WiWi Gast schrieb am 06.12.2023:
Genau genommen hat ceterum censeo rein gar nichts erläutert, sondern einfach nur eine allgemeingültige Aussage getätigt.
Wie gesagt ist das Modell nicht neu, wird häufig praktiziert und ist auch nicht zwangsläufig rechtswidrig. Sofern das Kind als Eigentümer des Depots der Übertragung im Zeitpunkt der Übertragung zustimmt, ist das Ganze rechtskonform und nichts anderes als eine Schenkung.
Hier gleich ein paar "Aber". Was macht der TE wenn das Kind mit 17 als rebellischer Teenager entscheidet, dass es dir das Depot nicht zurückschenken möchte?
Entscheidet der TE dann als Erziehungsberechtigter für das noch nicht voll geschäftsfähige Kind, dass es ihm das Depot doch zurück "schenken" möchte? Letzteres ist mutmaßlich später durch das Kind anfechtbar und, davon abgesehen, moralisch und ethisch höchst fragwürdig.
Oder greift der TE dann nicht doch einfach auf das Konto zu, einfach weil er ja den Zugang in den Handen hält? Damit wären wir dann doch gleich wieder beim Diebstahl...
Dass es rechtswidrig wäre ohne Zustimmung des Kindes, steht wohl außer Frage - wäre das Gleiche wie wenn ich das Auto von meinem Kind klaue.
Genau das war doch die Frage bzw. der "Plan" des TE, und darauf bezog ich mein "gesetzeswidrig" und vermutlich auch Ceterum censeo. Ich zitiere extra für dich nochmal aus dem ersten Beitrag:
Kurz vor dem 18. Geburtstag könnte man sich die Papiere zurückholen und aufs eigene Depot übertragen. Natürlich ist das eig nicht in Ordnung weil die Papiere formal dem Kind gehören.
Klingt für mich ehrlich gesagt nicht so, als ob die wissentliche Zustimmung des Kindes Bestandteil dieses Plans ist.
Auch steuerlich wird das Ganze anerkannt, solange nicht im Voraus eine Klausel zur Rückübertragung aufgenommen wird. Das einzige, was beachtet werden muss, ist die Schenkungssteuer, die anfällt bei Rückübertragung.
Das wäre noch ein weiterer möglicher Makel im Plan. Wie will der TE pro Jahr mit dem Kinderdepot bis die 11.000 EUR Erträge (=Maximalbetrag den die NV-Bescheinigung steuerfrei stellt) erzielen, während er aber gleichzeitig pro Dekade nicht mehr als 20.000 EUR (=Freibetrag bei Schenkung an Eltern) steuerfrei zurück"schenken" kann?
Wenn ich es richtig sehe zahlt man bei einer Schenkung oberhalb des Freibetrages mind. 15% Steuern (bzw. 20% für Beträge >95.000 EUR) - das ist also nicht mehr so viel weniger als die Kapitalertragssteuer von 25%.
Wenn der TE stattdessen im eigenen Depot in Aktien ETF investiert und damit auch 30% der Erträge teilfreigestellt sind, ist der effektive Steuersatz auf die Kapitalerträge von 17,5% nicht weit weg vom Steuersatz für die Schenkung.
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