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Zweites Masterstudium steuerlich absetzbar?

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Gast

Zweites Masterstudium steuerlich absetzbar?

Hallo zusammen,

ich überlege ein zweites Masterstudium, an mein bereits abgeschlossenes Masterstudium, anzuhängen - kann mir jemand sagen, ob ich die Kosten auch dieses Studiums steuerlich geltend machen kann?

antworten
Ceterum censeo

Zweites Masterstudium steuerlich absetzbar?

Wie so oft: Es kommt drauf an. Steht das Studium in Verbindung mit deiner derzeitigen oder geplanten beruflichen Tätigkeit? Dann grundsätzlich ja. Nicht verunsichern lassen: Diese Abgrenzung ist meist recht schwammig und daher großzügig auszulegen.
Ist das Studium hingegen reines Privatvergnügen, so ist ein Ansatz als Werbungskosten nicht möglich. Als Beispiel: Der alternde Rechtsanwalt/Ingenieur/Chemiker studiert nebenbei noch wenig im Bereich der Mediaevistik, ein Abschluss ist nicht zwangsläufig angepeilt.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Zweites Masterstudium steuerlich absetzbar?

KaffeeSchmecktAuchAufgewaermt schrieb am 22.11.2023:

Hallo zusammen,

ich überlege ein zweites Masterstudium, an mein bereits abgeschlossenes Masterstudium, anzuhängen - kann mir jemand sagen, ob ich die Kosten auch dieses Studiums steuerlich geltend machen kann?

Ja, ist möglich.

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WiWi Gast

Zweites Masterstudium steuerlich absetzbar?

Ja, wenn du es "beruflich" nutzt, ist es absetzbar als WK

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Voice of Reason

Zweites Masterstudium steuerlich absetzbar?

auch aus meiner praktischen Erfahrung nach Diplom und Master... auch das aktuelle EMBA Programm ist absetzbar und wird akzeptiert.

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WiWi Gast

Zweites Masterstudium steuerlich absetzbar?

Ja kannst du, sind Werbungskosten. Alles was dich weiterbildet und deinen theoretischen(!!!) Wert auf dem Arbeitsmarkt fördert, ist absetzbar.

Zu 99,9% der Fälle wird das Finanzamt das einfach durchwinken.

Es gibt da in der Praxis nur zwei relevante Einschränkungen:

Die Werbungskosten müssen in einem sinnvollen Verhältnis zum Einkommen stehen. Du kannst nicht 40k Werbungskosten absetzen, wenn du nur 50k zu versteuerndes Einkommen hast.

Die Weiterbildung muss einen beruflichen Mehrwert haben. Das heißt allerdings nicht, dass du wirklich in dem Bereich arbeiten musst, geschweige den, dass es etwas mit deiner aktuellen Tätigkeit zu tun haben muss. Die Weiterbildung muss lediglich etwas vermitteln, was am Arbeitsmarkt wert hat. Auch wenn du darin niemals arbeitest, weil du z.B. nur aus Interesse nochmal studierst.

Ich habe z.B. nach meinem M.Sc. in Informatik noch berufsbegleitend einen LL.B. in Wirtschaftsrecht gemacht. Rein aus Interesse. Die Kosten von gut 15k auf 3 Jahre hat das Finanzamt kommentarlos als Werbungskosten akzeptiert.

Du brauchst lediglich entsprechende Nachweise über die entstandenen Kosten.

antworten
WiWi Gast

Zweites Masterstudium steuerlich absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 21.12.2023:

Ja kannst du, sind Werbungskosten. Alles was dich weiterbildet und deinen theoretischen(!!!) Wert auf dem Arbeitsmarkt fördert, ist absetzbar.

Zu 99,9% der Fälle wird das Finanzamt das einfach durchwinken.

Es gibt da in der Praxis nur zwei relevante Einschränkungen:

Die Werbungskosten müssen in einem sinnvollen Verhältnis zum Einkommen stehen. Du kannst nicht 40k Werbungskosten absetzen, wenn du nur 50k zu versteuerndes Einkommen hast.

Die Weiterbildung muss einen beruflichen Mehrwert haben. Das heißt allerdings nicht, dass du wirklich in dem Bereich arbeiten musst, geschweige den, dass es etwas mit deiner aktuellen Tätigkeit zu tun haben muss. Die Weiterbildung muss lediglich etwas vermitteln, was am Arbeitsmarkt wert hat. Auch wenn du darin niemals arbeitest, weil du z.B. nur aus Interesse nochmal studierst.

Ich habe z.B. nach meinem M.Sc. in Informatik noch berufsbegleitend einen LL.B. in Wirtschaftsrecht gemacht. Rein aus Interesse. Die Kosten von gut 15k auf 3 Jahre hat das Finanzamt kommentarlos als Werbungskosten akzeptiert.

Du brauchst lediglich entsprechende Nachweise über die entstandenen Kosten.

Off-Topic, aber für mich interessant. Wo hast du den LLB gemacht

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Ceterum censeo

Zweites Masterstudium steuerlich absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 21.12.2023:

Ja kannst du, sind Werbungskosten. Alles was dich weiterbildet und deinen theoretischen(!!!) Wert auf dem Arbeitsmarkt fördert, ist absetzbar.

Zu 99,9% der Fälle wird das Finanzamt das einfach durchwinken.

Es gibt da in der Praxis nur zwei relevante Einschränkungen:

Die Werbungskosten müssen in einem sinnvollen Verhältnis zum Einkommen stehen. Du kannst nicht 40k Werbungskosten absetzen, wenn du nur 50k zu versteuerndes Einkommen hast.

Die Weiterbildung muss einen beruflichen Mehrwert haben. Das heißt allerdings nicht, dass du wirklich in dem Bereich arbeiten musst, geschweige den, dass es etwas mit deiner aktuellen Tätigkeit zu tun haben muss. Die Weiterbildung muss lediglich etwas vermitteln, was am Arbeitsmarkt wert hat. Auch wenn du darin niemals arbeitest, weil du z.B. nur aus Interesse nochmal studierst.

Ich habe z.B. nach meinem M.Sc. in Informatik noch berufsbegleitend einen LL.B. in Wirtschaftsrecht gemacht. Rein aus Interesse. Die Kosten von gut 15k auf 3 Jahre hat das Finanzamt kommentarlos als Werbungskosten akzeptiert.

Du brauchst lediglich entsprechende Nachweise über die entstandenen Kosten.

Der vorstehende Beitrag liest sich gut und wirkt auch plausibel. Leider kann ich diesem inhaltlich überhaupt nicht zustimmen. Anekdotische Evidenz ist leider selten ein guter Ratgeber für die Exegese steuerrechtlicher Normen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Zweites Masterstudium steuerlich absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 22.12.2023:

Der vorstehende Beitrag liest sich gut und wirkt auch plausibel. Leider kann ich diesem inhaltlich überhaupt nicht zustimmen. Anekdotische Evidenz ist leider selten ein guter Ratgeber für die Exegese steuerrechtlicher Normen.

Dann schreibe doch was über steuerrechtliche Normen oder spare dir deinen Beitrag. Weil so hat das keinen Wert.

Was der Vorposter schreibt findet man sogar online in Steuerratgebern und auf der Webseite von Steuerberatern.
Mag sein, dass es steuerrechtlich ein wenig komplizierter ist, aber in der Praxis scheint das Finanzamt so zu verfahren wie beschrieben.

Als Privatperson welche nur ein normales Einkommen hat und ein paar Werbungskosten absetzen möchte, kann man übrigens gar nichts falsch machen bei der Steuererklärung. Das Finanzamt wird euch rausstreichen, wenn ihnen etwas nicht passt.

Habt mal alle nicht so viel Angst vor dem Finanzamt. Solange ihr nicht versucht diese aktiv zu betrügen, tun die euch nichts. Da arbeiten auch nur normale Menschne.

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WiWi Gast

Zweites Masterstudium steuerlich absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 23.11.2023:

Wie so oft: Es kommt drauf an. Steht das Studium in Verbindung mit deiner derzeitigen oder geplanten beruflichen Tätigkeit? Dann grundsätzlich ja. Nicht verunsichern lassen: Diese Abgrenzung ist meist recht schwammig und daher großzügig auszulegen.
Ist das Studium hingegen reines Privatvergnügen, so ist ein Ansatz als Werbungskosten nicht möglich. Als Beispiel: Der alternde Rechtsanwalt/Ingenieur/Chemiker studiert nebenbei noch wenig im Bereich der Mediaevistik, ein Abschluss ist nicht zwangsläufig angepeilt.
Liebe Grüße

Auch da aber Abzug als SoA bis 6.000 € / Jahr

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WiWi Gast

Zweites Masterstudium steuerlich absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 22.12.2023:

Ceterum censeo schrieb am 22.12.2023:

Der vorstehende Beitrag liest sich gut und wirkt auch plausibel. Leider kann ich diesem inhaltlich überhaupt nicht zustimmen. Anekdotische Evidenz ist leider selten ein guter Ratgeber für die Exegese steuerrechtlicher Normen.

Dann schreibe doch was über steuerrechtliche Normen oder spare dir deinen Beitrag. Weil so hat das keinen Wert.

Was der Vorposter schreibt findet man sogar online in Steuerratgebern und auf der Webseite von Steuerberatern.
Mag sein, dass es steuerrechtlich ein wenig komplizierter ist, aber in der Praxis scheint das Finanzamt so zu verfahren wie beschrieben.

Als Privatperson welche nur ein normales Einkommen hat und ein paar Werbungskosten absetzen möchte, kann man übrigens gar nichts falsch machen bei der Steuererklärung. Das Finanzamt wird euch rausstreichen, wenn ihnen etwas nicht passt.

Habt mal alle nicht so viel Angst vor dem Finanzamt. Solange ihr nicht versucht diese aktiv zu betrügen, tun die euch nichts. Da arbeiten auch nur normale Menschne.

Ich muss sagen, mir ist bisher kein Fall aus der Praxis bekannt, in dem das Finanzamt bisher eine Weiter- oder Forbildung nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung NICHT anerkannt hätte.

Maximal gibt es kurz eine Rückfrage, dann schickt man die Nachweise durch und die Sache ist erledigt. Eine Mandantin ist bei MBB und macht einen MBA in Süd-Ost-Asien für 100k (bei aktuell 120k Jahresgehalt), kurze Rückfrage beim Finanzamt und das wars. Anerkennung unproblematisch. Selbst die ganzen Duolingo/Busuu/Babbel Apps werden mittlerweile als Fremdsprachenkurse durchgewunken.

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