nicht dein Problem!
die Nachweispflicht liegt zu 100% beim Vermittler. Es ist nicht deine Pflicht zu fragen ob Kosten erstattet werden. Du hast umgekehrt automatisch einen Anspruch auf Kostenersatz, dem er nur entgeht wenn er -VOR reiseantritt - die Reisekostenübernahme ausdrücklich ausschliesst und du trotz Kenntnis dieser Ablehnung einer Reisekostenübernahme zum Vorstellungsgespräch erscheinst.
Kann er das nicht nachweisen, muss er zahlen. Das mit dem BGB ist völliger Bullshit, lass dich nicht ins Bockshorn jagen. Eine mündliche Vereinbarung/Vertrag gilt wie eine schriftliche, nur ist letztere besser belegbar.
Für eine Einladung gibt es keine Schriftformerfordernis ob schriftlich oder mündlich ist völlig egal. Nachweistechnisch wärs natürlich gut einen schriftlichen Nachweis zu haben, dass du dort gewesen bist, du erwähnst das Arbeitsamt, hast du von dort einen Vermittlungsvorschlag erhalten? Falls ja klär ob er zusätzlich eine Rückmeldung an Amt gegeben hat dass du da warst, gibt es Zeugen dass du dort warst? oder ein Antwortschreiben auf deine Rechnung in der er die Bezahlung ablehnt damit wär indirekt nachweisbar das ein Gespräch stattgefunden hat? So lange er nicht abstreitet dass du überhaupt da warst hat er null chancen sich vor gericht vor einer zahlung zu drücken. Noch ne Möglichkeit nachträglich einen Nachweis zu erhalten wär, wenn dein arbeitsvermittler beim amt nachfragt wie das gespräch verlaufen ist. wenn die PAV Pfeife antwortet bestätigt sie dass du da warst und du hast nen guten zeugen dass du dort warst, ausserdem müssen vermittler ein kurzprotokoll zu jedem bewerbervorgang führen, das wär im zweifel auch ein beleg/ beweismittel. du hast einsichtsrechte in deine persönlichen daten also auch darüber was über dich vermerkt wird!
ausserdem:
er ist von beruf disponent in einer PAV und hat einen job ausgeschrieben(hast du die anzeige noch?) , du arbeitsuchend und willst den job haben, ein termin hat stattgefunden für den du 89 km extra durch die gegend gefahren bist. er wird schwer haben dem richter zu erzählen ihr habt euch nur mal unverbindlich auf nen kaffee getroffen :-))). Jetzt kommts drauf an hartnäckig dranzubleiben und absolut klar zu machen, dass du nicht locker lässt. schau zu dass du beweismittel bekommst (s. oben), mahne gleich nochmal mit kurzer zahlungsfrist ab mit hinweis, dass bei nichtbeachtung ein gerichtliches mahnverfahrens eingeleitet wird und er als verursacher entsprechende gebühren zu tragen hat (du brauchst keinen anwalt, einfach zum arbeitsgericht hingehen sache erklären, die nehmens auf und fertig). viel glück du bist im recht. und dein arbeitsvermittler hat offensichtlich keine ahnung wenn er dir solche falschangaben macht von wegen selber schuld.
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