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Reisekosten ab Wohnung

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WiWi Gast

Reisekosten ab Wohnung

Hallo

ich plane meinen Berufseinstieg in einer Branche, in der ich viel reisen werde. Insbesondere überlege ich mir, wohin ich umziehe.

Wie läuft es steuerlich und von der Kostenerstattung, wenn ich z. B. 100 km vom meinem Office entfernt wohne und direkt zu einem Kunden fahren muss. Kann mir das bitte jemand an einem konkreten Beispiel erklären?

Wenn ich richtig informiert bin, beginnt eine Dienstreise (direkt zum Kunden) ab meiner Haustür. Wann bzw. für wen wird es zum Problem, wenn man weit weg wohnt vom Office? Das gibt es bestimmt einen Haken.

Danke

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WiWi Gast

Re: Reisekosten ab Wohnung

folgende probleme möglich
1) in deiner einkommenssteuererklärung werden dir nur max. XXXX Euro als Erstattung anerkannt. Solltest du so wenig im Office sein, ist wohl zu vernachlässigen

2) wenn du einen firmenwagen nach der 1% regel hast
dort wird dir auch der tägliche weg von wohung zum office mit 0,3 EUR versteuer. dies koenntest du allerdings mit einer fahrtenbuchregelung umgehen.

sonst spricht nichts dagegen. außer dass es deinem unternehmen wahrscheinlich lieber wäre, wenn du in der nähe deines heimat-stalls bist.

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DAX Einkäufer

Re: Reisekosten ab Wohnung

Das hängt vom Arbeitgeber ab. Er kann verlangen, dass Dienstreisen "ab dem Büro" beginnen. In diesem Fall ist es Dein persönliches Problem, wie Du da hinkommst. Er kann aber auch entscheiden, Dich ab Wohnort reisen zu lassen. Er kann Dir einen Dienstwagen stellen oder eine Bahncard 100 (jeweils mit gewissen steuerlichen Auswirkungen, wenn für die private Nutzung oder für die Fahrt zum Büro freigegeben). Er kann Dir eine Reisepauschale zahlen und Dir die Wahl des Verkehrsmittels frei überlassen (oder alternativ die Bahnfahrt zahlen unabhängig davon, wie Du tatsächlich reist). Letztendlich hängt das auch davon ab, was "üblich" ist bzw. welche Regelung die Arbeitnehmer "rausgehandelt" haben.

Unabhängig davon gilt im Normalfall: Nachgewiesene Kosten, die Dir der Arbeitgeber nicht erstattet, kannst Du steuerlich geltend machen.

Verrate uns die Branche oder Firma und es kann vielleicht jemand etwas Konkretes dazu sagen.

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WiWi Gast

Re: Reisekosten ab Wohnung

wie ist das bei euch, wenn ihr in eurer stadt eingesetzt werdet. gibt es da auch die spritkosten. also z.b. ihr wohnt in der mitte, büro ist 10 km südlich, einsatzort ist 10 km nördlich oder in anderem fall 8 km südlich (Weniger weit als die firma)?

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WiWi Gast

Re: Reisekosten ab Wohnung

I.d.R. werden die tatsächlichen Reisekosten zum Kunden erstattet, also von deiner Haustür. Der Haken ist, dass die Reisekosten ins Office immer auf deine Kappe gehen - und das ist bei 100km Entfernung für die einfache Strecke zeitaufwendig und teuer, wenn es regelmäßige Office Freitage oder längere Zeiten ohne Projekt gibt.

Lounge Gast schrieb:

Hallo

ich plane meinen Berufseinstieg in einer Branche, in der ich
viel reisen werde. Insbesondere überlege ich mir, wohin ich
umziehe.

Wie läuft es steuerlich und von der Kostenerstattung, wenn
ich z. B. 100 km vom meinem Office entfernt wohne und direkt
zu einem Kunden fahren muss. Kann mir das bitte jemand an
einem konkreten Beispiel erklären?

Wenn ich richtig informiert bin, beginnt eine Dienstreise
(direkt zum Kunden) ab meiner Haustür. Wann bzw. für wen wird
es zum Problem, wenn man weit weg wohnt vom Office? Das gibt
es bestimmt einen Haken.

Danke

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WiWi Gast

Re: Reisekosten ab Wohnung

Bei EY gilt, dass die Dienstreise zwar zu Hause beginnt, aber als Reisekosten (Fahrt mit dem eignen PKW) kannst du nur die kürzere der beiden Entfernungen
1) von zu Hause zum Kunden/Mandanten
2) vom Office zum Kunden/Mandanten
abrechnen. Pech hast du, wenn du bspw. in Köln wohnst, du dem Büro Düsseldorf zugeordnet bist, und zu einem Kunden nach Duisburg musst. Dann kannst du nämlich nur etwa die Hälfte der zu fahrenden Kilometer abrechnen, weil die Entfernung vom Büro zum Mandanten hier deutlich kürzer ist. Besser ist, wenn du dann zu einem Kunden in Bonn musst, weil dann kannst du alle zu fahrenden Kilometer ansetzen.
Natürlich kannst du dir mit einer kreativen Steuererklärung auch noch über die Pendlerpauschale ein paar Euro Lohnsteuer zurückholen, aber die direkte Abrechnung als Dienstreise (sofern möglich) bringt deutlich mehr Geld ein.
Wie bereits geschrieben ist eine große Entfernung zwischen Wohnung und Büro natürlich blöd, wenn man tatsächlich länger im Büro tätig ist. Dann hat man die Kosten für die Fahrten zur Arbeit, aber der AG erstattet hier gar nichts und die Pendlerpauschale deckt die Kosten auch nicht mal annährend.

Nicht klar geregelt ist, wie du die Zeiten für die Verpflegungsspesen ermittelst, aber im Zweifel fängt hier die Dienstreise tatsächlich an deiner Haustür an, selbst wenn es vom Büro zum Mandanten deutlich kürzer wäre.

Lounge Gast schrieb:

Hallo

ich plane meinen Berufseinstieg in einer Branche, in der ich
viel reisen werde. Insbesondere überlege ich mir, wohin ich
umziehe.

Wie läuft es steuerlich und von der Kostenerstattung, wenn
ich z. B. 100 km vom meinem Office entfernt wohne und direkt
zu einem Kunden fahren muss. Kann mir das bitte jemand an
einem konkreten Beispiel erklären?

Wenn ich richtig informiert bin, beginnt eine Dienstreise
(direkt zum Kunden) ab meiner Haustür. Wann bzw. für wen wird
es zum Problem, wenn man weit weg wohnt vom Office? Das gibt
es bestimmt einen Haken.

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