Statistik: ILO-Arbeitsmarktstatistik
(destatis - ILO-Arbeitsmarktstatistik) Was beschreibt die Statistik, wie wird die Erhebung durchgeführt und wann veröffentlicht?
Was beschreibt die ILO-Arbeitsmarktstatistik?
Die ILO-Arbeitsmarktstatistik des Statistischen Bundesamtes stellt monatlich Daten über die Entwicklung von Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit in Deutschland zur Verfügung. Regelmäßig veröffentlicht werden die absolute Zahl der Erwerbstätigen, die absolute Zahl der Erwerbslosen sowie die Erwerbstätigenquote und die Erwerbslosenquote für die Bundesrepublik Deutschland. Ferner werden Erwerbslosenquoten in der Aufteilung nach Geschlecht und Alter, für Ost- und Westdeutschland sowie für die Bevölkerung ohne Schüler und Studenten ausgewiesen.
Die ILO-Arbeitsmarktstatistik folgt dem Labour-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO), das supra- und internationale Vergleiche von Arbeitsmärkten ermöglicht. Erwerbstätig ist danach jede Person im erwerbsfähigen Alter, die im Berichtszeitraum gegen Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit gearbeitet hat, gleich in welchem Umfang. Als erwerbslos gilt im Sinne der durch die EU konkretisierten ILO-Abgrenzung jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren, die in diesem Zeitraum nicht erwerbstätig war, aber in den letzten vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht hat. Auf den zeitlichen Umfang der gesuchten Tätigkeit kommt es nicht an. Eine neue Arbeit muss innerhalb von zwei Wochen aufgenommen werden können. Die Einschaltung einer Agentur für Arbeit oder eines kommunalen Trägers in die Suchbemühungen ist nicht erforderlich. Personen im erwerbsfähigen Alter, die weder erwerbstätig noch erwerbslos sind, gelten als Nichterwerbspersonen.
Die für internationale Vergleiche maßgebliche Abgrenzung der Erwerbslosigkeit nach ILO-Kriterien unterscheidet sich von der Definition der Zahl der registrierten Arbeitslosen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), welche der Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit zu Grunde liegt. So fordert das SGB eine Meldung bei einer Agentur für Arbeit oder einem kommunalen Träger sowie die Suche nach einer Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden, um als arbeitslos erfasst zu werden. Andererseits kann nach dem SGB trotz registrierter Arbeitslosigkeit eine Erwerbstätigkeit mit einem Umfang unter 15 Stunden als Hinzuverdienstmöglichkeit ausgeübt werden.
Es sind somit in der ILO-Arbeitsmarktstatistik Erwerbslose enthalten, die die Bundesagentur für Arbeit nicht als arbeitslos zählt. Zum anderen gelten in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit auch Personen als arbeitslos, die nach Definition der ILO-Arbeitsmarktstatistik nicht erwerbslos sind.