BAföG – Jetzt auch Knete für Besserverdiener
Bisher war das Einkommen der Eltern zu hoch für BAföG? Jetzt bestehen bessere Aussichten auf Unterstützung. Es kann sich durchaus lohnen, erneut einen Antrag zu stellen.
Ausnahmeregelung für eine verlängerte Bezugsdauer
Im Falle einer Studienzeitverkürzung, z.B. durch
- Krankheit,
- Engagement in einem Hochschulgremium oder
- erstmaliges Nichtbestehen des Examens,
kann ein Antrag auf Förderung über die Förderhöchstdauer hinaus gestellt werden. Der Antrag ist ebenfalls beim Amt für Ausbildungsförderung des jeweiligen Studentenwerkes zu stellen.
Darüber hinaus kann derjenige eine Förderung bis zu 12 Monaten zum Studienabschluss erhalten, der eine Zulassung zum Examen vom Prüfungsamt vorweisen kann.
Bei Überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als 2 Semester oder bei Fachrichtungswechseln, die i.S. des BAföG-Gesetzes nicht notwendig waren, erlischt der Anspruch auf BAföG. In diesem Fall besteht evtl. die Möglichkeit, Wohngeld zu bekommen.
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