Voraussetzung Prüfungstätigkeit WP
Hallo zusammen,
wahrscheinlich ist es eine sehr simple Frage, aber zurzeit sind wir uns dabei sehr uneinig: es geht um die Voraussetzungen, um ein WP-Examen abzulegen.
Bisher hatte ich es so verstanden, dass man innerhalb von zwei Jahren überwiegend geprüft haben muss (wir arbeiten in der prüf.nahen Beratung, CMAAS). Dies würde bedeuten, ich arbeite in jeden Jahr 6 Monate und einen Tag in der Prüfung, zusammen ca. 53 Wochen - erfüllt.
Nun sagten 2 Manager, beide WPs, dass dies nicht reicht. Man müsse 2 komplette Jahre in der Prüfung tätig sein. Dies sei im Gesetz nur nicht so deutlich beschrieben.
Falls dies wirklich so ist, müsste ich meinen Zeitplan noch einmal verändern .. bin nun verunsichert, da sie selbst WPs sind (und einer davon erst seit einem Jahr).
Daher einfach mal ganz offen angefragt, wie ist eure Meinung dazu?
Danke euch!
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