Ja kannst du, sind Werbungskosten. Alles was dich weiterbildet und deinen theoretischen(!!!) Wert auf dem Arbeitsmarkt fördert, ist absetzbar.
Zu 99,9% der Fälle wird das Finanzamt das einfach durchwinken.
Es gibt da in der Praxis nur zwei relevante Einschränkungen:
Die Werbungskosten müssen in einem sinnvollen Verhältnis zum Einkommen stehen. Du kannst nicht 40k Werbungskosten absetzen, wenn du nur 50k zu versteuerndes Einkommen hast.
Die Weiterbildung muss einen beruflichen Mehrwert haben. Das heißt allerdings nicht, dass du wirklich in dem Bereich arbeiten musst, geschweige den, dass es etwas mit deiner aktuellen Tätigkeit zu tun haben muss. Die Weiterbildung muss lediglich etwas vermitteln, was am Arbeitsmarkt wert hat. Auch wenn du darin niemals arbeitest, weil du z.B. nur aus Interesse nochmal studierst.
Ich habe z.B. nach meinem M.Sc. in Informatik noch berufsbegleitend einen LL.B. in Wirtschaftsrecht gemacht. Rein aus Interesse. Die Kosten von gut 15k auf 3 Jahre hat das Finanzamt kommentarlos als Werbungskosten akzeptiert.
Du brauchst lediglich entsprechende Nachweise über die entstandenen Kosten.
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