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Probleme mit BerufseinstiegUmzugspauschale

Umzugskostenpauschale 1500,-

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WiWi Gast

Umzugskostenpauschale 1500,-

Hallo zusammen....

Ich bin zum 01.04 umgezogen. War über ein Jahr Arbeitssuchen gemeldet und habe dann endlich 350km entfernt eine Festanstellung bekommen. Also musste ich umziehen.

Ein Kollege ist ebenso wie ich umgezogen. Von seiner Arbeitsagentur hat er die Möglichkeit für einen Zuschuss bekommen
Und zwar hat er einen Antrag auf eine Umzugskostenpauschale gestellt. Das waren genau 1500,- Euro. Musste Mietvertrag vorlegen, dass er wirklich umgezogen ist. Das wars. (Alternativ gibts einen Antrag auf Erstattung bei dem 2 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen eingereicht werden müssen. Wird das genehmigt, wird im nachhinein die Rechnung beglichen. (nur mit Beleg). Mir bietet das Amt lediglich diese zweite Möglichkeit. Muss also Rechnungen vorlegen. Aber über 1000 Euro vorzustrecken war mir finanziell nicht möglich.

Den Umzug habe ich also selbst durchgeführt und möchte die Pauschale! mit 1500,- wären alle Ansprüche abgegolten. So hat man es meinem Kollegen erklärt und er hat das Geld bereits erhalten !

Meine Agentur sagt: ES GIBT KEINE PAUSCHALE ??
Was ist jetzt Fakt? ich vermute, dass meine Agentur die Pauschale einfach nicht kennt! Wer weiß dazu mehr?
Eine Anspruchsgrundlage/Antrag für die Pauschale wäre ideal, die ich dann ans Amt weitergeben würde. Die behandeln mich, als würde ich spinnen. Gerne würde ich die Gesichter sehen, wenn die merken, dass die einfach was verpennt haben.
**** HELP **** Was kann ich jetzt machen?

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Vertriebsmensch

Re: Umzugskostenpauschale 1500,-

Hallo,

Du kannst die Umzugskosten auch von der Steuer absetzen, also auch jetzt schon einen Freibetrag in die LSK eintragen lassen. Dafür gibt es feste Sätze + Kosten für Wohnungssuche, Tagespauschalen usw.

Gruß

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WiWi Gast

Re: Umzugskostenpauschale 1500,-

gilt diese Pauschale nur, wenn man arbeitslos gemeldet ist, oder bekommt man die "immer"?

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WiWi Gast

sie spinnen nicht

die agenturen sind zwar berüchtigt für nicht immer nachvollziebare und zum teil falsche entscheidungen, in dem von dir geschilderten fall scheinen sie jedoch korrekt zu handeln.

die rechtsgrundlagen für mobilitätsbeihilfen, darunter auch die umzugskostenbeihilfe hat sich geändert, sie sind nun zusammengefasst zum sog. "vermittlungsbudget" §45 SGB III, die den aa vor ort mehr entscheidungsfreiheit in der durchführung erlaubt.
es ist grundsätzlich eine örtliche entscheidung der agentur nach pflichtgemäßem ermessen ob umzug gefördert wird, ein rechtsanpruch besteht nicht.
da du weiter als 50 km (tagespendelbereich) zur arbeitsaufnahme umgezogen bist gibt es erstmal keinen grund dir eine notwendige beihilfe zu verweigern
allerdings:
es können von der arge/aa örtliche regelungen getroffen wie solche budgets aus eingliederungstiteln verwendet werden. in welcher höhe und nach welchem maßstab beihilfen ausbezahlt werden z.b. pauschalen festgelegt werden - wie es wohl bei deinem kollegen geschehen ist. (ich vermute ihr seid nicht bei der gleichen aa/arge).

in deinem fall wird das verfahren analog der bisherigen regelung mit 2 kostenvoranschlägen durchgeführt, das ist nicht rechtswidrig.

ausserdem musst du nicht in vorleistung gehen da die agentur das geld direkt an den günstigeren anbieter überweist. dem billigeren umzugsunternehmen reicht der bewilligungsbescheid dem grunde nach, das ist bares geld wert und wie eine bürgschaft. du musst nur noch bestätigen, dass du sie beauftragt hast dann schicken die die rechnung direkt ans amt.
wenn du offensichtlich in der lage bist selber umzuziehen und das auch machst kannst du logischerweise nicht mehr geld ersetzt bekommen als tatsächlich kosten für den umzug entstanden sind (rechnung autovermietung und tankbeleg, deine eigenleistung kannst du nicht in rechnung stellen und die von freiwilligen helfern auch nicht.

2 dinge solltest du beachten:
es gilt der grundsatz ; keine leistung ohne antragstellung und zwar bevor das leistungsbegründende ereignis eintritt.

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WiWi Gast

Re: Umzugskostenpauschale 1500,-

ja

Vertriebsmensch schrieb:

Hallo,

Du kannst die Umzugskosten auch von der Steuer absetzen, also
auch jetzt schon einen Freibetrag in die LSK eintragen
lassen. Dafür gibt es feste Sätze + Kosten für Wohnungssuche,
Tagespauschalen usw.

Gruß

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