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Home Office wegen Corona-Virus - als Werbungskosten absetzbar

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know-it-all

Home Office wegen Corona-Virus - als Werbungskosten absetzbar

Hallo,
Ich hab mal eine Frage an die Steuerexperten:
Da mir mein AG einen festen Arbeitsplatz in der Firma bereitstellt, kann ich normalerweise die Kosten meines heimischen Arbeitszimmers nicht als Werbungskosten absetzen.
Wie sieht das aber nun aus, wenn der Arbeitgeber für ein paar Wochen sogar die Arbeit im Home Office anweist. Wir hatten einen bestätigten Fall im Büro und deswegen ist da jetzt derzeit geschlossen. Gibt es da einen kreativen Trick, dass das Finanzamt das vielleicht für 2020 mal anerkennt? Was meint ihr? Danke für Eure Einschätzung!

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WiWi Gast

Home Office wegen Corona-Virus - als Werbungskosten absetzbar

Bin zwar kein Steuerexperte, aber meine Vorgesetzten haben in einem DAX30 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir nun nicht im Homeoffice sind sondern nur "mobil arbeiten". Ansonsten müsste Dir Dein Arbeitgeber auch einen Stuhl etc, bezahlen oder andere Mittel bereitstellen mit allen möglichen anderen Konsequenzen. Das Finanzamt wird es wohl genauso sehen...

Mein Laptop und Handy genügen da völlig ;) Der Staat braucht nun sowieso jeden Cent.

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WiWi Gast

Home Office wegen Corona-Virus - als Werbungskosten absetzbar

Es geht darum, wo man überlicherweise und überwiegend arbeitet. Und da das mit dem Home Office aktuell eine temporäre Kiste ist, wird das Finanzamt das wohl abschmettern.

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know-it-all

Home Office wegen Corona-Virus - als Werbungskosten absetzbar

WiWi Gast schrieb am 22.03.2020:

Bin zwar kein Steuerexperte, aber meine Vorgesetzten haben in einem DAX30 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir nun nicht im Homeoffice sind sondern nur "mobil arbeiten". Ansonsten müsste Dir Dein Arbeitgeber auch einen Stuhl etc, bezahlen oder andere Mittel bereitstellen mit allen möglichen anderen Konsequenzen. Das Finanzamt wird es wohl genauso sehen...

Dass der AG Büroausstattung und andere Mittel bezahlen muss, kenne ich so nicht und das IMO auch keines der Kriterien zur Anerkennung der Abziehbarkeit der Werbungskosten für ein heimisches Arbeitszimmer.
Dass das Finanzamt das wohl nicht wirklich anerkennen wird, war mir eigentlich klar. Wenn es hoffentlich nur um max. 4-5 Wochen geht, dann wäre mir auch der Aufwand die paar Euro Steuererstattung nicht wert.

Mein Laptop und Handy genügen da völlig ;) Der Staat braucht nun sowieso jeden Cent.

Hardware ist das eine, aber man braucht natürlich auch eine vernünftige Software, um Dinge, die man vorher im Präsenzmeeting besprochen hat, jetzt virtuell zu besprechen. Microsoft wird dank Corona den Marktanteil von Teams sicher signifikant steigern können :)
Dass der Staat das Geld jetzt ganz gut gebrauchen kann - da bin ich d'accord.

WiWi Gast schrieb am 22.03.2020:

Es geht darum, wo man überlicherweise und überwiegend arbeitet. Und da das mit dem Home Office aktuell eine temporäre Kiste ist, wird das Finanzamt das wohl abschmettern.

Hoffen wir mal, dass du recht hast (also in Bezug darauf, dass es sich "um eine temporäre Kiste" handelt).

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Ceterum censeo

Home Office wegen Corona-Virus - als Werbungskosten absetzbar

Eine sehr interessante Fragestellung, die der Kollege hier aufwirft. Wenn ich die übrigen Tatbestandsmerkmale (Art und Beschaffenheit der Räumlichkeiten, etc.) als gegeben annehme, ist hier das Tatbestandsmerkmal des "anderen Arbeitsplatz" der Knackpunkt unserer Rechtsexegese.

Ein anderer Arbeitsplatz ist grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung von Büroarbeiten zur Verfügung steht, außerhalb der häuslichen Sphäre (= idR Betriebsstätte des AG). Auch eine Anweisung/Vereinbarung, die Tätigkeit zumindest tageweise im eigenen Arbeitszimmer zu verrichten, steht dem nicht entgehen (und führt zur Versagung des Betriebsausgabenabzugs, BFH VI R 91/10 und VI R 40/12).
Im vorliegenden Fall verhält es sich jedoch so, dass der Arbeitsplatz aufgrund der von Zutrittsbeschränkungen des Arbeitgebers nicht zur Verfügung steht (Alternative I) oder wegen einer konkreten Gesundheitsgefahr tatsächlich nicht nutzbar ist (Alternative II). Während Alternative I recht unproblematisch sein dürfte, bedarf Alternative II vermutlich der gerichtlichen Klarstellung. Ich persönlich würde in der aktuellen Situation jedoch die tatsächliche Nutzbarkeit hier absprechen und daher den "anderen Arbeitsplatz" verneinen (ähnlich: BFH VI R 11/12).
Aus diesen Gründen sollten mEn die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zumindest zeitanteilig anzuerkennen sein.
Liebe Grüße

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know-it-all

Home Office wegen Corona-Virus - als Werbungskosten absetzbar

Ceterum censeo schrieb am 23.03.2020:

Eine sehr interessante Fragestellung, die der Kollege hier aufwirft. Wenn ich die übrigen Tatbestandsmerkmale (Art und Beschaffenheit der Räumlichkeiten, etc.) als gegeben annehme, ist hier das Tatbestandsmerkmal des "anderen Arbeitsplatz" der Knackpunkt unserer Rechtsexegese.

Ich habe gehofft, dass ich auch von Dir eine qualifizierte Antwort erhalte. Danke!

Ein anderer Arbeitsplatz ist grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung von Büroarbeiten zur Verfügung steht, außerhalb der häuslichen Sphäre (= idR Betriebsstätte des AG). Auch eine Anweisung/Vereinbarung, die Tätigkeit zumindest tageweise im eigenen Arbeitszimmer zu verrichten, steht dem nicht entgehen (und führt zur Versagung des Betriebsausgabenabzugs, BFH VI R 91/10 und VI R 40/12).
Im vorliegenden Fall verhält es sich jedoch so, dass der Arbeitsplatz aufgrund der von Zutrittsbeschränkungen des Arbeitgebers nicht zur Verfügung steht (Alternative I) oder wegen einer konkreten Gesundheitsgefahr tatsächlich nicht nutzbar ist (Alternative II). Während Alternative I recht unproblematisch sein dürfte, bedarf Alternative II vermutlich der gerichtlichen Klarstellung. Ich persönlich würde in der aktuellen Situation jedoch die tatsächliche Nutzbarkeit hier absprechen und daher den "anderen Arbeitsplatz" verneinen (ähnlich: BFH VI R 11/12).
Aus diesen Gründen sollten mEn die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zumindest zeitanteilig anzuerkennen sein.
Liebe Grüße

Darf ich Dich anonym in meiner Steuererklärung für 2020 zitieren? :-)

antworten
Ceterum censeo

Home Office wegen Corona-Virus - als Werbungskosten absetzbar

know-it-all schrieb am 23.03.2020:

Darf ich Dich anonym in meiner Steuererklärung für 2020 zitieren? :-)

Wenn das Finanzamt anonyme Beiträge in einem Online-Forum als valide Quelle ansieht, gerne. *lach*
Ich bin aber zuversichtlich, dass sich mit diesem Thema noch einmal jemand ausführlich im Rahmen einer Fachpublikation beschäftigen wird. Es ist aktuell, es ist relevant, es ist relativ niedrigschwellig und daher geradezu prädestiniert hierfür. Vllt. ergibt sich bei eingehender Betrachtung ja sogar ein abweichendes Ergebnis; mein Beitrag war ja nur einmal schnell aus dem Handgelenk aufgespielt. ;-)
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Home Office wegen Corona-Virus - als Werbungskosten absetzbar

Ceterum censeo schrieb am 24.03.2020:

Wenn das Finanzamt anonyme Beiträge in einem Online-Forum als valide Quelle ansieht, gerne. *lach*
Ich bin aber zuversichtlich, dass sich mit diesem Thema noch einmal jemand ausführlich im Rahmen einer Fachpublikation beschäftigen wird. Es ist aktuell, es ist relevant, es ist relativ niedrigschwellig und daher geradezu prädestiniert hierfür. Vllt. ergibt sich bei eingehender Betrachtung ja sogar ein abweichendes Ergebnis; mein Beitrag war ja nur einmal schnell aus dem Handgelenk aufgespielt. ;-)
Liebe Grüße

In meinem 1000. Beitrag wage ich es einfach mal und zitiere eine eigene Wortmeldung, möchte hierzu aber noch kurz etwas ergänzen:
Wie vermutet wurde dieses Thema nun im Schrifttum aufgegriffen. Der junge Kollege Müller kommt mit gleicher Begründung und Zitation der gleichen BFH-Urteile zu dem gleichen Ergebnis, siehe DStR 15-16/2020, S. 760-764.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Home Office wegen Corona-Virus - als Werbungskosten absetzbar

War nicht in der Politik bereits im Gespräch, hier eine ausdrückliche Klarstellung (welcher Art auch immer) zu erlassen, die eine Geltendmachung explizit erlaubt?

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Ceterum censeo

Home Office wegen Corona-Virus - als Werbungskosten absetzbar

WiWi Gast schrieb am 28.04.2020:

War nicht in der Politik bereits im Gespräch, hier eine ausdrückliche Klarstellung (welcher Art auch immer) zu erlassen, die eine Geltendmachung explizit erlaubt?

Durchaus, aber da der steuerlichen Behandlung dieses Sachverhaltsbfrühstens im Frühjahr 2021 Bedeutung zukommt, besteht hier mEn keine Eile.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Home Office wegen Corona-Virus - als Werbungskosten absetzbar

Ceterum censeo schrieb am 28.04.2020:

Wenn das Finanzamt anonyme Beiträge in einem Online-Forum als valide Quelle ansieht, gerne. *lach*
Ich bin aber zuversichtlich, dass sich mit diesem Thema noch einmal jemand ausführlich im Rahmen einer Fachpublikation beschäftigen wird. Es ist aktuell, es ist relevant, es ist relativ niedrigschwellig und daher geradezu prädestiniert hierfür. Vllt. ergibt sich bei eingehender Betrachtung ja sogar ein abweichendes Ergebnis; mein Beitrag war ja nur einmal schnell aus dem Handgelenk aufgespielt. ;-)
Liebe Grüße

In meinem 1000. Beitrag wage ich es einfach mal und zitiere eine eigene Wortmeldung, möchte hierzu aber noch kurz etwas ergänzen:
Wie vermutet wurde dieses Thema nun im Schrifttum aufgegriffen. Der junge Kollege Müller kommt mit gleicher Begründung und Zitation der gleichen BFH-Urteile zu dem gleichen Ergebnis, siehe DStR 15-16/2020, S. 760-764.
Liebe Grüße

Vielen Dank für deine informativen Beiträge Ceterum censeo!
Ich lese in deine Beiträge sogar gelegentlich rein, wenn mich die Diskussion an sich eigentlich nicht unbedingt interessiert. Du bist eine echte Bereicherung für die Wiwi-Community.

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WiWi Gast

Home Office wegen Corona-Virus - als Werbungskosten absetzbar

WiWi Gast schrieb am 29.04.2020:

Ceterum censeo schrieb am 28.04.2020:

Wenn das Finanzamt anonyme Beiträge in einem Online-Forum als valide Quelle ansieht, gerne. *lach*
Ich bin aber zuversichtlich, dass sich mit diesem Thema noch einmal jemand ausführlich im Rahmen einer Fachpublikation beschäftigen wird. Es ist aktuell, es ist relevant, es ist relativ niedrigschwellig und daher geradezu prädestiniert hierfür. Vllt. ergibt sich bei eingehender Betrachtung ja sogar ein abweichendes Ergebnis; mein Beitrag war ja nur einmal schnell aus dem Handgelenk aufgespielt. ;-)
Liebe Grüße

In meinem 1000. Beitrag wage ich es einfach mal und zitiere eine eigene Wortmeldung, möchte hierzu aber noch kurz etwas ergänzen:
Wie vermutet wurde dieses Thema nun im Schrifttum aufgegriffen. Der junge Kollege Müller kommt mit gleicher Begründung und Zitation der gleichen BFH-Urteile zu dem gleichen Ergebnis, siehe DStR 15-16/2020, S. 760-764.
Liebe Grüße

Vielen Dank für deine informativen Beiträge Ceterum censeo!
Ich lese in deine Beiträge sogar gelegentlich rein, wenn mich die Diskussion an sich eigentlich nicht unbedingt interessiert. Du bist eine echte Bereicherung für die Wiwi-Community.

+1

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know-it-all

Home Office wegen Corona-Virus - als Werbungskosten absetzbar

Ceterum censeo schrieb am 28.04.2020:

In meinem 1000. Beitrag wage ich [...]

Ich habe schon 1.430 :-). Inhaltlich hast du aber zweifelos viel mehr für's Forum beigesteuert als ich, der ich meinem Nickname alle Ehre mache und gerne auch einfach mal klugsch***e.

Danke für deine Zeit und die vielen informativen Beiträge!

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