Bei EY gilt, dass die Dienstreise zwar zu Hause beginnt, aber als Reisekosten (Fahrt mit dem eignen PKW) kannst du nur die kürzere der beiden Entfernungen
1) von zu Hause zum Kunden/Mandanten
2) vom Office zum Kunden/Mandanten
abrechnen. Pech hast du, wenn du bspw. in Köln wohnst, du dem Büro Düsseldorf zugeordnet bist, und zu einem Kunden nach Duisburg musst. Dann kannst du nämlich nur etwa die Hälfte der zu fahrenden Kilometer abrechnen, weil die Entfernung vom Büro zum Mandanten hier deutlich kürzer ist. Besser ist, wenn du dann zu einem Kunden in Bonn musst, weil dann kannst du alle zu fahrenden Kilometer ansetzen.
Natürlich kannst du dir mit einer kreativen Steuererklärung auch noch über die Pendlerpauschale ein paar Euro Lohnsteuer zurückholen, aber die direkte Abrechnung als Dienstreise (sofern möglich) bringt deutlich mehr Geld ein.
Wie bereits geschrieben ist eine große Entfernung zwischen Wohnung und Büro natürlich blöd, wenn man tatsächlich länger im Büro tätig ist. Dann hat man die Kosten für die Fahrten zur Arbeit, aber der AG erstattet hier gar nichts und die Pendlerpauschale deckt die Kosten auch nicht mal annährend.
Nicht klar geregelt ist, wie du die Zeiten für die Verpflegungsspesen ermittelst, aber im Zweifel fängt hier die Dienstreise tatsächlich an deiner Haustür an, selbst wenn es vom Büro zum Mandanten deutlich kürzer wäre.
Lounge Gast schrieb:
Hallo
ich plane meinen Berufseinstieg in einer Branche, in der ich
viel reisen werde. Insbesondere überlege ich mir, wohin ich
umziehe.
Wie läuft es steuerlich und von der Kostenerstattung, wenn
ich z. B. 100 km vom meinem Office entfernt wohne und direkt
zu einem Kunden fahren muss. Kann mir das bitte jemand an
einem konkreten Beispiel erklären?
Wenn ich richtig informiert bin, beginnt eine Dienstreise
(direkt zum Kunden) ab meiner Haustür. Wann bzw. für wen wird
es zum Problem, wenn man weit weg wohnt vom Office? Das gibt
es bestimmt einen Haken.
Danke
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