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BewerbungskostenerstattungFahrtkosten

fahrtkosten für 2. interview?

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WiWi Gast

fahrtkosten für 2. interview?

hi zusammen,

hab demnächst noch ein weiteres vorstellungsgespräch bei einem der big4 beratungen. gibt es für die anreise (hin- und zurück 600+ km) auch wieder eine fahrtkostenerstattung? die erstattung für das erste interview ist nochnichteinmal auf meinem konto angekommen.

vg

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WiWi Gast

Re: fahrtkosten für 2. interview?

Ja klar. Gestetzlich geregelt müssen alle Kosten übernommen werden, auch wenn sie dich 10 mal antanzen lassen.

Die Fahrtkostenerstattung an sich dauert oft 4-6 Wochen. Gekommen ists bei mir bis jetzt immer.

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WiWi Gast

Re: fahrtkosten für 2. interview?

Ich will ja nix sagen, aber normalerweise wartet man bis zu einer Fahrkostenabrechnung erstmal die Absage ab. Hoffe du hast dir damit kein Eigentor geschossen indem du schon nach dem ersten Gespräch die Abrechnung geschickt hast.
(Bei einer Zusage schickt man natürlich keine Abrechnung, wie sieht den das aus!)

Grundsätzlich gilt, der AG muss deine Fahrtkosten mit dem Auto mit 0,30?/km erstatten (bei Bahnfahrten das Bahnticket 2.Klasse) wenn er dich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen hat und nicht gleichzeitig eine Übernahme der Kosten ausgeschlossen hat.

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WiWi Gast

Re: fahrtkosten für 2. interview?

Der Arbeitgeber MUSS überhaupt nichts erstatten, in der Regel macht er es aber natürlich. Auch für das 2. VG.

Auch würde ich die Fahrtkostenerstattung völlig unabhängig von der letztendlichen Einstellungsentscheidung ansehen. Meistens gehen die Abrechnungen doch sowieso an ganz andere Stellen (als ob ein Partner bei einer Big4 eine solche Abrechnung auf den Tisch bekommt...).
Ich persönlich habe auch schon mehrere Abrechnungen vor Zusage (die kam dann trotzdem) abgeschickt, da würde ich mir also wirklich keine Sorgen drüber machen.

Lounge Gast schrieb:

Ich will ja nix sagen, aber normalerweise wartet man bis zu
einer Fahrkostenabrechnung erstmal die Absage ab. Hoffe du
hast dir damit kein Eigentor geschossen indem du schon nach
dem ersten Gespräch die Abrechnung geschickt hast.
(Bei einer Zusage schickt man natürlich keine Abrechnung, wie
sieht den das aus!)

Grundsätzlich gilt, der AG muss deine Fahrtkosten mit dem
Auto mit 0,30?/km erstatten (bei Bahnfahrten das Bahnticket
2.Klasse) wenn er dich zu einem Vorstellungsgespräch
eingeladen hat und nicht gleichzeitig eine Übernahme der
Kosten ausgeschlossen hat.

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WiWi Gast

Re: fahrtkosten für 2. interview?

naja... bei einem anderen interview wurde ich bereits bei der einladung daran erinnert, ich möge bitte mein vollständig ausgefülltes fahrtkostenerstattungsformular mitbringen...

fahrtkosten sollten mM nach ohne wenn und aber erstattet werden. und von eigentor kann ja auch keine rede sein, schließlich gibt es ja auch für solche sachen eingeplante budgets. d.h. es wird damit geplant dass fahrtkostenerstattungsanträge eingereicht werden.

und warum sollte man bei einer zusage keinen antrag auf erstattung stellen?

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WiWi Gast

Re: fahrtkosten für 2. interview?

So ein quatsch! Fordere die Kohle sofort an!!! Hab ich immer so gemacht und nie Probleme gehabt. Zumal du bei den Big4 auch immer schön wöchentlich deine Stunden buchen musst und nicht erst auf ein gutes Feedback vom Mandanten wartest ;)

Lounge Gast schrieb:

Ich will ja nix sagen, aber normalerweise wartet man bis zu
einer Fahrkostenabrechnung erstmal die Absage ab. Hoffe du
hast dir damit kein Eigentor geschossen indem du schon nach
dem ersten Gespräch die Abrechnung geschickt hast.
(Bei einer Zusage schickt man natürlich keine Abrechnung, wie
sieht den das aus!)

Grundsätzlich gilt, der AG muss deine Fahrtkosten mit dem
Auto mit 0,30?/km erstatten (bei Bahnfahrten das Bahnticket
2.Klasse) wenn er dich zu einem Vorstellungsgespräch
eingeladen hat und nicht gleichzeitig eine Übernahme der
Kosten ausgeschlossen hat.

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WiWi Gast

Re: fahrtkosten für 2. interview?

Totaler Unsinn.
Ich bin Manager bei einer Big4 und führe viele Bewerbungsgespräche!
Selbstverständlich werden auch die Fahrtkosten für das 2. Gespräch erstattet und auch das für das 3., 4. und n. Interview!

Und zu jedem Gespräch gehört am Ende der Part, wo man den Interviewee noch mal darauf hinweist, bitte alle Kosten mitzuteilen, damit die schnellstmöglich erstattet werden können.
Unabhängig von Zusage oder Absage!
Abgesehen davon weiß ich in dem Moment in dem ich entscheide ob ich den Bewerber will noch nicht mal, ob der schon irgendwas eingereicht hat. Das landet ja nicht in meiner Mailbox!
Sowas hat doch keinen Einfluß auf die Entscheidung!

Also bitte keine Märchen hier verbreiten!

Lounge Gast schrieb:

Ich will ja nix sagen, aber normalerweise wartet man bis zu
einer Fahrkostenabrechnung erstmal die Absage ab. Hoffe du
hast dir damit kein Eigentor geschossen indem du schon nach
dem ersten Gespräch die Abrechnung geschickt hast.
(Bei einer Zusage schickt man natürlich keine Abrechnung, wie
sieht den das aus!)

Grundsätzlich gilt, der AG muss deine Fahrtkosten mit dem
Auto mit 0,30?/km erstatten (bei Bahnfahrten das Bahnticket
2.Klasse) wenn er dich zu einem Vorstellungsgespräch
eingeladen hat und nicht gleichzeitig eine Übernahme der
Kosten ausgeschlossen hat.

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WiWi Gast

Re: fahrtkosten für 2. interview?

Wow, das ist mir was neues, dass man in Deutschland nach einer Zusage die Abrechnung nicht zuschicken soll.

Ich bin zurzeit in meinem Heimatland und suche eine Stelle in DT. Man hat mich schon einmal einfliegen lassen und ich werde wahrscheinlich nochmal hinfliegen, bevor ich eine Antwort bekomme.

Heisst es, dass ich mich bei einer Zusage auf Abrechnung verzichten soll?
Wird ja alles zusammen ziemlich teuer, mit den relativ kurzfristig gebuchten Fluegen & Uebernachtung.

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WiWi Gast

Re: fahrtkosten für 2. interview?

Bei einer Zusage keine Fahrtkosten abrechnen? Dann soll man seinem zukünftigen Arbeitgeber also zwischen 150 bis 400 EUR schenken?

Das sehe ich aber ganz anders! Zumal die Abrechnung an die Personalabteilung geht und nicht an meinen zukünftigen Chef.

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WiWi Gast

Re: fahrtkosten für 2. interview?

Lounge Gast schrieb:

Ich will ja nix sagen, aber normalerweise wartet man bis zu
einer Fahrkostenabrechnung erstmal die Absage ab. Hoffe du
hast dir damit kein Eigentor geschossen indem du schon nach
dem ersten Gespräch die Abrechnung geschickt hast.
(Bei einer Zusage schickt man natürlich keine Abrechnung, wie
sieht den das aus!)

Grundsätzlich gilt, der AG muss deine Fahrtkosten mit dem
Auto mit 0,30?/km erstatten (bei Bahnfahrten das Bahnticket
2.Klasse) wenn er dich zu einem Vorstellungsgespräch
eingeladen hat und nicht gleichzeitig eine Übernahme der
Kosten ausgeschlossen hat.

haha auch bei ner zusage bekommt man selbstverständlich die fahrtkosten für das bewerbungsgespräch. ist auch überhaupt nicht peinlich das einzufordern, sondern die rückerstgattung gehört auch für die firma zum guten ton.

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WiWi Gast

Re: fahrtkosten für 2. interview?

Wie das aussieht? Also würde man das entgegen nehmen, was einem gesetzlich zusteht...

Wo soll das Problem sein? Wenn sowas bei einer Firma ein Eigentor sein sol...Armes Deutschland!

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WiWi Gast

Re: fahrtkosten für 2. interview?

Das hört sich nun aber nach dem typischen Harzt4-Spruch an (Das nehmen was einem gesetzlich zusteht) Ein System das auf dem Solidaritätsgedanken basiert, funktionier so einfach nicht.

Ich würde generell die Verhältnismässigkeit in Betracht ziehen. Wenn man eine grössere Anreise hat (mehr als 100km) oder sogar eingeflogen wird, ist es selbstverständlich, dass die Firma jedes VG bezahlen sollte!

Eine Firma kann dies aber auch ausschliessen wenn sie den Ausschluss der Kosteübernahme gleichzeitig mit de Einladung zum VG fomliert!

Wenn einer meiner Bewerber (ja ich arbeite im Personalbereich) aus der näheren Umgebung kommt, und sofort nach seinem ersten VG eine Abrechnung schickt, ist das für mich ein klar negatives Signal, tut mir leid!

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WiWi Gast

Re: fahrtkosten für 2. interview?

Ich persönlich finde, dass man bereit sein sollte gewisse Kosten selbst tragen zu können wenn man sich bewirbt und zu VGs geht.
Natürlich sollten diese in einem überschaubaren Rahmen bleiben.
Ein NO GO ist es eine Rechnung von etwa 30 - 50 EUR sofort nach Vorstellungsgespräch einzureichen, ohne vorher eine Entscheidung abgewartet zu haben. Ich habe es bisher so gemacht, dass ich die Erstattung erst eingereict habe wenn ich eine Absage erhalten habe....bei Firmen, die vorher eine Kostenübernahme ausgeschlossen haben war es zwar ärgerlich aber trotzdem nimmt man dieses Gespräch wahr und bleibt nicht daheim weil die Kosten nicht übernommen werden.
Heute ist es sowieso ein Glückstreffer wenn man zu einem VG eingeladen wird und dafür sollte man überschaubare Kosten in kauf nehmen. Ist aber meine persöliche Einstellung, kann jeder anders sehen.

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WiWi Gast

Re: fahrtkosten für 2. interview?

Gott, seit ihr alle verzweifelt... Ich würde nie zu einem Vorstellungsgespräch gehen, bei dem die Firma die Erstattung ausschliesst. Diese Firmen sind unseriös und geizig, da kann man sich die späteren Arbeitsbedingungen schon vorstellen...

Ein bischen mehr Selbstbewusstsein wäre angebracht, denn natürlich steht euch das zu und jede vernüftige Firma weiss, dass Absolventen keine Kohle haben und auf eine schnelle Erstattung angewiesen sind. Habe noch nie erlebt, dass mir die Erstattung verweigert wurde, und mir ist auch noch nie ein Nachteil dadurch entstanden.

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