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Reisezeitpauschale

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WiWi Gast

Reisezeitpauschale

Hi zusammen,

habe mal eine ganz doofe Frage, fange als Business Consultant ab dem 01.04. an.
In meinem Vertrag steht ich bekomme eine monatliche Reisekostenpauschale von 175?.

1) Bedeutet das, dass meine Reisezeit nicht als Arbeitszeit zählt?
2) Bekomme ich zusätzlich die gesetzlichen Tagessätze an Spesen? 12/24? pro Tag
3) Ist diese Pauschale somit positiv oder negativ für mich?

Freue mich über Antworten!

Danke ?

antworten
WiWi Gast

Re: Reisezeitpauschale

Steht in deinem Vertrag irgendwas davon, dass deine Reisekosten nach Beleg erstattet werden? Ich lese da nämlich fast raus, dass du deine Reisekosten mit dieser Pauschale begleichen musst.

Steht drin, dass Reisezeit keine Arbeitszeit ist?

antworten
WiWi Gast

Re: Reisezeitpauschale

Das kann dir hier keiner pauschal beantworten.

Ich vermute aber, dass damit die Reisezeit definitiv nicht als Arbeitszeit zählt. Ich würde vermuten, dass du die gesetzlichen Pauschalen (12 oder 24 EUR) dennoch bekommen wirst.

In meinen Augen ist das, natürlich abhängig von deiner Reisezeit, ein sehr schlechter Deal.

175 EUR pro Monat ist ja extrem wenig. Das sind (je nach Steuersatz) zwischen 95-120? pro Monat. Bei 20 Arbeitstagen pro Monat würdest du ca. 5 EUR für jeden Tag bekommen. Für 5 EUR würde ich nicht sonderlich lange reise oder arbeiten wollen :)

antworten
langer

Re: Reisezeitpauschale

Hallo,

am besten kannst du sowas bei HR oder der Firma nachfragen aber:

1) Reisezeit zählt fast nie als Arbeitszeit
2) Vermute schon, falls nicht ist das ein schlechter Deal
3) siehe oben

Gruß

antworten
WiWi Gast

Re: Reisezeitpauschale

1) Bedeutet nichts für die Arbeitszeit/Reisezeit. Solltest du mit deinen Arbeitgeber klären.
2) Du bekommst diese setzte (für die ESt-Erklärung), aber diese werden um 175? gemindert
3) Positiv in soweit, dass diese Auszahlung i.H.b. 175eur vom Arbeitgeber mehr ist,als das was du am Ende des Jahres durch die ESt-Erklärung rückerstatttet bekommst.

antworten
know-it-all

Re: Reisezeitpauschale

langer schrieb:

1) Reisezeit zählt fast nie als Arbeitszeit

Nach meiner Erfahrung ist das in der Realität ganz anders und es gibt tw. sehr firmenindividuelle Regelungen.
Aus meiner eigenen Realität bei 2 AG kenne ich folgende Regelungen:

  • Reisezeit abzgl. 1h Eigenanteil pro Tag = Arbeitszeit
  • Reisezeit ist Arbeitszeit, aber ein Aufbau von Überstunden ist damit nicht möglich, d.h. es gibt einen Deckel bei 8h pro Tag. Das gilt nicht nur auf langen Reisen wie Interconti-Flügen sondern auch an Tagen, an denen "richtige" Arbeitszeit durch Reisezeit ergänzt wird) Und die Deckelung gilt nur auf Reisen, auf denen man gefahren oder geflogen wird (also nicht selbst am Steuer sitzt) und man während der Reisedauer nicht tatsächlich auch arbeitet.

Vom Hörensagen kenne ich noch eine dritte Variante:

  • Reisezeit zählt zu 50% als Arbeitszeit.
antworten
taxman

Re: Reisezeitpauschale

Bei meinem 1. Arbeitgeber nach dem Studium war Reisezeit 100% Arbeitszeit. Angesetzt wurde allerdings die kürzere Zeit vom Wohnort oder Büro zum Mandant.

D.h. war die Reisezeit von zu Hause länger als wenn man vom Büro gefahren wäre, wurde diese "fiktive" Reisezeit vom Büro zum Mandanten angesetzt.

Ich fand die Regelung immer sehr fair und AN-freundlich. Habe ich so aber noch nicht sehr oft gehört.

antworten
langer

Re: Reisezeitpauschale

know-it-all schrieb:

langer schrieb:

1) Reisezeit zählt fast nie als Arbeitszeit

Nach meiner Erfahrung ist das in der Realität ganz anders und
es gibt tw. sehr firmenindividuelle Regelungen.
Aus meiner eigenen Realität bei 2 AG kenne ich folgende
Regelungen:

  • Reisezeit abzgl. 1h Eigenanteil pro Tag = Arbeitszeit
  • Reisezeit ist Arbeitszeit, aber ein Aufbau von Überstunden
    ist damit nicht möglich, d.h. es gibt einen Deckel bei 8h pro
    Tag. Das gilt nicht nur auf langen Reisen wie
    Interconti-Flügen sondern auch an Tagen, an denen
    "richtige" Arbeitszeit durch Reisezeit ergänzt
    wird) Und die Deckelung gilt nur auf Reisen, auf denen man
    gefahren oder geflogen wird (also nicht selbst am Steuer
    sitzt) und man während der Reisedauer nicht tatsächlich auch
    arbeitet.

Vom Hörensagen kenne ich noch eine dritte Variante:

  • Reisezeit zählt zu 50% als Arbeitszeit.

Industrie oder Beratung?
Bei den meisten mir bekannten Beratungen ist Reisezeit keine Arbeitszeit. Kenne es aber auch, dass Reisezeit zu Arbeitszeit werden kann, wenn man z. B: im Zug eben wieterarbeitet (verständlicherweise).
Die anderen Regelungen (-1h oder 50%) hab ich auch gehört, sind mMn aber eher nicht der Regelfall. Kommt vermutlich auch drauf an, wie hoch die Reisezeit ist.

antworten
WiWi Gast

Re: Reisezeitpauschale

Sehr schlecht, denn das heißt, du musst alles an Kosten, das anfällt damit begleichen.

Hatte z.B. ein Projekt mit Kollegen eines Konsortiums und wenn die ein paar Flüge hatten, die 300-400 Kosten, war das mit der Pauschale schnell gegessen und es wurde aus der eigenen Tasche bezahlt...

antworten
know-it-all

Re: Reisezeitpauschale

langer schrieb:

Industrie oder Beratung?

Die erste beschriebene Variante war Beratung, die zweite mein jetziger Alltag in der Industrie. Die Hören-Sagen-Variante war auch wiederum Beratung.
Ich wollte auch nur aufzeigen, dass es da zuweilen sehr unterschiedliche Ansätze gibt.

Die Frage des TE ist übrigens missverständlich formuliert. Der Thread heißt "ReiseZEITpauschale", aber im oben zitierten Abschnitt aus dem Arbeitsvertrag ist von ReiseKOSTENpauschale die Rede. Das sind zwei komplett verschiedene Dinge.

Der TE sollte auf jeden Fall die Bedeutung dieses Vertragspassus erfragen. Wenn eine pauschale Abgeltung aller anfallenden Reisekosten gemeint ist, halte ich die Regelung für unfair und für eine echte Benachteiligung des AN. Zumindest solange regelmäßig überregionale/deutschlandweite oder sogar internationale Reisetätigkeit gemeint ist.

Wenn die Berater hingegen aufgrund des Kundenstamms ausschließlich im städtischen Umfeld unterwegs sind, könnte es auch sein, dass der AG einfach den Verwaltungsaufwand für die Abrechnung von geringen Ist-Reisekosten zugunsten eine Pauschale vermeiden will.
Zu beachten wäre dann außerdem (was auch bereits angemerkt worden ist), dass eine derartige Pauschale vermutlich steuerpflichtig wäre, während die Erstattung von nachgewiesenen Reisekosten i.d.R. steuerfrei erfolgt.

antworten
WiWi Gast

Re: Reisezeitpauschale

Hier nochmal OP:

Habe die Infos nur aus dem Kopf nochmal hier bei der Arbeit aufgeschrieben. Habe gestern Abend nochmal alles genau durch gelesen.
Also es handelt sich um eine Reisezeitpauschale während meiner Trainee-Zeit ? hier bekomme ich 175Euro brutto monatlich.
Nach meinem Trainee-Programm wird jeder Weg als der länger als 45min zum Ziel dauert als Arbeitszeit vergütet. Während meiner Trainee-Zeit ist dem nicht so und deshalb bekomme ich dafür pauschal 175 EUR.

Davon unbetroffen sind die Spesen und die Reisekosten welche ich voll umfänglich erhalte.

Entsprechend ist alles gut soweit. Nur verstehe ich dennoch noch nicht ganz, ob die Pauschale jetzt ein Vor- oder Nachteil für mich ist.
Eher nachteilig, da ich sonst mehr Zeit schon auf dem Weg angerechnet bekommen würde oder?

Reisen werde ich btw. wohl sehr häufig.

Danke euch

antworten
WiWi Gast

Re: Reisezeitpauschale

Nein das ist, im Brachenvergleich, gut!
Bei mir (Beratung) zählt 50% der Reisezeit als Arbeitszeit. Ist aber recht egal da Überstunden nicht bezahlt werden und trotzdem je nach Projekt ~ 17 PT im Monat beim Kunden zu erbringen sind (wenn man n Bonus will).

antworten
know-it-all

Re: Reisezeitpauschale

Lounge Gast schrieb:

Entsprechend ist alles gut soweit. Nur verstehe ich dennoch
noch nicht ganz, ob die Pauschale jetzt ein Vor- oder
Nachteil für mich ist.

Ich glaube diese Frage kann man erst beantworten, wenn man das Einsatz- und Reiseprofil genauer kennt. Das Spektrum möglicher Dienstreisen und der hierfür aufzuwendenen Reisezeit ist ja eher weit gesteckt. Und je nach Projekt kann sich das Reiseprofil in der Branche auch schnell mal ändern.

Die einfachste Form der Dienstreise besteht in täglicher Einsatzwechseltätigkeit (bspw. Fahrt mit dem PKW vom Wohnort zum Kunden/Projektort).
Je nach Lage deines Wohnortes im Verhältnis zum Projektort und der ersten Tätigkeitsstätte (=Büro) kann diese "Reise" für dich sogar weniger Fahrt-/Reisezeit bedeuten, die dann sogar noch pauschal vergütet wird.
Also sagen wir mal du wohnst in Köln, dein Büro ist in Essen aber der Projektort ist in Düsseldorf. Die Fahrtzeit vom Wohnort zur ersten Tätigkeitsstätte darfst du i.d.R. nicht als Arbeitszeit aufschreiben (=Freizeit) und Spesen bekommst du dafür auch nicht.

antworten
WiWi Gast

Re: Reisezeitpauschale

Ja da hast du natürlich Recht. Allerdings sieht die Situation so aus, dass ich in Frankfurt wohne, mein Büro auch in Frankfurt ist und ich unter der Woche meist in München/Stuttgart/Köln/Hamburg bin. Von daher werde ich sowohl Spesen als auch die Reisen bezahlt bekommen. Nur eben meine Reisezeit gilt dann nicht als Arbeitszeit.
Denke ich kann mit dieser Pauschale aber dennoch ganz zufrieden sein dann, vorallem daran orientiert, dass andere anscheinend gar keine Reisezeit als Arbeitszeit angerechnet bekommen.

know-it-all schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Entsprechend ist alles gut soweit. Nur verstehe ich
dennoch
noch nicht ganz, ob die Pauschale jetzt ein Vor- oder
Nachteil für mich ist.

Ich glaube diese Frage kann man erst beantworten, wenn man
das Einsatz- und Reiseprofil genauer kennt. Das Spektrum
möglicher Dienstreisen und der hierfür aufzuwendenen
Reisezeit ist ja eher weit gesteckt. Und je nach Projekt kann
sich das Reiseprofil in der Branche auch schnell mal ändern.

Die einfachste Form der Dienstreise besteht in täglicher
Einsatzwechseltätigkeit (bspw. Fahrt mit dem PKW vom Wohnort
zum Kunden/Projektort).
Je nach Lage deines Wohnortes im Verhältnis zum Projektort
und der ersten Tätigkeitsstätte (=Büro) kann diese
"Reise" für dich sogar weniger Fahrt-/Reisezeit
bedeuten, die dann sogar noch pauschal vergütet wird.
Also sagen wir mal du wohnst in Köln, dein Büro ist in Essen
aber der Projektort ist in Düsseldorf. Die Fahrtzeit vom
Wohnort zur ersten Tätigkeitsstätte darfst du i.d.R. nicht
als Arbeitszeit aufschreiben (=Freizeit) und Spesen bekommst
du dafür auch nicht.

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