Liebe Community,
also ich hatte bereits 2 Mal Probleme bei der Reisekostenerstattung und das obwohl die Rechtslage bei den Unternehmen bekannt ist und obwohl es sich nach eignender Aussage um ?Weltmarktführer? und ?Großkonzerne? gehandelt hat. Nach kurzem Schriftwechsel konnte ich aber immer eine Einigung in meinem Sinne erzielen.
Grundsätzlich: Macht alles immer ?schriftlich?! (z.B.: Bestätigung per Mail erbitten).
Ihr müsst aber nicht, wie hier im Forum öfter genannt, vorab die Details der Reisekostenerstattung mit dem einladendem Unternehmen besprechen. Wenn das Unternehmen keine ausdrückliche Einschränkung oder einen kompletten Ausschluss der Fahrtkosten vornimmt, dann muss es immer zahlen (Wenn es in Deutschland ist).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss aber gewahrt bleiben. Macht also das, was ihr normalerweise auch machen würdet, wenn ihr ein Ziel erreichen möchtet.
D.h. Wenn ihr ein Ziel in der Nähe eures Heimatortes ansteuern möchtet, dann fahrt (wenn es denn eine zumutbare Verbindung gibt) mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn ihr ein Auto habt, dann könnt ihr auch mit dem eigenem PKW fahren. Das erklärt sich von selbst.
Übernachtungen sind auch drin, wenn es augenscheinlich verhältnismäßig ist (z.B. Ein Bewerbungsgespräch um 10:00 in Hamburg und euer Wohnsitz ist in Bonn).
Noch ein Tipp im Sinne der Anderen!
Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt und sich ein Unternehmen grundlos verweigert, dann immer klagen! Jedes Urteil erweitert unsere Basis gegenüber den zahlungsunwilligen Unternehmen.
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