er wurde knallhart verfolgt. Eine schöne Analogie.

  4. Es gibt sehr wohl Urteile. Einige habe ich hier auch schon gesehen. Bei den Urteilen im Strafrecht war bisher das Scheinstudium immer kombiniert mit einer anderen Straftat. Musterbeispiel ist Bafög-Betrug. Da gab es genug Fälle, bei denen der Student Scheinstudent war.

WiWi Gast schrieb am 09.03.2018:

Der Beitrag ist - wie immer - vollkommener Unsinn und in sich selbst verkehrt, genauso wie die anderen 3 Posts in denen du dich immer wieder selbst lobst. Du schreibst ja selbst, dass einige Stellen wissen, dass man gleichzeitig Vollzeit arbeitet und eingeschrieben ist. Dann müsstest du auch selbst darauf kommen, dass der Nachweis dafür schon längst erbracht ist. Und dennoch gibts es keine Anklagen oder Urteile. Seltsam.. Wirklich seltsam, dass es allen auffällt, nur dir nicht.

WiWi Gast schrieb am 07.03.2018:

Es geht hier um Betrug. Betrug ist es. Es ging nicht darum, ob du bei dem Betrug erwischt wirst. Das ist bei manchen Delikten rund um das Scheinstudium sehr wahrscheinlich (z.B. Krankenkasse, Bafög oder Kindergeld) und bei anderen noch nicht so (z.B. Semesterticket oder GEZ). Das heißt aber nicht, dass das so bleibt.

P.S. Die hast dich als Scheinstudent eingeschrieben. Das ist durch die Uni nachweisbar. Du arbeitest parallel Vollzeit. Das ist über das Finanzamt nachweisbar oder die Krankenkasse. Da das Scheinstudium an sich schon Betrug ist, könnte man dich sehr leicht überführen.

WiWi Gast schrieb am 07.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

In ein paar Jahren ist das nur ein Knopfdruck in einer digitalisierten Welt, ob jemand Vollzeit als Arbeitnehmer gemeldet ist und gleichzeitig als Student und ein Semesterticket abkassiert. Keine Sorge.

Als ob :D
Ich schreibe mich ein, drucke mir eine Immatrikulationsbescheinigung aus, gehe damit zum DB-Schalter, zeige meine Immatrikulationsbescheinigung, kaufe mir ein Semesterticket in Bar, fertig.

Wenn ich kontrolliert werde, muss ich nur Studentenausweis und das Semesterticket zeigen, weitere Überprüfung findet bisher gar nicht statt.

Sollte sich das alles mal ändern, kann ich ja nochmal drüber nachdenken... Da ich wahrscheinlich deutlich mehr Steuern zahle als du, brauche ich dir gegenüber ja nicht einmal ein schlechtes Gewissen zu haben ;-)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Frage ist doch: Ist es strafbar oder nicht?

Die Antwort steht hier:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten _grundsätzlich_ eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

[..] Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

[..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug könnten Scheinstudenten theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.[..]

Die Botschaft der Juristen ist klar: Strafbar :D

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es ist strafbar und jeder muss sich überlegen, ob er das Risiko eingehen möchte, erwischt zu werden bzw. noch mindestens 5 Jahre nach der Tat dafür durch die Verjährung zur nachträglich zur Verantwortung gezogen werden zu können. Im Digitalisierungszeitalter würde ich das Risiko nicht eingehen. Die "Bafög-Abzocken-Macht-Doch-Jeder-Fraktion" weiß, was ich meine.

WiWi Gast schrieb am 11.03.2018:

Die Frage ist doch: Ist es strafbar oder nicht?

Die Antwort steht hier:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten _grundsätzlich_ eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

[..] Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

[..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug könnten Scheinstudenten theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.[..]

Die Botschaft der Juristen ist klar: Strafbar :D

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wir dir dieser Blödsinn nicht langsam langweilig?

Die Sache mit dem BVerwG bezieht sich auf jemanden der Förderungen bezogen hat bzw. dies weiterhin tun wollte, ohne einen Abschluss anzustreben. Dass Förderungen nur dann zu bewilligen sind, wenn Leistungen erbracht werden, weiss jedes Kind. Was du daraus versuchst zu drehen, ist, dass ein nicht-strafrechtliches Urteil auf einmal strafrechtlichen Grundcharakter besitzt bzw. die Voraussetzung für Strafbarkeit sei. Dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, weiss auch jeder Laie.

Der Rest sind willkürliche Textabschnitte aus irgendwelchen Tagesblättern, die auf einer Skala von 0 bis 100 eine Aussagekraft von, wenn es hoch kommt, maximal 0,25 haben.

Da du vermutlich nicht so dumm bist, wie du dich hier selbst darstellst, ist davon auszugehen, dass du eine gelangweilte Person bist, die einfach nur Aufmerksamkeit sucht weil du möglichweise auf anderen Wegen zu wenig davon bekommst. Was arbeitest du eigentlich? Arbeitest du überhaupt? Oder hängst du nur hier rum und hast einfach nichts besseres zu tun?

WiWi Gast schrieb am 11.03.2018:

Die Frage ist doch: Ist es strafbar oder nicht?

Die Antwort steht hier:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten _grundsätzlich_ eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

[..] Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

[..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug könnten Scheinstudenten theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.[..]

Die Botschaft der Juristen ist klar: Strafbar :D

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wo sind denn deine Quellen? Habe ich übersehen, oder?

Und beim Rest würde ich mal die Pferde ruhighalten. Da werden Juristen mit Namen zitiert. Es ist mir total egal, wo das steht. Es zählt, wer das gesagt hat.

WiWi Gast schrieb am 12.03.2018:

Wir dir dieser Blödsinn nicht langsam langweilig?

Die Sache mit dem BVerwG bezieht sich auf jemanden der Förderungen bezogen hat bzw. dies weiterhin tun wollte, ohne einen Abschluss anzustreben. Dass Förderungen nur dann zu bewilligen sind, wenn Leistungen erbracht werden, weiss jedes Kind. Was du daraus versuchst zu drehen, ist, dass ein nicht-strafrechtliches Urteil auf einmal strafrechtlichen Grundcharakter besitzt bzw. die Voraussetzung für Strafbarkeit sei. Dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, weiss auch jeder Laie.

Der Rest sind willkürliche Textabschnitte aus irgendwelchen Tagesblättern, die auf einer Skala von 0 bis 100 eine Aussagekraft von, wenn es hoch kommt, maximal 0,25 haben.

Da du vermutlich nicht so dumm bist, wie du dich hier selbst darstellst, ist davon auszugehen, dass du eine gelangweilte Person bist, die einfach nur Aufmerksamkeit sucht weil du möglichweise auf anderen Wegen zu wenig davon bekommst. Was arbeitest du eigentlich? Arbeitest du überhaupt? Oder hängst du nur hier rum und hast einfach nichts besseres zu tun?

WiWi Gast schrieb am 11.03.2018:

Die Frage ist doch: Ist es strafbar oder nicht?

Die Antwort steht hier:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten _grundsätzlich_ eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

[..] Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

[..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug könnten Scheinstudenten theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.[..]

Die Botschaft der Juristen ist klar: Strafbar :D

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Falsch. Den Zusammenhang stellt hier Oberstaatsanwalt Theo Ziegler hier. Hier ist der volle Text:

"Scheinstudenten sind an einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert – und damit auf dem Papier Studenten. In Vorlesungen oder andere Kurse gehen sie allerdings nicht. Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

Der Oberstaatsanwalt für Strafrecht sieht daher eine analoge Anwendung eines Urteils aus dem Verwaltungsrecht für das Strafrecht. Steht ja da, oder?

Für Nichtlaien ein ganz normaler Vorgang. Genau deswegen wurde das Urteil und die Definition schon auf der 1. Seite erwähnt.

WiWi Gast schrieb am 12.03.2018:

Wir dir dieser Blödsinn nicht langsam langweilig?

Die Sache mit dem BVerwG bezieht sich auf jemanden der Förderungen bezogen hat bzw. dies weiterhin tun wollte, ohne einen Abschluss anzustreben. Dass Förderungen nur dann zu bewilligen sind, wenn Leistungen erbracht werden, weiss jedes Kind. Was du daraus versuchst zu drehen, ist, dass ein nicht-strafrechtliches Urteil auf einmal strafrechtlichen Grundcharakter besitzt bzw. die Voraussetzung für Strafbarkeit sei. Dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, weiss auch jeder Laie.

Der Rest sind willkürliche Textabschnitte aus irgendwelchen Tagesblättern, die auf einer Skala von 0 bis 100 eine Aussagekraft von, wenn es hoch kommt, maximal 0,25 haben.

Da du vermutlich nicht so dumm bist, wie du dich hier selbst darstellst, ist davon auszugehen, dass du eine gelangweilte Person bist, die einfach nur Aufmerksamkeit sucht weil du möglichweise auf anderen Wegen zu wenig davon bekommst. Was arbeitest du eigentlich? Arbeitest du überhaupt? Oder hängst du nur hier rum und hast einfach nichts besseres zu tun?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bitter erklärt mir das etwas genauer. Wenn ich 2017 ein Scheinstudentenbetrüger war und 2018 auch. Ist die Verjährung für beide Sachen erst im Jahr 2023 rum? Oder verjährt das eine 2022 und das andere 2023? Wird das als ein Betrug gesehen? Oder viele?

WiWi Gast schrieb am 12.03.2018:

Es ist strafbar und jeder muss sich überlegen, ob er das Risiko eingehen möchte, erwischt zu werden bzw. noch mindestens 5 Jahre nach der Tat dafür durch die Verjährung zur nachträglich zur Verantwortung gezogen werden zu können. Im Digitalisierungszeitalter würde ich das Risiko nicht eingehen. Die "Bafög-Abzocken-Macht-Doch-Jeder-Fraktion" weiß, was ich meine.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 13.03.2018:

Falsch. Den Zusammenhang stellt hier Oberstaatsanwalt Theo Ziegler hier. Hier ist der volle Text:

"Scheinstudenten sind an einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert – und damit auf dem Papier Studenten. In Vorlesungen oder andere Kurse gehen sie allerdings nicht. Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

Der Oberstaatsanwalt für Strafrecht sieht daher eine analoge Anwendung eines Urteils aus dem Verwaltungsrecht für das Strafrecht. Steht ja da, oder?

Um nur auf die letzte Frage zu antworten: Nö, das steht da nicht.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 13.03.2018:

Falsch. Den Zusammenhang stellt hier Oberstaatsanwalt Theo Ziegler hier. Hier ist der volle Text:

"Scheinstudenten sind an einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert – und damit auf dem Papier Studenten. In Vorlesungen oder andere Kurse gehen sie allerdings nicht. Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

Der Oberstaatsanwalt für Strafrecht sieht daher eine analoge Anwendung eines Urteils aus dem Verwaltungsrecht für das Strafrecht. Steht ja da, oder?

Um nur auf die letzte Frage zu antworten: Nö, das steht da nicht.

Genau das hab ich mir auch gedacht, als ich den Beitrag gelesen hab. Hier wird dauernd unterstellt, irgendwelche Anwälte und Richter hätten gesagt, das Scheinstudium sei strafbar.

Wirklich gesagt hat das aber keiner. Alle haben schön im Konjunktiv formuliert.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Doch das steht da. Wie in den 30 anderen Quellen auch ;)

Da du dich immer selbst bestätigst, findest du doch sicher auch 30 Quellen, in denen das Gegenteil steht, oder?

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 13.03.2018:

Falsch. Den Zusammenhang stellt hier Oberstaatsanwalt Theo Ziegler hier. Hier ist der volle Text:

"Scheinstudenten sind an einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert – und damit auf dem Papier Studenten. In Vorlesungen oder andere Kurse gehen sie allerdings nicht. Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

Der Oberstaatsanwalt für Strafrecht sieht daher eine analoge Anwendung eines Urteils aus dem Verwaltungsrecht für das Strafrecht. Steht ja da, oder?

Um nur auf die letzte Frage zu antworten: Nö, das steht da nicht.

Genau das hab ich mir auch gedacht, als ich den Beitrag gelesen hab. Hier wird dauernd unterstellt, irgendwelche Anwälte und Richter hätten gesagt, das Scheinstudium sei strafbar.

Wirklich gesagt hat das aber keiner. Alle haben schön im Konjunktiv formuliert.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das Scheinstudium ist eine Straftat. So sehen es alle renommierten Juristen. Trotzdem ist es eine separate Straftat, d.h. jede Tat wird für sich behandelt.

Ein Betrug aus dem Jahr 2017 verjährt demnach 2022. Er interessiert 2023 nicht mehr,

Der Nachteil dabei: Wenn du z.B. 2020 angeklagt werden würdest, dann nicht wegen einfachem, sondern wegen mehrfachen Betruges. Das ist wesentlich heftiger, als nur ein einfacher Betrug.

WiWi Gast schrieb am 13.03.2018:

Bitter erklärt mir das etwas genauer. Wenn ich 2017 ein Scheinstudentenbetrüger war und 2018 auch. Ist die Verjährung für beide Sachen erst im Jahr 2023 rum? Oder verjährt das eine 2022 und das andere 2023? Wird das als ein Betrug gesehen? Oder viele?

WiWi Gast schrieb am 12.03.2018:

Es ist strafbar und jeder muss sich überlegen, ob er das Risiko eingehen möchte, erwischt zu werden bzw. noch mindestens 5 Jahre nach der Tat dafür durch die Verjährung zur nachträglich zur Verantwortung gezogen werden zu können. Im Digitalisierungszeitalter würde ich das Risiko nicht eingehen. Die "Bafög-Abzocken-Macht-Doch-Jeder-Fraktion" weiß, was ich meine.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das Problem ist mMn, dass sich das Scheinstudium schlicht und ergreifend nicht nachweisen lässt.

Wenn ich Banker bin und nur zweimal pro Semester auf die Uni gehe um mein 3 ECTS Afrikanistik- Seminar zu besuchen, kann ich immer noch argumentieren, dass ich später mal Afrika-Forscher werden will, aber aktuell einfach nicht öfter zur Uni gehen kann, weil ich ja auch irgendwie meinen Lebensunterhalt finanzieren muss. Gerade in der heutigen Zeit wird ja besonders viel Wert darauf gelegt, dass auch Berufstätige die Uni besuchen können (ist zumindest bei uns so), da dürfte also mMn kaum Gegenwind kommen, wenn man so argumentiert.

Das kommt übrigens von einem regulären Studenten, der auch nicht unbedingt begeistert davon ist, dass sein Semesterticket (vermutlich) teurer ist, weil es genug Leute gibt, die dieses Angebot missbrauchen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

Das Scheinstudium ist eine Straftat. So sehen es alle renommierten Juristen. Trotzdem ist es eine separate Straftat, d.h. jede Tat wird für sich behandelt.

Wenn ich sowas schon lese. In Satz 1 schreibst Du, das Scheinstudium sei eine Straftat.
In Satz 2 kommst Du dann mit "es ist eine separate Straftat, d.h. jede Tat wird für sich behandelt."

Das zeigt, dass Du mal überhaupt keine Ahnung hast, was Du da überhaupt redest.

Zu dem Experten, der meint, ich solle 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Scheinstudiums beibringen: Bring Du mir doch mal 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Spazierengehens. Danach bringe ich Dir 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Scheinstudiums.

Es gibt keine Quellen für "Nicht-Strafbarkeit". Einzig wären hier einschlägige Urteile, in denen jemand für etwas angeklagt würde und das Gericht dann entscheidet, dass hier keine Straftat vorliegt. So etwas gibt es aber m.W. weder für das Spazierengehen noch für das (Schein)studium.

Und komm jetzt bitte nicht wieder mit Deinem Fall von 1988. Hier ging es explizit um sozialversicherungsrechtliche Fragen (Vollzeitarbeit sollte sozialversicherungsfrei laufen), nicht um das Scheinstudium an sich.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du musst den Post schon genauer lesen.

Ich schrieb jede Einschreibung zum Schein ist eine separate Straftat und Betrug.

Das heißt:

  • Einschreibung SS 2017 -> Betrug
  • Einschreibung WS 2017 -> Betrug
  • Einschreibung SS 2018 -> Betrug

Es sind drei separate Straftaten. Die Verjährung läuft jeweils mit Ablauf des Semesters. Es kann also sein, dass ein Teil schon verjährt ist, während der Rest noch läuft.

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

Das Scheinstudium ist eine Straftat. So sehen es alle renommierten Juristen. Trotzdem ist es eine separate Straftat, d.h. jede Tat wird für sich behandelt.

Wenn ich sowas schon lese. In Satz 1 schreibst Du, das Scheinstudium sei eine Straftat.
In Satz 2 kommst Du dann mit "es ist eine separate Straftat, d.h. jede Tat wird für sich behandelt."

Das zeigt, dass Du mal überhaupt keine Ahnung hast, was Du da überhaupt redest.

Zu dem Experten, der meint, ich solle 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Scheinstudiums beibringen: Bring Du mir doch mal 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Spazierengehens. Danach bringe ich Dir 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Scheinstudiums.

Es gibt keine Quellen für "Nicht-Strafbarkeit". Einzig wären hier einschlägige Urteile, in denen jemand für etwas angeklagt würde und das Gericht dann entscheidet, dass hier keine Straftat vorliegt. So etwas gibt es aber m.W. weder für das Spazierengehen noch für das (Schein)studium.

Und komm jetzt bitte nicht wieder mit Deinem Fall von 1988. Hier ging es explizit um sozialversicherungsrechtliche Fragen (Vollzeitarbeit sollte sozialversicherungsfrei laufen), nicht um das Scheinstudium an sich.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wir haben hier genug Zitate von renommierten Juristen und die sprechen alle von Strafbarkeit. Mehr braucht es nicht.

Dass solche Dinge in der Regel mit Strafbefehlen geregelt werden, wurde dir auch gesagt. Wenn du nicht weißt, was das ist, ist das dein Unwissen. Informiere dich. Auch die Bafög-Straftaten wurden zu 95% mit Strafbefehlen geregelt und nur bei 5% gab es Verhandlungen und Urteile.

https://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehlsverfahren_(Deutschland)

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

Das Scheinstudium ist eine Straftat. So sehen es alle renommierten Juristen. Trotzdem ist es eine separate Straftat, d.h. jede Tat wird für sich behandelt.

Wenn ich sowas schon lese. In Satz 1 schreibst Du, das Scheinstudium sei eine Straftat.
In Satz 2 kommst Du dann mit "es ist eine separate Straftat, d.h. jede Tat wird für sich behandelt."

Das zeigt, dass Du mal überhaupt keine Ahnung hast, was Du da überhaupt redest.

Zu dem Experten, der meint, ich solle 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Scheinstudiums beibringen: Bring Du mir doch mal 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Spazierengehens. Danach bringe ich Dir 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Scheinstudiums.

Es gibt keine Quellen für "Nicht-Strafbarkeit". Einzig wären hier einschlägige Urteile, in denen jemand für etwas angeklagt würde und das Gericht dann entscheidet, dass hier keine Straftat vorliegt. So etwas gibt es aber m.W. weder für das Spazierengehen noch für das (Schein)studium.

Und komm jetzt bitte nicht wieder mit Deinem Fall von 1988. Hier ging es explizit um sozialversicherungsrechtliche Fragen (Vollzeitarbeit sollte sozialversicherungsfrei laufen), nicht um das Scheinstudium an sich.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich vermisse deine Quellen. Für die Strafbarkeit nenne ich hier dutzende. Damit ist jeder deiner Sätze wertlos oder wie wir Juristen sagen: Substanzloses Gelaber.

Jede Straftat hat ihre eigene (separate) Verjährungsfrist. Das ist auch so. Bei jeder Straftat. Was ist dein Problem mit der Aussage?

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

Das Scheinstudium ist eine Straftat. So sehen es alle renommierten Juristen. Trotzdem ist es eine separate Straftat, d.h. jede Tat wird für sich behandelt.

Wenn ich sowas schon lese. In Satz 1 schreibst Du, das Scheinstudium sei eine Straftat.
In Satz 2 kommst Du dann mit "es ist eine separate Straftat, d.h. jede Tat wird für sich behandelt."

Das zeigt, dass Du mal überhaupt keine Ahnung hast, was Du da überhaupt redest.

Zu dem Experten, der meint, ich solle 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Scheinstudiums beibringen: Bring Du mir doch mal 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Spazierengehens. Danach bringe ich Dir 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Scheinstudiums.

Es gibt keine Quellen für "Nicht-Strafbarkeit". Einzig wären hier einschlägige Urteile, in denen jemand für etwas angeklagt würde und das Gericht dann entscheidet, dass hier keine Straftat vorliegt. So etwas gibt es aber m.W. weder für das Spazierengehen noch für das (Schein)studium.

Und komm jetzt bitte nicht wieder mit Deinem Fall von 1988. Hier ging es explizit um sozialversicherungsrechtliche Fragen (Vollzeitarbeit sollte sozialversicherungsfrei laufen), nicht um das Scheinstudium an sich.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Nein, ein Scheinstudium ist klar definiert: Du musst beweisen, dass du aktiv den Abschluss angestrebt hast. Auch durch Prüfungen.

Und schau dir mal das hier an:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-rechtliche-Konsequenzen--f237160.html

Anwalt Hesterberg argumentiert hier völlig richtig, dass der Umstand, dass man Vollzeit arbeitet bereits ein Beweis sein könnte, dass du das Studium nicht ernsthaft betreibst.

Außerdem ist es doch naiv, dass Scheinstudenten sich einfach so einschreiben. In Wirklichkeit wollen sie Vorteile abgreifen wie das Semesterticket oder Kindergeld. Das lässt sich immer nachweisen.

Was im konkreten Einzelfall passiert, würde man natürlich sehen.

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

Das Problem ist mMn, dass sich das Scheinstudium schlicht und ergreifend nicht nachweisen lässt.

Wenn ich Banker bin und nur zweimal pro Semester auf die Uni gehe um mein 3 ECTS Afrikanistik- Seminar zu besuchen, kann ich immer noch argumentieren, dass ich später mal Afrika-Forscher werden will, aber aktuell einfach nicht öfter zur Uni gehen kann, weil ich ja auch irgendwie meinen Lebensunterhalt finanzieren muss. Gerade in der heutigen Zeit wird ja besonders viel Wert darauf gelegt, dass auch Berufstätige die Uni besuchen können (ist zumindest bei uns so), da dürfte also mMn kaum Gegenwind kommen, wenn man so argumentiert.

Das kommt übrigens von einem regulären Studenten, der auch nicht unbedingt begeistert davon ist, dass sein Semesterticket (vermutlich) teurer ist, weil es genug Leute gibt, die dieses Angebot missbrauchen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bei Vollzeittätigkeit? Ne, das ist dann Vorsatz. Außerdem....was gestern schwierig war, wird durch die Digitalisierung morgen ganz leicht...siehe Bafög-Betrüger...

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

Das Problem ist mMn, dass sich das Scheinstudium schlicht und ergreifend nicht nachweisen lässt.

Wenn ich Banker bin und nur zweimal pro Semester auf die Uni gehe um mein 3 ECTS Afrikanistik- Seminar zu besuchen, kann ich immer noch argumentieren, dass ich später mal Afrika-Forscher werden will, aber aktuell einfach nicht öfter zur Uni gehen kann, weil ich ja auch irgendwie meinen Lebensunterhalt finanzieren muss. Gerade in der heutigen Zeit wird ja besonders viel Wert darauf gelegt, dass auch Berufstätige die Uni besuchen können (ist zumindest bei uns so), da dürfte also mMn kaum Gegenwind kommen, wenn man so argumentiert.

Das kommt übrigens von einem regulären Studenten, der auch nicht unbedingt begeistert davon ist, dass sein Semesterticket (vermutlich) teurer ist, weil es genug Leute gibt, die dieses Angebot missbrauchen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Schade, aber so einen Unsinn sollten wir richtigstellen:

  1. Es ging um die Ahndung einer Straftat und deren Verjährungsfristen. Die erfolgt in der Tat separat. Wenn jemand jeweils eine Straftat im Jahr 2017 und 2018 begangen hat, läuft die eine Verjährungsfrist ab 2017. Die andere ab 2018. Die Darstellung ist demnach absolut korrekt. Es sind formal zwei verschiedene Betrugsvorgänge.

  2. Es gibt hier Quellen. Diese Quellen sind seriöse Anwälte, Juristen, Professoren, Staatsanwälte und sogar ein Gerichtspräsident. Alle sprechen von Strafbarkeit. Mehr braucht es nicht. Strafbarkeit ist immer abstrakt. Ein Mord ist auch dann strafbar, wenn es niemals einen gibt. Oder willst du das bestreiten?

  3. Solche Straftaten werden in der Regel mit Strafbefehlen erledigt. Bitte informiere dich, was das ist und schreibe keinen Unsinn. Man bekommt einen Bescheid. Den akzeptiert man und die Sache ist erledigt. Wenn der Strafbefehl akzeptiert wird, gibt es keine Verhandlung und kein Urteil mehr. Im Übrigen muss sich nicht jedes Urteil im Internet finden. Pro Tag werden in Deutschland um die ca. 500 Urteile in allen Bereichen gesprochen und ca. 2800 Strafbefehle verschickt. Meinst du echt, du findest die alle im Internet?

  4. Wir haben inzwischen schon kapiert, dass du juristischer Laie bist. Das ist schon in Ordnung. Trotzdem kann auch ein Ahnungsloser akzeptieren, dass eine Gerichtsbarkeit die Definitionen einer anderen Gerichtsbarkeit übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Scheinstudenten definiert. Die Strafgerichtsbarkeit übernimmt sie.

  5. Wie dieses Definitionen einfließen zeigen sehr schön dieses Urteile vom 28. Juli 2010 und vom 13.03.2014:
  • Az. 6 K 1872/07 . In Punkt 26 diskutiert das Gericht, ob ein Scheinstudium vorlag und bezieht sich explizit auf die Definition: https://openjur.de/u/282863.html

  • L 17 U 269/13. Hier klagt eine Studentin dagegen, dass ihr per BESCHEID eine Leistung aberkannt wurde. Das Gericht weist das ab und benennt sie als Scheinstudentin.

Das 2. Gericht ist ein Sozialgericht. Hat mit dem Bundesverwaltungsgericht nichts zu tun. In deiner Welt ;)

Zu behaupten, es gäbe keine Urteile oder Definitionen würden nicht rechtsübergreifend gelten, ist einfach ahnungslose Torheit!

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

Das Scheinstudium ist eine Straftat. So sehen es alle renommierten Juristen. Trotzdem ist es eine separate Straftat, d.h. jede Tat wird für sich behandelt.

Wenn ich sowas schon lese. In Satz 1 schreibst Du, das Scheinstudium sei eine Straftat.
In Satz 2 kommst Du dann mit "es ist eine separate Straftat, d.h. jede Tat wird für sich behandelt."

Das zeigt, dass Du mal überhaupt keine Ahnung hast, was Du da überhaupt redest.

Zu dem Experten, der meint, ich solle 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Scheinstudiums beibringen: Bring Du mir doch mal 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Spazierengehens. Danach bringe ich Dir 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Scheinstudiums.

Es gibt keine Quellen für "Nicht-Strafbarkeit". Einzig wären hier einschlägige Urteile, in denen jemand für etwas angeklagt würde und das Gericht dann entscheidet, dass hier keine Straftat vorliegt. So etwas gibt es aber m.W. weder für das Spazierengehen noch für das (Schein)studium.

Und komm jetzt bitte nicht wieder mit Deinem Fall von 1988. Hier ging es explizit um sozialversicherungsrechtliche Fragen (Vollzeitarbeit sollte sozialversicherungsfrei laufen), nicht um das Scheinstudium an sich.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Pflegt diesen unsäglichen Thread niemand? OmG! 20 fache Wiederholung eines Textes macht ihn nicht besser oder wichtiger.

Ist dieser um hach so schreckliche moralische Sorgen jammernde Teil der StudentInnen unsere Elite? Ist es nicht sinnvoll nicht blödsinnig alles ständig genau zu überprüfen und mit etwas Schwund (ja ETWAS- im Vergleich zu anderen völlig nutzlosen Ausgaben) zu leben? Vielleicht stellt sich heraus, dass das Studium nicht das erwartete war. Dann guckt man/frau vielleicht genauer und stellt im 2.Sem. fest, dass dem so ist. Na und. Warum dann Prüfungen schreiben. Und schon ist mensch Scheinstudent?

Wenn man hier liest, könnte mensch meinen wir hätten keine anderen Sorgen. Übrigens findet mensch, so er/sie Hestenberg eingibt viele wunderbare Landschaftsseiten, das Renommee ist ja immens-lach- Hesterberg gibt es einige mit phantastischen Bewertungen (1Stern) ebenso wie die diversen Juristen mit dem Namen Nowak, deren großartige Bewertungen bis zu 2 Sterne reichen. Aber stimmt ja Internet Bewertungen und Threads...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bitte den Herrn Ziegler bei deiner billigen und substanzlosen Polemik nicht vergessen. Der ist auch nur Vizepräsident des Landgerichtes Landshut und war vorher Oberstaatsanwalt in Regensburg:

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent. Der Studentenstatus bringt viele Vergünstigungen mit sich. Durch die Inanspruchnahme von Leistungen, die ihnen andernfalls nicht zustünden, können sich Scheinstudenten des Betrugs strafbar machen, sagt Theo Ziegler, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg."

WiWi Gast schrieb am 26.03.2018:

Pflegt diesen unsäglichen Thread niemand? OmG! 20 fache Wiederholung eines Textes macht ihn nicht besser oder wichtiger.

Ist dieser um hach so schreckliche moralische Sorgen jammernde Teil der StudentInnen unsere Elite? Ist es nicht sinnvoll nicht blödsinnig alles ständig genau zu überprüfen und mit etwas Schwund (ja ETWAS- im Vergleich zu anderen völlig nutzlosen Ausgaben) zu leben? Vielleicht stellt sich heraus, dass das Studium nicht das erwartete war. Dann guckt man/frau vielleicht genauer und stellt im 2.Sem. fest, dass dem so ist. Na und. Warum dann Prüfungen schreiben. Und schon ist mensch Scheinstudent?

Wenn man hier liest, könnte mensch meinen wir hätten keine anderen Sorgen. Übrigens findet mensch, so er/sie Hestenberg eingibt viele wunderbare Landschaftsseiten, das Renommee ist ja immens-lach- Hesterberg gibt es einige mit phantastischen Bewertungen (1Stern) ebenso wie die diversen Juristen mit dem Namen Nowak, deren großartige Bewertungen bis zu 2 Sterne reichen. Aber stimmt ja Internet Bewertungen und Threads...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

...und trotzdem ändert auch dein altkluges Schwadronieren nichts daran, dass es sich um renommierte Juristen handelt, die eine Rechtseinschätzung abgeben...ein Scheinstudium ist strafbar...

P.S. Es wurden auch Richter, Oberstaatsanwälte und Professoren zitiert. Alle mit dem gleichen Ergebnis ;)

WiWi Gast schrieb am 26.03.2018:

Pflegt diesen unsäglichen Thread niemand? OmG! 20 fache Wiederholung eines Textes macht ihn nicht besser oder wichtiger.

Ist dieser um hach so schreckliche moralische Sorgen jammernde Teil der StudentInnen unsere Elite? Ist es nicht sinnvoll nicht blödsinnig alles ständig genau zu überprüfen und mit etwas Schwund (ja ETWAS- im Vergleich zu anderen völlig nutzlosen Ausgaben) zu leben? Vielleicht stellt sich heraus, dass das Studium nicht das erwartete war. Dann guckt man/frau vielleicht genauer und stellt im 2.Sem. fest, dass dem so ist. Na und. Warum dann Prüfungen schreiben. Und schon ist mensch Scheinstudent?

Wenn man hier liest, könnte mensch meinen wir hätten keine anderen Sorgen. Übrigens findet mensch, so er/sie Hestenberg eingibt viele wunderbare Landschaftsseiten, das Renommee ist ja immens-lach- Hesterberg gibt es einige mit phantastischen Bewertungen (1Stern) ebenso wie die diversen Juristen mit dem Namen Nowak, deren großartige Bewertungen bis zu 2 Sterne reichen. Aber stimmt ja Internet Bewertungen und Threads...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Genau! Ich möchte deine Liste noch ergänzen durch:

  • Tatjana Hörnle, Professorin für Strafrecht an der Humboldt Universität
  • Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt in Regensburg

Noch zwei Juristen, die von der Strafbarkeit ausgehen.

WiWi Gast schrieb am 26.03.2018:

Pflegt diesen unsäglichen Thread niemand? OmG! 20 fache Wiederholung eines Textes macht ihn nicht besser oder wichtiger.

Ist dieser um hach so schreckliche moralische Sorgen jammernde Teil der StudentInnen unsere Elite? Ist es nicht sinnvoll nicht blödsinnig alles ständig genau zu überprüfen und mit etwas Schwund (ja ETWAS- im Vergleich zu anderen völlig nutzlosen Ausgaben) zu leben? Vielleicht stellt sich heraus, dass das Studium nicht das erwartete war. Dann guckt man/frau vielleicht genauer und stellt im 2.Sem. fest, dass dem so ist. Na und. Warum dann Prüfungen schreiben. Und schon ist mensch Scheinstudent?

Wenn man hier liest, könnte mensch meinen wir hätten keine anderen Sorgen. Übrigens findet mensch, so er/sie Hestenberg eingibt viele wunderbare Landschaftsseiten, das Renommee ist ja immens-lach- Hesterberg gibt es einige mit phantastischen Bewertungen (1Stern) ebenso wie die diversen Juristen mit dem Namen Nowak, deren großartige Bewertungen bis zu 2 Sterne reichen. Aber stimmt ja Internet Bewertungen und Threads...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dein Beitrag ist aber, mit Verlaub, genau so einer, der bei einer Pflege rausfliegen würde.

Es geht hier um eine rechtliche Frage und die haben Experten im Bereich Jura beantwortet. Ob die Anwälte nun Hesterberg oder Nowak heißen. Die Staatsanwalte oder Professoren nun die Namen Ziegler, Breunig oder Pfeifenroth tragen oder die Politiker Albigsteiger genannt werden ist egal: Es sind Juristen und sie sehen die Handlung des TE als strafbaren Betrug.

Da die Frage zu 100% geklärt werden konnte, ist dieser Thread für mich einer der besten, den es je gab und er wird im Grund genommen nur durch Beiträge wie deinen gestört, die keine Substanz haben und, aufgrund mangelnder Gegenquellen, die Aussagen von Juristen für ein juristisches Thema nur durch Polemik als irrelevant disqualifizieren wollen.

Und übrigens: Frau Albigsteiger bemerkt zurecht, dass ein Studienplatz pro Semester zwischen 7.000 und 20.000 Euro kostet. Bei gut 200.000 Scheinstudenten sind das Milliardenkosten pro Jahr. Und da sind die ganzen Betrügereien bei Bafög, Kindergeld oder Semesterticket noch gar nicht drin, denn das bezahlt auch die Allgemeinheit.

Ein Scheinstudium ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerer Betrug. Eine Steuerhinterziehung von je 20.000 Euro über 5 Jahre würde einen hinter Gittern bringen. So sollte auch das Scheinstudium verurteilt werden.

WiWi Gast schrieb am 26.03.2018:

Pflegt diesen unsäglichen Thread niemand? OmG! 20 fache Wiederholung eines Textes macht ihn nicht besser oder wichtiger.

Ist dieser um hach so schreckliche moralische Sorgen jammernde Teil der StudentInnen unsere Elite? Ist es nicht sinnvoll nicht blödsinnig alles ständig genau zu überprüfen und mit etwas Schwund (ja ETWAS- im Vergleich zu anderen völlig nutzlosen Ausgaben) zu leben? Vielleicht stellt sich heraus, dass das Studium nicht das erwartete war. Dann guckt man/frau vielleicht genauer und stellt im 2.Sem. fest, dass dem so ist. Na und. Warum dann Prüfungen schreiben. Und schon ist mensch Scheinstudent?

Wenn man hier liest, könnte mensch meinen wir hätten keine anderen Sorgen. Übrigens findet mensch, so er/sie Hestenberg eingibt viele wunderbare Landschaftsseiten, das Renommee ist ja immens-lach- Hesterberg gibt es einige mit phantastischen Bewertungen (1Stern) ebenso wie die diversen Juristen mit dem Namen Nowak, deren großartige Bewertungen bis zu 2 Sterne reichen. Aber stimmt ja Internet Bewertungen und Threads...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

WiWi Gast schrieb am 27.03.2018:

Da die Frage zu 100% geklärt werden konnte, ist dieser Thread für mich einer der besten, den es je gab und er wird im Grund genommen nur durch Beiträge wie deinen gestört, die keine Substanz haben und, aufgrund mangelnder Gegenquellen, die Aussagen von Juristen für ein juristisches Thema nur durch Polemik als irrelevant disqualifizieren wollen.

Nö, es ist zu 100% nur haltloses Gelaber einer Einzelperson, die sich selbst dafür feiert kompletten Unsinn zusamenzugoogeln. Was übrigens jeder schon längst gemerkt hat.

WiWi Gast schrieb am 27.03.2018:

Ein Scheinstudium ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerer Betrug. Eine Steuerhinterziehung von je 20.000 Euro über 5 Jahre würde einen hinter Gittern bringen. So sollte auch das Scheinstudium verurteilt werden.

Nö, es ist mit Sicherheit kein "schwerer Betrug" eingeschrieben zu sein, ohne Vorlesungen zu besuchen. Oder gar an Klausuren teilzunehmen. Weil für beides keine Pflicht besteht. Würde eine Pflicht bestehend, die man verletzen würde, wären zivilrechtliche Folgen die naheliegendsten (Rückzahlungen, Schadenersatz, etc.). Bis die Strafbarkeit erreicht ist, wäre es selbst dann noch ein sehr sehr langer Weg. Aber wie gesagt, dazu müsste man erstmal Pflichten verletzten. Und das ist bislang nicht der Fall..

Da du irgendeinen Stuss nachspammen wirst, wünsche ich dir viel Spaß schonmal dabei. :)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wir haben verstanden, dass du keine Quellen hast.

Ansonsten sei inhaltlich noch einmal darauf verwiesen:

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent. Der Studentenstatus bringt viele Vergünstigungen mit sich. Durch die Inanspruchnahme von Leistungen, die ihnen andernfalls nicht zustünden, können sich Scheinstudenten des Betrugs strafbar machen, sagt Theo Ziegler, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg."

Der Jurist sagt dir hier, dass es eine Studierpflicht gibt, die sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht ableiten lässt. Das wurde hier aber bestimmt schon 100 x verlinkt und zitiert.

Du zeigst uns damit nur, dass du nicht nur keine eigenen Quellen hast, sondern nicht einmal die vorhandenen verstehst.

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 27.03.2018:

Da die Frage zu 100% geklärt werden konnte, ist dieser Thread für mich einer der besten, den es je gab und er wird im Grund genommen nur durch Beiträge wie deinen gestört, die keine Substanz haben und, aufgrund mangelnder Gegenquellen, die Aussagen von Juristen für ein juristisches Thema nur durch Polemik als irrelevant disqualifizieren wollen.

Nö, es ist zu 100% nur haltloses Gelaber einer Einzelperson, die sich selbst dafür feiert kompletten Unsinn zusamenzugoogeln. Was übrigens jeder schon längst gemerkt hat.

WiWi Gast schrieb am 27.03.2018:

Ein Scheinstudium ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerer Betrug. Eine Steuerhinterziehung von je 20.000 Euro über 5 Jahre würde einen hinter Gittern bringen. So sollte auch das Scheinstudium verurteilt werden.

Nö, es ist mit Sicherheit kein "schwerer Betrug" eingeschrieben zu sein, ohne Vorlesungen zu besuchen. Oder gar an Klausuren teilzunehmen. Weil für beides keine Pflicht besteht. Würde eine Pflicht bestehend, die man verletzen würde, wären zivilrechtliche Folgen die naheliegendsten (Rückzahlungen, Schadenersatz, etc.). Bis die Strafbarkeit erreicht ist, wäre es selbst dann noch ein sehr sehr langer Weg. Aber wie gesagt, dazu müsste man erstmal Pflichten verletzten. Und das ist bislang nicht der Fall..

Da du irgendeinen Stuss nachspammen wirst, wünsche ich dir viel Spaß schonmal dabei. :)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Aussagen von renommierten Juristen, Professoren und Politiker zu dem Thema sind also "Stuss". Gut, dass wir das jetzt dank deiner Fachkenntnisse auch erfahren durften.

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 27.03.2018:

Da die Frage zu 100% geklärt werden konnte, ist dieser Thread für mich einer der besten, den es je gab und er wird im Grund genommen nur durch Beiträge wie deinen gestört, die keine Substanz haben und, aufgrund mangelnder Gegenquellen, die Aussagen von Juristen für ein juristisches Thema nur durch Polemik als irrelevant disqualifizieren wollen.

Nö, es ist zu 100% nur haltloses Gelaber einer Einzelperson, die sich selbst dafür feiert kompletten Unsinn zusamenzugoogeln. Was übrigens jeder schon längst gemerkt hat.

WiWi Gast schrieb am 27.03.2018:

Ein Scheinstudium ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerer Betrug. Eine Steuerhinterziehung von je 20.000 Euro über 5 Jahre würde einen hinter Gittern bringen. So sollte auch das Scheinstudium verurteilt werden.

Nö, es ist mit Sicherheit kein "schwerer Betrug" eingeschrieben zu sein, ohne Vorlesungen zu besuchen. Oder gar an Klausuren teilzunehmen. Weil für beides keine Pflicht besteht. Würde eine Pflicht bestehend, die man verletzen würde, wären zivilrechtliche Folgen die naheliegendsten (Rückzahlungen, Schadenersatz, etc.). Bis die Strafbarkeit erreicht ist, wäre es selbst dann noch ein sehr sehr langer Weg. Aber wie gesagt, dazu müsste man erstmal Pflichten verletzten. Und das ist bislang nicht der Fall..

Da du irgendeinen Stuss nachspammen wirst, wünsche ich dir viel Spaß schonmal dabei. :)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wenn du selbst gar keine Fachkenntnisse hast, kannst du gar nicht beurteilen, ob andere Fachkenntnisse haben. ;)

WiWi Gast schrieb am 29.03.2018:

Die Aussagen von renommierten Juristen, Professoren und Politiker zu dem Thema sind also "Stuss". Gut, dass wir das jetzt dank deiner Fachkenntnisse auch erfahren durften.

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 27.03.2018:

Da die Frage zu 100% geklärt werden konnte, ist dieser Thread für mich einer der besten, den es je gab und er wird im Grund genommen nur durch Beiträge wie deinen gestört, die keine Substanz haben und, aufgrund mangelnder Gegenquellen, die Aussagen von Juristen für ein juristisches Thema nur durch Polemik als irrelevant disqualifizieren wollen.

Nö, es ist zu 100% nur haltloses Gelaber einer Einzelperson, die sich selbst dafür feiert kompletten Unsinn zusamenzugoogeln. Was übrigens jeder schon längst gemerkt hat.

WiWi Gast schrieb am 27.03.2018:

Ein Scheinstudium ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerer Betrug. Eine Steuerhinterziehung von je 20.000 Euro über 5 Jahre würde einen hinter Gittern bringen. So sollte auch das Scheinstudium verurteilt werden.

Nö, es ist mit Sicherheit kein "schwerer Betrug" eingeschrieben zu sein, ohne Vorlesungen zu besuchen. Oder gar an Klausuren teilzunehmen. Weil für beides keine Pflicht besteht. Würde eine Pflicht bestehend, die man verletzen würde, wären zivilrechtliche Folgen die naheliegendsten (Rückzahlungen, Schadenersatz, etc.). Bis die Strafbarkeit erreicht ist, wäre es selbst dann noch ein sehr sehr langer Weg. Aber wie gesagt, dazu müsste man erstmal Pflichten verletzten. Und das ist bislang nicht der Fall..

Da du irgendeinen Stuss nachspammen wirst, wünsche ich dir viel Spaß schonmal dabei. :)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Der Jurist sagt dir hier, dass es eine Studierpflicht gibt, die sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht ableiten lässt. Das wurde hier aber bestimmt schon 100 x verlinkt und zitiert.

Nur um auf diesen Teil einzugehen: Was auch immer du dir ableitest von irgendwo: Es gibt keine Pflicht Klausuren zu schreiben oder Vorlesungen zu besuchen. Das weiss auch jeder, der von der Schule abgeht, an einem Studium teilnimmt und nachdem man ein Studium abgeschlossen hat, ändert es sich auch nicht. Auch wenn man ein Studium abgeschlossen hat - an dem man nie teilnehmen musste- muss man an einem weiteren Studium auch nicht teilnehmen. Wenn du gegenteiliges behauptest, auch wenn du es noch 1000x angeblich verlinkst, ist und bleibt es dennoch falsch. Und wo es keine Studierpflicht gibt, kann auch keine Pflichtverletzungen begangen werden. Ist gar nicht so schwer, oder? Und was deine "rennomierten Juristen" sagen/schreiben, tangiert den Sachverhalt, aber auch nicht mehr als das. Und jetzt hör auf die Namen von diesen Menschen für deinen Blödsinn zu mißbrauchen.

Irgendwelche "Quellen" braucht es nicht, da die Sache so unstreitig ist, dass niemand -außer dir- ein Wort darüber verliert. Es ist halt so, ob es dir passt oder nicht. Und tausende Leute sind eingeschrieben, um das Semesterticket zu nutzen, ob es dir passt oder nicht. Und indem du hier immer weiter den gleichen Blödsinn schreibst, ändert sich das auch nicht. Wenn deine Absicht ist, Leute "abzuschrecken" nutzt das übrigens auch nichts, da in X anderen Foren offen darüber gesprochen wird. Du verschwendest nur weiter deine Zeit, von der du scheinbar zu viel hast.

WiWi Gast schrieb am 29.03.2018:

Wir haben verstanden, dass du keine Quellen hast.

Ansonsten sei inhaltlich noch einmal darauf verwiesen:

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent. Der Studentenstatus bringt viele Vergünstigungen mit sich. Durch die Inanspruchnahme von Leistungen, die ihnen andernfalls nicht zustünden, können sich Scheinstudenten des Betrugs strafbar machen, sagt Theo Ziegler, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg."

Der Jurist sagt dir hier, dass es eine Studierpflicht gibt, die sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht ableiten lässt. Das wurde hier aber bestimmt schon 100 x verlinkt und zitiert.

Du zeigst uns damit nur, dass du nicht nur keine eigenen Quellen hast, sondern nicht einmal die vorhandenen verstehst.

WiWi Gast schrieb am 28.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 27.03.2018:

Da die Frage zu 100% geklärt werden konnte, ist dieser Thread für mich einer der besten, den es je gab und er wird im Grund genommen nur durch Beiträge wie deinen gestört, die keine Substanz haben und, aufgrund mangelnder Gegenquellen, die Aussagen von Juristen für ein juristisches Thema nur durch Polemik als irrelevant disqualifizieren wollen.

Nö, es ist zu 100% nur haltloses Gelaber einer Einzelperson, die sich selbst dafür feiert kompletten Unsinn zusamenzugoogeln. Was übrigens jeder schon längst gemerkt hat.

WiWi Gast schrieb am 27.03.2018:

Ein Scheinstudium ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerer Betrug. Eine Steuerhinterziehung von je 20.000 Euro über 5 Jahre würde einen hinter Gittern bringen. So sollte auch das Scheinstudium verurteilt werden.

Nö, es ist mit Sicherheit kein "schwerer Betrug" eingeschrieben zu sein, ohne Vorlesungen zu besuchen. Oder gar an Klausuren teilzunehmen. Weil für beides keine Pflicht besteht. Würde eine Pflicht bestehend, die man verletzen würde, wären zivilrechtliche Folgen die naheliegendsten (Rückzahlungen, Schadenersatz, etc.). Bis die Strafbarkeit erreicht ist, wäre es selbst dann noch ein sehr sehr langer Weg. Aber wie gesagt, dazu müsste man erstmal Pflichten verletzten. Und das ist bislang nicht der Fall..

Da du irgendeinen Stuss nachspammen wirst, wünsche ich dir viel Spaß schonmal dabei. :)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

War länger nicht online, aber wie man sieht, stehe ich mit meiner Meinung nicht alleine da (so wie Du).

Möchte nur zu Punkt 5 etwas sagen: Hab mir die Mühe gemacht, den Link mal zu öffnen. Da geht es überhaupt nicht um Scheinstudium oder nicht, sondern der Begriff wird (übrigens in Anführungsstrichen) ein einziges mal genannt.

Im zweiten Urteil geht es - mal wieder - darum, dass jemand eine Leistungszahlung (ja, eine Zahlung!) erschleichen wollte.

Also: Immer wieder sehen wir, dass das Scheinstudium an sich nirgendwo als strafbar angesehen wurde, sondern allenfalls (und zu Recht) das Erschleichen von GELD-Leistungen.

Den pseudo-intellektuellen Ton kannst Du Dir übrigens sparen. Weder ich noch irgendjemand anderes hier im Thread nimmt ihn Dir ab.

WiWi Gast schrieb am 15.03.2018:

Schade, aber so einen Unsinn sollten wir richtigstellen:

  1. Es ging um die Ahndung einer Straftat und deren Verjährungsfristen. Die erfolgt in der Tat separat. Wenn jemand jeweils eine Straftat im Jahr 2017 und 2018 begangen hat, läuft die eine Verjährungsfrist ab 2017. Die andere ab 2018. Die Darstellung ist demnach absolut korrekt. Es sind formal zwei verschiedene Betrugsvorgänge.

  2. Es gibt hier Quellen. Diese Quellen sind seriöse Anwälte, Juristen, Professoren, Staatsanwälte und sogar ein Gerichtspräsident. Alle sprechen von Strafbarkeit. Mehr braucht es nicht. Strafbarkeit ist immer abstrakt. Ein Mord ist auch dann strafbar, wenn es niemals einen gibt. Oder willst du das bestreiten?

  3. Solche Straftaten werden in der Regel mit Strafbefehlen erledigt. Bitte informiere dich, was das ist und schreibe keinen Unsinn. Man bekommt einen Bescheid. Den akzeptiert man und die Sache ist erledigt. Wenn der Strafbefehl akzeptiert wird, gibt es keine Verhandlung und kein Urteil mehr. Im Übrigen muss sich nicht jedes Urteil im Internet finden. Pro Tag werden in Deutschland um die ca. 500 Urteile in allen Bereichen gesprochen und ca. 2800 Strafbefehle verschickt. Meinst du echt, du findest die alle im Internet?

  4. Wir haben inzwischen schon kapiert, dass du juristischer Laie bist. Das ist schon in Ordnung. Trotzdem kann auch ein Ahnungsloser akzeptieren, dass eine Gerichtsbarkeit die Definitionen einer anderen Gerichtsbarkeit übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Scheinstudenten definiert. Die Strafgerichtsbarkeit übernimmt sie.

  5. Wie dieses Definitionen einfließen zeigen sehr schön dieses Urteile vom 28. Juli 2010 und vom 13.03.2014:
  • Az. 6 K 1872/07 . In Punkt 26 diskutiert das Gericht, ob ein Scheinstudium vorlag und bezieht sich explizit auf die Definition: https://openjur.de/u/282863.html

  • L 17 U 269/13. Hier klagt eine Studentin dagegen, dass ihr per BESCHEID eine Leistung aberkannt wurde. Das Gericht weist das ab und benennt sie als Scheinstudentin.

Das 2. Gericht ist ein Sozialgericht. Hat mit dem Bundesverwaltungsgericht nichts zu tun. In deiner Welt ;)

Zu behaupten, es gäbe keine Urteile oder Definitionen würden nicht rechtsübergreifend gelten, ist einfach ahnungslose Torheit!

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

Das Scheinstudium ist eine Straftat. So sehen es alle renommierten Juristen. Trotzdem ist es eine separate Straftat, d.h. jede Tat wird für sich behandelt.

Wenn ich sowas schon lese. In Satz 1 schreibst Du, das Scheinstudium sei eine Straftat.
In Satz 2 kommst Du dann mit "es ist eine separate Straftat, d.h. jede Tat wird für sich behandelt."

Das zeigt, dass Du mal überhaupt keine Ahnung hast, was Du da überhaupt redest.

Zu dem Experten, der meint, ich solle 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Scheinstudiums beibringen: Bring Du mir doch mal 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Spazierengehens. Danach bringe ich Dir 30 Quellen für die Nicht-Strafbarkeit des Scheinstudiums.

Es gibt keine Quellen für "Nicht-Strafbarkeit". Einzig wären hier einschlägige Urteile, in denen jemand für etwas angeklagt würde und das Gericht dann entscheidet, dass hier keine Straftat vorliegt. So etwas gibt es aber m.W. weder für das Spazierengehen noch für das (Schein)studium.

Und komm jetzt bitte nicht wieder mit Deinem Fall von 1988. Hier ging es explizit um sozialversicherungsrechtliche Fragen (Vollzeitarbeit sollte sozialversicherungsfrei laufen), nicht um das Scheinstudium an sich.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Antwort macht keinen Sinn. Wenn jemand im juristischen Bereich Fachkenntnisse hat, dann Juristen. Und die Juristen werden hier zitiert. Deren Zitate sind eindeutig.

WiWi Gast schrieb am 30.03.2018:

Wenn du selbst gar keine Fachkenntnisse hast, kannst du gar nicht beurteilen, ob andere Fachkenntnisse haben. ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du bist der einzige, der gegen die Mehrheitsmeinung argumentiert ;D

Schade, dass du Punkt 5 nicht verstanden hast. Es geht darum, dass die Definition des Scheinstudiums ursprünglich mal von einem Bundesverwaltungsgericht kam. Von der Verwaltungsgerichtsbarkeit und auf die Sozialgerichtsbarkeit übertragen wurde. Genauso würde sie auch auf die Strafgerichtsbarkeit übertragen werden.

Die Studentin erhielt einen Bescheid und sie musste dagegen klagen und verlor, weil sie eine Scheinstudentin war. Welche Bescheide sie noch von anderen Stellen bekommen hat wissen wir nicht. Kann sein, dass ein Strafbefehl dabei war. Muss nicht sein. Definitiv war aber einer mit Leistungszurückzahlung dabei, der aber da nicht verhandelt wurde.

WiWi Gast schrieb am 30.03.2018:

War länger nicht online, aber wie man sieht, stehe ich mit meiner Meinung nicht alleine da (so wie Du).

Möchte nur zu Punkt 5 etwas sagen: Hab mir die Mühe gemacht, den Link mal zu öffnen. Da geht es überhaupt nicht um Scheinstudium oder nicht, sondern der Begriff wird (übrigens in Anführungsstrichen) ein einziges mal genannt.

Im zweiten Urteil geht es - mal wieder - darum, dass jemand eine Leistungszahlung (ja, eine Zahlung!) erschleichen wollte.

Also: Immer wieder sehen wir, dass das Scheinstudium an sich nirgendwo als strafbar angesehen wurde, sondern allenfalls (und zu Recht) das Erschleichen von GELD-Leistungen.

Den pseudo-intellektuellen Ton kannst Du Dir übrigens sparen. Weder ich noch irgendjemand anderes hier im Thread nimmt ihn Dir ab.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

  1. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil ein Studiergebot bestimmt. Das besagt, dass wer nicht aktiv seinen Studienabschluss anstrebt, ist ein Scheinstudent.

  2. Natürlich benutzten die Fachleute diese Definition. Du zitierst doch wörtlich den Oberstaatsanwalt Ziegler, der genau diese Definition nennt und zudem sind noch Urteile verlinkt, die sie auch benutzen.

  3. Die Argumentation, dass es es zwar strafbar ist, aber man doch durchkommt ist dumm und hatten wir hier schon oft genug: Beim Bafögbetrug kam auch mal jeder durch, bis flächendeckend kontrolliert wurde. Bei einer Verjährungsfrist von 5 Jahren wäre man rückwirkend 5 Jahre dran.
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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Alle Posts, die in eine irrationale Richtung gehen stammen von dir. Merkt man schon an der Schreibweise.

Inhaltlich haben wir hier zig Zitate, die bereits das Scheinstudium an sich als Straftat beschreiben. Beispiele:

  • "Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten grundsätzlich eines Betruges strafbar"

  • "Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

Ist ja auch logisch, denn ein Studienplatz kostet 7.000 - 20.000 Euro und ich besetze den. Ein Schaden ist damit vorhanden. Du bist Laie. Das verstehen wir, aber ein Schaden entsteht nicht nur, wenn ich Geld zweckentfremde. Ich kann einen Schaden auch beziffern, wenn das Geld nicht bei mir landet. Sonst gäbe es den größten Teil der Betrugsfälle nicht. Die Pflicht zum Studieren ergibt sich aus dem Urteil, welches der Obestaatsanwalt zitiert.

Daher ist jemand, der sich einschreibt, aber nicht studiert ein Scheinstudent. Der schädigt den Staat, der den Studienplatz bereithält. Darüberhinaus wird er sich auch noch Leistungen erschleichen. Das ist auch Betrug.

Bitte daher erst lesen und dann unqualifiziert posten.

WiWi Gast schrieb am 30.03.2018:

War länger nicht online, aber wie man sieht, stehe ich mit meiner Meinung nicht alleine da (so wie Du).

Möchte nur zu Punkt 5 etwas sagen: Hab mir die Mühe gemacht, den Link mal zu öffnen. Da geht es überhaupt nicht um Scheinstudium oder nicht, sondern der Begriff wird (übrigens in Anführungsstrichen) ein einziges mal genannt.

Im zweiten Urteil geht es - mal wieder - darum, dass jemand eine Leistungszahlung (ja, eine Zahlung!) erschleichen wollte.

Also: Immer wieder sehen wir, dass das Scheinstudium an sich nirgendwo als strafbar angesehen wurde, sondern allenfalls (und zu Recht) das Erschleichen von GELD-Leistungen.

Den pseudo-intellektuellen Ton kannst Du Dir übrigens sparen. Weder ich noch irgendjemand anderes hier im Thread nimmt ihn Dir ab.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Na dann hat unser Trolli hier ja endlich eine Quelle, die die recht eindeutige Nichtstrafbarkeit genau erklärt. Wäre jetzt zwar keine Quelle notwendig gewesen, da es alle schon vorher wussten, aber immerhin..

WiWi Gast schrieb am 30.03.2018:

Bitte zur Kenntnis nehmen:
...

Genau das selbe kann euch jeder 3.Semester-Jurastudent erklären, der eben Strafrecht BT gehört hat, also macht euch bitte nicht lächerlich.
Im Ref waren übrigens 5 von 10 Kollegen für Linguistik o.Ä. eingeschrieben...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich hatte schon sehr viele Diskussionen mit Personen aus meinem Umfeld, ob ein Scheinstudium strafbar ist oder nicht. Diese Quellen und Aussagen von renommierten Juristen haben mir sehr geholfen:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten grundsätzlich eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent." [..]

Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

[..] Die erwartete Strafe sei von Fall zu Fall unterschiedlich, der Strafrahmen richte sich aber nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Paragrafen für Betrug könnten Scheinstudenten theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.[..]"

Ich denke, weiter muss man nichts diskutieren.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mal davon abgesehen, dass hier zahlreiche renommierte Juristen die Strafbarkeit herleiten und sich dafür auch öffentlich mit ihrem Namen hinstellen, habe ich mit einigen Jurastudenten gesprochen, die mit ihren Professoren Rücksprache gehalten haben. Vielen war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gar nicht bekannt, aus dem sich eine Studierpflicht ableiten lässt. Dadurch wird ein Scheinstudium natürlich zum strafbaren Akt.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mein Professor kannte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht. Er war sichtlich erstaunt, dass es in Deutschland eine Pflicht zum Studium gibt. Ich wurde für meinen Hinweis vor allen anderen belobigt. Danke Forum :D

WiWi Gast schrieb am 30.03.2018:

  1. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil ein Studiergebot bestimmt. Das besagt, dass wer nicht aktiv seinen Studienabschluss anstrebt, ist ein Scheinstudent.

  2. Natürlich benutzten die Fachleute diese Definition. Du zitierst doch wörtlich den Oberstaatsanwalt Ziegler, der genau diese Definition nennt und zudem sind noch Urteile verlinkt, die sie auch benutzen.

  3. Die Argumentation, dass es es zwar strafbar ist, aber man doch durchkommt ist dumm und hatten wir hier schon oft genug: Beim Bafögbetrug kam auch mal jeder durch, bis flächendeckend kontrolliert wurde. Bei einer Verjährungsfrist von 5 Jahren wäre man rückwirkend 5 Jahre dran.
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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mein Professor hat mich auch auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes verwiesen. Wer nicht aktive studiert, betrügt!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Geil, jetzt hast Du ja wieder 10 Beiträge geschrieben. Ich hoffe, Du hast nicht die ganze Nacht dafür gebraucht...

Wüsste nicht, was es an punkt 5 nicht zu verstehen hätte geben sollen. Sie will Leistungen, die Uni / das Amt zahlt nicht. Sie klagt und das entsprechende Gericht entscheidet: Keine Zahlung, da "Scheinstudent" (<- die Anführungszeichen stammen aus der verlinkten Quelle, es handelt sich also eben selbst in der Quelle nicht um einen juristisch belastbaren Begriff).

Und hör endlich auf, hier wieder und wieder diese Internetforen zu verlinken. Witziger wäre es, wenn du auf gute-frage.net fragt und die Antworten dann hier postet. Vom Niveau her dürften die Antworten wohl sogar noch besser ausfallen als die bisher vorgelegten "Quellen".

WiWi Gast schrieb am 30.03.2018:

Du bist der einzige, der gegen die Mehrheitsmeinung argumentiert ;D

Schade, dass du Punkt 5 nicht verstanden hast. Es geht darum, dass die Definition des Scheinstudiums ursprünglich mal von einem Bundesverwaltungsgericht kam. Von der Verwaltungsgerichtsbarkeit und auf die Sozialgerichtsbarkeit übertragen wurde. Genauso würde sie auch auf die Strafgerichtsbarkeit übertragen werden.

Die Studentin erhielt einen Bescheid und sie musste dagegen klagen und verlor, weil sie eine Scheinstudentin war. Welche Bescheide sie noch von anderen Stellen bekommen hat wissen wir nicht. Kann sein, dass ein Strafbefehl dabei war. Muss nicht sein. Definitiv war aber einer mit Leistungszurückzahlung dabei, der aber da nicht verhandelt wurde.

WiWi Gast schrieb am 30.03.2018:

War länger nicht online, aber wie man sieht, stehe ich mit meiner Meinung nicht alleine da (so wie Du).

Möchte nur zu Punkt 5 etwas sagen: Hab mir die Mühe gemacht, den Link mal zu öffnen. Da geht es überhaupt nicht um Scheinstudium oder nicht, sondern der Begriff wird (übrigens in Anführungsstrichen) ein einziges mal genannt.

Im zweiten Urteil geht es - mal wieder - darum, dass jemand eine Leistungszahlung (ja, eine Zahlung!) erschleichen wollte.

Also: Immer wieder sehen wir, dass das Scheinstudium an sich nirgendwo als strafbar angesehen wurde, sondern allenfalls (und zu Recht) das Erschleichen von GELD-Leistungen.

Den pseudo-intellektuellen Ton kannst Du Dir übrigens sparen. Weder ich noch irgendjemand anderes hier im Thread nimmt ihn Dir ab.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

YMMD!

WiWi Gast schrieb am 02.04.2018:

Mein Professor kannte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht. Er war sichtlich erstaunt, ...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich arbeite bei einer Verwaltung und darf sagen, dass da auch wirklich nur jemand erstaunt sein, der keine Ahnung hat. Kaum ein Jurist hat jedes der 150.000 Urteile im Kopf und gerade das Thema Scheinstudium war doch Jahrzehntelang gar kein Problem und wird erst seit ca. 4 Jahren intensiver diskutiert, weil sich die Anzahl der Betrüger von ein paar Tausend auf einige Hundertausend erhöht hat.

Vorher war der Schaden nicht relevant. Heute sind es zig Milliarden pro Semester. Ist doch klar, dass da die Diskussion immer lauter und aus einer Nische ein generelles Problem wird. Man sieht ja gut, dass sich plötzlich auch Politikeraussagen unter den Quellen befinden. Scheinbar ist die Nische jetzt big und was zum profilieren. Das ist immer schlecht, denn dann gehen die Dinge schnell.

Die ganze Sache läuft so wie beim Bafög, das übrigens auch früher schon oft mit einem Scheinstudium verknüpft war: Erst gab es wenige Bafögbetrüger. Die hat man ignoriert. Dann stieg die Zahl in die Hundertausende. Das war ein paar Jahre so und dann hat man den elektronischen Abgleich eingeführt und die Betrüger konsequent verfolgt.

Heute gibt es nur noch ca. 87 Verfahren im Jahr. Anfang der 2000er hat der Staat, also alle Kreise und Städte, auch mal 40.000 Strafbefehle im Monat verschicken lassen und genauso viele Rückforderungsbescheide. Wir hatten 4 Mitarbeiter mehr, um alleine bei uns im Kreis dem Herr zu werde, wobei unser Landkreis natürlich auch ein sehr beliebtes Opfer war, da es günstiger ist hier zu leben, als direkt in einer sehr bekannten Universitätsstaat 5 KM entfernt.

Jetzt ist es das gleiche Spiel: Ein paar Scheinstudenten interessieren keinen, auch wenn es strafbar ist. In der Masse wird aber was passieren und den Punkt erreichen wir langsam aber sicher.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

YMMD!

WiWi Gast schrieb am 02.04.2018:

Mein Professor kannte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht. Er war sichtlich erstaunt, ...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das Problem ist, dass es eben nicht strafbar ist, eingeschrieben zu sein und keine Prüfungen/Vorlesungen zu besuchen. Es ist eigentlich unnötig dies so oft durchzukauen, da es offensichtlich und für jedermann klar ist. Dir kann es eigentlich auch egal sein, was andere machen, du kennst sie eh nicht und weisst auch nicht wie viele es sind. Kann natürlich sein, dass es immer mehr werden. Aber auch selbst dann ist es nicht wichtig. Was mich stellenweise wundert, ist dass Leute "moralische Bedenken" haben. Rein logisch gedacht würde jeder - dir inclusive - wenn er die Möglichkeit hätte einen Gutschein zu bekommen um - irgendwas - günstiger zu bekommen, sofort zugreifen, ohne zu hinterfragen, wer oder wie dieser Gutschein finanziert wurde damit er/sie eine Vergünstigung bekommt. Oder ist der Gutschein nur fiktiv und die Ware wird einfach rabattiert, da ihr Wert einfach geringer ist, als dieser, zu dem sie vorher angeboten wurde? Wer bestimmt überhaupt, wie teuer eine Monatskarte für den Nahverkehr ist? Oder eine Kinokarte? Vllt machen die Betriebe selbst bei niedrigeren Preisen mehr als ausreichend Gewinn, unabhängig davon, ob jemand Monatskarten am Schalter kauft oder sein Semesterticket vorzeigt und auf anderem Wege die Betriebe ggf. ihr Geld bekommen. Der Bus/die Bahn fährt sowieso ihre Route. Unabhängig davon, ob der Fahrgast eine Monatskarte, ein Jobticket oder ein Semesterticket dabei hat. Im Kino läuft sowieso der Film, unabhängig davon, ob der Raum halb oder ganz besetzt ist. Und wenn die zweite Hälfte 8 Euro statt 10 Euro bezahlt hat, lohnt es sich für den Betreiber auch. Ggf. kommt ein Teil der zweiten Hälfte nur wegen einer Vergünstigung. Und die würdest du als Betreiber bitten den vollen Preis zu bezahlen oder nicht den Film zu sehen, anstatt problemlos von jedem die 8 Euro mitzunehmen und ggf. an anderer Stelle Gewinn zu machen (Popcorn & Cola)?

Und in dieser ganzen Sache stößt du dich am allermeisten daran, dass irgendjemand sich für einen Studiengang eingeschrieben hat, diesen aber ggf. nicht besuchen oder absolvieren will?

WiWi Gast schrieb am 05.04.2018:

Ich arbeite bei einer Verwaltung und darf sagen, dass da auch wirklich nur jemand erstaunt sein, der keine Ahnung hat. Kaum ein Jurist hat jedes der 150.000 Urteile im Kopf und gerade das Thema Scheinstudium war doch Jahrzehntelang gar kein Problem und wird erst seit ca. 4 Jahren intensiver diskutiert, weil sich die Anzahl der Betrüger von ein paar Tausend auf einige Hundertausend erhöht hat.

Vorher war der Schaden nicht relevant. Heute sind es zig Milliarden pro Semester. Ist doch klar, dass da die Diskussion immer lauter und aus einer Nische ein generelles Problem wird. Man sieht ja gut, dass sich plötzlich auch Politikeraussagen unter den Quellen befinden. Scheinbar ist die Nische jetzt big und was zum profilieren. Das ist immer schlecht, denn dann gehen die Dinge schnell.

Die ganze Sache läuft so wie beim Bafög, das übrigens auch früher schon oft mit einem Scheinstudium verknüpft war: Erst gab es wenige Bafögbetrüger. Die hat man ignoriert. Dann stieg die Zahl in die Hundertausende. Das war ein paar Jahre so und dann hat man den elektronischen Abgleich eingeführt und die Betrüger konsequent verfolgt.

Heute gibt es nur noch ca. 87 Verfahren im Jahr. Anfang der 2000er hat der Staat, also alle Kreise und Städte, auch mal 40.000 Strafbefehle im Monat verschicken lassen und genauso viele Rückforderungsbescheide. Wir hatten 4 Mitarbeiter mehr, um alleine bei uns im Kreis dem Herr zu werde, wobei unser Landkreis natürlich auch ein sehr beliebtes Opfer war, da es günstiger ist hier zu leben, als direkt in einer sehr bekannten Universitätsstaat 5 KM entfernt.

Jetzt ist es das gleiche Spiel: Ein paar Scheinstudenten interessieren keinen, auch wenn es strafbar ist. In der Masse wird aber was passieren und den Punkt erreichen wir langsam aber sicher.

WiWi Gast schrieb am 03.04.2018:

YMMD!

WiWi Gast schrieb am 02.04.2018:

Mein Professor kannte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht. Er war sichtlich erstaunt, ...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Quellen widersprechen dir aber in deiner Einschätzung:

"[..] Laut Rechtsanwalt Fabian Nowak machen sich Scheinstudenten grundsätzlich eines Betruges strafbar. Problematisch sei allerdings der Nachweis [..]"

Hinzu kommt, dass es doch eine Pflicht zum Studium gibt:

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

Demnach gibt es in Deutschland sehr wohl ein Gebot zum Studium, dem ich verpflichtet bin. Hallte ich mich nicht daran, nutze ich eine Leistung, die mir nicht zusteht. Im konkreten Fall den Studienplatz.

Die ursprüngliche Frage war aber, ob eine Leistungserschleichung durch ein Scheinstudium strafbar ist. Also nicht der Studienplatz selbst, sondern Semesterticket, Bafög oder Kindergeld. Hier lässt ein leitender Oberstaatsanwalt überhaupt keine Zweifel:

"Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

Von daher müssen wir keine der Konstellationen diskutieren. Wir haben genug Experten, die eine grundsätzliche Strafbarkeit sehen und das lässt sich auch nicht wegdiskutieren.

Ich verweise auf den Text des Mitarbeiters in einem Landkreis. Dass das Thema jetzt so aufkommt liegt nicht daran, dass es früher nicht strafbar war, sondern daran, dass die Zahl der Abzocker so klein war, dass sich eine flächendeckende Verfolgung nicht gerechnet hat. Jetzt sieht das aber nicht mehr so aus.

Die moralische Frage stellt sich meiner Meinung nach auch: Ich leite praktisch Steuergeld zu meinem eigenen Vorteil um. Geld, dass an anderer Stelle benötigt wird. Das ist immer anrüchig. Man nehme nur mal das Beispiel des Semestertickets: Wenn viele ein günstiges Ticket beziehen, müssen andere mehr bezahlen, denn der reguläre Preis steigt. Damit wird die hart arbeitende Bevölkerung durch einen Abzocker geschädigt. Oben steht ja bereits, dass es strafbar ist, aber auch moralisch ist das verwerflich.

WiWi Gast schrieb am 06.04.2018:

Das Problem ist, dass es eben nicht strafbar ist, eingeschrieben zu sein und keine Prüfungen/Vorlesungen zu besuchen. Es ist eigentlich unnötig dies so oft durchzukauen, da es offensichtlich und für jedermann klar ist. Dir kann es eigentlich auch egal sein, was andere machen, du kennst sie eh nicht und weisst auch nicht wie viele es sind. Kann natürlich sein, dass es immer mehr werden. Aber auch selbst dann ist es nicht wichtig. Was mich stellenweise wundert, ist dass Leute "moralische Bedenken" haben. Rein logisch gedacht würde jeder - dir inclusive - wenn er die Möglichkeit hätte einen Gutschein zu bekommen um - irgendwas - günstiger zu bekommen, sofort zugreifen, ohne zu hinterfragen, wer oder wie dieser Gutschein finanziert wurde damit er/sie eine Vergünstigung bekommt. Oder ist der Gutschein nur fiktiv und die Ware wird einfach rabattiert, da ihr Wert einfach geringer ist, als dieser, zu dem sie vorher angeboten wurde? Wer bestimmt überhaupt, wie teuer eine Monatskarte für den Nahverkehr ist? Oder eine Kinokarte? Vllt machen die Betriebe selbst bei niedrigeren Preisen mehr als ausreichend Gewinn, unabhängig davon, ob jemand Monatskarten am Schalter kauft oder sein Semesterticket vorzeigt und auf anderem Wege die Betriebe ggf. ihr Geld bekommen. Der Bus/die Bahn fährt sowieso ihre Route. Unabhängig davon, ob der Fahrgast eine Monatskarte, ein Jobticket oder ein Semesterticket dabei hat. Im Kino läuft sowieso der Film, unabhängig davon, ob der Raum halb oder ganz besetzt ist. Und wenn die zweite Hälfte 8 Euro statt 10 Euro bezahlt hat, lohnt es sich für den Betreiber auch. Ggf. kommt ein Teil der zweiten Hälfte nur wegen einer Vergünstigung. Und die würdest du als Betreiber bitten den vollen Preis zu bezahlen oder nicht den Film zu sehen, anstatt problemlos von jedem die 8 Euro mitzunehmen und ggf. an anderer Stelle Gewinn zu machen (Popcorn & Cola)?

Und in dieser ganzen Sache stößt du dich am allermeisten daran, dass irgendjemand sich für einen Studiengang eingeschrieben hat, diesen aber ggf. nicht besuchen oder absolvieren will?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bitte gehe einige Beiträge zurück. Da wird genau diese Konstellation als Betrug genannt. Im Besonderen die Kombination aus Scheinstudium und Semesterticket. Da das zigmal verlinkt wurde, spare ich mir Zitate.

Beim Rest finde ich die Argumentation grotesk, möchte aber trotzdem auf sie eingehen:

  1. Die Semestertickets sind reduziert. Wenn man keines hätte, dann müsste man den vollen Preis bezahlen. Je nachdem, wie sehr sie subventioniert sind, betrügt man den Staat oder die Transportgesellschaft um die Differenz. Diese Differenz holen sie sich aber durch höhere Ticketpreise für den Normalbetrieb zurück. Das heißt, jeder weitere Betrug macht letztendlich die Preise für den ehrlichen Normale teurer, denn die Unternehmen müssen trotzdem unterhalten werden. Man kann sich hier also entscheiden, wer so alles geschädigt wird: Staat, Unternehmen, ehrliche Pendler oder Steuerzahler. Oder gleich alle.

  2. Die Argumentation, dass Busse sowieso fahren würden ist grotesk. Wenn die Auslastung geringer wäre, würden auch weniger fahren. Ist genauso wie mit den Studienplätzen. Die wurden erst geschaffen, nachdem der Bedarf gestiegen ist und wurden manchmal auch wieder reduziert.

  3. Es wäre auch völlig egal, ob die Verkehrsmittel sowieso fahren würden. Es wäre auch egal, ob im Flugzeug nach New York noch Platz wäre oder aber ob das Konzert nicht besser aussehen würde, wenn du kostenlos reinkommen würdest. Fakt ist, dass nicht du entscheidest, wann du dir eine Leistung abgreifen kannst, sondern es zwei Vertragspartner gibt. Wenn du die Leistung regulär nicht bekommen könntest, dann gibt es keinen Vertrag und du kannst doch nicht argumentieren, dass dein Betrug (angeblich) nicht schaden würde.
    Auf die Art und Weise könntest du auch argumentieren, dass es nicht schlimm wäre, einen Milliardär auf offener Straße zu überfallen und ihn um 5000 Euro zu erleichtern. Schließlich hat er Milliarden.
    Oder auch eine typische Argumentation: Wieso ist Steuerhinterzug Betrug. Der Staat verschwendet die Steuern doch nur (z.B. für Scheinstudenten ;)). Also kann ich kein Betrüger sein, sondern tue auch noch etwas gutes, wenn ich aktiv gegen die Verschwendung kämpfe.
    Das alles ist sehr selbstgerecht und erinnert an ein ganz bestimmtes, scheinheiliges Weltbild aus einer ganz bestimmten politischen Richtung.

WiWi Gast schrieb am 06.04.2018:

Das Problem ist, dass es eben nicht strafbar ist, eingeschrieben zu sein und keine Prüfungen/Vorlesungen zu besuchen. Es ist eigentlich unnötig dies so oft durchzukauen, da es offensichtlich und für jedermann klar ist. Dir kann es eigentlich auch egal sein, was andere machen, du kennst sie eh nicht und weisst auch nicht wie viele es sind. Kann natürlich sein, dass es immer mehr werden. Aber auch selbst dann ist es nicht wichtig. Was mich stellenweise wundert, ist dass Leute "moralische Bedenken" haben. Rein logisch gedacht würde jeder - dir inclusive - wenn er die Möglichkeit hätte einen Gutschein zu bekommen um - irgendwas - günstiger zu bekommen, sofort zugreifen, ohne zu hinterfragen, wer oder wie dieser Gutschein finanziert wurde damit er/sie eine Vergünstigung bekommt. Oder ist der Gutschein nur fiktiv und die Ware wird einfach rabattiert, da ihr Wert einfach geringer ist, als dieser, zu dem sie vorher angeboten wurde? Wer bestimmt überhaupt, wie teuer eine Monatskarte für den Nahverkehr ist? Oder eine Kinokarte? Vllt machen die Betriebe selbst bei niedrigeren Preisen mehr als ausreichend Gewinn, unabhängig davon, ob jemand Monatskarten am Schalter kauft oder sein Semesterticket vorzeigt und auf anderem Wege die Betriebe ggf. ihr Geld bekommen. Der Bus/die Bahn fährt sowieso ihre Route. Unabhängig davon, ob der Fahrgast eine Monatskarte, ein Jobticket oder ein Semesterticket dabei hat. Im Kino läuft sowieso der Film, unabhängig davon, ob der Raum halb oder ganz besetzt ist. Und wenn die zweite Hälfte 8 Euro statt 10 Euro bezahlt hat, lohnt es sich für den Betreiber auch. Ggf. kommt ein Teil der zweiten Hälfte nur wegen einer Vergünstigung. Und die würdest du als Betreiber bitten den vollen Preis zu bezahlen oder nicht den Film zu sehen, anstatt problemlos von jedem die 8 Euro mitzunehmen und ggf. an anderer Stelle Gewinn zu machen (Popcorn & Cola)?

Und in dieser ganzen Sache stößt du dich am allermeisten daran, dass irgendjemand sich für einen Studiengang eingeschrieben hat, diesen aber ggf. nicht besuchen oder absolvieren will?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Lies mal hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-Betrug-Erschleichung-von-Verguenstigungen--f303661.html

Alles legal!

WiWi Gast schrieb am 06.04.2018:

Bitte gehe einige Beiträge zurück. Da wird genau diese Konstellation als Betrug genannt. Im Besonderen die Kombination aus Scheinstudium und Semesterticket. Da das zigmal verlinkt wurde, spare ich mir Zitate.

Beim Rest finde ich die Argumentation grotesk, möchte aber trotzdem auf sie eingehen:

  1. Die Semestertickets sind reduziert. Wenn man keines hätte, dann müsste man den vollen Preis bezahlen. Je nachdem, wie sehr sie subventioniert sind, betrügt man den Staat oder die Transportgesellschaft um die Differenz. Diese Differenz holen sie sich aber durch höhere Ticketpreise für den Normalbetrieb zurück. Das heißt, jeder weitere Betrug macht letztendlich die Preise für den ehrlichen Normale teurer, denn die Unternehmen müssen trotzdem unterhalten werden. Man kann sich hier also entscheiden, wer so alles geschädigt wird: Staat, Unternehmen, ehrliche Pendler oder Steuerzahler. Oder gleich alle.

  2. Die Argumentation, dass Busse sowieso fahren würden ist grotesk. Wenn die Auslastung geringer wäre, würden auch weniger fahren. Ist genauso wie mit den Studienplätzen. Die wurden erst geschaffen, nachdem der Bedarf gestiegen ist und wurden manchmal auch wieder reduziert.

  3. Es wäre auch völlig egal, ob die Verkehrsmittel sowieso fahren würden. Es wäre auch egal, ob im Flugzeug nach New York noch Platz wäre oder aber ob das Konzert nicht besser aussehen würde, wenn du kostenlos reinkommen würdest. Fakt ist, dass nicht du entscheidest, wann du dir eine Leistung abgreifen kannst, sondern es zwei Vertragspartner gibt. Wenn du die Leistung regulär nicht bekommen könntest, dann gibt es keinen Vertrag und du kannst doch nicht argumentieren, dass dein Betrug (angeblich) nicht schaden würde.
    Auf die Art und Weise könntest du auch argumentieren, dass es nicht schlimm wäre, einen Milliardär auf offener Straße zu überfallen und ihn um 5000 Euro zu erleichtern. Schließlich hat er Milliarden.
    Oder auch eine typische Argumentation: Wieso ist Steuerhinterzug Betrug. Der Staat verschwendet die Steuern doch nur (z.B. für Scheinstudenten ;)). Also kann ich kein Betrüger sein, sondern tue auch noch etwas gutes, wenn ich aktiv gegen die Verschwendung kämpfe.
    Das alles ist sehr selbstgerecht und erinnert an ein ganz bestimmtes, scheinheiliges Weltbild aus einer ganz bestimmten politischen Richtung.

WiWi Gast schrieb am 06.04.2018:

Das Problem ist, dass es eben nicht strafbar ist, eingeschrieben zu sein und keine Prüfungen/Vorlesungen zu besuchen. Es ist eigentlich unnötig dies so oft durchzukauen, da es offensichtlich und für jedermann klar ist. Dir kann es eigentlich auch egal sein, was andere machen, du kennst sie eh nicht und weisst auch nicht wie viele es sind. Kann natürlich sein, dass es immer mehr werden. Aber auch selbst dann ist es nicht wichtig. Was mich stellenweise wundert, ist dass Leute "moralische Bedenken" haben. Rein logisch gedacht würde jeder - dir inclusive - wenn er die Möglichkeit hätte einen Gutschein zu bekommen um - irgendwas - günstiger zu bekommen, sofort zugreifen, ohne zu hinterfragen, wer oder wie dieser Gutschein finanziert wurde damit er/sie eine Vergünstigung bekommt. Oder ist der Gutschein nur fiktiv und die Ware wird einfach rabattiert, da ihr Wert einfach geringer ist, als dieser, zu dem sie vorher angeboten wurde? Wer bestimmt überhaupt, wie teuer eine Monatskarte für den Nahverkehr ist? Oder eine Kinokarte? Vllt machen die Betriebe selbst bei niedrigeren Preisen mehr als ausreichend Gewinn, unabhängig davon, ob jemand Monatskarten am Schalter kauft oder sein Semesterticket vorzeigt und auf anderem Wege die Betriebe ggf. ihr Geld bekommen. Der Bus/die Bahn fährt sowieso ihre Route. Unabhängig davon, ob der Fahrgast eine Monatskarte, ein Jobticket oder ein Semesterticket dabei hat. Im Kino läuft sowieso der Film, unabhängig davon, ob der Raum halb oder ganz besetzt ist. Und wenn die zweite Hälfte 8 Euro statt 10 Euro bezahlt hat, lohnt es sich für den Betreiber auch. Ggf. kommt ein Teil der zweiten Hälfte nur wegen einer Vergünstigung. Und die würdest du als Betreiber bitten den vollen Preis zu bezahlen oder nicht den Film zu sehen, anstatt problemlos von jedem die 8 Euro mitzunehmen und ggf. an anderer Stelle Gewinn zu machen (Popcorn & Cola)?

Und in dieser ganzen Sache stößt du dich am allermeisten daran, dass irgendjemand sich für einen Studiengang eingeschrieben hat, diesen aber ggf. nicht besuchen oder absolvieren will?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Antwort scheitert daran, dass der Antwortgeber das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht kennt. Er weißt nicht, dass es ein Studiergebot gibt und dass über dieses Gebot der Scheinstudent definiert wird:

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

"Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

Ich würde mich eher auf einen Oberstaatsanwalt oder die zahlreichen weiteren Quellen verlassen, statt auf eine, die ein relevantes Urteil nicht kennt.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Lies mal hier:

frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-Betrug-Erschleichung-von-Verguenstigungen--f303661.html

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Und hier steht das exakte Gegenteil:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-rechtliche-Konsequenzen--f237160.html

Der von dir zitierte Anwalt scheint nicht so ganz auf dem Laufenden zu sein. Hauptproblem ist, dass er scheinbar nicht weiß, dass es eine Definition des Scheinstudiums gibt:

"Scheinstudent ist, wer ohne die Absicht studiert einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“ BVerwG 5 B 151/87

Damit fällt die ganze Argumentation in sich zusammen, da das Hauptargument des Anwaltes ist, dass es eben keine Definition gibt. Es gibt aber eine.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Lies mal hier:

frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-Betrug-Erschleichung-von-Verguenstigungen--f303661.html

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Nein, das ist nicht das Hauptargument des Anwalts! Damit zeigst du doch schon, dass du die Antwort des Anwalts entweder nicht gelesen hast, oder gelesen und nichts verstanden hast.
Betrug hat nunmal bestimmte Voraussetzungen, und die sind hier nicht erfüllt.
Daran ändert auch nichts, dass das "Scheinstudium" definiert worden ist.
Ich kann mir diesen Thread gar nicht mehr geben.
Hier ist irgendein Verrückter unterwegs, der davon besessen ist, Leute davon zu überzeugen das Scheinstudium sei illegal.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das steht nicht das exakte Gegenteil, da der von dir Zitierte weder in diesem Umfang prüft, noch eine Strafbarkeit bejaht. Ich glaube vielmehr, du bist nicht auf dem Laufenden, da abgesehen davon, dass dein Urteil aus 1987 in einem komplett anderen Zusammenhang gefällt wurde und nichts mit Strafbarkeit zu tun hat, Urteile als solches spätestens nach 30 Jahren verjähren. Und nun schau mal in den Kalender, du Starjurist und Zitierer von renommierten Rechtsanwälten, Professoren und Politikern.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Und hier steht das exakte Gegenteil:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-rechtliche-Konsequenzen--f237160.html

Der von dir zitierte Anwalt scheint nicht so ganz auf dem Laufenden zu sein. Hauptproblem ist, dass er scheinbar nicht weiß, dass es eine Definition des Scheinstudiums gibt:

"Scheinstudent ist, wer ohne die Absicht studiert einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“ BVerwG 5 B 151/87

Damit fällt die ganze Argumentation in sich zusammen, da das Hauptargument des Anwaltes ist, dass es eben keine Definition gibt. Es gibt aber eine.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Lies mal hier:

frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-Betrug-Erschleichung-von-Verguenstigungen--f303661.html

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Den Zusammenhang stellte unter anderen der damalige Oberstaatsanwalt Theo Ziegler und heutige Gerichtsvizepräsident Theo Ziegler in einem Artikel her, der sich mit dem Problem des Scheinstudiums befasste. Der stammte aus dem Jahr 2017:

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

"Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

Deutlicher geht es nicht. Mehr als schwarz auf weiß kann man es nicht schreiben:

Betrug!

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Das steht nicht das exakte Gegenteil, da der von dir Zitierte weder in diesem Umfang prüft, noch eine Strafbarkeit bejaht. Ich glaube vielmehr, du bist nicht auf dem Laufenden, da abgesehen davon, dass dein Urteil aus 1987 in einem komplett anderen Zusammenhang gefällt wurde und nichts mit Strafbarkeit zu tun hat, Urteile als solches spätestens nach 30 Jahren verjähren. Und nun schau mal in den Kalender, du Starjurist und Zitierer von renommierten Rechtsanwälten, Professoren und Politikern.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Und hier steht das exakte Gegenteil:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-rechtliche-Konsequenzen--f237160.html

Der von dir zitierte Anwalt scheint nicht so ganz auf dem Laufenden zu sein. Hauptproblem ist, dass er scheinbar nicht weiß, dass es eine Definition des Scheinstudiums gibt:

"Scheinstudent ist, wer ohne die Absicht studiert einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“ BVerwG 5 B 151/87

Damit fällt die ganze Argumentation in sich zusammen, da das Hauptargument des Anwaltes ist, dass es eben keine Definition gibt. Es gibt aber eine.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Lies mal hier:

frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-Betrug-Erschleichung-von-Verguenstigungen--f303661.html

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Doch, ist es. Du versteht es nur nicht. Oder besser gesagt, du suchst dir immer noch irgendwelche rechtlichen Rechtfertigungen für dein individuelles Handeln und machst dich in den Augen der Mehrheit hier lächerlich.

Wir erklären es dir gerne nochmal und du wirst es immer noch nicht verstehen: Eine Definition einer höchsten Gerichtsbarkeit ist für alle anderen bindend. Die ganze Argumentation des Anwaltes fußt darauf, dass man nicht studieren müsste. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber festgestellt, dass man das muss, sonst ist man ein Scheinstudent. Und das ist Betrug.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Nein, das ist nicht das Hauptargument des Anwalts! Damit zeigst du doch schon, dass du die Antwort des Anwalts entweder nicht gelesen hast, oder gelesen und nichts verstanden hast.
Betrug hat nunmal bestimmte Voraussetzungen, und die sind hier nicht erfüllt.
Daran ändert auch nichts, dass das "Scheinstudium" definiert worden ist.
Ich kann mir diesen Thread gar nicht mehr geben.
Hier ist irgendein Verrückter unterwegs, der davon besessen ist, Leute davon zu überzeugen das Scheinstudium sei illegal.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Sorry, aber hier muss ich als Jurastudent eingreifen, denn mit Posts wie deinen wird Unwissen verbreitet und werden die Leute hier verdummt. Das ist schon gemeingefährlich, was hier steht und ich hoffe, niemand merkt sich das.

Urteile verjähren also? Schon interessant, was es für Aspekte im Recht gibt, die nur du kennst. Wie genau "verjähren" die denn? Das wüssten wir gerne mal.
Verjährt die Definition von Mord eigentlich auch? Also kann man jetzt niemanden mehr wegen Mordes verurteilen, weil die 30 Jahre rum sind?
Sind die oben verlinkten Urteile aus dem Jahr 2014 und 2016 ungültig, weil sie die Definition des Scheinstudiums nutzten, die doch verjährt sein soll? Klär uns bitte auf, weister Meister.

Wie erklärst du dir, dass renommierte Professoren und Juristen sich auf diese Definition stützen und deren Aussagen alle aus den Jahren 2014-2018 stammen. Die Zitate dieser Fachkräfte sind doch alle brandneu und sie weisen alle auf die Strafbarkeit hin. Dabei sind doch Definitionen "verjährt". Gott, das ist genauso dumm, wie es klingt. Aber Urteile "Verjähren" ja. Himmel, ist das entlarvend. Dass du dich nicht schämst, so etwas zu schreiben.

Du bist einfach nur ein Ahnungsloser, der schwafelt und keine Ahnung hat. Ich glaube, dass ist aber der Punkt, an dem man eingreifen sollte. Dein Geschwafel und Schwachsinn ist mittlerweile gemeingefährlich. Die Gefahr, dass hier jemand etwas aufschnappst, was du schwadronierst ist groß und es sollte aber als das benannt werden was es ist: Unwissen von einem Laien, der alle Quellen und Fachleute ignoriert und von der Materie keine Ahnung hat.

Du weißt weder was ein Urteil ist, noch was Verjährung bedeutet. Wieso maßt du es dir an, an so einer Diskussion teilnehmen, zudem du auch der einzige Diskussionsteilnehmer auf der Gegenseite bist.?

Also noch einmal für alle, die noch ein wenig denken können: Urteile verjähren natürlich nicht. Und für Definitionen in Urteilen ist das zudem noch egal. Der Mensch hier weiß, dass auch aber aus irgendwelchen Gründen versucht er die Leute hier zu verbotenen Handlungen animieren zu wollen.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Das steht nicht das exakte Gegenteil, da der von dir Zitierte weder in diesem Umfang prüft, noch eine Strafbarkeit bejaht. Ich glaube vielmehr, du bist nicht auf dem Laufenden, da abgesehen davon, dass dein Urteil aus 1987 in einem komplett anderen Zusammenhang gefällt wurde und nichts mit Strafbarkeit zu tun hat, Urteile als solches spätestens nach 30 Jahren verjähren. Und nun schau mal in den Kalender, du Starjurist und Zitierer von renommierten Rechtsanwälten, Professoren und Politikern.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Und hier steht das exakte Gegenteil:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-rechtliche-Konsequenzen--f237160.html

Der von dir zitierte Anwalt scheint nicht so ganz auf dem Laufenden zu sein. Hauptproblem ist, dass er scheinbar nicht weiß, dass es eine Definition des Scheinstudiums gibt:

"Scheinstudent ist, wer ohne die Absicht studiert einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“ BVerwG 5 B 151/87

Damit fällt die ganze Argumentation in sich zusammen, da das Hauptargument des Anwaltes ist, dass es eben keine Definition gibt. Es gibt aber eine.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Lies mal hier:

frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-Betrug-Erschleichung-von-Verguenstigungen--f303661.html

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Urteile verjähren nach 30 Jahren? Damit ist alles über deine "Fachkompetenz" gesagt und auch den Wert deines Posts lol

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Das steht nicht das exakte Gegenteil, da der von dir Zitierte weder in diesem Umfang prüft, noch eine Strafbarkeit bejaht. Ich glaube vielmehr, du bist nicht auf dem Laufenden, da abgesehen davon, dass dein Urteil aus 1987 in einem komplett anderen Zusammenhang gefällt wurde und nichts mit Strafbarkeit zu tun hat, Urteile als solches spätestens nach 30 Jahren verjähren. Und nun schau mal in den Kalender, du Starjurist und Zitierer von renommierten Rechtsanwälten, Professoren und Politikern.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Und hier steht das exakte Gegenteil:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-rechtliche-Konsequenzen--f237160.html

Der von dir zitierte Anwalt scheint nicht so ganz auf dem Laufenden zu sein. Hauptproblem ist, dass er scheinbar nicht weiß, dass es eine Definition des Scheinstudiums gibt:

"Scheinstudent ist, wer ohne die Absicht studiert einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“ BVerwG 5 B 151/87

Damit fällt die ganze Argumentation in sich zusammen, da das Hauptargument des Anwaltes ist, dass es eben keine Definition gibt. Es gibt aber eine.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Lies mal hier:

frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-Betrug-Erschleichung-von-Verguenstigungen--f303661.html

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Doch, das steht da und wer ernsthaft meint, dass Urteile verjähren, mit dem braucht auch nicht weiter diskutiert werden. Als nächstes Argument kommt dann vermutlich, dass nur Gott oder Jesus bestimmen darf, wer Scheinstudent ist und beide persönlich Urteile aufheben und Richter beeinflussen. Was du schreibst, ist von vorne bis hinten peinlicher Unsinn.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Das steht nicht das exakte Gegenteil, da der von dir Zitierte weder in diesem Umfang prüft, noch eine Strafbarkeit bejaht. Ich glaube vielmehr, du bist nicht auf dem Laufenden, da abgesehen davon, dass dein Urteil aus 1987 in einem komplett anderen Zusammenhang gefällt wurde und nichts mit Strafbarkeit zu tun hat, Urteile als solches spätestens nach 30 Jahren verjähren. Und nun schau mal in den Kalender, du Starjurist und Zitierer von renommierten Rechtsanwälten, Professoren und Politikern.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Und hier steht das exakte Gegenteil:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-rechtliche-Konsequenzen--f237160.html

Der von dir zitierte Anwalt scheint nicht so ganz auf dem Laufenden zu sein. Hauptproblem ist, dass er scheinbar nicht weiß, dass es eine Definition des Scheinstudiums gibt:

"Scheinstudent ist, wer ohne die Absicht studiert einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“ BVerwG 5 B 151/87

Damit fällt die ganze Argumentation in sich zusammen, da das Hauptargument des Anwaltes ist, dass es eben keine Definition gibt. Es gibt aber eine.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Lies mal hier:

frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-Betrug-Erschleichung-von-Verguenstigungen--f303661.html

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Zu dem Glauben bin ich mittlerweile auch gekommen. Leider.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Hier ist irgendein Verrückter unterwegs, der davon besessen ist, Leute davon zu überzeugen das Scheinstudium sei illegal.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wieso diskutierst du bei etwas mit, das nur deine Unkenntnis aufdeckt?

Alleine dieses beiden Aussagen:

  1. Urteile verjähren nach 30 Jahren
  2. Das Urteil hatte nichts mit Strafbarkeit zu tun und damit darf die Definition nicht für die Strafbarkeit verwendet werden

sind nicht nur krass falsch, sondern fast schon als Volksverdummungsversuch zu werten. Setzen 6!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wer im Glashaus sitzt... Dein sich wiederholendes Studierpflichtgelaber ist kein Verdummungsversuch? Denk mal darüber nach.
Zudem gibt es sehr wohl Verjährungsfristen..

WiWi Gast schrieb am 09.04.2018:

Wieso diskutierst du bei etwas mit, das nur deine Unkenntnis aufdeckt?

Alleine dieses beiden Aussagen:

  1. Urteile verjähren nach 30 Jahren
  2. Das Urteil hatte nichts mit Strafbarkeit zu tun und damit darf die Definition nicht für die Strafbarkeit verwendet werden

sind nicht nur krass falsch, sondern fast schon als Volksverdummungsversuch zu werten. Setzen 6!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Nein, es gibt keine Verjährungsfristen für Urteile und Definitionen. Das ist Unsinn von jemanden, der keine Ahnung hat.

Auf das Urteil und das Studiergebot hat übrigens einer der bekanntesten Juristen Deutschlands hingewiesen, der gerade erst, wegen seiner Ermittlungen in der bekannten OB-Affäre befördert wurde. Er lässt sich so zitieren:

"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“, definiert. Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bezeichnet einen Studenten, der „sich nur als Student einschreibt, ohne das Studium betreiben zu wollen“ als Scheinstudent."

"Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor. [..]

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Quelle für die Verjährungsfristen für Urteile, hast du aber leider wieder einmal vergessen, wie auch sonst jede Quelle für deine "Argumente".

Auf den Umstand, dass sämtliche Urteile der letzten Jahre zum Thema und auch zahlreiche Zitate von renommierten Juristen sich auf das Studiergebot aus dem Urteil BVerwG 5 B 151/87 beziehen, kann man schon mal überlesen. Stand ja hier nur ungefähr 200 x da.

Sind ja nur zwei Dutzend Quellen hier zu finden, die von der Strafbarkeit ausgehen. Da darf man als Laie schon mal daran zweifeln ;)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Naja, alle hier scheinen ja eher die strebsamen Wiwi-Treffler zu sein. Denn bei Studierpflicht hättet ihr keine einzige ordentliche Semesterparty mitnehmen können. Schließlich wäre Schwänzen ein Verstoss gegen die Studierpflicht gewesen -.-

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Also ich nutze das Semesterticket seit 2002 durchgehend. Einen weiteren Anschluss habe ich seitdem nicht gemacht. Ist also nicht so als hätte mich jemand wegen der "Studierpflicht" vermisst. Vielmehr bekomme ich halbjährlich Post von der Uni mit neuen Studiengängen, in die ich mich einschreiben könnte und die Bitte Freunde zu werben für ein weiteres Studium. So verdient die Uni schliesslich ihr Geld.

WiWi Gast schrieb am 11.04.2018:

Naja, alle hier scheinen ja eher die strebsamen Wiwi-Treffler zu sein. Denn bei Studierpflicht hättet ihr keine einzige ordentliche Semesterparty mitnehmen können. Schließlich wäre Schwänzen ein Verstoss gegen die Studierpflicht gewesen -.-

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ganz bestimmt. Informier dich mal, welche Semesterbeiträge für Langzeitstudenten oder Zweithörer erhoben werden und welche Exmatrikulationsvoraussetzungen es gibt, dann klappt es auch mit dem Trollbeitrag ;)

Die Uni verdient so übrigens kein Geld, sondern durch Steuergeld vom Staat, dass so für neue Studienplätze genutzt wird, die gar nicht gebraucht werden. Damit fehlt das Geld anderswo im Bildungssystem, weil einzelne Gauner abzocken. Gleiches Spiel beim Semesterticket. Die Allgemeinheit zahlt mehr, weil zu viele billig fahren und die Kosten unmgelegt werden.

Es ist und bleibt asozialer Betrug und Gott sei Dank, soll er ab 2019 konsequent verfolgt werden. Natürlich auch rückwirkend. Stickwort: Verjährung!

WiWi Gast schrieb am 23.04.2018:

Also ich nutze das Semesterticket seit 2002 durchgehend. Einen weiteren Anschluss habe ich seitdem nicht gemacht. Ist also nicht so als hätte mich jemand wegen der "Studierpflicht" vermisst. Vielmehr bekomme ich halbjährlich Post von der Uni mit neuen Studiengängen, in die ich mich einschreiben könnte und die Bitte Freunde zu werben für ein weiteres Studium. So verdient die Uni schliesslich ihr Geld.

WiWi Gast schrieb am 11.04.2018:

Naja, alle hier scheinen ja eher die strebsamen Wiwi-Treffler zu sein. Denn bei Studierpflicht hättet ihr keine einzige ordentliche Semesterparty mitnehmen können. Schließlich wäre Schwänzen ein Verstoss gegen die Studierpflicht gewesen -.-

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es wird immer der gleiche Beitrag gezahlt und exmatrikuliert wird man, wenn man Prüfungen endgültig nicht besteht. Wenn man regelmäßig den Studiengang wechselt, also no problemo. Und darüber setzt die Uni semesterweise in Kenntnis. ;)

Wenn's für dich fiese Gaunerei ist, musst du es ja nicht machen.

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Ganz bestimmt. Informier dich mal, welche Semesterbeiträge für Langzeitstudenten oder Zweithörer erhoben werden und welche Exmatrikulationsvoraussetzungen es gibt, dann klappt es auch mit dem Trollbeitrag ;)

Die Uni verdient so übrigens kein Geld, sondern durch Steuergeld vom Staat, dass so für neue Studienplätze genutzt wird, die gar nicht gebraucht werden. Damit fehlt das Geld anderswo im Bildungssystem, weil einzelne Gauner abzocken. Gleiches Spiel beim Semesterticket. Die Allgemeinheit zahlt mehr, weil zu viele billig fahren und die Kosten unmgelegt werden.

Es ist und bleibt asozialer Betrug und Gott sei Dank, soll er ab 2019 konsequent verfolgt werden. Natürlich auch rückwirkend. Stickwort: Verjährung!

WiWi Gast schrieb am 23.04.2018:

Also ich nutze das Semesterticket seit 2002 durchgehend. Einen weiteren Anschluss habe ich seitdem nicht gemacht. Ist also nicht so als hätte mich jemand wegen der "Studierpflicht" vermisst. Vielmehr bekomme ich halbjährlich Post von der Uni mit neuen Studiengängen, in die ich mich einschreiben könnte und die Bitte Freunde zu werben für ein weiteres Studium. So verdient die Uni schliesslich ihr Geld.

WiWi Gast schrieb am 11.04.2018:

Naja, alle hier scheinen ja eher die strebsamen Wiwi-Treffler zu sein. Denn bei Studierpflicht hättet ihr keine einzige ordentliche Semesterparty mitnehmen können. Schließlich wäre Schwänzen ein Verstoss gegen die Studierpflicht gewesen -.-

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Welche Uni? Bei uns in Niedersachsen kostet ein Langzeitstudium 500 Euro pro Semester..ich will aber nicht behaupten, dass das in allen Bundesländern gleich ist..

Grundsätzlich ändert das allerdings nicht daran, dass dein Verhalten Betrug ist und die Tatsache, dass du noch nicht erwischt wurdest, macht es nicht besser.

Wie viele hier richtig geschrieben haben: Ja, man konnte auch mal bei der Steuer mit illegalen Konten in der Schweiz fast sicher betrügen. Ja, man konnte auch mal Bafög abzocken und die Chance erwischt zu werden, war gering. Nur, dann haben sich die Zeiten geändert und genau das passiert auch beim Scheinstudium gerade und da man nun mal ein paar Jährchen Verjährung hat, ist man auch rückwirkend für die letzten Jahre dran.

Was du machst, findest du heute schlau. Morgen zitterst du, dass sie dich nicht vor Ablauf der Verjährung belangen...auf so ein Zittern verzichte ich gerne..

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Es wird immer der gleiche Beitrag gezahlt und exmatrikuliert wird man, wenn man Prüfungen endgültig nicht besteht. Wenn man regelmäßig den Studiengang wechselt, also no problemo. Und darüber setzt die Uni semesterweise in Kenntnis. ;)

Wenn's für dich fiese Gaunerei ist, musst du es ja nicht machen.

WiWi Gast schrieb am 24.04.2018:

Ganz bestimmt. Informier dich mal, welche Semesterbeiträge für Langzeitstudenten oder Zweithörer erhoben werden und welche Exmatrikulationsvoraussetzungen es gibt, dann klappt es auch mit dem Trollbeitrag ;)

Die Uni verdient so übrigens kein Geld, sondern durch Steuergeld vom Staat, dass so für neue Studienplätze genutzt wird, die gar nicht gebraucht werden. Damit fehlt das Geld anderswo im Bildungssystem, weil einzelne Gauner abzocken. Gleiches Spiel beim Semesterticket. Die Allgemeinheit zahlt mehr, weil zu viele billig fahren und die Kosten unmgelegt werden.

Es ist und bleibt asozialer Betrug und Gott sei Dank, soll er ab 2019 konsequent verfolgt werden. Natürlich auch rückwirkend. Stickwort: Verjährung!

WiWi Gast schrieb am 23.04.2018:

Also ich nutze das Semesterticket seit 2002 durchgehend. Einen weiteren Anschluss habe ich seitdem nicht gemacht. Ist also nicht so als hätte mich jemand wegen der "Studierpflicht" vermisst. Vielmehr bekomme ich halbjährlich Post von der Uni mit neuen Studiengängen, in die ich mich einschreiben könnte und die Bitte Freunde zu werben für ein weiteres Studium. So verdient die Uni schliesslich ihr Geld.

WiWi Gast schrieb am 11.04.2018:

Naja, alle hier scheinen ja eher die strebsamen Wiwi-Treffler zu sein. Denn bei Studierpflicht hättet ihr keine einzige ordentliche Semesterparty mitnehmen können. Schließlich wäre Schwänzen ein Verstoss gegen die Studierpflicht gewesen -.-

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Angeblich tummeln sich in diesem Forum immer die ganzen High-Potentials mit Spitzengehältern, da könnte man sich sein Ticket für den Nachverkehr auch ganz regulär kaufen, wenn man noch einen Funken Anstand hat.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich erweitere deine Frage mal: Warum wird der High-Potential mit dem Spitzengehalt nicht von seinem Chauffeur im Maybach zur Arbeit gefahren und risikiert wegen ein paar Kröten stattdessen wegen Betruges angeklagt zu werden?

WiWi Gast schrieb am 26.04.2018:

Angeblich tummeln sich in diesem Forum immer die ganzen High-Potentials mit Spitzengehältern, da könnte man sich sein Ticket für den Nachverkehr auch ganz regulär kaufen, wenn man noch einen Funken Anstand hat.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Weil der High-Potential nicht im Maybach gefahren wird und keinen Betrug riskiert weil es kein Betrug ist. Die Leute, die per Chaffeur transportiert werden, sind in den meisten Fällen Politiker wie z.B. Regierungsangehörige . Die machen das übrigens erst recht auf Staatskosten und haben -so glaube ich- überhaupt gar kein schlechtes Gewissen.
Der HP, wie du ihn dir vorstellst, weiss wie er Kosten minimiert (Threadthema) und u.a. damit seinen Gewinn maximiert. Wer das Kleingeld nicht ehrt....

WiWi Gast schrieb am 26.04.2018:

Ich erweitere deine Frage mal: Warum wird der High-Potential mit dem Spitzengehalt nicht von seinem Chauffeur im Maybach zur Arbeit gefahren und risikiert wegen ein paar Kröten stattdessen wegen Betruges angeklagt zu werden?

WiWi Gast schrieb am 26.04.2018:

Angeblich tummeln sich in diesem Forum immer die ganzen High-Potentials mit Spitzengehältern, da könnte man sich sein Ticket für den Nachverkehr auch ganz regulär kaufen, wenn man noch einen Funken Anstand hat.

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Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter steigern – Digitalisierung der Büros

Ein junges Mädchen hält ein rotes Banner mit dem Schriftzug "Keep Exploring" am Grand Canyon hoch.

Die Digitalisierung der Büros bietet einige Möglichkeiten, die Leistungsfähigkeit und die Motivation der Mitarbeiter zu fördern und zu steigern. Zu den wichtigsten Punkten gehören dabei eine vereinfachte Kommunikation, papierloses Arbeiten und Gamification Ansätze. Letztere hat Volkswagen derzeit zum Beispiel über das Durchlaufen von Escape-Rooms mit den Mitarbeitern zu Lernzwecken auf ein neues Niveau gehoben. So aufwendig muss es aber gar nicht sein – auch Digitales kann hier einen guten Beitrag leisten.

Coworking: Rasantes Wachstum bei flexiblen Workspaces in Deutschland

Eine Frau auf dem Sofa an einem Coworking-Arbeitsplatz.

Der Markt für flexible Workspaces wächst rapide auf mehr als 500 flexible Workspaces in Deutschland. Neben Business Centern und Coworking Spaces sind vor allem Hybrid-Modelle wie das WeWork auf dem Vormarsch. Fast alle neu angekündigten Standorte fallen in diese Kategorie. Im Vergleich zu Coworking Spaces sind Business Center und Hybrid-Konzepte kommerzieller geprägt, haben größere Fläche, höhere Preise und insbesondere Deutschlands Metropolen im Visier.

Der Kampf um die Besten: Was Personalmanager der Zukunft wissen sollten

Eine aufgehende Sonne am Horizont eines Bahnsteigs symbolisiert die Veränderungen im Human Resource Management (HRM).

Laut dem Statistischen Bundesamt gab es im Jahr 2019 über drei Millionen Firmen in Deutschland – eine Zahl, die seit Jahren kontinuierlich steigt. Die meisten Unternehmen haben sich in Nordrhein-Westfalen angesiedelt, dicht gefolgt von Bayern. Gleichzeitig sinkt die Arbeitslosenquote. Aktuell haben knapp 2,5 Millionen Menschen keinen Job – das sind um 82.000 weniger als im Vorjahr. Das bedeutet, dass es immer schwieriger wird, gute Mitarbeiter zu finden und zu halten. Und da kommen die Personalmanager ins Spiel. Sie sind wichtiger denn je und müssen heute weit mehr als nur Fachkenntnisse rund um Gesetze und Steuern mitbringen. Welche Trends zeichnen sich in diesem Bereich ab und was sollten künftige Personalmanager wissen?

Arbeitswelt 4.0: Digitalisierung macht Unternehmen familienfreundlicher

Die Digitalisierung der Arbeitswelt wirkt sich positiv auf Familien aus, denn mobiles Arbeiten ermöglicht Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Wird die Arbeitszeit individuell zugeschnitten, nehmen Beschäftigte ihr Unternehmen familienfreundlicher wahr. Das zeigen die aktuellen Ergebnisse einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zur digitalen Arbeitswelt.

Antworten auf Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

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