Entscheider Einarbeitung
Mich würde interessieren, wie diese 4-6 Wochen in der AS vor der Schulung aussehen. Hospitiert man schon bei Anhörungen?
antwortenMich würde interessieren, wie diese 4-6 Wochen in der AS vor der Schulung aussehen. Hospitiert man schon bei Anhörungen?
antwortenKann uns jemand darüber informieren, wie die Schulung abläuft? Müssen wir diese Schulung ausschließlich in Präsenz absolvieren, oder gibt es Ausnahmen für Mitarbeiter mit Kindern? Es ist für uns schwierig, für 8 oder 12 Wochen einfach von der Familie getrennt zu sein. Wenn die Schulung eine Kombination aus digitalen und Präsenzaktivitäten ist, ist es dann möglich, für 2 oder 3 Tage pro Woche persönlich teilzunehmen? Und meine letzte Frage betrifft die Unterkunft: Gibt es Unterstützung oder Optionen in Bezug darauf?
antwortenIst sehr sehr unterschiedlich von AS zu AS. Manche werden super betreut und bekommen schon viel erklärt und gezeigt, andere weniger gut. Aber innerhalb meiner Gruppe von Schulungsteilnehmern haben eigentlich alle fleißig in Anhörungen hospitieren können.
WiWi Gast schrieb am 14.05.2024:
antwortenMich würde interessieren, wie diese 4-6 Wochen in der AS vor der Schulung aussehen. Hospitiert man schon bei Anhörungen?
Das Komplettpaket an Kompetenzen, was man schon beurteilen kann, wenn jemand 4 bis 6 Wochen täglich auf Arbeit ist. Natürlich sind 6 Wochen nichts im Hinblick auf die Eignung für die Entscheidertätigkeit, aber immerhin kann man schon mal sehen ob jemand ein völlig unbrauchbarer Arbeitnehmer ist oder nicht. Davon gibt's schließlich gefühlt auch immer mehr
WiWi Gast schrieb am 14.05.2024:
antwortenWas soll genau in einer Probezeit ohne Schulung bewertet werden? Ohne zu vergessen dass viele aus anderen wissenschaftlichen oder beruflichen Bereichen kamen.
WiWi Gast schrieb am 13.05.2024:
Gibt es eine Abschlussprüfung am Ende der Schulungszeit ? Beginnt man damit umgehend nach der Vertragunterschrift oder muss man zuerst in der Außenstelle arbeiten?
Zu Präsenzpflicht/Familie steht schon sehr viel in den vorangegangenen Beiträgen, da solltest du alle Informationen finden (und die persönliche Situation direkt mit der Personalabteilung besprechen). Hotel/Reisekosten werden nach Bundesreisekostengesetz erstattet und können über die Reisestelle gebucht werden.
WiWi Gast schrieb am 14.05.2024:
antwortenKann uns jemand darüber informieren, wie die Schulung abläuft? Müssen wir diese Schulung ausschließlich in Präsenz absolvieren, oder gibt es Ausnahmen für Mitarbeiter mit Kindern? Es ist für uns schwierig, für 8 oder 12 Wochen einfach von der Familie getrennt zu sein. Wenn die Schulung eine Kombination aus digitalen und Präsenzaktivitäten ist, ist es dann möglich, für 2 oder 3 Tage pro Woche persönlich teilzunehmen? Und meine letzte Frage betrifft die Unterkunft: Gibt es Unterstützung oder Optionen in Bezug darauf?
WiWi Gast schrieb am 14.05.2024:
Kann uns jemand darüber informieren, wie die Schulung abläuft? Müssen wir diese Schulung ausschließlich in Präsenz absolvieren, oder gibt es Ausnahmen für Mitarbeiter mit Kindern? Es ist für uns schwierig, für 8 oder 12 Wochen einfach von der Familie getrennt zu sein. Wenn die Schulung eine Kombination aus digitalen und Präsenzaktivitäten ist, ist es dann möglich, für 2 oder 3 Tage pro Woche persönlich teilzunehmen? Und meine letzte Frage betrifft die Unterkunft: Gibt es Unterstützung oder Optionen in Bezug darauf?
Das wurde hier schon ein paar Mal erläutert: Die Schulung dauert ca. 2 Monate und findet in Berlin, Nürnberg oder Düsseldorf statt. In Ausnahmefällen, wie Pflege Angehöriger oder Alleinerziehende, kann die Schulung bis auf 2 Wochen digital durchgeführt werden. Die Unterkunft und Verpflegung (teilweise) wird vom Bamf bezahlt.
antwortenDas gilt nicht nur für Alleinerziehende. Bei uns sind es Paare mit Kindern, wo die Mutter ja aber trotzdem nicht einfach mal für zwei Monate verschwinden kann. Die Eltern haben alle digital bei uns in den ersten 5 Wochen teilgenommen. Die zwei Wochen Anhörungstechniken müssen (aktuell noch) in Präsenz absolviert werden
WiWi Gast schrieb am 15.05.2024:
antwortenDas wurde hier schon ein paar Mal erläutert: Die Schulung dauert ca. 2 Monate und findet in Berlin, Nürnberg oder Düsseldorf statt. In Ausnahmefällen, wie Pflege Angehöriger oder Alleinerziehende, kann die Schulung bis auf 2 Wochen digital durchgeführt werden. Die Unterkunft und Verpflegung (teilweise) wird vom Bamf bezahlt.
Gerne würde ich die Zeit bis zum Arbeitsbeginn nutzen, um mich gründlich vorzubereiten. Eine Frage beschäftigt mich dabei besonders: Wie kann man sich effektiv auf den Start vorbereiten, insbesondere wenn man in dem Bereich noch unerfahren ist? Natürlich ist es selbstverständlich, sich mit den Aufenthalts- und Asylgesetzen vertraut zu machen, aber darüber hinaus würde ich gerne wissen, welche Schritte noch hilfreich sein könnten.
antwortenMach dir doch keinen Stress! In der Schulung wirst du schon alles Wesentliche lernen.
WiWi Gast schrieb am 16.05.2024:
antwortenGerne würde ich die Zeit bis zum Arbeitsbeginn nutzen, um mich gründlich vorzubereiten. Eine Frage beschäftigt mich dabei besonders: Wie kann man sich effektiv auf den Start vorbereiten, insbesondere wenn man in dem Bereich noch unerfahren ist? Natürlich ist es selbstverständlich, sich mit den Aufenthalts- und Asylgesetzen vertraut zu machen, aber darüber hinaus würde ich gerne wissen, welche Schritte noch hilfreich sein könnten.
Ich würde dir auch empfehlen dich ein wenig zu entspannen. Wenn du mich mit den relevanten Paragrafen des Asylgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes ein wenig vorher beschäftigst, hast du schon ne richtig gute Grundlage. Du wirst alles Schritt für Schritt lernen und das Lernen findet dann statt, wenn du auch dafür bezahlt wirst.
Wenn du aber dennoch durchstarten möchtest, kannst du auch mal nach Dienstanweisung Asyl BAMF googlen. Das BAMF musste die mal teilweise öffentlich machen und dementsprechend findet man sie auf diversen Asylrelevanten Seiten. Aber wenn du das alles schon privat liest und versuchst nachzuvollziehen, wirst du dich in der Schulung komplett langweilen womit dann auch niemandem geholfen ist...
WiWi Gast schrieb am 16.05.2024:
antwortenGerne würde ich die Zeit bis zum Arbeitsbeginn nutzen, um mich gründlich vorzubereiten. Eine Frage beschäftigt mich dabei besonders: Wie kann man sich effektiv auf den Start vorbereiten, insbesondere wenn man in dem Bereich noch unerfahren ist? Natürlich ist es selbstverständlich, sich mit den Aufenthalts- und Asylgesetzen vertraut zu machen, aber darüber hinaus würde ich gerne wissen, welche Schritte noch hilfreich sein könnten.
Hat jemand zurückgehört? Ich kann niemanden erreichen.
WiWi Gast schrieb am 25.04.2024:
antwortenSchön zu lesen, dass ich mit meiner Ungeduld nicht alleine bin! Ich warte jetzt auch seit Anfang April. Ich kann zwar leider deine Fragen nicht beantworten, aber ich sage gerne Bescheid, wenn ich eine Rückmeldung bekomme. Oder andersherum freue ich mich, wenn hier jemand teilt, sobald es erste finale Zusagen mit Einstellungsdatum gibt. :-)
Nach vorläufiger Zusage und Einreichung der Unterlagen habe ich auch seit Mitte April keine Nachricht
antwortenWiWi Gast schrieb am 22.05.2024:
Nach vorläufiger Zusage und Einreichung der Unterlagen habe ich auch seit Mitte April keine Nachricht
Behörden brauchen ihre Zeit;)
Da Pfingstferien von 1-2 Wochen sind und außerdem im Mai ohnehin div.Feier-mit Brückentagen sind, ist die Besetzung vermutlich noch knapper als sonst. Müsst Ihr Euch dran gewöhnen, dass das alles etwas dauert. Ist allerdings nicht nur bei Behörden so, sondern kann auch in großen Unternehmen lange dauern.
Ich habe heute Mittag meine Personalsachbearbeiterin erreicht und habe im gleichen Zuge die finale Einstellungszusage erhalten! Auch per Mail kam jetzt die verbindliche Zusage mit weiteren Informationen. Aussage der Bearbeiterin war, dass jetzt erst offiziell die Einstellungen losgehen, weil noch etwas geklärt werden musste. Was das ist, lasse ich mal noch als Überraschung für die anderen offen. Es ist aber sehr positiv. ;-) Ich drücke allen die Daumen, dass bei euch auch bald die Zusage kommt!
antwortenIst deine SÜ1 also abgeschlossen?
antwortenWiWi Gast schrieb am 23.05.2024:
Ist deine SÜ1 also abgeschlossen?
Ja, die ist auch abgeschlossen. Zur Orientierung, ich habe meine SÜ Unterlagen am 3. April digital und postalisch versendet. Es kann aber gut sein, dass die SÜ schon länger fertig war, dazu habe ich keine Info bekommen.
antwortenWiWi Gast schrieb am 22.05.2024:
Ich habe heute Mittag meine Personalsachbearbeiterin erreicht und habe im gleichen Zuge die finale Einstellungszusage erhalten! Auch per Mail kam jetzt die verbindliche Zusage mit weiteren Informationen. Aussage der Bearbeiterin war, dass jetzt erst offiziell die Einstellungen losgehen, weil noch etwas geklärt werden musste. Was das ist, lasse ich mal noch als Überraschung für die anderen offen. Es ist aber sehr positiv. ;-) Ich drücke allen die Daumen, dass bei euch auch bald die Zusage kommt!
Herzlichen Glückwunsch!
Ich warte auch noch auf eine verbindliche Zusage, habe am Anfang der Woche eine Email an den SA geschickt, und noch keine Antwort erhalten.
Darf ich fragen für welche Stadt du bereits deine Zusage bekommen hast bzw Bundesland?
Bin schon etwas nervös.
WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:
Ich habe heute Mittag meine Personalsachbearbeiterin erreicht und habe im gleichen Zuge die finale Einstellungszusage erhalten! Auch per Mail kam jetzt die verbindliche Zusage mit weiteren Informationen. Aussage der Bearbeiterin war, dass jetzt erst offiziell die Einstellungen losgehen, weil noch etwas geklärt werden musste. Was das ist, lasse ich mal noch als Überraschung für die anderen offen. Es ist aber sehr positiv. ;-) Ich drücke allen die Daumen, dass bei euch auch bald die Zusage kommt!
Danke für die Rückmeldung, das ganze macht Hoffnung! :)
antwortenHallo liebes Forum,
Ich bin aktuell im Rahmen einer befristeten Anstellung als Entscheiderin tätig. Nun würde ich mich gerne auf eine unbefristete Stelle bewerben. Kann mir jemand sagen, ob es Sinn macht bzw erlaubt ist, den Bewertungsbogen zur Beendigung der Probezeit gewissermaßen als "Arbeitszeugnis" mit einzureichen? Danke schön!
WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:
Ich habe heute Mittag meine Personalsachbearbeiterin erreicht und habe im gleichen Zuge die finale Einstellungszusage erhalten! Auch per Mail kam jetzt die verbindliche Zusage mit weiteren Informationen. Aussage der Bearbeiterin war, dass jetzt erst offiziell die Einstellungen losgehen, weil noch etwas geklärt werden musste. Was das ist, lasse ich mal noch als Überraschung für die anderen offen. Es ist aber sehr positiv. ;-) Ich drücke allen die Daumen, dass bei euch auch bald die Zusage kommt!
Ich denke, dass das Positive sein wird, dass der Arbeitgeber nochmals 400 EUR brutto monatlich auf die E12 drauflegt, damit keiner abspringt - siehe die neuen Stellenausschreibungen, da wird schon damit geworben - tja, die Not ist offenbar groß, überhaupt Bewerber zu finden.
antwortenHi!
Ich würde mich gerne auf eine befristete Stelle bewerben wollen, die ja aktuell reichhaltig ausgeschrieben sind. Gibt es da intern dann die Möglichkeit, dass man, wenn man sich einigermaßen in dieser Zeit bewährt hat, auch unbefristet eingestellt wird? Oder läuft man dann wieder die Runde über die offiziellen Ausschreibungen? Die Bewerbungsfristen sind an dieser Stelle bis Mitte Juni datiert. Macht also demnach schon noch Sinn sich zu bewerben oder?
Mein Profil sollte den formalen Anforderungen auch genügen, sodass eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erfolgen sollte. Das Vorstellungsgespräch findet dann an der relevanten AS statt, oder?
Allerbeste Grüße und herzlichen Dank
antwortenHallo!
Ich würde mich gerne auf eine unbefristete Stelle bewerben. Mein Profil sollte auch den formalen Anforderungen unlängst genügen, sodass zumindest das VG machbar sein sollte. Dieses findet ja an der AS statt, oder?
Nun würde ich am liebsten mich an dieser AS auf eine unbefristete Stelle bewerben, diese ist aber aktuell nicht vorhanden. Wäre es möglich, gegen Ende der Befristung, intern sich dann für eine unbefristete Stelle "stark zu machen", oder muss man dann einfach den formalen Weg über die Ausschreibungen erneut gehen?
Zudem: macht es noch Sinn sich in der aktuellen Runde zu bewerben, oder ist "alles schon gelaufen"? Für meine AS ist die Bewerbungsfrist bis Mitte Juni, sodass ich davon ausgehe, dass auch jene voll ausgeschöpft wird?
Allerbeste Grüße und herzlichen Dank!
antwortenIch wünsche dir viel Erfolg, deinen Vertrag zu entfristen. Kannst du uns vielleicht kurz erzählen, mit welchen Herausforderungen du am Anfang konfrontiert hast. Warst du am Anfang im Bereich unerfahren?
WiWi Gast schrieb am 24.05.2024:
antwortenHallo liebes Forum,
Ich bin aktuell im Rahmen einer befristeten Anstellung als Entscheiderin tätig. Nun würde ich mich gerne auf eine unbefristete Stelle bewerben. Kann mir jemand sagen, ob es Sinn macht bzw erlaubt ist, den Bewertungsbogen zur Beendigung der Probezeit gewissermaßen als "Arbeitszeugnis" mit einzureichen? Danke schön!
Woher hast du diese Information von 400€ ?
WiWi Gast schrieb am 24.05.2024:
antwortenIch denke, dass das Positive sein wird, dass der Arbeitgeber nochmals 400 EUR brutto monatlich auf die E12 drauflegt, damit keiner abspringt - siehe die neuen Stellenausschreibungen, da wird schon damit geworben - tja, die Not ist offenbar groß, überhaupt Bewerber zu finden.
WiWi Gast schrieb am 24.05.2024:
Hi!
Ich würde mich gerne auf eine befristete Stelle bewerben wollen, die ja aktuell reichhaltig ausgeschrieben sind. Gibt es da intern dann die Möglichkeit, dass man, wenn man sich einigermaßen in dieser Zeit bewährt hat, auch unbefristet eingestellt wird? Oder läuft man dann wieder die Runde über die offiziellen Ausschreibungen? Die Bewerbungsfristen sind an dieser Stelle bis Mitte Juni datiert. Macht also demnach schon noch Sinn sich zu bewerben oder?Mein Profil sollte den formalen Anforderungen auch genügen, sodass eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erfolgen sollte. Das Vorstellungsgespräch findet dann an der relevanten AS statt, oder?
Allerbeste Grüße und herzlichen Dank
Das Bundesamt nimmt zwar momentan zwar alles, „was nicht bei drei auf dem Baum ist“, aber das Vorstellungsgespräch ist kein Selbstläufer. Stellenausschreibung lesen und sich gezielt darauf vorbereiten. Einfach nur nett zu sein, reicht nicht! Obwohl auch das manchmal schon viel ist.
Da die Frage auftauchte: Eine Entfristungsaktion, wie 2018 ist derzeit nicht vorgesehen. Das heißt, dass ihr euch nach jetzigem Stand erneut auf unbefristete Stellen bewerben müsst. Dann geht das ganze Procedere von vorne los. Die Fragen bei den VTs sind bei allen Bewerbern die gleichen. Einen Bonus wegen zweijährigem Dienst fürs Amt gibt es nicht! Natürlich kann man aus dem Wissensfundus seiner bisherigen Tätigkeit schöpfen, sollte sich aber nicht nur darauf verlassen.
2016 hatte das Bundesamt viel Personal eingestellt, das nicht entfristet werden konnte, da der Studienabschluss nicht den in der BundeslaufbahnVO für den nichttechnischen Verwaltungsdienst vorgesehenen Studienabschlüssen entsprochen hat. Kann man alles schön „ergoogeln“, dann weiß man, woran man ist und kann überlegen, ob man nur „Lückenbüßer“ ist oder eine Zukunft beim Bundesamt hat, wenn in naher Zukunft doch einige Babyboomer in Pension oder Rente gehen. Und alles hängt natürlich auch noch davon ab, wie die künftige europäische Asylpolitik und die Haushaltslage aussieht. Das heißt, wenn weniger Schutzsuchende kommen, gibt es weniger Arbeit und wenn weniger Steuern reinkommen weniger Stellen. Beides bedeutet, dass weniger Stellen benötigt werden bzw. gestellt werden. Also habt ihr derzeit das Glück in den öffentlichen Dienst ´reinzurutschen, weil Geld verballert werden muss und der politische Druck recht groß ist - also macht das Beste daraus und vergesst nicht die Gewinnungszulage ´rauszuhandeln, wenn sie euch nicht bereits hinterhergeworfen wurde.Es werden jedoch nicht alle Kollegen und Kolleginnen, die euch ausbilden und nie eine Gewinnungszulage erhalten haben und neben eurer Ausbildung noch das normale Arbeitspensum absolvieren müssen, so sehen. Jetzt bin ich ´ mal gespannt, ob einer von der Abteilung 1, die hier offensichtlich regelmäßig klugscheißern,;) mir widersprechen wird. Nur um das richtigzustellen: Ich mache den Job als Entscheider immer noch gerne, im Gegensatz zu vielen meiner Kolleginnen und Kollegen -(nein, nicht immer, aber doch sehr oft).
Ich wünsche euch daher allen viel Glück - es erweitert in jedem Fall - trotz so manchem Ärger mit den Vorgesetzten den Horizont. Haltet euch in der Probezeit zurück, danach könnt ihr aufdrehen. Aber was erzähle ich euch; das ist ja wohl Usus bei jedem Arbeitgeber:) Ich freue mich jedenfalls darauf einige von euch in die Tiefen des Asyl- und Aufenthaltsrechts einzuführen, auch wenn mein eigener Arbeitskorb überläuft. Und das gehört auch dazu, da hier offensichtlich viele Berufsanfänger unterwegs sind; man ist am Ende des Arbeitstages nie „fertig“ mit seiner Arbeit - man hat nach Ende der Arbeitszeit und der ein oder anderen Überstunde nur soviel erledigt, dass man einigermaßen beruhigt in den Feierabend gehen kann. Also, bewerbt euch und diejenigen, die bereits eine Zusage erhalten habe, strengt euch an und übersteht die Probezeit, damit ihr uns irgendwann auch tatsächlich entlasten könnt.
antwortenIst das ne gesicherte Info? Und betrifft das auch die, die bereits seit Frühjahr befristet eingestellt sind? Falls ja, ab wann soll das kommen?
VG
WiWi Gast schrieb am 24.05.2024:
antwortenIch denke, dass das Positive sein wird, dass der Arbeitgeber nochmals 400 EUR brutto monatlich auf die E12 drauflegt, damit keiner abspringt - siehe die neuen Stellenausschreibungen, da wird schon damit geworben - tja, die Not ist offenbar groß, überhaupt Bewerber zu finden.
Ich glaube im Entscheiderjob ist jeder anfangs unerfahren, da es ein einzigartiger Job ist. Ich steh auch noch sehr am Anfang der Arbeit, kann also nicht sonderlich viel auf deine Frage antworten. Ich hab mehrere Jahre Deutschtests nach BAMF-Richtlinien beaufsichtigt und in der Zeit viel Erfahrung im Umgang mit Geflüchteten gewonnen. Ich traue mir zu, diese Erfahrungen positiv für die Entscheidertätigkeit zu verwerten und bin recht optimistisch, was die Anhörungen betrifft. Herausfordernd ist definitiv die Menge an Informationen und der Umfang der Tätigkeit, die Verantwortung und die Fähigkeit mit den Geschichten der Schicksale, die man zu hören bekommt, umzugehen und diese nicht mit nach Hause zu nehmen. Beantwortet das deine Frage?
WiWi Gast schrieb am 24.05.2024:
antwortenIch wünsche dir viel Erfolg, deinen Vertrag zu entfristen. Kannst du uns vielleicht kurz erzählen, mit welchen Herausforderungen du am Anfang konfrontiert hast. Warst du am Anfang im Bereich unerfahren?
WiWi Gast schrieb am 24.05.2024:
Ich bin aktuell im Rahmen einer befristeten Anstellung als Entscheiderin tätig. Nun würde ich mich gerne auf eine unbefristete Stelle bewerben. Kann mir jemand sagen, ob es Sinn macht bzw erlaubt ist, den Bewertungsbogen zur Beendigung der Probezeit gewissermaßen als "Arbeitszeugnis" mit einzureichen? Danke schön!
WiWi Gast schrieb am 25.05.2024:
Ist das ne gesicherte Info? Und betrifft das auch die, die bereits seit Frühjahr befristet eingestellt sind? Falls ja, ab wann soll das kommen?
VG
Was meinst Du mit gesicherter Info? Schau in die neuen Ausschreibungen auf der BAMF-Seite. Dort steht es fettgedruckt unter „Unser Angebot“. Rechtsgrundlage dürfte § 16 Abs. 6 TVÖD sein, als Mittel zur Personalgewinnung und -bindung. Nun, wenn du schon seit Frühjahr dabei bist und das in deinem Vertrag nicht drinsteht, hast Du erstmal Pech gehabt, dass du dich zu früh beworben hast. Da es aber auch ein Mittel ist, um Personal zu binden, kannst du ja probieren noch einen Nachschlag auszuhandeln. Den wirst Du dann aber wohl nicht rückwirkend erhalten.
Ich bezweifele aber, dass dies für alle Tarifbeschäftigten beim Bundesamt gilt, sonst könnten ja auch die Leute, die bereits seit Jahren beim Bundesamt arbeiten, und bei denen davon auszugehen ist, dass sie mehr Fachwissen als Berufseinsteiger besitzen, versuchen, die Zulage zu bekommen. Da das ja nicht wenig ist und alles aus dem zur Verfügung stehenden Haushalt gezahlt werden muss, wird Herr Lindner angesichts des Sparzwangs dann wohl bald den Hahn zudrehen.
Wird also wahrscheinlich ein „Windhundrennen“um die Zulage geben. Ich sehe das mit den zusätzlichen 400 EUR jedenfalls jetzt in den Ausschreibungen das erste Mal. Nach § 16 ist die Zulage jedoch wohl jederzeit widerruflich.
antwortenWiWi Gast schrieb am 25.05.2024:
Ist das ne gesicherte Info? Und betrifft das auch die, die bereits seit Frühjahr befristet eingestellt sind? Falls ja, ab wann soll das kommen?
VG
Habe ich auch auf der Bamf Homepage bei den Stellenangeboten gelesen. Ist wohl neu. Wenn Du das mit denen nicht im Vertrag vereinbart hast, guckst du wohl in die Röhre. Da passt dann wohl der Spruch: „Wer zu früh kommt, den bestraft das Leben“;)
antwortenNach mehreren Nachfragen habe ich auch die finale Zusage erhalten. Die Zulage ist dabei. Ich freue mich.
antwortenWiWi Gast schrieb am 28.05.2024:
Nach mehreren Nachfragen habe ich auch die finale Zusage erhalten. Die Zulage ist dabei. Ich freue mich.
Glückwunsch!
Ich werde morgen, oder übermorgen mich auch auf eine befristete Stelle bewerben. Bezweifle stark, dass an "meiner" AS sich jemand beworben hat ?! Zudem werden laut Anzeige "mehrere Entscheider" gesucht.
Hoffe, dass meine Bewerbung noch berücksichtigt wird, schließlich läuft ja die Frist noch bis Mitte Juni. Der Tatendrang und die Leidenschaft für diesen Beruf ist da.
Liebe Grüße
PS: Ich werde über das weitere Procedere von A-Z berichten, vielleicht hilft es in der Zukunft jemanden (stille Mitleser).
antwortenWiWi Gast schrieb am 28.05.2024:
Nach mehreren Nachfragen habe ich auch die finale Zusage erhalten. Die Zulage ist dabei. Ich freue mich.
Glückwunsch! Ab wann geht es denn los? 01. Juli?
antwortenIch strebe eine Teilzeitbeschäftigung an.
Bei mir auch :)
WiWi Gast schrieb am 28.05.2024:
antwortenNach mehreren Nachfragen habe ich auch die finale Zusage erhalten. Die Zulage ist dabei. Ich freue mich.
WiWi Gast schrieb am 29.05.2024:
Ich strebe eine Teilzeitbeschäftigung an.
- Muss die Schulung in Vollzeitform durchlaufen?
- Darf man umgehend nach der Schulung einen Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit stellen?
- Wie lang dauert es bis der Antrag angenommen und die Arbeitszeit reduziert wird?
Wow. Schulung schon per Teilzeit. Das solltest du anders organisieren. Wenigstens während der Einarbeitung solltest du 100% da sein. Die werden die Schulungen nicht benutzen wegen einer Person.
antwortenDanke für die Reaktion.
Es geht nicht um eine Person. Sehr viele haben Kinder und berufstätige Partner und ihnen schwer, in Vollzeitforn zu arbeiten.
Und deshlab bietet das Bamf auch Teilzeitmodelle.
WiWi Gast schrieb am 29.05.2024:
antwortenWow. Schulung schon per Teilzeit. Das solltest du anders organisieren. Wenigstens während der Einarbeitung solltest du 100% da sein. Die werden die Schulungen nicht benutzen wegen einer Person.
Die Schulung ist nur in Vollzeit. Ob du während der Einarbeitung in der Außenstelle schon Teilzeit arbeiten kannst, hängt von der AS ab. Normalerweise sollte es gehen. Nach der Schulung solltest du auch direkt in Teilzeit arbeiten können. Der Antrag ist schnell durch.
WiWi Gast schrieb am 29.05.2024:
antwortenIch strebe eine Teilzeitbeschäftigung an.
- Muss die Schulung in Vollzeitform durchlaufen?
- Darf man umgehend nach der Schulung einen Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit stellen?
- Wie lang dauert es bis der Antrag angenommen und die Arbeitszeit reduziert wird?
WiWi Gast schrieb am 28.05.2024:
Glückwunsch! Ab wann geht es denn los? 01. Juli?
Ja, 1. Juli
antwortenSehr schön, Glückwunsch! Musstest du auch mehrmals nachfragen, um eine Antwort zu bekommen oder hat sich die Personalabteilung bei dir gemeldet?
WiWi Gast schrieb am 29.05.2024:
antwortenBei mir auch :)
Nach mehreren Nachfragen habe ich auch die finale Zusage erhalten. Die Zulage ist dabei. Ich freue mich.
Ich habe Teilzeit auch erst nach der Schulung begonnen. Konnte den Antrag schon vorher einreichen, schlicht mit dem Vermerk, dass es erst zu dem Wunschdatum geändert werden soll.
WiWi Gast schrieb am 29.05.2024:
antwortenDie Schulung ist nur in Vollzeit. Ob du während der Einarbeitung in der Außenstelle schon Teilzeit arbeiten kannst, hängt von der AS ab. Normalerweise sollte es gehen. Nach der Schulung solltest du auch direkt in Teilzeit arbeiten können. Der Antrag ist schnell durch.
Gehts denn eigentlich nur zum 1.Juli los? Schließlich dauert doch die Prüfung alleine 8-12 Wochen ..
Wann würde es theoretisch "losgehen", wenn ich mich ab dem 1. Juni beworben haben sollte?
LG
antwortenWiWi Gast schrieb am 29.05.2024:
Gehts denn eigentlich nur zum 1.Juli los? Schließlich dauert doch die Prüfung alleine 8-12 Wochen ..
Wann würde es theoretisch "losgehen", wenn ich mich ab dem 1. Juni beworben haben sollte?
LG
Ich starte ebenfalls ab dem 1.7.
Beworben habe ich mich im Februar. Das Vorstellungsgespräch war im März und die vorläufige Zusage kam dann anfang April. So die finale Zusage habe ich gestern vorgestern erhalten.
Der Prozess dauert also sehr lange… Wenn du dich im Juni bewirbst solltest du nach Ende Bewerbungsfrist auch so mit 3 Monaten rechnen
Schulung: Diese ist, wie bereits geschrieben, nur in Vollzeit möglich. Je nach individuellen Voraussetzungen ist es möglich, den überwiegenden Teil online zu machen, aber für 2 Wochen muss man vor Ort kommen. Der Testballon "komplett online" ist in den Außenstellen grandios gescheitert und wird nicht mehr wiederholt werden.
Teilzeit: Am besten direkt bei der Zusage entsprechend mitteilen, dann wird das entsprechend berücksichtigt.
Fangprämie (so nennen wir es intern): gibt es nur für diejenigen, die aufgrund der dazugehörigen Stellenangebote einsteigen. Man muss allerdings sagen, dass die 400 Euro wegfallen, wenn irgendwann doch einmal eine Vertragsumwandlung in unbefristet erfolgt, das haben wir schon einmal durch, da ist das Amt gebunden.
antwortenVielen Dank für die Infos. Das heißt, wenn ich die Zusage aus einer älteren Stellenausschreibung habe und am 01.07. anfange, fällt das mit der Fangzulage für mich weg?
WiWi Gast schrieb am 30.05.2024:
antwortenSchulung: Diese ist, wie bereits geschrieben, nur in Vollzeit möglich. Je nach individuellen Voraussetzungen ist es möglich, den überwiegenden Teil online zu machen, aber für 2 Wochen muss man vor Ort kommen. Der Testballon "komplett online" ist in den Außenstellen grandios gescheitert und wird nicht mehr wiederholt werden.
Teilzeit: Am besten direkt bei der Zusage entsprechend mitteilen, dann wird das entsprechend berücksichtigt.
Fangprämie (so nennen wir es intern): gibt es nur für diejenigen, die aufgrund der dazugehörigen Stellenangebote einsteigen. Man muss allerdings sagen, dass die 400 Euro wegfallen, wenn irgendwann doch einmal eine Vertragsumwandlung in unbefristet erfolgt, das haben wir schon einmal durch, da ist das Amt gebunden.
Musstet Ihr einen Nachweis über einen Masernschutz vorlegen?
WiWi Gast schrieb am 29.05.2024:
antwortenIch starte ebenfalls ab dem 1.7.
Beworben habe ich mich im Februar. Das Vorstellungsgespräch war im März und die vorläufige Zusage kam dann anfang April. So die finale Zusage habe ich gestern vorgestern erhalten.
Der Prozess dauert also sehr lange… Wenn du dich im Juni bewirbst solltest du nach Ende Bewerbungsfrist auch so mit 3 Monaten rechnen
Ein Nachweis über einen Masernschutz ist Pflichtig.
WiWi Gast schrieb am 31.05.2024:
antwortenMusstet Ihr einen Nachweis über einen Masernschutz vorlegen?
Der Prozess dauert also sehr lange… Wenn du dich im Juni bewirbst solltest du nach Ende Bewerbungsfrist auch so mit 3 Monaten rechnen
Wenn du noch im Einstellungsverfahren bist, solltest du meines Wissens nach diese Zulage bekommen. Sprich es auf alle Fälle vor Vertragsunterschrift an, falls nicht aktiv auf dich zugegangen wird.
WiWi Gast schrieb am 31.05.2024:
antwortenVielen Dank für die Infos. Das heißt, wenn ich die Zusage aus einer älteren Stellenausschreibung habe und am 01.07. anfange, fällt das mit der Fangzulage für mich weg?
Fangprämie (so nennen wir es intern): gibt es nur für diejenigen, die aufgrund der dazugehörigen Stellenangebote einsteigen. Man muss allerdings sagen, dass die 400 Euro wegfallen, wenn irgendwann doch einmal eine Vertragsumwandlung in unbefristet erfolgt, das haben wir schon einmal durch, da ist das Amt gebunden.
Weiss jemand aus dem BAMF, wann die Referatsleitung spätestens entschieden haben muss, ob jemand die sechsmonatige Probezeit bestanden hat oder nicht? Ist es ein Monat vor dem Ende der Probezeit? Oder eine Woche? Oder ein Tag? Oder wie die Referatsleitung es bevorzugt?
antwortenMir wurde von der Personalsachbearbeiterin gesagt, Impfungen wären nicht mehr nötig.
WiWi Gast schrieb am 31.05.2024:
antwortenMusstet Ihr einen Nachweis über einen Masernschutz vorlegen?
WiWi Gast schrieb am 29.05.2024:
Der Prozess dauert also sehr lange… Wenn du dich im Juni bewirbst solltest du nach Ende Bewerbungsfrist auch so mit 3 Monaten rechnen
Von mir wurde auch ein Nachweis gefordert und in den neuen Stellenausschreibungen für Entscheider ist auch ein Nachweis über einen Masernschutz gefordert.
WiWi Gast schrieb am 02.06.2024:
antwortenMir wurde von der Personalsachbearbeiterin gesagt, Impfungen wären nicht mehr nötig.
Der Prozess dauert also sehr lange… Wenn du dich im Juni bewirbst solltest du nach Ende Bewerbungsfrist auch so mit 3 Monaten rechnen
Hallo an alle, die eine Zusage erhalten haben - mal eine Frage, wurde im Vorstellungsgespräch eine mögl. Verbeamtung erwähnt? Das BAMF schreibt dies ja in den Stellenausschreibungen sehr oft aus... vielen Dank!
antwortenHallo und guten Morgen,
ich habe in meiner Umgebung zwei BAMF Standorte, leider mit jeweils einer Stunde Fahrtzeit verbunden. Wie gestalten sich die Homeoffice-Möglichkeiten bzw. unterhält das BAMF Satellitenbüros o.ä.?
Danke!
Masernschutz musste ich vorweisen.
antwortenIch habe die Sicherheitserklärung in der zweiten Aprilwoche eingereicht, doch offenbar scheint meine SÜ1 immer noch nicht abgeschlossen zu sein. Gibt es hier weitere Bewerber, die auf eine finale Zusage warten?
WiWi Gast schrieb am 29.05.2024:
antwortenIch starte ebenfalls ab dem 1.7.
Beworben habe ich mich im Februar. Das Vorstellungsgespräch war im März und die vorläufige Zusage kam dann anfang April. So die finale Zusage habe ich gestern vorgestern erhalten.
Der Prozess dauert also sehr lange… Wenn du dich im Juni bewirbst solltest du nach Ende Bewerbungsfrist auch so mit 3 Monaten rechnen
WiWi Gast schrieb am 03.06.2024:
Hallo an alle, die eine Zusage erhalten haben - mal eine Frage, wurde im Vorstellungsgespräch eine mögl. Verbeamtung erwähnt? Das BAMF schreibt dies ja in den Stellenausschreibungen sehr oft aus... vielen Dank!
Reden wir von einer befristeten Anstellung als Tarifbeschäftigter? Oder reden wir vom einet unbefristeten Einstellung?
Wenn ihr die rechtlichen Voraussetzungen für euer Arbeitsverhältnis nicht kennt, wie wollt ihr dann das Asylrecht anwenden?
Wenn ihr nur 2 Jahre dabei seid, gibt es keine Verbeamtung! Es gibt doch Mr. Google, fragt doch ´ mal den. Mal ehrlich, wenn ich mich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst bewerbe, sollte man doch wissen, was man verdient und wie die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten sind. Auch wenn das Bundesamt eine Verbeamtungsmöglichkeit sehr oft ausschreibt, heißt das nicht, dass „alle“ verbeamtet werden. Das ist im übrigen als Entscheider auch ersteinmal mit einer nicht unerheblichen Einkommenseinbuße verbunden und man sollte sich daher genau ausrechnen lassen, ob es sich lohnt. Ich hoffe nicht, dass diese Frage von jemandem gekommen ist, der sich auf eine befristete Stelle als Entscheider beworben hat. Da dürfte sich die Antwort nämlich von selbst ergeben.
antwortenWiWi Gast schrieb am 03.06.2024:
Ich habe die Sicherheitserklärung in der zweiten Aprilwoche eingereicht, doch offenbar scheint meine SÜ1 immer noch nicht abgeschlossen zu sein. Gibt es hier weitere Bewerber, die auf eine finale Zusage warten?
Ich warte auch noch auf Rückmeldung, SÜ1 am 12.04. abgegeben.
antwortenWiWi Gast schrieb am 03.06.2024:
Hallo und guten Morgen,
ich habe in meiner Umgebung zwei BAMF Standorte, leider mit jeweils einer Stunde Fahrtzeit verbunden. Wie gestalten sich die Homeoffice-Möglichkeiten bzw. unterhält das BAMF Satellitenbüros o.ä.?
Danke!
Satellitenbüros? Klar, wieviele Antragsteller möchtest Du denn bei Dir Zuhause anhören? Und - wie kommen die dahin, wenn Du nicht in der Lage bist zu Deiner Außenstelle zu fahren? Wenn ich solche Beiträge lese, dann möchte ich jedem empfehlen, sich nicht zu bewerben, weil ich darin keine echte Entlastung für das Bundesamt sehe. Wer Homeoffice an bestimmten Tagen möchte, muss erst einmal beweisen, dass er außerhalb seiner Präsenzzeiten in der Lage ist, seinen Arbeitstag selbst zu strukturieren. Wenn Du für Anhörungen eingesetzt bist, gibt es kein Homeoffice - dürfte sich eigentlich jedem selbst erschließen, oder?
antwortenUrsprünglich hieß es doch, dass nach einer Zuverlässigkeitsprüfung eine vorbehaltliche Einstellung erfolgen kann, bis die SÜ1 abgeschlossen ist. Einige Bewerber scheinen hier bereits eine Einstellungszusage mit SÜ1 zu haben. Ist es dann möglich, dass die SÜ1 schneller abgeschlossen war als die Zuverlässigkeitsüberprüfung?
WiWi Gast schrieb am 03.06.2024:
antwortenIch warte auch noch auf Rückmeldung, SÜ1 am 12.04. abgegeben.
WiWi Gast schrieb am 03.06.2024:
Reden wir von einer befristeten Anstellung als Tarifbeschäftigter? Oder reden wir vom einet unbefristeten Einstellung?
Wenn ihr die rechtlichen Voraussetzungen für euer Arbeitsverhältnis nicht kennt, wie wollt ihr dann das Asylrecht anwenden?Wenn ihr nur 2 Jahre dabei seid, gibt es keine Verbeamtung! Es gibt doch Mr. Google, fragt doch ´ mal den. Mal ehrlich, wenn ich mich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst bewerbe, sollte man doch wissen, was man verdient und wie die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten sind. Auch wenn das Bundesamt eine Verbeamtungsmöglichkeit sehr oft ausschreibt, heißt das nicht, dass „alle“ verbeamtet werden. Das ist im übrigen als Entscheider auch ersteinmal mit einer nicht unerheblichen Einkommenseinbuße verbunden und man sollte sich daher genau ausrechnen lassen, ob es sich lohnt. Ich hoffe nicht, dass diese Frage von jemandem gekommen ist, der sich auf eine befristete Stelle als Entscheider beworben hat. Da dürfte sich die Antwort nämlich von selbst ergeben.
Große Güte, da ist aber jemand angefasst - ich frage interessenhalber und muss mich gleich belehren lassen, was erwartet man auch... von wegen Asylrecht anwenden, und frag Mr. Google, was ist denn bei dir nicht in Ordnung? Hätte ja sein können, dass sich diese Fragen in den VG auch ergeben haben, wenn ein AG damit wirbt, und mir ist KLAR, dass das keine befristete Stelle betreffen kann (fragte ich auch nicht, oder?)! Hauptsache erstmal nen vermeintlichen Bewerber, der nicht lesen oder googlen kann, fertig gemacht. Ich bin keine 20 und bewerbe mich da nicht, hab schon meine unbefristete Stelle seit Jahren, mach dir mal um mich keine Sorgen.
antwortenWiWi Gast schrieb am 16.04.2024:
Welche Halbjahresfrist denn? Du Schlaumeier. Probezeit sind 6 Wochen da sachgrundlos befristet.
Für alle: der Job ist spannend, manchmal, nervtötend, wird er auch immer sein.
Der Job ist es nicht, dem verfolgten 15jährigen Hazarimädchen Schutz zu gewähren. Die kommen nämlich nicht bei uns an. Anspruch hätte sie natürlich.
Und, leiderleider, die allerwenigsten Antragsteller entsprechen dem Klischee des hilfebedürftigem Flüchtlings.
Flüchtling ist man übrigens erst, wenn der SB-E den Bescheid unterschrieben hat. Vorher ist man Antragsteller.
Und wenn man dann mal tatsächlich eine echte Hausnummer vor dem Schreibtisch sitzen hat, so richtig Scheiße: mit Folter, Gewalt und der ganzen abgrundtiefen Nichtzivilisation anderer Menschen, dann geht einem dass durchaus an die Nieren.
Für dass, was einen im BAMF, meist selten aber immerhin möglich, erwarten kann, kann man so viele Techniken usw im Studium gelernt haben, wie man will.
Das Geheimnis ist nämlich, diese Techniken sind alle nutzlos. Die bringen vielleicht in der Traumabehandlung was, aber nicht, wenn du danach den nächsten Blödsinn anhören und bearbeiten musst.
Wir sitzen hier nicht, um zu helfen, wir arbeiten, weil es einen Rechtsanspruch auf ein faires Verfahren gibt. Diesem universalem Anspruch folgen wir, indem wir Tatbestandsmerkmale aufnehmen und auf Glaubhaftigkeit prüfen. Den Rest regelt das Gesetz. Das ist keine altruistische Hilfe, sondern die Verwirklichung eines Anspruchs. Wenn bei der Aufnahme des Anspruch nur Quatsch erzählt wird, dann ist das so.
Der SB-E ist genauso ein Knecht in der Verwaltung, wie derjenige, der Brücken wegen Hufeisennasen oder Windkraft wegen Schweineställen und jeweils umgekehrt bearbeitet.
Überhöht doch mal nicht eure deligitime Pseudomoral.
Wer helfen (im Sinne des Wortes) will, kann sich was anderes suchen. Wir helfen nicht, wir wenden das AsylG und die Qualifikationsrichtlinie an (für die Klugscheißer, ja auch AufentG), sonst nichts.
Wer länger als drei Tage dabei ist, sieht das genauso.
Dem kann ich nur zustimmen. Nach neun Jahren in dem Amt und mit mittlerweile drei SB Verwendungen ist es nicht meine Aufgabe, den Geflüchteten Hilfestellung zu geben, sondern den Rechtsanspruch zu prüfen, die Gesetze unter den gegebenen Rahmenbedingungen anzuwenden und Glaubhaftigkeit des Sachvortrags bzw. Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Schutzgewährung zu prüfen. Ich sehe meine Arbeit eher sachlich nüchtern als emotional idealistisch. Es ist meine Arbeit und die ist da um Geld zu verdienen mit dem Bonus, dass sie mir meistens auch noch Spaß macht. Einseitige Betrachtungsweisen, egal in welche Richtung sie gehen, sind hier fehl am Platz. Bitte zeigt den neuen Kolleginnen und Kollegen beide Seiten der Tätigkeit eines SB-E auf, damit sie einschätzen können, ob es wirklich etwas für ihn oder sie ist. Verwaltung und öD haben ihre Eigenheiten genauso wie die Privatwirtschaft.
antwortenE12/1 + Stellenzulage + Gewinnzulage + Jahressonderzahlung = fette Kuh
Wer mag auch melken?
antwortenGlückwunsch!
Wie hast du Bescheid bekommen? Hat sich das BAMF bei dir (telefonisch/Email) gemeldet oder hast du die Personalabteilung kontaktiert?
WiWi Gast schrieb am 05.06.2024:
antwortenE12/1 + Stellenzulage + Gewinnzulage + Jahressonderzahlung = fette Kuh
Wer mag auch melken?
WiWi Gast schrieb am 05.06.2024:
E12/1 + Stellenzulage + Gewinnzulage + Jahressonderzahlung = fette Kuh
Wer mag auch melken?
Super, freut mich für Dich! Zum 01. Juli?
antwortenHallo, ich habe mich in Norddeutschland beworben... jemand hier, der dort Erfahrungen hat? Herrscht dort ein gutes Betriebsklima? Gibt es die Möglichkeiten von Homeoffice? Ich wohne leider nicht in der Nähe und habe 2 Kinder.
antwortenHey,
Welche AS in Norddeutschland meinst du? Für mich als Südpflanze ist quasi alles Norden 😉 aber jetzt mal zum Verständnis: kannst du prinzipiell nicht dorthin oder willst du nur so oft wie möglich von Zuhause aus arbeiten?
Ich bin selbst noch nicht so lange mit dabei, aber meiner Meinung nach ist es so, dass du die ersten (vermutlich ca 5 bis 6) Wochen dauerhaft vor Ort sein musst. Du wirst viel gezeigt bekommen und in Anhörungen hospitieren und dabei schonmal nen Haufen lernen. Danach geht's mit einer 7-wöchigen Schulung entweder in Nürnberg, Berlin oder Düsseldorf weiter, wobei man zumindest die ersten 5 Wochen digital teilnehmen kann, wenn man Kinder hat. ABER: ich kann dir von meiner eigenen Schulungsgruppe sagen, dass diejenigen, die online zugeschaltet waren, überhaupt nicht gut mitkamen und sehr frustriert waren. Muss man sich überlegen, ob das eine Option ist...
Danach, wenn du wieder in deiner AS bist, wirst du erstmal kein Home-Office machen können, außer deine AS wäre superkulant. Es macht wenig Sinn, die Neuen auf sich allein gestellt zuhause sitzen zu haben, wo sie nicht mal eben schnell Kleinigkeiten nachfragen können. Und glaub mir: es gibt wahnsinnig viel nachzufragen!! Soweit ich mitbekommen habe untersagen manche AS Home-Office für Neue auch erstmal in den ersten Monaten. Außerdem besteht über die Hälfte der Arbeitszeit erfahrungsgemäß aus Anhörungen, für die man natürlich eh vor Ort sein muss.
Je nachdem wie genau deine Situation also ist, musst du dir überlegen, ob das dann für dich und deine Familie funktionieren kann.
WiWi Gast schrieb am 05.06.2024:
antwortenHallo, ich habe mich in Norddeutschland beworben... jemand hier, der dort Erfahrungen hat? Herrscht dort ein gutes Betriebsklima? Gibt es die Möglichkeiten von Homeoffice? Ich wohne leider nicht in der Nähe und habe 2 Kinder.
WiWi Gast schrieb am 05.06.2024:
Hey,
Welche AS in Norddeutschland meinst du? Für mich als Südpflanze ist quasi alles Norden 😉 aber jetzt mal zum Verständnis: kannst du prinzipiell nicht dorthin oder willst du nur so oft wie möglich von Zuhause aus arbeiten?Ich bin selbst noch nicht so lange mit dabei, aber meiner Meinung nach ist es so, dass du die ersten (vermutlich ca 5 bis 6) Wochen dauerhaft vor Ort sein musst. Du wirst viel gezeigt bekommen und in Anhörungen hospitieren und dabei schonmal nen Haufen lernen. Danach geht's mit einer 7-wöchigen Schulung entweder in Nürnberg, Berlin oder Düsseldorf weiter, wobei man zumindest die ersten 5 Wochen digital teilnehmen kann, wenn man Kinder hat. ABER: ich kann dir von meiner eigenen Schulungsgruppe sagen, dass diejenigen, die online zugeschaltet waren, überhaupt nicht gut mitkamen und sehr frustriert waren. Muss man sich überlegen, ob das eine Option ist...
Danach, wenn du wieder in deiner AS bist, wirst du erstmal kein Home-Office machen können, außer deine AS wäre superkulant. Es macht wenig Sinn, die Neuen auf sich allein gestellt zuhause sitzen zu haben, wo sie nicht mal eben schnell Kleinigkeiten nachfragen können. Und glaub mir: es gibt wahnsinnig viel nachzufragen!! Soweit ich mitbekommen habe untersagen manche AS Home-Office für Neue auch erstmal in den ersten Monaten. Außerdem besteht über die Hälfte der Arbeitszeit erfahrungsgemäß aus Anhörungen, für die man natürlich eh vor Ort sein muss.
Je nachdem wie genau deine Situation also ist, musst du dir überlegen, ob das dann für dich und deine Familie funktionieren kann.
Eine schöne und hilfreiche Darstellung, danke. Ich bin hier schon etwas erstaunt, wie oft nach HO wg Kindern gefragt wird. Das klingt manchmal so, als könne man wg der Kinder das Haus nicht verlassen.
Ich bin ein großer Freund von HO und der ÖD ist sicher einer der familienfreundlichsten AG, die es gibt. Aber es muss jedem klar sein, dass Jobs mit Kundenkontakt nur sehr eingeschränkt im HO möglich sind, dass insbesondere eine intensive Einarbeitung und Kennenlernen sinnvoll nur vor Ort möglich ist und dass es „mobiles Arbeiten“ und nicht „reine Telearbeit von zu Hause“ ist. Entweder die Kinder lassen zumindest einen Halbtagsjob zu oder man muss-wenn der Vater nicht unterstützen kann- warten. Die Haltung „Ich kann bei der Schulung nicht vor Ort sein und möchte bei einer Viertagewoche auch vier (oder mindestens drei) Tage HO machen, funktioniert bei nahezu keinem Job. Die Erwartungshaltung ist schon sehr realitätsfern.
Ansonsten ist es-wenn man schon eine Zusage hat (ohne etwas weiter gedacht zu haben)- sinnvoll, die Ansprechpartner zu kontaktieren . Wie der Vorposter geschrieben hat, kommt es auch auf deren Haltung an.Da hilft es nicht, wenn der Kollege durfte, aber Du nicht. Aber wie gesagt, einige sollten bei ihrer Erwartungshaltung eher Abstand von dem Job nehmen. Man braucht schon Leute, die etwas realistisch sind und mit dem praktischen Leben zurecht kommen.
antwortenDas war doch jetzt eine ganz normale Frage, wenn du sie nicht ganz normal beantworten willst, kannst du dir das Schreiben auch sparen.
WiWi Gast schrieb am 03.06.2024:
antwortenSatellitenbüros? Klar, wieviele Antragsteller möchtest Du denn bei Dir Zuhause anhören? Und - wie kommen die dahin, wenn Du nicht in der Lage bist zu Deiner Außenstelle zu fahren? Wenn ich solche Beiträge lese, dann möchte ich jedem empfehlen, sich nicht zu bewerben, weil ich darin keine echte Entlastung für das Bundesamt sehe. Wer Homeoffice an bestimmten Tagen möchte, muss erst einmal beweisen, dass er außerhalb seiner Präsenzzeiten in der Lage ist, seinen Arbeitstag selbst zu strukturieren. Wenn Du für Anhörungen eingesetzt bist, gibt es kein Homeoffice - dürfte sich eigentlich jedem selbst erschließen, oder?
Das ist eine sehr schöne Darstellung, wirklich hilfreich. Mein Dienstantritt ist im Juli an und freue mich sehr auf die Stelle und auf die Schulung. Es erleichtert mich, dass die Einarbeitung so umfangreich und systematisch stattfindet.
Ich finde einen 5- bis 6-wöchigen dienstlichen Aufenthalt in einer anderen Stadt etwas herausfordernd, aber auch interessant zugleich. Ich kann es mir gut vorstellen, dass es ziemlich intensiv wird. Wie sieht die Schulung denn logistisch aus? Wird dort im Hotel übernachtet oder hat das Schulungszentrum eigene Übernachtungsmöglichkeiten für das Personal? Hat man auch die Möglichkeit, am Wochenende am Schulungsort zu bleiben, z.B. wenn die Heimfahrt zu viel Zeit in Anspruch nimmt? Oder wird grundsätzlich freitags ausgecheckt?
Wie ist eigentlich die gesamte Atmosphäre außerhalb der Schulungen? Ich weiß z.B., dass solche Schulungen im Lehramtsreferendariat auch den Teamgeist fördern sollen. Wird da z.B. in der Freizeit gemeinsam gegessen oder werden kollegiale Aktivitäten unternommen? Oder ist jeder eher individuell aufgestellt?
Gibt es nach der Schulung einen Test oder eine Note?
Danke im Voraus für die Antworten. Ich wünsche allen neuangestellten Kollegen viel Erfolg und gutes Gelingen. 🙂
VG
WiWi Gast schrieb am 05.06.2024:
antwortenHey,
Welche AS in Norddeutschland meinst du? Für mich als Südpflanze ist quasi alles Norden 😉 aber jetzt mal zum Verständnis: kannst du prinzipiell nicht dorthin oder willst du nur so oft wie möglich von Zuhause aus arbeiten?Ich bin selbst noch nicht so lange mit dabei, aber meiner Meinung nach ist es so, dass du die ersten (vermutlich ca 5 bis 6) Wochen dauerhaft vor Ort sein musst. Du wirst viel gezeigt bekommen und in Anhörungen hospitieren und dabei schonmal nen Haufen lernen. Danach geht's mit einer 7-wöchigen Schulung entweder in Nürnberg, Berlin oder Düsseldorf weiter, wobei man zumindest die ersten 5 Wochen digital teilnehmen kann, wenn man Kinder hat. ABER: ich kann dir von meiner eigenen Schulungsgruppe sagen, dass diejenigen, die online zugeschaltet waren, überhaupt nicht gut mitkamen und sehr frustriert waren. Muss man sich überlegen, ob das eine Option ist...
Danach, wenn du wieder in deiner AS bist, wirst du erstmal kein Home-Office machen können, außer deine AS wäre superkulant. Es macht wenig Sinn, die Neuen auf sich allein gestellt zuhause sitzen zu haben, wo sie nicht mal eben schnell Kleinigkeiten nachfragen können. Und glaub mir: es gibt wahnsinnig viel nachzufragen!! Soweit ich mitbekommen habe untersagen manche AS Home-Office für Neue auch erstmal in den ersten Monaten. Außerdem besteht über die Hälfte der Arbeitszeit erfahrungsgemäß aus Anhörungen, für die man natürlich eh vor Ort sein muss.
Je nachdem wie genau deine Situation also ist, musst du dir überlegen, ob das dann für dich und deine Familie funktionieren kann.WiWi Gast schrieb am 05.06.2024:
Hallo, ich habe mich in Norddeutschland beworben... jemand hier, der dort Erfahrungen hat? Herrscht dort ein gutes Betriebsklima? Gibt es die Möglichkeiten von Homeoffice? Ich wohne leider nicht in der Nähe und habe 2 Kinder.
WiWi Gast schrieb am 07.06.2024:
Das ist eine sehr schöne Darstellung, wirklich hilfreich. Mein Dienstantritt ist im Juli an und freue mich sehr auf die Stelle und auf die Schulung. Es erleichtert mich, dass die Einarbeitung so umfangreich und systematisch stattfindet.
Ich finde einen 5- bis 6-wöchigen dienstlichen Aufenthalt in einer anderen Stadt etwas herausfordernd, aber auch interessant zugleich. Ich kann es mir gut vorstellen, dass es ziemlich intensiv wird. Wie sieht die Schulung denn logistisch aus? Wird dort im Hotel übernachtet oder hat das Schulungszentrum eigene Übernachtungsmöglichkeiten für das Personal? Hat man auch die Möglichkeit, am Wochenende am Schulungsort zu bleiben, z.B. wenn die Heimfahrt zu viel Zeit in Anspruch nimmt? Oder wird grundsätzlich freitags ausgecheckt?
Wie ist eigentlich die gesamte Atmosphäre außerhalb der Schulungen? Ich weiß z.B., dass solche Schulungen im Lehramtsreferendariat auch den Teamgeist fördern sollen. Wird da z.B. in der Freizeit gemeinsam gegessen oder werden kollegiale Aktivitäten unternommen? Oder ist jeder eher individuell aufgestellt?
Gibt es nach der Schulung einen Test oder eine Note?
Danke im Voraus für die Antworten. Ich wünsche allen neuangestellten Kollegen viel Erfolg und gutes Gelingen. 🙂
VG
Also es steht schon richtig viel zu den Schulungen auf den vergangenen Seiten, auch sehr aktuell. Ich versuchs nochmal zusammenzufassen. Ein Hotel ist für jeden durchgängig gebucht, also auch an den Wochenenden verfügbar. Gleichzeitig stehen einem aber pro volle zwei Wochen Schulung auswärts je eine Heinfahrt zu (die selbst ausgelegten Kosten werden nach der Schulung erstattet). Sprich wenn du die gesamten 7 Wochen dort bist, kannst du drei Wochenendheimfahrten geltend machen. Du kannst die Heimfahrten zeitlich über die Wochenenden der 7 Wochen verteilen wie du willst, du kannst auch 3mal am Stück anfangs zB und am Ende halt nicht mehr.
Die Tage sind intensiv und gut gefüllt, man lernt jeden Tag nen Haufen Stoff. Lernerfolg ist auch sehr abhängig von der Qualität der Dozenten, ich hatte großes Glück und war überwiegend sehr zufrieden.
Nach den Schulungen gab's bei uns immer soziale Treffen. Nach kurzer Zeit gab's Grüppchen, die miteinander losgezogen sind oder ab und zu wurde auch was für die große Gruppe geplant. Muss man halt selber aktiv für werden. Manche bleiben lieber für sich, da muss man eben sehen wie die Dynamik ist.
Oft organisiert das BAMF Hotels mit Küchenzeile, dann verringert sich Genick das Reisetagegeld nach 14 Tagen, weil angenommen wird, dass man sich ab und zu ne Mahlzeit im Hotel zubereitet. Generell: erste 14 Tage volles Reisetagegeld (28€) minus 20 Prozent, wenn das Frühstück miteinbegriffen ist. Nach den 14 Tagen gibt's noch 50% (14€) minus 20%. Ich hab in der Schulung mittags oft n belegtes Brötchen gegessen und abends war ich auswärts essen. Wenn man bedenkt, dass man Zuhause ebenfalls Kosten für Essen hat, kommt man ganz gut mit dem Reisetagegeld hin. Ich kam plus minus auf 0 raus und war sehr oft essen.
antwortenGerne, hier ist eine weitere Überarbeitung:
Auf meine Frage nach dem Schulungsort wurde mir beim VG mitgeteilt, dass die Schulungen überwiegend in Nürnberg stattfinden. Auf der Webseite des BAMF habe ich jedoch gelesen, dass es auch Qualitätszentrum in Berlin gibt. Da ich im Norden wohne und Nürnberg fast im Süden liegt, möchte ich gerne wissen, ob es möglich ist, die Schulung in Berlin zu absolvieren
antwortenVielen Dank für die ausführlichen Informationen. Wie beurteilst du die Kombination von digitalen und Präsenzaktivitäten (für Eltern) während der Schulung? Hältst du es für sinnvoller, nach Möglichkeit vollständig in Präsenzform an der Schulung teilzunehmen? Ich habe gelesen, dass manche negative Erfahrungen mit digitalem Lernen gemacht haben. Mir ist bewusst, dass man für einen bestimmten Zeitraum vor Ort sein muss.
WiWi Gast schrieb am 07.06.2024:
antwortenAlso es steht schon richtig viel zu den Schulungen auf den vergangenen Seiten, auch sehr aktuell. Ich versuchs nochmal zusammenzufassen. Ein Hotel ist für jeden durchgängig gebucht, also auch an den Wochenenden verfügbar. Gleichzeitig stehen einem aber pro volle zwei Wochen Schulung auswärts je eine Heinfahrt zu (die selbst ausgelegten Kosten werden nach der Schulung erstattet). Sprich wenn du die gesamten 7 Wochen dort bist, kannst du drei Wochenendheimfahrten geltend machen. Du kannst die Heimfahrten zeitlich über die Wochenenden der 7 Wochen verteilen wie du willst, du kannst auch 3mal am Stück anfangs zB und am Ende halt nicht mehr.
Die Tage sind intensiv und gut gefüllt, man lernt jeden Tag nen Haufen Stoff. Lernerfolg ist auch sehr abhängig von der Qualität der Dozenten, ich hatte großes Glück und war überwiegend sehr zufrieden.
Nach den Schulungen gab's bei uns immer soziale Treffen. Nach kurzer Zeit gab's Grüppchen, die miteinander losgezogen sind oder ab und zu wurde auch was für die große Gruppe geplant. Muss man halt selber aktiv für werden. Manche bleiben lieber für sich, da muss man eben sehen wie die Dynamik ist.Oft organisiert das BAMF Hotels mit Küchenzeile, dann verringert sich Genick das Reisetagegeld nach 14 Tagen, weil angenommen wird, dass man sich ab und zu ne Mahlzeit im Hotel zubereitet. Generell: erste 14 Tage volles Reisetagegeld (28€) minus 20 Prozent, wenn das Frühstück miteinbegriffen ist. Nach den 14 Tagen gibt's noch 50% (14€) minus 20%. Ich hab in der Schulung mittags oft n belegtes Brötchen gegessen und abends war ich auswärts essen. Wenn man bedenkt, dass man Zuhause ebenfalls Kosten für Essen hat, kommt man ganz gut mit dem Reisetagegeld hin. Ich kam plus minus auf 0 raus und war sehr oft essen.
Soweit ich weiß hat man da kein Mitspracherecht. Ich war zB in Berlin und wir hatten Kollegen und Kolleginnen aus dem gesamten Bundesgebiet, teils mit langen Anreisen so wie bei mir auch. Da muss man sich halt drauf einstellen. Die Planung für die Zentrale dürfte auch so schon herausfordernd genug sein alle sinnvolle zu verteilen je nach Startdatum etc... Meine Einladung für die Schulung inklusive Hotelbuchung war schon im elektronischen Postfach bevor ich das je gesehen hatte ;)
Man "gehört" die ersten Wochen eben dem BAMF. Je eher man das akzeptiert, desto einfacher läuft das alles hehe
WiWi Gast schrieb am 07.06.2024:
antwortenGerne, hier ist eine weitere Überarbeitung:
Auf meine Frage nach dem Schulungsort wurde mir beim VG mitgeteilt, dass die Schulungen überwiegend in Nürnberg stattfinden. Auf der Webseite des BAMF habe ich jedoch gelesen, dass es auch Qualitätszentrum in Berlin gibt. Da ich im Norden wohne und Nürnberg fast im Süden liegt, möchte ich gerne wissen, ob es möglich ist, die Schulung in Berlin zu absolvieren
Mit den letzten Zeilen hast du alles perfekt zusammengefasst:"Man "gehört" die ersten Wochen eben dem BAMF. Je eher man das akzeptiert, desto einfacher läuft das alles."
WiWi Gast schrieb am 07.06.2024:
antwortenSoweit ich weiß hat man da kein Mitspracherecht. Ich war zB in Berlin und wir hatten Kollegen und Kolleginnen aus dem gesamten Bundesgebiet, teils mit langen Anreisen so wie bei mir auch. Da muss man sich halt drauf einstellen. Die Planung für die Zentrale dürfte auch so schon herausfordernd genug sein alle sinnvolle zu verteilen je nach Startdatum etc... Meine Einladung für die Schulung inklusive Hotelbuchung war schon im elektronischen Postfach bevor ich das je gesehen hatte ;)
Man "gehört" die ersten Wochen eben dem BAMF. Je eher man das akzeptiert, desto einfacher läuft das alles heheWiWi Gast schrieb am 07.06.2024:
Auf meine Frage nach dem Schulungsort wurde mir beim VG mitgeteilt, dass die Schulungen überwiegend in Nürnberg stattfinden. Auf der Webseite des BAMF habe ich jedoch gelesen, dass es auch Qualifizuerungszentrum in Berlin gibt. Da ich im Norden wohne und Nürnberg fast im Süden liegt, möchte ich gerne wissen, ob es möglich ist, die Schulung in Berlin zu absolvieren
Hallo,
ich habe Informationen zur Schulung per Mail erhalten. Es wurde auch erfragt, ob ich ein Hotel benötige. Ich wohne etwa 1,5 Stunden vom mir zugewiesenen Qualifizierungszentrum entfernt. Die Frage ist, ob da auch theoretisch ein Hotel gebucht werden könnte oder ob eine bestimmte Entfernung vorausgesetzt wird?
Ich hab vollständig in Präsenz teilgenommen und könnte mir null vorstellen, das alles digital gemacht zu haben. Didaktisch ist der ganze Stoff auf eine Präsenzschulung ausgerichtet und die technische Ausstattung hatte zB leider dafür gesorgt, dass alles was weiter weg als in der ersten Reihe gesprochen wurde, vom Mikro nicht in den online-Raum übertragen wurde. Manche Dozierenden haben die online Leute gut eingebunden, andere haben es schlicht vergessen. Auch die vielen (!!) Gespräche abseits des Unterrichts möchte ich nicht missen. Man knüpft dort Kontakte, die hoffentlich länger erhalten bleiben und eine wichtige Bereicherung ist, wenn man auch weiß oder mal nachfragen kann, wie manches in anderen AS gehandhabt wird. Ich an deiner Stelle würde, wenn du's irgendwie hinbekommst, definitiv alles in Präsenz machen.
WiWi Gast schrieb am 07.06.2024:
antwortenVielen Dank für die ausführlichen Informationen. Wie beurteilst du die Kombination von digitalen und Präsenzaktivitäten (für Eltern) während der Schulung? Hältst du es für sinnvoller, nach Möglichkeit vollständig in Präsenzform an der Schulung teilzunehmen? Ich habe gelesen, dass manche negative Erfahrungen mit digitalem Lernen gemacht haben. Mir ist bewusst, dass man für einen bestimmten Zeitraum vor Ort sein muss.
WiWi Gast schrieb am 08.06.2024:
Mit den letzten Zeilen hast du alles perfekt zusammengefasst:"Man "gehört" die ersten Wochen eben dem BAMF. Je eher man das akzeptiert, desto einfacher läuft das alles."
WiWi Gast schrieb am 07.06.2024:
Das klingt alles plausibel, aber wie ist es wenn ich einen wichtiges Event an einem Freitagnachmittag habe, darf man dann mal entschuldigt früher zurückreisen?
Leider habe ich immer noch keine Rückmeldung zu meiner SÜ1 und schon Termine im laufe des Jahres, das könnte sich überschneiden mit dem Ausbildungszentrum.
Einfach die fragen, die Ahnung haben? Nämlich diejenigen, die die E-Mail geschrieben haben??
WiWi Gast schrieb am 08.06.2024:
antwortenHallo,
ich habe Informationen zur Schulung per Mail erhalten. Es wurde auch erfragt, ob ich ein Hotel benötige. Ich wohne etwa 1,5 Stunden vom mir zugewiesenen Qualifizierungszentrum entfernt. Die Frage ist, ob da auch theoretisch ein Hotel gebucht werden könnte oder ob eine bestimmte Entfernung vorausgesetzt wird?
Kam bei uns vereinzelt ebenfalls vor. Konnte alles geklärt werden mit der Person, die die Schulung organisiert. Vermutlich Frau W. Einfach mal die Situation schildern, sollte kein Problem sein und dann nochmal mit den entsprechenden Dozenten in der entsprechenden Woche kommunizieren, das passt in der Regel schon
WiWi Gast schrieb am 08.06.2024:
antwortenDas klingt alles plausibel, aber wie ist es wenn ich einen wichtiges Event an einem Freitagnachmittag habe, darf man dann mal entschuldigt früher zurückreisen?
Leider habe ich immer noch keine Rückmeldung zu meiner SÜ1 und schon Termine im laufe des Jahres, das könnte sich überschneiden mit dem Ausbildungszentrum.
WiWi Gast schrieb am 08.06.2024:
Das klingt alles plausibel, aber wie ist es wenn ich einen wichtiges Event an einem Freitagnachmittag habe, darf man dann mal entschuldigt früher zurückreisen?
Leider habe ich immer noch keine Rückmeldung zu meiner SÜ1 und schon Termine im laufe des Jahres, das könnte sich überschneiden mit dem Ausbildungszentrum.
Wann hast du denn deine SÜ1 Erklärung eigereicht?
antwortenWiWi Gast schrieb am 10.06.2024:
Wann hast du denn deine SÜ1 Erklärung eigereicht?
Anfang/ Mitte April, ich werde heute noch versuchen die Personalabteilung zu erreichen.
antwortenIch habe eine Frage zur Gewinnzulage.
In den Durchführungshinweisen zu §16 TVöD heißt es auf Seite 21 bei Punkt 7.2.2 (Befristung):
"Die Gewährung einer Zulage nach Absatz 6 sollte befristet werden, und zwar sowohl in Fällen der Gewinnung als auch in Fällen der Bindung.
Als Maßstab für die maximale Befristungsdauer sollte in der Regel die individuelle Stufenlauf-zeit gemäß Absatz 4 herangezogen werden, die der Beschäftigte zum Zeitpunkt der Zulagengewährung benötigt, um die nächsthöhere Stufe seiner Entgeltgruppe zu erreichen."
Weiß jemand ob das hier auch so gehandhabt wird bzw. wie es bei den "Neuen" geregelt wird? Das würde bei einer Einordnung in 12/1 ja bedeuten, das Sie nach 1 Jahr entfällt und das Gehalt im 2 Jahr sich nur marginal erhöht. Und ja mir ist bewusst das Die Zulage jederzeit widerrufen werden kann.
Vielen Dank schonmal
antwortenWiWi Gast schrieb am 10.06.2024:
Ich habe eine Frage zur Gewinnzulage.
In den Durchführungshinweisen zu §16 TVöD heißt es auf Seite 21 bei Punkt 7.2.2 (Befristung):
"Die Gewährung einer Zulage nach Absatz 6 sollte befristet werden, und zwar sowohl in Fällen der Gewinnung als auch in Fällen der Bindung.
Als Maßstab für die maximale Befristungsdauer sollte in der Regel die individuelle Stufenlauf-zeit gemäß Absatz 4 herangezogen werden, die der Beschäftigte zum Zeitpunkt der Zulagengewährung benötigt, um die nächsthöhere Stufe seiner Entgeltgruppe zu erreichen."Weiß jemand ob das hier auch so gehandhabt wird bzw. wie es bei den "Neuen" geregelt wird? Das würde bei einer Einordnung in 12/1 ja bedeuten, das Sie nach 1 Jahr entfällt und das Gehalt im 2 Jahr sich nur marginal erhöht. Und ja mir ist bewusst das Die Zulage jederzeit widerrufen werden kann.
Vielen Dank schonmal
Kann ich nicht beantworten, aber du zeigst, dass du lernwillig bist und Texte lesen kannst. Gut so.
Konnten in den VGS nicht alle.
antwortenWiWi Gast schrieb am 10.06.2024:
WiWi Gast schrieb am 10.06.2024:
Anfang/ Mitte April, ich werde heute noch versuchen die Personalabteilung zu erreichen.
Viel Glück. Lass uns wissen, wie es gelaufen ist. Ich werde mich ebenfalls morgen dort melden und den Stand erfragen.
antwortenWiWi Gast schrieb am 10.06.2024:
Ich habe eine Frage zur Gewinnzulage.
In den Durchführungshinweisen zu §16 TVöD heißt es auf Seite 21 bei Punkt 7.2.2 (Befristung):
"Die Gewährung einer Zulage nach Absatz 6 sollte befristet werden, und zwar sowohl in Fällen der Gewinnung als auch in Fällen der Bindung.
Als Maßstab für die maximale Befristungsdauer sollte in der Regel die individuelle Stufenlauf-zeit gemäß Absatz 4 herangezogen werden, die der Beschäftigte zum Zeitpunkt der Zulagengewährung benötigt, um die nächsthöhere Stufe seiner Entgeltgruppe zu erreichen."Weiß jemand ob das hier auch so gehandhabt wird bzw. wie es bei den "Neuen" geregelt wird? Das würde bei einer Einordnung in 12/1 ja bedeuten, das Sie nach 1 Jahr entfällt und das Gehalt im 2 Jahr sich nur marginal erhöht. Und ja mir ist bewusst das Die Zulage jederzeit widerrufen werden kann.
Vielen Dank schonmal
Hallo, habe gerade meinen Arbeitsvertrag erhalten. Dort steht: "Für die Dauer des sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses von 01.07.2024 bis 30.06.2026 erhalten Sie gemäß § 16 Abs. 6 S. 1 TVöD eine Personalgewinnungszulage in Höhe von monatlich 400€ brutto."
Auch die Dame von der Personalabteilung hat mir am Telefon bestätigt, dass die Zulage die vollen 2 Jahre gewährt wird. Lediglich bei einer Entfristung des Vertrages entfällt die Zulage. Hoffe, die Infos helfen. :-)
WiWi Gast schrieb am 11.06.2024:
Hallo, habe gerade meinen Arbeitsvertrag erhalten. Dort steht: "Für die Dauer des sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses von 01.07.2024 bis 30.06.2026 erhalten Sie gemäß § 16 Abs. 6 S. 1 TVöD eine Personalgewinnungszulage in Höhe von monatlich 400€ brutto."
Auch die Dame von der Personalabteilung hat mir am Telefon bestätigt, dass die Zulage die vollen 2 Jahre gewährt wird. Lediglich bei einer Entfristung des Vertrages entfällt die Zulage. Hoffe, die Infos helfen. :-)
Ja, vielen Dank! :)
antwortenWiWi Gast schrieb am 11.06.2024:
Viel Glück. Lass uns wissen, wie es gelaufen ist. Ich werde mich ebenfalls morgen dort melden und den Stand erfragen.
Ich habe erst heute die Personalabteilung erreichen können. Die SÜ1 ist bei mir noch nicht abgeschlossen (am 11.04. eingereicht), von daher muss ich mich noch gedulden.
antwortenDas klingt alles plausibel, aber wie ist es wenn ich einen wichtiges Event an einem Freitagnachmittag habe, darf man dann mal entschuldigt früher zurückreisen?
Leider habe ich immer noch keine Rückmeldung zu meiner SÜ1 und schon Termine im laufe des Jahres, das könnte sich überschneiden mit dem Ausbildungszentrum.
Das kommt sicher klasse, gleich zu Beginn die Wichtigkeit von privaten Terminen herauszustellen und dann quasi in der Arbeitszeit diese erfüllen zu wollen.
antwortenWiWi Gast schrieb am 11.06.2024:
Ich habe erst heute die Personalabteilung erreichen können. Die SÜ1 ist bei mir noch nicht abgeschlossen (am 11.04. eingereicht), von daher muss ich mich noch gedulden.
Habe meine SÜ1 Erklärung auch Mitte April eigereicht. Bisher noch kein Ergebnis.
antwortenIch empfehle euch neuen Kolleginnen und Kollegen auch mal in der jeweiligen Außenstelle nachzufragen, ob es für euch separate Ansprechpartner während der Einarbeitungsphase geben wird oder geben könnte. In meiner Außenstelle haben wir das so schon öfters gemacht und es wurde gut angenommen. Erfahrungsgemäß ist es nämlich immer wieder so, dass die Trainer im QZN zwar viel Wissen vermitteln können, diese aber bei der Umsetzung in der Praxis nochmal herausfordernder ist. Insbesondere das Zusammenspiel zwischen Fachwissen, Technik und zwischenmenschlicher Interaktion (SB-E, Sprachmittler, Antragsteller) kann durchaus mal überfordern am Anfang. Zögert also nicht die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zu löchern und immer wieder bei Problemen aufzusuchen! Das Hospitieren hat mir persönlich in der Vergangenheit auch viel mehr Praxistipps gebracht als die wochenweise Einarbeitung in Düsseldorf oder Nürnberg (das QZN war damals noch im Aufbau und nicht so wie heute). Wir "Alten" beißen auch nicht, es sei denn, der erste Kaffee läuft noch durch und der Einstand der Neuen dauert zu lange *grins* Nee, also bitte fragen, fragen und nochmal fragen, wir kennen die Startschwierigkeiten und möchten euch gerne unterstützen, soweit es uns möglich ist. Seid offen und redet über Dinge, die euch bewegen!
antwortenIst doch ganz normal, dass Menschen ein Leben haben. Oh Gott ich hoffe ihr seid als Entscheider etwas nachsichtiger. Darf die eigene Mutter nicht ihre Tochter zum 80sten auf ihrer Feier haben? Du weißt doch null um was für einen Termin es geht. Kommunikation ist das A und O, man kann sowas ohne Probleme klären. Bei mir in der Schulung gab es auch ein paar wenige, die dringliche Sondertermine hatten uns es war für niemanden ein Problem
WiWi Gast schrieb am 11.06.2024:
antwortenDas kommt sicher klasse, gleich zu Beginn die Wichtigkeit von privaten Terminen herauszustellen und dann quasi in der Arbeitszeit diese erfüllen zu wollen.
Also ich habe mich jetzt auch mal beworben, schlicht und einfach, weil das Angebot insgesamt sehr rund ist (befristete Stelle). Möglicherweise würde ich dann auch gerne "für immer" bleiben wollen, aber selbst wenn es nur die zwei Jahre sein sollten, würde man extrem viel lernen. Gerade die interkulturelle Kompetenz und Interaktion ist beispielslos..
Ich hoffe, dass bald eine erste Reaktion kommt :) (spannend, spannend)
antwortenGenau, man könnte seine Hochzeit ja auch problemlos verschieben (um mal ein Beispiel für ein "wichtiges Event" zu nennen). Und vernünftige Fragen auch zu eigenen Interessen zu stellen, schadet in der Regel viel weniger als manche glauben.
WiWi Gast schrieb am 11.06.2024:
antwortenDas kommt sicher klasse, gleich zu Beginn die Wichtigkeit von privaten Terminen herauszustellen und dann quasi in der Arbeitszeit diese erfüllen zu wollen.
WiWi Gast schrieb am 12.06.2024:
Ist doch ganz normal, dass Menschen ein Leben haben. Oh Gott ich hoffe ihr seid als Entscheider etwas nachsichtiger. Darf die eigene Mutter nicht ihre Tochter zum 80sten auf ihrer Feier haben? Du weißt doch null um was für einen Termin es geht. Kommunikation ist das A und O, man kann sowas ohne Probleme klären. Bei mir in der Schulung gab es auch ein paar wenige, die dringliche Sondertermine hatten uns es war für niemanden ein Problem
Danke, bei manchen Antworten hier graut es mir vor den zukünftigen Kollegen. Ich bin jemand der sehr gerne arbeiten geht, trotzdem möchte ich nicht die Arbeit über alles stellen. Außerdem schränke ich mich gerade schon sehr mit meiner Urlaubsplanung ein, um nicht mit dem Ausbildungszentrum zu kollidieren. Ich möchte jetzt aber nicht für den Rest des Jahres mich von jeglichen Terminen/ Events oder was auch immer ausschließen, wegen einer vermeintlichen Einstellung, bei der ich noch nicht den Einstellungstermin kenne.
antwortenLohnt sich das Bewerben überhaupt noch für eine befristete Stelle dieser Tage? Diese Gewinnzulage muss die festen Mitarbeiter ja ganz schön madig machen. Und das Gehalt scheint ja in dieser EG12 auch nicht wirklich gut zu sein plus die Tatsache, dass keine Leute abgeschoben werden und die Arbeit damit grundsätzlich für die Mülltonne gemacht wird. Sehr unbefriedigend für eine Bundesbehörde. :(
antwortenSowas bescheuertes habe ich noch nicht gelesen hier :)
WiWi Gast schrieb am 12.06.2024:
antwortenLohnt sich das Bewerben überhaupt noch für eine befristete Stelle dieser Tage? Diese Gewinnzulage muss die festen Mitarbeiter ja ganz schön madig machen. Und das Gehalt scheint ja in dieser EG12 auch nicht wirklich gut zu sein plus die Tatsache, dass keine Leute abgeschoben werden und die Arbeit damit grundsätzlich für die Mülltonne gemacht wird. Sehr unbefriedigend für eine Bundesbehörde. :(
WiWi Gast schrieb am 12.06.2024:
Lohnt sich das Bewerben überhaupt noch für eine befristete Stelle dieser Tage? Diese Gewinnzulage muss die festen Mitarbeiter ja ganz schön madig machen. Und das Gehalt scheint ja in dieser EG12 auch nicht wirklich gut zu sein plus die Tatsache, dass keine Leute abgeschoben werden und die Arbeit damit grundsätzlich für die Mülltonne gemacht wird. Sehr unbefriedigend für eine Bundesbehörde. :(
Ob es sich lohnt, sollte jeder für sich selbst entscheiden. Zu deinen Punkten vertrete ich eine andere Ansicht. Die neuen Mitarbeiter sind ja da, um die bestehenden Mitarbeiter zu entlasten. Da der Bewerbungszulauf bei einer befristeten Stelle eher niedrig ausfällt und scheinbar Bewerber abspringen aufgrund der unklaren Einstellungssituation (andauernde SÜ1), müssen andere Anreize für neueinstellungen geschaffen werden. Somit sollten die bestehenden Mitarbeiter das ganze positiv anerkennen, schließlich entsteht ihnen kein Nachteil dadurch. Ob das EG12 ein "gutes Gehalt" darstellt ist von der individuellen Situation und den eigenen Ansprüchen abhängig. Vergleicht man das Gehalt mit anderen Behörden, ist eine Eingruppierung in E12 mit einem Bachelorstudium überdurchschnittlich.
Wie du das verstehst mit, "es werden keine Leute abgeschoben" kann ich gerade nicht ganz nachvollziehen. Vorrangig prüfst du ob den Menschen Asyl gewährt wird anhand der bestehenden Gesetze und Vorschriften. Eine Abschiebung wird von der Ausländerbehörde verfügt. Ich arbeite aktuell in einem Bereich in dem sehr viele Abschiebungen vollzogen werden, sofern für das Herkunftsland kein Abschiebeverbot vorliegt und die Identität des Betroffenen im Herkunftsland nachgewiesen werden kann.
antwortenOb das EG12 ein "gutes Gehalt" darstellt ist von der individuellen Situation und den eigenen Ansprüchen abhängig. Vergleicht man das Gehalt mit anderen Behörden, ist eine Eingruppierung in E12 mit einem Bachelorstudium überdurchschnittlich.
Ich kann mir vorstellen, dass das "überdurchschnittliche" Gehalt und dann insbesondere plus der Zulage für Neueingestellte von Vorgesetzten als Argument hergenommen wird, um den befristeten MA Druck (Zahlen, Zahlen, Zahlen) zu machen. Schließlich muss das hohe Gehalt doch gerechtfertigt sein...
antwortenWiWi Gast schrieb am 12.06.2024:
Ob das EG12 ein "gutes Gehalt" darstellt ist von der individuellen Situation und den eigenen Ansprüchen abhängig. Vergleicht man das Gehalt mit anderen Behörden, ist eine Eingruppierung in E12 mit einem Bachelorstudium überdurchschnittlich.
Ich kann mir vorstellen, dass das "überdurchschnittliche" Gehalt und dann insbesondere plus der Zulage für Neueingestellte von Vorgesetzten als Argument hergenommen wird, um den befristeten MA Druck (Zahlen, Zahlen, Zahlen) zu machen. Schließlich muss das hohe Gehalt doch gerechtfertigt sein...
"Zahlen, Zahlen, Zahlen" gilt auch für die erfahrenen Kollegen. Das ganze Punktesystem ist völliger Mist. Würde gerne wissen, ob das von der Vize kommt oder den Abteilungsleitungen.
antwortenPff .. ich pfeife auf die "Zahlen, Zahlen, Zahlen".
Ich werde (falls genommen) meine Arbeit gewissenhaft und juristisch präzise, gleich sauber machen. Wenn es Ihnen nicht passt, bleibt Ihnen ja das Recht der Kündigung.
Das Gehalt ist ja mehr als stabil.
Man bekommt ja in E12/1 ca. 4170 Euro, dann die Stellenzulage (125.-), die Gewinnzulage (400.-) und eine Jahressonderzahlung (ca. 270.-) , wenn man richtig gute Leistung liefert eventuell noch eine Leistungsprämie. Also da kommt man schon auf ein stabiles monatliches Sümmchen, bei überschaubarer Arbeit.
Gerade im Vergleich zur Beratungsgesellschaft ist das weitaus mehr, bei weniger Arbeit.
antwortenWiWi Gast schrieb am 12.06.2024:
Ob es sich lohnt, sollte jeder für sich selbst entscheiden. Zu deinen Punkten vertrete ich eine andere Ansicht. Die neuen Mitarbeiter sind ja da, um die bestehenden Mitarbeiter zu entlasten. Da der Bewerbungszulauf bei einer befristeten Stelle eher niedrig ausfällt und scheinbar Bewerber abspringen aufgrund der unklaren Einstellungssituation (andauernde SÜ1), müssen andere Anreize für neueinstellungen geschaffen werden. Somit sollten die bestehenden Mitarbeiter das ganze positiv anerkennen, schließlich entsteht ihnen kein Nachteil dadurch. Ob das EG12 ein "gutes Gehalt" darstellt ist von der individuellen Situation und den eigenen Ansprüchen abhängig. Vergleicht man das Gehalt mit anderen Behörden, ist eine Eingruppierung in E12 mit einem Bachelorstudium überdurchschnittlich.
Wie du das verstehst mit, "es werden keine Leute abgeschoben" kann ich gerade nicht ganz nachvollziehen. Vorrangig prüfst du ob den Menschen Asyl gewährt wird anhand der bestehenden Gesetze und Vorschriften. Eine Abschiebung wird von der Ausländerbehörde verfügt. Ich arbeite aktuell in einem Bereich in dem sehr viele Abschiebungen vollzogen werden, sofern für das Herkunftsland kein Abschiebeverbot vorliegt und die Identität des Betroffenen im Herkunftsland nachgewiesen werden kann.
Wenn ich jetzt net mal entscheiden darf, ob jemand tatsächlich hierbleiben darf oder nicht, ist der Begriff des Entscheiders schon irreführend. Welche Konsequenzen hat meine Entscheidung? Keine. Lese ich von den Erfahrungen der Leute, die diesen Job schon länger machen, ist es quasi unmöglich, da wirklich Einfluss zu haben. Wenn zudem noch 90 % aller Entscheidungen durch Textbausteine und Leitsätze vorgegeben sind, ist auch kaum ne Eigenleistung zu erkennen. Klingt nach sehr langweiligen Aufgaben mit vorgegebenen Ergebnissen. Kein Wunder, wenn das unbefriedigend ist.
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