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Berufseinstieg: Wo & WieProbezeit

Vorschlag des AG nach Probezeit

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WiWi Gast

Vorschlag des AG nach Probezeit

Guten Tag, liebes Forum.
Ich hatte vorgestern ein Feedbackgespräch nach Ablauf der Probezeit. Fazit des Gesprächs war, dass ich den Erwartungen der Firma nicht entspreche, man aber Entwicklungspotential bei mir sehe. Da die Probezeit aus gesetzlichen Gründen nicht verlängert werden kann, schlug man mir zwei Alternativen vor. a) Ich schreibe selbst eine Kündigung zum 31. Nov b) es wird ein Arbeitsvertrag zum 31. Nov abgeschlossen. Sollten sich meine Leistungen in dieser Zeit verbessern, wird das Arbeitsverhältnis verlängert.
Ich weiß gar nicht, ob ich unter diesen Umständen bei dem Unternehmen weiterarbeiten möchte. Und wenn ja, für welche Option ich mich entscheiden soll. Was meint ihr?

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WiWi Gast

Re: Vorschlag des AG nach Probezeit

Option B, WENN du noch verhandeln kannst, dass in deinem Arbeitszeugnis trotzdem vermerkt wird, dass du das Arbeitsverhältnis beendet hast.
Ansonsten definitiv Option A.

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WiWi Gast

Re: Vorschlag des AG nach Probezeit

Erstmal langsam:

1.) Probezeit ist abgelaufen, ja?
2.) Wie ist die Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag?

Wie ist der Geschäftsjahreskalender?
Welche Branche ist das?

Eines ist jedenfalls sicher: Nach dem 31.11 gibt es keine Verlängerung mehr. Im Dezember/Januar geht in vielen Betrieben wenig bis nichts und wenn die wirklich Potential in dir sehen würden wären die das ganz anders angegangen und nicht auf so eine Tour.

So oder so kannst du dich schonmal um eine neue Stelle umschauen, ob du A oder B wählen sollst hängt von der Antwort auf o.g. Fragen ab.

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WiWi Gast

Re: Vorschlag des AG nach Probezeit

Meine Überlegungen dazu:
Da die Probezeit i.d.R. 6 Monate beträgt, ist es merkwürdig, erst jetzt mit dieser Begründung zu kommen. Gab es keinen Gespräche/Andeutungen o.ä. in der Zwischenzeit? Was erwartet man von Dir (konkrete Ziele)? Und wie siehst Du das selber? Warum hat man nicht schon innerhalb der Probezeit gekündigt?

Zu den Alternativen:
A) Selbstkündigung: Auf KEINEN Fall!!! Neben Konsequenzen wie Arbeitslosengeld-Sperre und Vermerk im Arbeitszeugnis bzgl. Ausscheidegrund ist die Firma damit am besten raus. Und dann sollst Du Dich quasi noch selbst
"rausschmeißen" (weil die Firma das nicht will bzw. das unangenehm ist? Was soll das? Dem Kandidaten quasi die Pistole an die Brust setzen und sein "eigenes Todesurteil unterschreiben lassen". Nach dem Motto: Kündigung auf eigenen Wunsch. Ich sage nur: Bloß nicht!
B) Scheint wohl ein "Kurzzeitvertrag" zu sein, der (mehrmals) verlängert werden kann. Erhöht natürlich enorm den Druck auf den Arbeitnehmer (sehr kurze Laufzeit mit wahrscheinlich ebenso kurzen Kündigungsfristen), Verlängerung fraglich und läßt alles offen.

Mein Fazit:
Einerseits ist man mit Deinen Leistungen unzufrieden, andererseits sieht man Entwicklungspotenzial. Einerseits will man Dich loswerden (Alternative A), andererseits will man wieder kurzfristig abwarten (Alternative B). Woher kommt dieses "Hin und Her" von Seiten der Firma? Kann man sich da nicht KLAR und verbindlich äußern? Hat man momentan keinen "Ersatz" in der Pipeline oder kein Budget für eine erneute Ausschreibung? Wer entscheidet das und wer beurteilt Dich? Für mich wären das keine Firma, in der ich bleiben würde.

Also: Ich "entscheide" mich für B) mit dem Kurz-Arbeitsvertrag und würde schnellstens und sehr intensiv meinen Bewerbungsprozess anstoßen (auch ohne Zwischenzeugnis, was dem potenziellen neuen Arbeitgeber eher misstrauisch machen würde), denn Bewerben incl. Auswahlprozess nimmt (viel) Zeit in Anspruch.

Ich weiß gar nicht, ob ich unter diesen Umständen bei dem Unternehmen weiterarbeiten möchte.>
Das wird in nächster Zeit vielleicht nicht einfach und kostet Kraft/Energie. Aber da mußt Du raus! Und nach dem Gespräch ist es umso klarer. Schreibe auf keinen Fall in Deiner Panik zig 08/15-Massenbewerbungen, sondern individuelle und glaubhafte Bewerbungen und überlege Dir gute Argumente für den Wechsel im künftigen Vorstellungsgespräch (keine Schwierigkeiten o.ä. in der Firma erwähnen). Aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus hat man immer die besten Chancen (bei A) wäre das nicht der Fall).

Gruß
Dieter

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WiWi Gast

Re: Vorschlag des AG nach Probezeit

Sehe zu, dass Du insgesamt auf 1 Jahr Arbeitszeit kommst und dich dann kündigen lässt. Nur so hast Du Anspruch auf ALG 1.
Solltest Du weniger als 1 Jahr bereits beschäftigt sein ist es egal ob du kündigst oder Dich kündigen lässt.

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WiWi Gast

Re: Vorschlag des AG nach Probezeit

Ich versteh dein Anliegen nicht.
Du hattest also dein Feedbackgespräch nach Abschluss der Probezeit. Also ist die Probezeit rum. Warum solltest du also kündigen oder etwas an einem bestehenden Arbeitsverhältnis ändern. Darüberhinaus würde ich nie von mir aus kündigen, wenn ich noch nichts anderes in peto habe.
Also, lass alles so wie es ist und schau dich in aller Ruhe nach etwas anderem um.

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WiWi Gast

Re: Vorschlag des AG nach Probezeit

Auch wenn du es nicht hören magst aber wenn ein Unternehmen nach 6 Monaten noch nicht herausgefunden hat ob du dazu passt oder nicht, stinkt der Braten gewaltig.

Im Prinzip kannst du nur wählen zwischen:

A: Arbeitslos und Job suchen

B: Kündigen, weiter arbeiten, in der Zeit einen neuen Arbeitgeber suchen.

Dort zu bleiben halte ich für wenig sinnlos, da du eh schon als underperformer gebrandmarkt bist.

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WiWi Gast

Re: Vorschlag des AG nach Probezeit

Nimm das Angebot deines Arbeitgebers auf jeden fall an! Nebenbei suchst du dir einen neuen job und sobald du etwas gutes gefunden hast, wieder kündigen. Diese Vorgehensweise hat zwei Vorteile: erstens ist der Druck bei der jobsuche nicht so groß, zweitens warst du dann länger als sechs Monate beim ersten Arbeitgeber beschäftigt und es sieht daher nicht mehr nach einer Kündigung in der probezeit aus....

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WiWi Gast

Re: Vorschlag des AG nach Probezeit

Heikle Geschichte. Wir hatten die Situation hier gerade auch mit einem neuen Mitarbeiter. Fachlich war er an sich nicht schlecht. Aber absolut unfähig seine fachlichen Kenntnisse in der Praxis zielführend einzusetzen. Wir habe ihm nach Ablauf der Probezeit einen befristeten Arbeitsvertrag angeboten. Sollte er sich in den nun kommenden sechs Monaten bewähren, ist alles okay. Sonst müssen wir uns von ihm trennen.

Aus Sicht des Arbeitgebers dazu: Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Wir hätten uns direkt von ihm trennen können. Und das wäre wohl auch okay gewesen. Aber wir sehen da halt auch noch Entwicklungspotential. Vielleicht ist er nur schlecht gestartet. Die zweite "Probezeit" ist natürlich ein Problem. Wenn Kollegen das mitbekommen, wird er wahrscheinlich ein schwieriges Standing in der Truppe haben. Ich hoffe es geht so gut.

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WiWi Gast

Re: Vorschlag des AG nach Probezeit

  1. November... ;)
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WiWi Gast

Re: Vorschlag des AG nach Probezeit

Wie Scheiße ist das denn? Ich hätte auch kein Bock mehr. Ich kann dem Vorposter nur beipflichten.

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cdewsxyaq

Re: Vorschlag des AG nach Probezeit

wenn du den Erwartungen nicht entsprichst, warum hat man dir nicht in der Probezeit gekündigt... Irgendwie komisch.

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WiWi Gast

Re: Vorschlag des AG nach Probezeit

Auf keinen Fall bei denen weitermachen. Wenn Sie Potential sehen, dann sollen sie dazu stehen und dich normal anstellen. Lass dich nicht für dumm verkaufen!

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WiWi Gast

Re: Vorschlag des AG nach Probezeit

Auf jeden fall Opt a!

Zur Kündigung zwingen können sie dich nämlich nicht. vielleicht springt so noch ne abfindung raus...

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WiWi Gast

Re: Vorschlag des AG nach Probezeit

Ich würde mir einen anderen AG suchen und Option B vorschlagen. Vorher würde ich besprechen, dass im Zeugnis der Abschied positiv rüberkommt.

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WiWi Gast

Re: Vorschlag des AG nach Probezeit

Ne Abfindung. In der Probezeit. Nach 6 Monaten.
Mein Gott Leute, denkt doch mal nach bevor ihr so einen Quatsch schreibt.

Lounge Gast schrieb:

Auf jeden fall Opt a!

Zur Kündigung zwingen können sie dich nämlich nicht.
vielleicht springt so noch ne abfindung raus...

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WiWi Gast

Re: Vorschlag des AG nach Probezeit

Bei einer Eigenkündigung bestehen gar keine Ansprüche!!! Und wenn in den
letzten 2 Jahren nicht mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet wurde, noch nicht mal Anspruch auf ALG I!!! Und Abfindungen bekommt man - wenn überhaupt - nur bei langfristigen Arbeitsverhältnissen.
Also bitte vorher besser informieren!!!

Lounge Gast schrieb:

Auf jeden fall Opt a!

Zur Kündigung zwingen können sie dich nämlich nicht.
vielleicht springt so noch ne abfindung raus...

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