Verweise nochmals auf § 670 BGB, BAG 5 AZR 433/87, gib ein Zahlungsziel an (2 Wochen), deine Zahlungsdetails (IBAN) und dass du ansonsten die Kosten mittels Mahnbescheid einfordern wirst. Belege als Kopie mitschicken mit dem Hinweis, dass Originale nach Kostenerstattung nachgereicht werden können.
Versuche das ganze an den*die Chef*in der Person zu schicken, die dir diese freche Mail geschickt hat. Namen findet man häufig bei Xing.
Nach Ablauf des Zahlungsziels, Mahnbescheid (32-40€) schicken. Die Kosten hierfür natürlich auf die Forderungssumme addieren.
Das klappt in 99% der Fälle.
piladeva schrieb am 04.07.2019:
Update:
Ich habe bei der Behörde angerufen und ich bekomme den Job nicht. Habe daraufhin auf den §370 BGB verwiesen nachdem die Reisekostenerstattung im Nachhinein nicht verweigert werden kann. Antwort war: "Da hätten Sie vorher bei Uns nachfragen sollen und wir hätten Ihnen gesagt, dass wir die Reisekosten nicht erstatten. Machen Sie sich nicht die Mühe. Andere haben das auch schon versucht."
Ich habe daraufhin nochmal gesagt, dass ich Ihnen nochmal eine Mail mit einer angemessenen Frist zukommen lasse und behalte mir vor rechtlichen Beistand zu suchen. Ich habe das ganze Gespräch auch aufgezeichnet.
Ich denke jedoch nicht, dass die freiwillig mein Geld überweisen.
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