DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
SteuerangelegenheitenEStE

erster Job - erste Steuererklärung !!

Autor
Beitrag
WiWi Gast

erster Job - erste Steuererklärung !!

hallo zusammen,
ich möchte hier mal eine Runde mit einem Thema starten, dass sicherlich sehr viele von euch betrifft (mich auch ;-)) bzw. für alle Studenten interessant ist!

Habe letztes Jahr Mitte September meinen ersten Job angefangen. Nun ist langsam aber sicher meine erste Steuererklärung fällig. mein Ziel ist es jetzt natürlich, einen guten Anteil meiner Steuern (Lohnsteuer etc etc) zurückzubekommen und so nahe wier möglich an den Steuerfreibetrag von 7664,- Euro zu kommen (zu rechnen!)
habt Ihr im Forum Tipps und ratschläge was man alles als Werbzungskosten ansetzen kann. Habe z.B. für das letztes Semester noch Studiengebühren bezahlt. wie sieht es denn mit Fahrtkosten von meiner Wohnung zur Uni aus? Habe natürlich auch noch jede Menge Belege von gekauften Büchern etc... Hoffe es gibt viele Tipps und Ratschläge! Das Thema ist ja sicherlich für sehr viele Einsteiger relevant!
Danke
mfg Martin

antworten
WiWi Gast

Re: erster Job - erste Steuererklärung !!

Also, wenn du im September erst den Job angefangen hast, dann brauchst du nun echt nicht groß zu tricksen... soooo massig wirst du ja in den 4 Monaten nicht verdient haben.

Nach Abzug von Werbungkosten und SoVi-Beiträgen, mdpürfte da schon eigentlich alles im grünen bEreich sein.

antworten
DAX Einkäufer

Re: erster Job - erste Steuererklärung !!

Mein Tipp wäre, für 30 Euro eine vernünftige Steuersoftware zu kaufen. Die gibt dir viele Tipps, was man ansetzen kann und wie man es macht. Den Preis der Software kannst Du sogar noch absetzen.

antworten
WiWi Gast

Re: erster Job - erste Steuererklärung !!

die wohnung während des studiums kannst natürlich auch ansetzen, sofer du dafür miete bezahlt hast.

antworten
WiWi Gast

Re: erster Job - erste Steuererklärung !

ist bei mir recht ähnlich. habe auch herbst letzten jahres angefangen, vorhher aber schon bissl was mit kleingewerbe, also komme auf ca 10k und würd gern auf 7 runter ;)

Umzugspauschale (berufsbedingt) 920 euro oder so war zb glaub ein ding. steuersoftware schön und gut, aber was gibts noch so?

antworten
WiWi Gast

Re: erster Job - erste Steuererklärung !!

das mit der software ist ja schön und gut...
mir ist halt wichtig, dass ich die kosten des studiums mit einbeziehen kann. das ist ja sozusagen ein sonderfall den man nur einmal hat. nämlich der übergang vom studium in den job. hier gab es ja jede menge rchtsprechung etc etc. ob dieser sonderfall in einer standard steuer software enthalten ist? bin mir da nicht so sicher...
für tipps bin ich dankbar. was kann man denn ausser den werbungskosten noch ansetzen? gibt es einen pauschbetrag, der das ganze studium "abgelten" kann? habe mal was von 4.000€ geesen?

antworten
WiWi Gast

Re: erster Job - erste Steuererklärung !

In § 9 EStG ist recht gut verständlich erklärt, was man als Werbungskosten ansetzen darf.

Grundsätzlich gilt: "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind."

Du bekommst aber von Amts wegen einen Pauschbetrag von 920 EUR jährlich "geschenkt", d.h. die WK-Rechnerei macht nur Sinn, wenn Du Aussicht hast über den Pauschbetrag zu kommen.

antworten
WiWi Gast

Re: erster Job - erste Steuererklärung !

Das mit dem Studium als Werbungskosten abzusetzen,geht nur,wenn Du zuvor ne Ausbildung gemacht hast.

Zudem hättest Du Dir dazu vielleicht schon etwas mehr Gedanken während des Studiums machen sollen,nen Kollege von mir,der hat sich die Mühe gemacht.....alle Fahrten dokumentiert,Bücher,2 Wohnsitze(Erstwohnsitz bei seiner Freundin angegeben,2.Wohnsitz in der Unistadt) usw.........nur mal schnell ne Pauschalrechnung auszustellen,das wird wohl nicht klappen.

Steht auch irgendwo im EStG drin,aber wo,keine Ahnung,alles schon längst wieder vergessen *grins*

Wenn jemand sonst noch gute Tipps hat,für die erste Steuererklärung(bei mir aber seit Jan08),dann her damit!

antworten
WiWi Gast

Re: erster Job - erste Steuererklärung !

kosten für erstmalige ausbildung nur bis 4T€ als SA. Man merkt wieder, dass hier viele Leute im Forum sind, die keine hnung haben. Die Steuersoftware bspw kannst du nur in dem Jahr absetzen, in dem du sie gekauft hast (§11 EStG), also dann 2008.

Ich geb dir einen guten Rat: Lass dir keine Tipps zu sowas hier im Forum gehen, sondern lass dir von jmd helfen, der ahnung hat. hier wird soviel nonsens geschrieben, das tut manchmal weh.

antworten
WiWi Gast

Re: erster Job - erste Steuererklärung !!

Kauf nen vernünftigen EStG-Kommentar und schau nach ...

antworten

Artikel zu EStE

Unterschied zwischen Einkommenssteuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich

Ein weißes Schild mit Pfeil nach rechts und der Aufschrift -Finanzamt- und ein Parkplatzsymbol sowie ein braunes Schils mit dem Hinweis für P+R für die Selketalbahn.

Fälschlicherweise wird häufig angenommen, dass der Lohnsteuerjahresausgleich dasselbe ist, wie die Einkommenssteuererklärung. Es handelt sich jedoch beim Lohnsteuerjahresausgleich um eine Arbeitgeberleistung, bei welcher der Arbeitgeber die zuviel gezahlte Lohnsteuer mit der Gehaltsabrechnung im Dezember erstattet.

Das Schreckensbild Steuererklärung

Formular vom Finanzamt zur Einkommensteuererklärung.

Wer sich selbstständig macht, ist häufig mit zahlreichen Auflagen, Eindrücken und Aufgaben beschäftigt, die in der ersten Zeit notwendig sind. Schnell ist dann das erste Jahr der Selbstständigkeit vergangen und man stellt mit Schrecken fest, dass die Steuererklärung gemacht werden muss.

1 Prozent der Steuerpflichtigen zahlt 25 Prozent der Einkommensteuer

Formular vom Finanzamt zur Einkommensteuererklärung.

1 Prozent der erfassten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in Deutschland erzielte im Jahr 2007 Einkünfte von mehr als 172 000 Euro. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, entfielen auf diese Steuerpflichtigen 13,1 Prozent der Einkünfte und 25,0 Prozent der festgesetzten Lohn- und Ein­kommensteuer.

Steuer– und Abgabenlast für Arbeitnehmer weiter gesunken

Schriftzug mit dem Wort steuern.

Deutschland gehörte 2010 erneut zu den Ländern, in denen die Steuer- und Abgabenlast für Arbeitnehmer stärker gesunken ist als im OECD-Schnitt. Für einen durchschnittlichen unverheirateten Angestellten ohne Kinder reduzierte sich die Gesamtbelastung um 1,84 Prozentpunkte.

Kostenlose Broschüre »Steuerservice 2009«

Abgeltungsteuer Pendlerpauschale 2009

Abgeltungsteuer, Pendlerpauschale, erleichterte Abschreibungen – die kostenlose Broschüre »Steuerservice 2009« informiert auf 32 Seiten über die wichtigsten aktuellen Steueränderungen.

Ein Viertel der Steuerpflichtigen zahlte 80 Prozent der Einkommensteuer

Unter den Spitzenverdienern des Jahres 2004 waren 9.688 »Euromillionäre« mit Durchschnittseinkünften von 2,7 Millionen Euro, sie stellten 0,03 Prozent aller Steuerpflichtigen. Von ihnen zahlte jeder im Durchschnitt 968.000 Euro Einkommensteuer.

Einkommensteuer: 10 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen die Hälfte der Einkommensteuer

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, haben die 10 Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen im Jahr 2003 über die Hälfte der festgesetzten Einkommensteuer gezahlt.

Kostenloser SteuerGuide 2006

Formular vom Finanzamt zur Einkommensteuererklärung.

Eigenheimzulage? Pendlerpauschale? Arbeitszimmer? Für Steuerzahler gibt es so viele Neuerungen wie schon lange nicht mehr. Der kostenlose Ratgeber der Haufe Mediengruppe zeigt, was jeder wissen muss.

Kombilohnmodell - Negative Einkommenssteuer schafft Arbeitsanreiz

Eine Pinnwand mit Gutscheinen z.B. einen grünen Aktionsgutschein und einen von einem Restaurant mit Namen Brandenburger Tor.

Das Kombilohnmodell beinhaltet eine negative Einkommenssteuer in Form einer Steuergutschrift für Geringverdiener, welche der sozialen Grundsicherung dient und zugleich den Arbeitsanreiz erhöht.

Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig

Grundsteuer: Ein neugebautes Einfamilienhaus.

Die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig. Das Festhalten am Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.

Soli-Ende: Es geht auch ohne Solidaritätszuschlag

Kommentar zum Solidaritätszuschlag vom INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags debattiert am 27. Juni 2018 über die Zukunft des Solidaritätszuschlags. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob der „Soli“, wie von der Bundesregierung geplant, auch nach 2020 weiter erhoben werden darf und ob die geplante Beibehaltung ab 2021 für Jahreseinkommen über 61.000 Euro verfassungskonform ist.

Bitcoin-Gewinne: Nach Höhenflug droht Ärger mit Finanzamt

Zwei Bitcoin-Münzen auf einer beleuteten Computer-Tastatur.

Für viele Anleger in Kryptowährungen wie den Bitcoin oder Ethereum sprudelten im vergangenen Jahr die Gewinne. Wer die Bitcoin-Gewinne aus dem Jahr 2017 bei der Einkommensteuer nicht ordnungsgemäß versteuert, dem droht Ärger mit dem Finanzamt. Erst nach einer Haltedauer von einem Jahr unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht mehr der Steuerpflicht. Gewinne aus dem Bitcoin-Mining sind ebenfalls steuerpflichtig,

Berufseinstieg: Von Anfang an Steuern sparen

Kreise-Schriftzug "STEUERN SPAREN" auf einer schwarzen Tafel.

Berufsanfänger haben viele Möglichkeiten, von Anfang an Steuern zu sparen. Zusammen mit steuertipps.de hilft WiWi-TReFF, dass möglichst viel vom hart verdienten Geld in den eigenen Taschen bleibt.

Auslandsreisekosten 2017: Neue Spesensätze & Pauschalen für Auslandsdienstreisen

Ab 2017 gelten neue Spesensätze und Pauschalbeträge für Dienstreisen ins Ausland. Das Bundesfinanzministerium hat dazu die Regeln für die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht.

Steuererklärung: Wie Studenten die Kosten im Studium absetzen

Steuererklärung: Das Bild zeigt ein Gebäude mit der Aufschrift Universität, einen Studierenden und ein Formular für die Steuererklärung.

Auf Studierende zukommen im Studium etliche Kosten zu. Von der Miete für die Studentenwohnung bis hin zu Ausgaben für die Fachliteratur oder den Computer. Können Studentinnen und Studenten ihre Aufwendungen steuerlich absetzen? Lohnt es sich für Studierende, eine Steuererklärung einzureichen?

Antworten auf erster Job - erste Steuererklärung !!

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 10 Beiträge

Diskussionen zu EStE

Weitere Themen aus Steuerangelegenheiten